Beiträge von Karlemarle

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    Da die meiste Arbeit ohnehin beim Unternehmen und nicht bein Auditor liegt , machen wir das Audit selbst.

    Ich habe auch das Gefühl, diese EDL-G ist gemacht worden , damit die Auditoren was zu tun haben ;)

    Gruss Harald

    Sofern man dies kann ist das super. Um das Audit selbst durchführen zu können müssen die Voraussetzungen nach §8b EDL-G erfüllt sein. Leider können das die wenigsten Unternehmen selbst...

    Wir haben es morgen hinter uns.

    Bezüglich dieses Thema kann man man sich mal die BGI 508 Übertragung von Unternehmerpflichten anschauen. Bei einem Abteilungsleiter, Meister, etc. bedarf es danach keiner schriftlichen Übertragung der Unternehmerpflichten. Dies muss man den jeweiligen beratungsresistenten "nur" klarmachen...

    "In Einzelfällen erübrigt sich allerdings eine Pflichtenübertragung auf bestimmte Personen, soweit diese nämlich bereits aus einem anderen Rechtsgrund eigenständige Pflichten auf dem Gebiet der Unfallverhütung haben. Dies trifft insbesondere auf Personen zu, die vom Unternehmer beauftragt sind, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, z.B. Betriebsleiter, Direktoren, Prokuristen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 OWiG). Darüber hinaus gilt dies auch für andere betriebliche Führungskräfte und Vorgesetzte, z.B. Meister. Denn die Verantwortung dieser Personen, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und damit für die Gefahrenabwehr in ihrem Bereich zu sorgen, ergibt sich bereits im wesentlichen aus den ihnen durch den Arbeitsvertrag übertragenen Aufgaben, also aus der Stellung, die sie im Betrieb einnehmen. Einer gesonderten Übertragung dieser mit der Stellung des Vorgesetzten ohnehin verbundenen Pflichten bedarf es nicht. Eine gesonderte Pflichtenübertragung kann sich in diesen Fällen nur auf solche Unternehmerpflichten beziehen, die über den diesen Personen ohnehin obliegenden Pflichtenkreis hinausgehen. "

    Danke für die Antworten, ihr habt mir weiter geholfen.

    Bin mir nicht sicher, ob das Ultraschallbad unter die Maschinenrichtlinie fällt. Es bewegt sich in dem Sinne ja nichts. Klar der Ultraschallgenerator sorgt für Bewegung, aber ja nur für Ultraschall...

    Bezüglich der Zoneneinteilung, denke ich dass der Hersteller sehr wohl eine Aussage für sein Gerät treffen kann. Wir haben mit ihm klar den Anwendungsbereich abgegrenzt. Also kann er für sein Gerät die Zoneneinteilung vornehmen. Der Ex-Bereich wird ja erst durch Einsatz von Ethanol in dem von ihm gelieferten Ultraschallbad gebildet.

    Ich bin mit dem Hersteller in regem Kontakt. Sobald es Neuigkeiten gibt, werde ich mich melden.

    Grüße Steffen

    Hallo zusammen,

    wir haben vor Bauteile mit Ethanol im Ultraschallbad zu reinigen. Bevor irgendwelche Fragen bezüglich Substitution aufkommen, ein Wechsel ist nicht möglich. Das Ultraschallbad muss daher für den Einsatz mit Ethanol entsprechend ausgelegt sein (Ex-Schutz). Da es hierfür keine geeigneten Modelle von der Stange gibt, haben wir uns eines speziell anfertigen lassen, was uns einiges gekostet hat.

    Das Ultraschallbad ist nun geliefert und ich habe die "Bedienungsanleitung" auf den Tisch bekommen. Was mir direkt aufgefallen war, ist die fehlende CE Konformitätserklärung, welche mir der Hersteller nachreichen wollte. In der ersten Version schickte er mir die CE-Erklärung mit Nennung der Niederspannungs- sowie der EMV-Richtlinie. Er hatte nicht ATEX genannt, weshalb ich ihn nochmals darauf hinwies dies bitte nachzuholen. Soweit so schlecht.

    Dann habe ich mir die Bedienungsanleitung näher angesehen. Diese beteht aus zwei Seiten, welche der Hersteller selbst erstellt hat. Auf diesen zwei Seiten sind kurz die Technischen Daten, die Aufstellung des Ultraschallbads, sowie ein paar Sätze zur Inbetriebnahme genannt. Mir fehlen die Zoneneinteilung, Sicherheithinweise, Schaltplan zum Anschluss (das Bad hat einen separaten Schaltschrank), Zeichnungen... Die zweite Seite besteht aus einer Stückliste mit Bezeichnung der verbauten Teile. Der Rest sind Bedienungsanleitungen und Zertifikate der verbauten Komponenten. Was mir Bauchschmerzen bereitet sind das in der Stückliste der Ultraschallgenerator, sowie der Schallgeber als Eigenbau bezeichnet sind, aber keine Ex-Zertifizierung vorliegen...

    Ich möchte dem Hersteller nun Druck machen, uns das zu liefern, was wir auch bestellt haben und benötige dazu noch etwas Input:
    - Was ist der Mindestinhalt einer BA?
    - Kann er sich damit rausreden, dass alles in den mitgelieferten BAs der Bauteile steht? Für uns ein Heidenaufwand die Infos rauszuziehen.
    - Benötigen alle Bauteile eine Ex-Zulassung, bzw. benötigt das komplette Gerät eine?

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

    Tip: Schreib einfach Betriebsanweisung gemäß Gefahrstoffverordnung, dann musst du nicht alle ändern, falls sich mal wieder ein § ändert...


    Grundlage einer Betriebsanweisung ist immer die Gefährdungsberuteilung.

    Ob man eine Betriebsanweisung braucht oder nicht, geht wie fast alles aus der Gefährdungsbeurteilung hervor. Wenn ich in meiner Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergbenis komme, dass es sich um eine geringe Gefährdung handelt, benötige ich auch keine Betriebsanweisung. Ein gutes Beispiel wäre hier UHU-Kleber. Es handelt sich um einen Gefahrstoff, der auch daheim verwendet und entsprechend damit umgegangen wird. Wenn er im Betrieb nur gelegentlich verwendet wird, kann ich zu dem Ergebnis kommen, dass ich es sich um eine geringe Gefährdung handelt und ich keine Betriebsanweisung benötige.
    siehe § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 11 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

    Gruß
    Steffen

    Ich muss das Thema nochmal hervorkramen.
    Zuallererst danke für die gute Zusammenfassung!

    Bei uns wurden ebenfalls Betriebsräder angeschafft und es werden lebhafte Diskussionen bezüglich der Tragepflicht eines Fahrradhelms geführt. Bei meinen Recherchen bin ich hierauf gestoßen. Ist zwar nicht unsere BG, aber als Anhaltspunkt immer gut. Nach deren Ermessen gibt es demnach keinen Spielraum, ob Helm oder nicht.

    Da sich unsere MA auch im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, denke ich sowieso, dass man um eine Helmpflicht nicht herumkommt.

    Was mich allerdings stutzig macht ist, dass auch die Briefträger mit Fahrrad noch keinen Helm tragen...