Selbst gemachte Verbotszeichen erlaubt?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Guten Morgen,
    ich hätte zum Thema Kennzeichen eine Frage. Darf ich auch selbst gestaltete Zeichen zur Kennzeichnung von Verboten ect. verwenden?
    Ich arbeite gerade an einer BA für Müllpressen, und würde gerne durch ein Verbotszeichen auf das "Einstiegsverbot" hinweisen.
    Hab dazu mal was gegrizelt (siehe Anhang). Darf ich sowas verwenden und sogar aushängen? :?: ?(

    Gruß
    Daniel

  • ANZEIGE
  • Hi,

    prinzipiell: Warum nicht.
    Was soll dagegen sprechen ein Verbotszeichen zu erstellen, wenn bislang keines da ist?
    Schließlich ist das eine Ergänzung des bisherigen, keine Änderung. Und die Zeichen haben den Sinn, dass sofort ersichtlich ist, was verboten ist. Deshalb muss es auch erkennbar sein, was es in meinen Augen bei Deinem Beispiel ist.

    Oder gibts da wieder eine Bestimmung, die die DGUV V0 ausschaltet?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo,

    warum nicht?

    Was soll denn ein Piktogramm zeigen? Einen Sachverhalt bildlich darstellen, ohne 1000 Worte und in jeder Sprache verständlich?

    Dein Beispiel:
    Ich sehe eine offene Presse in die man nicht klettern soll. Das willst du doch sagen, also: passt!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Stichwort: Verbotszeichen aus der Praxis/Sonstige Symbole.

    Meiner Bescheidenen Meingung nach schon.
    Alles was das Sicherheitsniveau der ASR A1.3 anhebt, ist kraft Definition erlaubt.

    Aber ausführlich, wie ich auf das schmale Brett komme:
    Die ASR sagt:
    Diese ASR A1.3 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung er
    füllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

    Ergo:
    Ich kann ein vorbestimmtes Sicherheitsniveau erreichen, in dem ich die ASR A1.3 1:1 umsetze oder das geforderte Sicherheitsniveau auf einem anderen Wege sicher stellen. Die ASR A1.3 bietet nicht für alle Gefährdungen die passende Beschilderung. Wenn ich also eine Beschilderung ergänze um auf eine spezielle Gefährdung aufmerksam zu machen, erhöhe ich automatisch das Sicherheitsniveau auf über der Vorgabe. Ich sollte es nur irgendwie dokumentieren --> Gefährdungsbeurteilung.

    Es gibt auch im Handel Schilder, die sich "Schilder aus der Praxis" oder auch "praxisbewährt" nennen

    Wieso fragst du eingetlich nicht nach der BA? :D
    Guck mal im Anhang. Vielleicht kannste damit was anfangen.

    Mike

    Dateien

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • ANZEIGE
  • Mahlzeit!
    Erst mal vielen Dank euch allen.
    Mir gings in erster Linie darum, ob es bei selbst gemachten Zeichen eine gesetzliche Hürde gibt.
    Ich werde das Zeichen einfach verwenden. Wenn von euch jemand Verwendung dafür hat, bitte greifts zu.

    Schöne Grüße
    Daniel :thumbup:

  • Allerdings ist das ein Warn- und kein Verbotszeichen.


    Deswegen kann man das Warnzeichen neben dem Verbotszeichen anbringen, damit der Mitarbeiter erahnen kann, warum er nicht in die Presse steigen darf.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Falscher Ansprechpartner, siehe ersten Beitrag in diesem Thread hier: [Frage] Selbst gemachte Verbotszeichen erlaubt?. :D
    Ich habe "nur" ein bereits existierendes Warnzeichen nach ISO gepostet.

    Zumal Verbote eh selten etwas nutzen und oft genug ignoriert werden ... Besser ist wohl nach Untersuchungen, Vorgaben zum richtigen Verhalten zu machen anstatt zu verbieten.
    Mist, finde den Artikel jetzt nicht ... ?(

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo NightwasH79,

    wie meine Vorredner schon richtig festgestellt haben, ist die Verwendung von spezielleren Zeichen erlaubt.
    Es gibt aber einige Vorgaben aus den Normen, die man beachten kann um auf der sicheren Seite zu sein.

    Falls du Zugriff auf eine Normendatenbank hast, kann ich dir einen Blick in die ISO 3864, vor allem die 3864-3 (Graphische Symbole –Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen –Teil 3: Gestaltungsgrundlagen für graphische Symbole zur Anwendung in Sicherheitszeichen (ISO 3864-3:2012) ) empfehlen.
    Die Angaben hier sind aber eher allgemein: Symbol möglichst zentriert, ein Symbol - eine Sicherheitsaussage. Allerdings ist hier auch die Darstellung von Personen genauer beschrieben.

    Im ersten Teil (ISO 3864-1) findet sich eine genaue Strichdickenangabe für Verbotszeichen, die könnte dir helfen:
    d = Durchmesser des gesamten Schildes
    0,1d = Strichstärke roter Kreis außen
    0.008 d = Strichstärke Querbalken
    45° = Winkel Querbalken

    Die zu verwendenden Farben sind nach DIN 4844:
    RAL 3001 Signalrot und RAL 9004 Signalschwarz, oder alternativ Pantone 484 und Pantone Schwarz 6 oder RGB a0001c und RGB 252427.

    Bei deinem Symbol würde ich Gefühlsmäßig sagen, dass die Strichstärke der Maschine zu gering ist. Außerdem würde ich das Symbol etwas weiter nach rechts schieben um die Person mehr ins Zentrum zu rücken und dann das Symbol vergrößern, um den Platz maximal auszunutzen.

    Beim Druck des Schildes musst du dann auch noch ein paar Dinge beachten:
    Zum einen die Größe (Erkennungsweiten). Eine Übersicht findest du hier: http://www.etikettenwissen.de/wiki/Erkennungsweiten Bei einer Maschine geht es aber ja eher um den Nahbereich, so dass du hier keine Probleme bekommen solltest. Ich würde das Zeichen eher deutlich größer als erforderlich machen.

    Zum anderen die Druckbeständigkeit. Das Tintenstrahldruck auf Papier keine dauerhafte Kennzeichnung ist, ergibt sich in der Praxis ganz schnell. Ich gehe mal davon aus, dass es ein Aufkleber werden soll? Thermotransferdruck auf Folie ist recht haltbar. Mein Tipp wäre aber trotzdem noch einmal mit einem Klebelaminat aus Polyesterfolie drüber zu laminieren. Dadurch erreichst du gute Abriebfestigkeit. Ansonsten kommt es drauf an, wie viele Schilder du brauchst und ob sich ein professioneller Druck lohnt...

    Und bitte lass die Schilder vernünftig drucken. Ich kann gar nicht mehr zählen wie viele "praxisbewährte" Verbotsschilder mit ausgeblichenem, inzwischen grünem oder blauem Rand ich schon gesehen habe.

    MfG

    EW

  • ANZEIGE
  • ...Im ersten Teil (ISO 3864-1) findet sich eine genaue Strichdickenangabe für Verbotszeichen, die könnte dir helfen:
    d = Durchmesser des gesamten Schildes
    0,1d = Strichstärke roter Kreis außen
    0.008 d = Strichstärke Querbalken
    45° = Winkel Querbalken
    ...


    Die Angaben zum Querbalken erscheinen mir unplausibel. Sicher, dass da nicht eine 0 zu viel hinter dem Komma steht? Geschätzt hätte ich gesagt, der Querbalken hat ungefähr 80% der Breite des roten Kreises und somit würde man bei 0,08 d landen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


  • Die Angaben zum Querbalken erscheinen mir unplausibel. Sicher, dass da nicht eine 0 zu viel hinter dem Komma steht? Geschätzt hätte ich gesagt, der Querbalken hat ungefähr 80% der Breite des roten Kreises und somit würde man bei 0,08 d landen.

    Ja, da hast du vollkommen recht, 0,08 d wäre natürlich richtig... :whistling:

  • Hallo EW,

    danke für die ausführliche Schilderung zur Beschilderung ;)

    Ich hole unsere Grafikabteilung ins Boot. Die müssen das dann so umsetzen, dass eine Druckerei etwas damit anfangen kann.

    Aber mal Hand aufs Herz, ist es wichtig ob der Balken genau im 45° Winkel verläuft. Persönlich halte ich es für viel wichtiger das der Sinn des Zeichens erfasst wird.

    Vielen Dank und Schöne Grüße

    Daniel

  • Aber mal Hand aufs Herz, ist es wichtig ob der Balken genau im 45° Winkel verläuft. Persönlich halte ich es für viel wichtiger das der Sinn des Zeichens erfasst wird.

    Da hast du natürlich recht. Aber wie bei allen Normungen legt es nunmal einen Standard fest.
    Gerade bei grafischer Gestaltung können kleine Abweichungen schon irritieren. Stell dir mal vor, der Balken würde plötzlich von rechts oben nach links unten verlaufen. ?( Die Aussage ist die Gleiche, aber ich wette viele Leute würden sich kurz wundern, was anders ist.

    Ansonsten gilt wie immer: Das beste der "Regeln" übernehmen, und wo es anders mehr Sinn macht, macht man es anders.

  • ANZEIGE