Betriebsanweisungen wie pflegen und erstellen

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  • Hallo zusammen,

    ich möchte für mehrer Unternehmen die Betriebsanleitungen verwalten. Bisher habe ich sie mir aus den Netz gezogen angepasst und gut ist.

    Jetzt muss ich aber einige erstellen (ca. 30 stk) jetzt weiss ich nicht ob ich mir so Software kaufen soll, oder nicht einfach fertig Formatierte Word Dokumente mit Inhalte zu versehen und gut ist.

    Was natürlich immer arbeit ist wenn sich eine BA ändert die auch in einem der anderen Unternehmen relevant ist dann muss ich die Manuel anpassen.

    Daher frage ich mich ob meine Art am effizientesten ist!

    Anregungen?

    DAnke und Grüße

    Jan

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  • Moin,

    fertige Vorlagen oder standardisierte Software verleiten oft dazu, die örtlichen Gegebenheiten zu vernachlässigen. Auch wenn es vielleicht etwas mehr Aufwand ist, würde ich mir rudimentäre Vorlagen selbst erstellen, die dann mit den gegebenheiten vor Ort gefüllt und agepasst werden. Ziel ist es ja nicht, eine Betriebsanweisung möglichst schnell zu erstellen sondern angepasst auf die Tätigkeit und das Arbeitsumfeld.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Mahlzeit,

    nur mit einer BA ist es nicht getan.

    Diese ist immer speziell für irgendetwas und wird von bestimmten Menschen in einem bestimmten Umfeld mit unterschiedlichen Eigenschaften unter verschiedenen Bedingungen benutzt.

    Soll heissen: Ein Kühlschrank in einem Hitzeland wird sicherlich anders arbeiten, als am Nordpol!

    Klar gibt es tolle Lösungen, die man irgendwo herbekommen kann. Diese würde ich jedoch als Information betrachten, vielleicht als Grundgerüst. Warum soll ich einen blauen Rahmen und diverse Kennzeichnungen jedesmal neu "malen"? Ergänzen auf jeden Fall! Dazu müssen alle/viele Punkte eben bekannt sein.

    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Also ich handhabe das so:

    Ich hab vier Ordner mit "Standart"-BAs.
    Biologische AS (grün o. pink)
    Gefahrstoffe (orange)
    Genteschnische Anlagen (gelb)
    Maschinen Arbeitsmittel (blau)

    In jedem Ordner ist ein Word-Vorlage (Microsoft-Word-Vorlage) mit schon vorgefertigten Texten z.Th. Erste-Hilfe, Rettungswege, Ersthelfer, Notruf, Allgemeine Verhaltensregeln usw. Aber auch Felder wie Stand: Freigabe: Überprüfung.
    In jedem Ordner sind auch eine Vielzahl von "Standart-BAs". BA MA Baukran, BA MA Arbeiten im Lagen, BA GS Aceton, BA GS Verdünner usw. usw.
    (BA =Betriebsanweisung, MA=Maschinen und Arbeitsmittel, GS=Gefahrstoffe, Lässt sich so leichter auseinanderhalten)

    Wenn ich BAs für einen Kunden brauche, ziehe ich mir die in den jeweiligen Kundenordner und passe sie dann Betriebsspezifisch an udn speichere sie dort ab. Früher hätte ich darüber nachgedacht wegen dem Speicherplatz... aber was sind denn heute schon 130 MB? Anschließend bekommt die der Kunde mit der Auflage, sie gegen zu prüfen (ob ich nichts vergessen habe) und dann freizugeben. Wenn du dir bei der Erstellung der Vorlage einigermaßen Mühe gibst, und dann immer wenn du neue BAs dazubekommst die gleich in DEIN Format umbaust, ist das gar nicht so viel Verwaltungsaufwand. Am Anfang kostet das allerdings Kraft, Nerven und Zeit. Aber irgendwann hast du mal nen "Grundstock" den du einfach ziehst. Die Umarbeitung kostet dann 5-10min. Mittlerweile hab ich 160 für MA, 80 für GS, 15 für BS, 15 für GA). Damit kommt man ganz gut hin.

    Vielleicht noch als Hinweis. Ich habe in meinen Mustern viel drin. Benutzung von Hautschutzplan usw. Immer dran denken. Gelöscht ist schneller als erstellt.

    Die Überwachung/Aktualisierung mache ich dann entweder bei einer Begehung, oder der Kunde übernimmt dies (Chef selbst zu einem Datum, oder seine Meister) oder ich überwache sie per Excel mit Erinnerungsdatum per "Benutzerdefinierte Formatierung."
    Geht relativ einfach, wenn du per Makro alle BAs einliest, und dann den Bearbeitungszeitpunkt dahinterschreibst. :D

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • Wir haben im Unternehmen ein paar Softwarelösungen verschiedener Anbieter getestet (u.a. WEKA) und ich finde, dass ist großer Mist.

    Ich hab mir leere Word-Vorlagen gebastelt, die ich nach Bedarf fülle. Es ist zwar nur für ein Unternehmen, aber immerhin rund 400 BA zu Gefahrstoffen, ~ 250 zu Betriebsmitteln und ein paar im Bereich Abfallhandling/ Umweltschutz/ PSA-Nutzung

    Damit fahre ich am besten.

    Denn wie oben schon gesagt, die vorgekauten Lösungen beschreiben vieles was im zu regelnden Fall nicht passend ist.

    Betriebsanweisungen sind kein Hexenwerk, nur etwas Arbeit.


    Gruß

    DerStefan

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  • Warte Kurz..... Ich zeig dir was ich meine

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    Mike

  • So. Guck mal da rein.

    Ist so geschrieben, dass die BA in Ordnung sind, solange sie von heute an +60 Tage noch gültig sind.
    Zwischen 0 und 60 Tagen werden sie gelb d.h. man sollte sich kümmern.
    Wenn das Gültigkeitsdatum überschritten ist (je nach Einstufung der Überprüfung 1 oder zwei Jahre) werden sie rot.


    PS: Das Makro hab ich nicht drin; müsste ich jetzt anpassen. Ich bin relativ schreibfaul. Ich hab mir ein Makro gebastelt, dass erkennt, was in einem Ordner für Dateien liegen. Den Inhalt gibt es in eine Excel Liste untereinander aus. So muss ich die BAs nicht abtippen.

    PPS: Für Anregungen und Meinungen bin ich immer dankbar.

    Dateien

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    Mike

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  • Das mit der Excel Datei muss ich mir noch mal in Ruhe ansehen. Aber auf den ersten Blick glaube ich auch das es sehr hilfreich ist.


    Ich habe jetzt noch eine andere Frage im Bezug auf Betriebsanweisungen.

    Ich habe jetzt einen Ordner mit vielen Sicherheitsdatenblätter vor mir.
    1. Ist jedes Produkt was ein Sicherheitsdatenblatt hat ein Gefahrstoff?
    2. Brauche ich für jedes Produkt welches ein Sicherheitsdatenblatt hat eine Betriebsanweisung?

    Danke

  • Nicht jedes Produkt mit SDB ist ein Gefahrstoff. Es kann sein, dass ein Stoff zwar dem ADR als Gefahrgut , nicht aber der GefStoffV als Gefahrstoff unterliegt. Und Grundsätzlich könnte das SDB ja auch aufzeigen, dass Gefahrstoffe in einer nicht zu betrachtenden Menge in einer Zubereitung enthalten sind.

    Also 1. Antwort: SDB bedeutet nicht zwingend Gefahrstoff


    Man benötigt Betriebsanweisungen zu den verwendeten Gefahrstoffen=> Ja, daran führt kein Weg vorbei. Aber gleichartige Stoffe kann ich in Sammel-BA's zusammenfassen.

    Das reduziert die Anzahl der BA deutlich.

    Wie oben schon gesagt, wenn das SDB sagt, es ist kein GefStoff dann muss es nicht zwingend eine BA geben. Aber ACHTUNG z.B. kann bei einem "nicht Gefahrstoff" durch Umfüllarbeiten trotzdem der Grenzwert für Staub überschritten sein, dann gibt es doch wieder einen guten Grund für eine BA.


    Gruß

    DerStefan

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  • ...1. Ist jedes Produkt was ein Sicherheitsdatenblatt hat ein Gefahrstoff?


    Mach Dir mal bewusst was ein Gefahrstoff ist. §2 GefStoffVist da recht hilfreich.

    ...2. Brauche ich für jedes Produkt welches ein Sicherheitsdatenblatt hat eine Betriebsanweisung?


    Jein!?

    Nicht jeder Stoff der ein SDB hat, muss auch kennzeichnungspflichtig und somit ein gefährlicher Stoff sein, es ist aber ein Gefahrstoff.
    Der Gefahrstoffbegriff ist deutlich umfangreicher als "nur" die kennzeichnungspflichtigen Stoffe.

    Bei uns wird es wie folgt gehandhabt:
    Grundsätzlich gibt es eine BA für alle kennzeichnungspflichtigen Stoffe, also alle die, die ein Symbol oder einen R bzw. H-Satz tragen.
    Bei Mischungen, die relevante Mengen an gefährlichen Stoffen enthalten wird ebenfalls eine BA erstellt. Beispiel: verdünnte Flächendesinfektionsmittel. Diese sind in Anwendungsverdünnung in der Regel nicht mehr kennzeichnungspflichtig, enthalten aber gefährliche Stoffe.
    Zusätzlich wird dann noch bei bekanntermaßen kritischen Arbeitsaufgaben, bei denen Gefahrstoffe freigesetzt werden können entsprechende BA erstellt. Dies sind z.B. staubende Tätigkeiten, Freisetzung von erstickend wirkenden Gasen wie z.B. Stickstoff.
    Üblicherweise verzichten wir auf eine BA, bei Stoffen für die ein SDB geliefert wurde, die aber nicht kennzeichnungspflichtig sind und bei deren Umgang nicht mit einem häufigen und intensiven Hautkontakt bzw. Einatmen zu rechnen ist. Hierunter fallen in der Regel diverse Reiniger.

    Auch der Umgang mit Wasser bei entsprechend langem und häufigem Hautkontakt fällt unter den Begriff Umgang mit Gefahrstoff!

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das gibt die GefStoffV beim besten Willen nicht her. Sorry.

    Was "Gefahrstoff" ist, wird in der Verordnung klar geregelt! Und Wasser fällt nicht darunter, obwohl die inhalative Aufnahme einiger Kilogramm davon sicher ein Problem sein dürfte. 8|

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  • Das gibt die GefStoffV beim besten Willen nicht her. Sorry.

    Was "Gefahrstoff" ist, wird in der Verordnung klar geregelt! Und Wasser fällt nicht darunter, obwohl die inhalative Aufnahme einiger Kilogramm davon sicher ein Problem sein dürfte. 8|

    Doch, das gibt die Gefahrstoffverordnung her

    "§ 2 Begriffsbestimmungen
    (1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind
    1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3,
    2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,
    3. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden,
    4. Stoffe und Zubereitungen, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,"

    Genau der Punkt 4 ist bei längerem Hautkontakt zutreffend, man nennt das dann oft Feuchtarbeit und dies ist somit eindeutig Umgang mit einem Gefahrstoff.
    Im Zweifelsfalle, frag mal SiFas aus dem Bereich Reinigungsdienste oder Krankenpflege. Dort ist Feuchtarbeit ein geregeltes Thema.

    Muss eine Betriebsanweisung für einen Gefahrstoff Gefahrstoffanweisung nennen oder geht auch Betriebsanweisung.

    Siehe §14 GefStoffV.
    Üblicherweise wird es als Betriebsanweisung bezeichnet. Manchmal auch als Betriebsanweisung gem. §14 GefStoffV. Wenn auf §20 GefStoffV verwiesen wird dürfte die BA überarbeitungswürdig sein, denn dann bezieht sie sich auf die alte Gefahrstoffverordnung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Das LFGB definiert Wasser als Lebensmittel

    Durch Veränderung der Eigenschaften insbesondere bei Zugabe von Stoffen (Putzmittel) kann der Lebensmittelcharakter verloren gehen. Dann aber haben wir es mit einer Zubereitung zu tun und nicht mehr mit Wasser.

    Die FaSi aus der Chemie kennt auch Feuchtarbeiten z.B. beim Tragen von Handschuhen. Da ist aber Schweiß und nicht Wasser das Problem.
    Die SiFa (Sicherheitsfachkraft) ist übrigens jemand der gem. §34a GWO die Sachkunde für das Bewachungsgewerbe erworben hat :)


    Gruß

    DerStefan

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

  • Tip: Schreib einfach Betriebsanweisung gemäß Gefahrstoffverordnung, dann musst du nicht alle ändern, falls sich mal wieder ein § ändert...


    Grundlage einer Betriebsanweisung ist immer die Gefährdungsberuteilung.

    Ob man eine Betriebsanweisung braucht oder nicht, geht wie fast alles aus der Gefährdungsbeurteilung hervor. Wenn ich in meiner Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergbenis komme, dass es sich um eine geringe Gefährdung handelt, benötige ich auch keine Betriebsanweisung. Ein gutes Beispiel wäre hier UHU-Kleber. Es handelt sich um einen Gefahrstoff, der auch daheim verwendet und entsprechend damit umgegangen wird. Wenn er im Betrieb nur gelegentlich verwendet wird, kann ich zu dem Ergebnis kommen, dass ich es sich um eine geringe Gefährdung handelt und ich keine Betriebsanweisung benötige.
    siehe § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 11 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

    Gruß
    Steffen

  • ...Die SiFa (Sicherheitsfachkraft) ist übrigens jemand der gem. §34a GWO die Sachkunde für das Bewachungsgewerbe erworben hat :)

    Die DGUV ist da anderer Meinung, denn dort kann man nachlesen"In den offiziellen Abstimmungen zwischen BMAS, Ländern und DGUV wird für Fachkraft für Arbeitssicherheit das Kürzel Sifa verwendet."
    Klingt verwirrend, ist es auch, aber der Begriff FASI war bereits von einer Institution in diesem Arbeitsbereich belegt, der Fachvereinigung für Arbeitssicherheit e.V.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.