- Offizieller Beitrag
Hallo liebe Fachkollegen,
Ich habe zur Zeit eine komplizierte Situation zu bearbeiten.
Ein Teil davon ist ein Sachverhalt, den ich hier nicht direkt ansprechen darf, aber den ich an einem Beispiel folgendermaßen schildern würde:
Vor einigen Jahren wurde eine neue Stahlbauhalle (eingeschossig, ca. 500 m2 Grundfläche, mehrere Rolltore) für Werkstattarbeiten und Lager errichtet. Nach kurzer Zeit wurde die Halle als LKW-Garage umgenutzt. Diese Umnutzung ist nicht beim Bauamt beantragt worden und auch die entsprechenden sicherheits- und bautechnischen Forderungen z. B. der damaligen Garagenverordnung nicht umgesetzt worden. Dieser Sachverhalt wurde durch die früheren Verantwortlichen geduldet, ist aber so richtig erst durch eine neue Situation jetzt herausgekommen.
Wenn man nun dieses Problem „heilen“ will, was habe ich einzuhalten bzw. auf welche Regelungen muss ich mich da beziehen? Habe ich gewissermaßen einen „Bestandsschutz“ auf die zum Zeitpunkt der Umnutzung geltenden Vorschriften? Reicht es aus, diese Anforderungen nachträglich zu erfüllen oder muss ich mich jetzt auf die aktuellen Vorschriften beziehen?
Ich habe da zwar so ein „Bauchgefühl“, was zu tun wäre, aber ich würde gern eure Erfahrungen, euer Wissen und eure Meinung dazu hören (Ich will keine Rechtsberatung )
Hinweis
Ich bin jetzt erst mal bis zum WE unterwegs und internetmäßig abgeschnitten. Also bitte habt Verständnis, wenn ich noch nicht gleich auf eure Beiträge antworten kann.
peter