Beiträge von D.Geppert

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo Peter,

    deine Firma hat ein großes Problem, da keine Nutzungsänderung der Halle von Lager und Werkstatt auf Garage bei der Behörde beantragt und genehmigt wurde.
    Die Folge ist ihr betreibt eine nicht genehmigte Garage -> Verstoß gegen Baurecht
    Ohne Genehmigung wird die Versicherung im Brandfall nichts zahlen!
    Von den strafrechtlichen Folgen bei Personenschaden möcht ich garnicht reden!

    Es sollte schnellstens eine Nutzungsänderung bei der Baubehörde eingereicht werden.
    Im Bauantrag wird ein Brandschutznachweis I (Doku. Brandschutzkonzept) und der Brandschutznachweis II (Nachweis über die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen) gefordert. Zum Erstellen des Brandschutzkonzeptes solltes du einen guten Brandschutzsachverständigen suchen um die Probleme mit Abweichungen vom Baurecht usw. genehmigungsfähig zubekommen.

    Gruß
    Dieter

    Hallo zusammen,

    die Bauministerkonferenz der Länder hat eine Übergangsregelung zu den allgemeinen bauaufsichtlichen
    Prüfzeugnissen (abP) veröffentlicht.

    Den angeschriebenen bauaufsichtlich anerkannten Prüfstellen wird darum gestattet, "die Teile von abPs, die aus
    bauordnungsrechtlicher Sicht zwar nicht ordnungsgemäß ausgestellt sind, deren Verwendung aber keine
    sachlichen Gründe entgegen stehen, weil sie auf regulär durchgeführten Prüfungen basieren, als sogenannte
    „Deckblatt-abPs“ ausnahmsweise und befristet bis zum 31.12.2014 zu verlängern. In diesen „Deckblatt-abPs“ muss
    dann konkret Bezug genommen werden auf die zu Grunde liegenden und beizufügenden Prüfberichte ("wie
    geprüft") und auf Antragstellerangaben zur Verwendung/Anwendung und zum Einbau".

    Quelle: Feuertrutz Newsletter

    Gruß
    Dieter

    Hallo zusammen,

    zur Zeit laufen in meiner Firma Planungen für die Errichtung einer Sprinkleranlage nach NFPA 13.
    Ich bin nun schon seit längerer Zeit auf der Suche nach einer deutschen Version oder einer Zusammenfassung der Anforderungen.

    Die englische Version ist schön aber ohne fremdsprachen Studium nicht verständlich.

    Ich hoffe einer von Euch hat einen Tipp für mich.


    Vielen Dank

    Dieter

    Hallo zusammen,

    Isopropanol ist immer ein Problemfall.
    Ab einer Lagermenge von 20 L ist durch die TRGS 510 ein Gefahrstoffschrank nötig.
    Auch eine wässrige Lösung mit Isopropanol (3 %) hat immer noch einen Flammpunkt bei 59 °C.
    Wir behandeln dies Gemische wie den Reinstoff.

    Mit Gefahrstoffschränken hab ich auch nur gute Erfahrungen.

    Für die Auswahl des Gefahrstoffschrankes solltest Du dich durch den Hersteller (z.B. Asecos) beraten lassen,
    da es noch ein paar Nebenthemen wie Ex Zonen usw. auch noch zubeachten wären.

    Gruß
    Dieter