Hallo zusammen,
wir haben vor Bauteile mit Ethanol im Ultraschallbad zu reinigen. Bevor irgendwelche Fragen bezüglich Substitution aufkommen, ein Wechsel ist nicht möglich. Das Ultraschallbad muss daher für den Einsatz mit Ethanol entsprechend ausgelegt sein (Ex-Schutz). Da es hierfür keine geeigneten Modelle von der Stange gibt, haben wir uns eines speziell anfertigen lassen, was uns einiges gekostet hat.
Das Ultraschallbad ist nun geliefert und ich habe die "Bedienungsanleitung" auf den Tisch bekommen. Was mir direkt aufgefallen war, ist die fehlende CE Konformitätserklärung, welche mir der Hersteller nachreichen wollte. In der ersten Version schickte er mir die CE-Erklärung mit Nennung der Niederspannungs- sowie der EMV-Richtlinie. Er hatte nicht ATEX genannt, weshalb ich ihn nochmals darauf hinwies dies bitte nachzuholen. Soweit so schlecht.
Dann habe ich mir die Bedienungsanleitung näher angesehen. Diese beteht aus zwei Seiten, welche der Hersteller selbst erstellt hat. Auf diesen zwei Seiten sind kurz die Technischen Daten, die Aufstellung des Ultraschallbads, sowie ein paar Sätze zur Inbetriebnahme genannt. Mir fehlen die Zoneneinteilung, Sicherheithinweise, Schaltplan zum Anschluss (das Bad hat einen separaten Schaltschrank), Zeichnungen... Die zweite Seite besteht aus einer Stückliste mit Bezeichnung der verbauten Teile. Der Rest sind Bedienungsanleitungen und Zertifikate der verbauten Komponenten. Was mir Bauchschmerzen bereitet sind das in der Stückliste der Ultraschallgenerator, sowie der Schallgeber als Eigenbau bezeichnet sind, aber keine Ex-Zertifizierung vorliegen...
Ich möchte dem Hersteller nun Druck machen, uns das zu liefern, was wir auch bestellt haben und benötige dazu noch etwas Input:
- Was ist der Mindestinhalt einer BA?
- Kann er sich damit rausreden, dass alles in den mitgelieferten BAs der Bauteile steht? Für uns ein Heidenaufwand die Infos rauszuziehen.
- Benötigen alle Bauteile eine Ex-Zulassung, bzw. benötigt das komplette Gerät eine?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.