Wer darf Unterweisungen für den Umgang mit Gabelstaplern durchführen?

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  • Hallo, Leute.

    Bei uns müssen Unterweisungen zum Benutzen von Gabelstaplern und Ameisen durchgeführt werden. Dürfen die Vorgesetzten, die selber keinen Staplerschein haben, diese Unterweisungen durchführen. Wer darf solche Unterweisungen durchführen? Wo steht dazu etwas geschrieben?

    Beste Grüße von
    tantesören.

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  • Hallo,

    die Grundlage zur Unterweisung ist die DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge.

    Meiner Meinung nach sollte es jemand machen, der selbst regelmäßig Staplerfährt und die UVV kennt. Unterstützung kann man auch durch den Staplerhersteller bekommen.
    Beim Batteriebetrieb auch durch Batteriehersteller/-vertreiber.

    Wichtig ist aber die Unterweisung an den eigenen Fahrzeugen und Technik durch zuführen!

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo Tantesören,

    Gegenfrage: Können denn die Vorgesetzten, die also weisungsbefugt sind, fachlich etwas zur Materie beisteuern oder sind die nur im "Boss-Modus"?
    Letztlich sollte sich jeder seiner Verantwortung bewusst sein, denn das, was im Rahmen einer Unterweisung gesagt wird, sollte schon fachlich ok sein.
    Damit wäre der optimale Unterweiser also Jemand, der ein Linienvorgesetzter ist, der den Inhalt der gültigen DGUV kennt, der selber das Metier (die Nutzung und die damit verbundenen Gefahren kennt) und der auch noch die Technik beherrscht und das Drumherum (Lager, LKW, etc.). Das schränkt den Kreis schon ein.

    In meinen Augen ist der bessere Weg, ein Team unterweist. Einige wissen viele Dinge und ergänzen sich. Hier könnt ihr ja auch die Fahrergruppe mit ins Boot nehmen. Vielleicht gibt es auch Vorfälle aus denen man lernen könnte?

    Vielleicht kommt ihr ja auch irgendwie an einen Ausbilder ran, der euch unterstützen kann?

    Überlegt euch bitte vorab: Wollt ihr eine Unterweisung, die etwas für euch bringt oder nur eine Alibi-Veranstaltung, damit das Papier geduldig ist?

    Wenn du einmal googelst, dann solltest du z.B. bei den BG'n Fragebögen finden, einige Präsentationen und anderes Material, das vielleicht zu gebrauchen ist.

    Viel Glück.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Soll es eine jährliche Unterweisung sein oder eine Unterweisung auf ein anderes Gerät?
    Für das bedienen von Mitgängerflurförderzeugen (Ameisen) benötigt man keinen Fahrausweis für Flurförderzeuge, da darf eine fachkundige Person die z.B. Ameise Unterweisung übernehmen.
    Beim Staplerschein wo ein Fahrausweis für Flurförderzeuge benötigt wird, kann eine Person ohne Staplerschein keine ausreichende Fachkunde haben. Der Ausbilder für Gabelstapler muß diese Unterweisung welche jährlich Pflicht ist, durchführen.
    In der Unterweisung kann das Thema, Praxis etc. in Absprache mit dem Vorgesetzten auf die Bedürfnisse oder Schwerpunkte angepasst werden.
    Bei einem anderen Gerät kann der Vorgesetzte den Mitarbeiter Unterweisen sofern er die Fachkunde auf dem zu Unterweisenden Gerät besitzt und diese erlangt er mit dem Gabelstaplerschein und durch eine Unterweisung des Herstellers auf dem Gerät. Praktische Erfahrung vorausgesetzt.

    Ich hoffe nicht zu wirr geschrieben zu haben. :)

    Mit freundlichen Grüßen

    Schatten

    Einmal editiert, zuletzt von Schatten (12. Februar 2016 um 09:52)

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  • Einspruch Euer Ehren,

    ...also erstens benötige ich für ein Flurförderzeug keinen Führerschein und zweitens halte ich mich, auch ohne einen ebensolchen, durchaus für kompetent Staplerschulungen durchzuführen - was mir auch dann und wann mal von Teilnehmern bestätigt wird ;)

    Allerdings, soviel ist richtig, bleibe ich hier bei meinen Leisten, will heissen, wenn mich jemand nach einer Unterweisung für einen Reachstacker fragt, würde ich spontan dankend ablehnen...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich habe das mit dem Führeschein vieleicht nicht gut ausgedrückt, gemeint ist ein Fahrausweis für Flurförderzeuge.

    In der BG Grundsatz 925 / DGUV Grundsatz 308 - 001 ist die Ausbildung zum erlangen des Fahrausweises aufgeführt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Schatten

  • Moin,

    um eine Lanze für euch beide zu brechen:

    Bewegt ihr das Ding im öffentlichen oder teilöffentlichen Raum, dann braucht ihr sehr wohl einen Führerschein (=Erlaubnis diese Gewichtsklasse zu bewegen).

    Innerbetrieblich ist der Staplerschein eigentlich nur der Nachweis über eine vorhandene Ausbildung und bietet Platz für Unterweisungen und Typeinweisungen, sowie für eine Beauftragung.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • ...meine Aussage zu dem Führerschein solltet ihr auch eher mit einem Augenzwinkern betrachten - bin halt manchmal ein kleiner Klugscheißer ;)

    Schwerpunkt, und das war ja auch die Fragestellung, ist die Sache mit der Ausbildungskompetenz.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo MichaelD,

    wenn du keinen Staplerschein hast und auch keinen Ausbilderschein darfst du keinen Staplerfahrer Ausbilden!!! Wenn du dieses aber machst sind alle Staplerscheine ungültig die du ausgestellst hast. Zuk Ausbilden von Staplerfahrer muss man den Ausbidlerschein und den Staplerschein selber haben, dieses ist Aussage eines Ausbilders der BG.

    .also erstens benötige ich für ein Flurförderzeug keinen Führerschein und zweitens halte ich mich, auch ohne einen ebensolchen, durchaus für kompetent Staplerschulungen durchzuführen - was mir auch dann und wann mal von Teilnehmern bestätigt wird

    Gruß Roland

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  • Moin,

    Zuk Ausbilden von Staplerfahrer muss man den Ausbidlerschein und den Staplerschein selber haben,

    richtig. Aber zwischen Ausbildung (Theorie und Praxis) und Schulung (Theorie) gibt es einen Unterschied.
    Für die Schulung, z.B. Zeigen eines Films,

    http://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/bghm…_f8ff352c3.html

    muss der Vortragende nun wirklich keinen Staplerschein besitzen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,

    richtig. Aber zwischen Ausbildung (Theorie und Praxis) und Schulung (Theorie) gibt es einen Unterschied.Für die Schulung, z.B. Zeigen eines Films,

    http://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/bghm…_f8ff352c3.html

    muss der Vortragende nun wirklich keinen Staplerschein besitzen.

    Hallo arni,

    aber Wissen was die Menschen mit Ihrem Gerät machen, auch die Arbeitsumgebung einschätzen können und wenn man als Chef auch noch gesundes Halbwissen von sich gibt von keinem mehr Ernst genommen wird.

    Deswegen ist es so wichtig Grundlagen zu beherrschen und Grundkenntnisse zu besitzen. (Auch eine Aussage von einer BG Aufsichtsperson die Gabelstaplerausbilder ausbildet).
    Du brauchst für eine Unterweisung keinen Ausbilderschein und auch keinen Staplerschein. Aber derjenige sollte Wissen wo von er spricht. Der Film ist ohne Kommentierung für mich keine Unterweisung.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo zusammen,

    wenn ich keinen Staplerschein habe und nur den Abspielknopf drücke, stehe ich vielleicht bei Rück- und Verständnisfragen ein wenig unbeholfen da. Ich denke, um zu unterweisen bzw. schulen benötigt man einfach auch die praktische Erfahrung. Man möchte denen, die damit täglich hantieren, ja noch zusätzliche Informationen liefern und nicht immer das Selbe erzählen.

    Viele Grüße,
    Olli

    Qualität ist nicht alles, aber ohne ist alles nichts. :D

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  • Moin, RaBau,

    Der Film ist ohne Kommentierung für mich keine Unterweisung

    ... der Unterschied zwischen Schulung und Unterweisung ist ein anderes Thema ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ... der Unterschied zwischen Schulung und Unterweisung ist ein anderes Thema ...

    Die ursprüngliche Frage war doch

    Wer darf Unterweisungen für den Umgang mit Gabelstaplern durchführen?

    Somit muss man sehr wohl den Unterschied zwischen Schulung und Unterweisung beachten. Unterweisung ist Sache des Arbeitgebers und dieser wird diese Aufgabe im Zuge der Führungsdelegation in der Linie nach unten weiterreichen. => der direkte betriebliche Vorgesetzte ist derjenige der zu unterweisen hat. Jetzt muss dieser und auch der AG sich die Frage stellen "kann der Vorgesetzte aufgrund seines Wissens die Unterweisung durchführen?" Wenn ja, ist alles in Ordnung und die Unterweisung kann starten. Wenn nein, dann muss der Vorgesetzte sich entweder die notwendige Kompetenz erarbeiten oder eben fachkundigen Beistand herbeiholen. Das kann dann z.B. ein Fachkundiger des Staplerherstellers, ein externer Dienstleister oder noch einige andere Personen sein. Diese führen dann eine Schulung durch und in Abstimmung mit dem Vorgesetzten werden Regelungen festgelegt, die dieser dann als Unterweisung angibt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo, liebe Kollegen.

    Ich bedanke mich recht herzlich für die vielen Antworten auf meine Frage. Ich habe mir nun ein Bild gemacht. Unterweisen sollte nur jemand, der den entsprechenden Sachverstand hat oder sich angeeignet hat. Ich werde mich dabei wohl um sachkundige Kollegen bemühen, die eine Unterweisung entsprechend unterstützen können.

    Beste Grüße, von tantesøren.