An einem kühlen und gut belüftetem Ort lagern???

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  • Hallo.

    Ich hätte da mal eine Frage.

    Bei einer Lagerung von einem 200L Ethanol Fass, steht in dem SDB:


    Finde aber keine expliziten Angaben über die genaue Temperatur?
    Der Flammpunkt des Stoffes liegt bei 17°C, Ergo sagt mein Bauchgefühl um die entzündlichen Gase nicht aufkommen zu lassen, sollte eine Lagerung unter 17°C stattfinden.
    Aber mein Bauchgefühl ist keine gesetzliche Aussage die man einem Kunden sagen kann ohne unseriös zu wirken!

    Hat jemand ne Idee? Am besten mit gesetzlicher Grundlage oder Vorschrift?

    Danke schonmal für die Hilfe :D

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  • ...Bei einer Lagerung von einem 200L Ethanol Fass, steht in dem SDB:

    ...Finde aber keine expliziten Angaben über die genaue Temperatur?
    Der Flammpunkt des Stoffes liegt bei 17°C, Ergo sagt mein Bauchgefühl um die entzündlichen Gase nicht aufkommen zu lassen, sollte eine Lagerung unter 17°C stattfinden....

    Knapp daneben. ;)
    Um explosionsfähige Dampf/Luftgemische auszuschließen ist eine Temperatur von 15°C unterhalb des Flammpunktes einzuhalten. In Deinem Fall somit 2°C.
    Allerdings ist bei passiver Lagerung in geschlossenen Gebinden diese Vorgabe nicht unbedingt relevant, denn da kann man entsprechend der TRGS 510 handeln und die dort vorgegebenen Maßnahmen durchführen.

    Da bei brennbaren Flüssigkeiten die Gefahr in der Regel von den Dämpfen aus geht, muss eine Dampfbildung weitgehend verhindert werden. Die Dampfbildung ist üblicherweise abhängig von der Temperatur => je niedriger die Temperatur, desto geringer die Dampfbildung. Bei 15°C unterhalb des Flammpunktes geht man in der Regel von einer solchen Dampfkonzentration aus, dass keine Brand-/Explosionsgefahr zu befürchten ist. Da man diesen Abstand oftmals mit vernünftigem technischem Aufwand nicht einhalten kann, muss man andere Maßnahmen ergreifen wie z.B. Lüftung. Eine niedrige Temperatur unterstützt dann die Lüftungsmaßnahmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    unsere Fässer mit Alkoholen stehen so ziemlich überall. Jedoch weist jeder Bereich Raumtemperatur (Winter ~20°C; Sommer ~25°C) auf, ist vor Sonnenlicht geschützt und an dem ein paar Luftzüge vorbeigehen (Kollegen). Das Volumen des Raumes (oder Belüftung) spielen in so weit eine Rolle, das nicht eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.

    LG Drache

    Ohne Kaffee, ohne mich. :49::D

  • Knapp daneben. ;)
    Um explosionsfähige Dampf/Luftgemische auszuschließen ist eine Temperatur von 15°C unterhalb des Flammpunktes einzuhalten. In Deinem Fall somit 2°C.
    Allerdings ist bei passiver Lagerung in geschlossenen Gebinden diese Vorgabe nicht unbedingt relevant, denn da kann man entsprechend der TRGS 510 handeln und die dort vorgegebenen Maßnahmen durchführen.

    Da bei brennbaren Flüssigkeiten die Gefahr in der Regel von den Dämpfen aus geht, muss eine Dampfbildung weitgehend verhindert werden. Die Dampfbildung ist üblicherweise abhängig von der Temperatur => je niedriger die Temperatur, desto geringer die Dampfbildung. Bei 15°C unterhalb des Flammpunktes geht man in der Regel von einer solchen Dampfkonzentration aus, dass keine Brand-/Explosionsgefahr zu befürchten ist. Da man diesen Abstand oftmals mit vernünftigem technischem Aufwand nicht einhalten kann, muss man andere Maßnahmen ergreifen wie z.B. Lüftung. Eine niedrige Temperatur unterstützt dann die Lüftungsmaßnahmen.

    Knapp daneben. ;)
    Um explosionsfähige Dampf/Luftgemische auszuschließen ist eine Temperatur von 15°C unterhalb des Flammpunktes einzuhalten. In Deinem Fall somit 2°C.
    Allerdings ist bei passiver Lagerung in geschlossenen Gebinden diese Vorgabe nicht unbedingt relevant, denn da kann man entsprechend der TRGS 510 handeln und die dort vorgegebenen Maßnahmen durchführen.

    Da bei brennbaren Flüssigkeiten die Gefahr in der Regel von den Dämpfen aus geht, muss eine Dampfbildung weitgehend verhindert werden. Die Dampfbildung ist üblicherweise abhängig von der Temperatur => je niedriger die Temperatur, desto geringer die Dampfbildung. Bei 15°C unterhalb des Flammpunktes geht man in der Regel von einer solchen Dampfkonzentration aus, dass keine Brand-/Explosionsgefahr zu befürchten ist. Da man diesen Abstand oftmals mit vernünftigem technischem Aufwand nicht einhalten kann, muss man andere Maßnahmen ergreifen wie z.B. Lüftung. Eine niedrige Temperatur unterstützt dann die Lüftungsmaßnahmen.


    Das hört sich schlüssig und auch richtig an aber leider kann man diese Aussage einen Kunden nicht sagen ohne gesetzliche Hinweise.
    Woher stammen deine Aussagen? Hört sich an wie aus dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG).
    Der Stoff gilt laut SDB nicht dem SprenG. Die TRGS 510 gibt allerhöchstens bauliche Anforderungen und Zusammenlagerung an.
    Kannst du das vieleicht ein wenig definieren?

    Lieben Gruß

  • Hi...

    frag bitte deinen Kunden unbedingt einmal nach seinem Explosionisschutzdokument. Das hat aber nicht mit dem Sprengstoffgesetz zu tun, sondern wird in den § 5 und 6, sowie den Anhängen 3 und 4 der Betriebssicherheitsverordnung gefordert und beschrieben.
    Das sind Grundvoraussetzungen, die jeder Betrieb beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten, die eine explosionsfähige Athmosphäre bilden können, beachten muss!!!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hi...

    frag bitte deinen Kunden unbedingt einmal nach seinem Explosionisschutzdokument. Das hat aber nicht mit dem Sprengstoffgesetz zu tun, sondern wird in den § 5 und 6, sowie den Anhängen 3 und 4 der Betriebssicherheitsverordnung gefordert und beschrieben.
    Das sind Grundvoraussetzungen, die jeder Betrieb beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten, die eine explosionsfähige Athmosphäre bilden können, beachten muss!!!


    Ex-Schutzdokument ist natürlich vorhanden, bringt mir aber nichts bei der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 510.
    Ich versuche herauszufinden welcher Ort / Beschaffenheit am besten für die Lagerung von entzündlichen Flüssigkeiten ist.
    Und Vermutungen und Bauchgefühle sind nun mal keine legale Anforderung. ;)

    Würde nur gerne rausklamüsert haben was das Lagern "an einem kühlen und gut belüfteten Ort" laut SDB bedeutet :rolleyes:

  • Moin,

    Ex-Schutzdokument ist natürlich vorhanden, .... herauszufinden welcher Ort ...

    ein ESD, in dem nicht auf die örtlichen Gegebenheiten eingegangen wird?
    Dann ist es unvollständig!
    Handelt es sich vielleicht um ein Muster-ESD?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • [...Woher stammen deine Aussagen? Hört sich an wie aus dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG).
    Der Stoff gilt laut SDB nicht dem SprenG. Die TRGS 510 gibt allerhöchstens bauliche Anforderungen und Zusammenlagerung an.

    Die Betriebssicherheitsverordnung wurde ja schon genannt, ab Mitte 2015 wandern diese Regelungen vermutlich wieder in die Gefahrstoffverordnung.
    Die 15°C kommen aus der TRBS2152, Teil 1 bzw. TRGS721. Dort werden auch 5°C genannt, allerdings muss man bei dem geringeren Wert äußerste Vorsicht walten lassen, da dieser nur für einige Reinstoffe gilt. Daher werden üblicherweise die 15°C (in der Regel stehen K, aber bei Temperaturdifferenzen ist das ja das gleiche) verwendet.
    In der TRGS 510 stehen die Lagervorschriften für passive Lagerung. Dies sind somit Mindestanforderungen. Bei Umfüllvorgängen muss man davon ausgehen, dass hier weitere Maßnahmen notwendig werden.
    In Tabelle 1 der TRGS 510 findet man Dein Ethanol unter "Extrem und leicht entzündbare Flüssigkeiten". Dort kann man dann sehen, das bis 20kg kein besonderes Lager vorzusehen ist, da bist Du aber darüber! Weiterhin gilt: Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 12 jeweils > 200 kg. Zusätzlich sind Anlagen 2, 3 und 5 zu beachten.
    Mit einem Fass Ethanol und maximal 200l bist Du in einem Bereich, wo die Punkte 5, 6 und 12 nur teilweise zu beachten sind, ab >200kg dann voll. Solange also sichergestellt ist, dass immer maximal 1 Fass dasteht kann man einige Punkte vereinfachen. Da dies aber oftmals nicht der Fall ist (ein zusätzliches leeres Fass mit Restanhaftungen genügt für die Überschreitung), empfehle ich in Deinem Fall die Punkte 5, 6 und 12 einzuhalten. Weiterhin darf man dann noch Anlage 2, 3 und 5 der TRGS beachten. In all diesen Punkten werden üblicherweise bauliche Voraussetzungen genannt. Aber auch organisatorische Bedingungen festgelegt.
    Wenn es sich nur um 1 Fass handelt, würde ich mir überlegen, ob es keinen Platz im Freien für das Fass gibt. Dort kann man dann einen kleinen Container (Beispiel) aufstellen und hat schon fast alle Vorgaben erfüllt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    ein ESD, in dem nicht auf die örtlichen Gegebenheiten eingegangen wird?
    Dann ist es unvollständig!
    Handelt es sich vielleicht um ein Muster-ESD?


    Das Chemikalienlager und dessen Bewohner ;) sind natürlich im ESD ausführlich beschrieben. der Stoff Ethanol ist neu und bedarf einer Anpassung an das ESD das weiß ich.
    Ich muss aber auch die TRGS 510 beachten und die bewerte ich nach den SDB´s der einzelnen Stoffe.
    Mir ist hier aufgefallen der Satz:


    Hier versuche ich die gesetzliche Grundlage der Aussage im SDB zu definieren.
    Aber ich sehe hier wohl nur die Möglichkeit mich mit dem Hersteller (Ersteller des SDB) in Verbindung zu setzen.
    Wenn dieser diese Aussage aus Willkür ohne gesetzliche Grundlage gegeben hat wäre ja die Umsetzung reine interpretationssache. :D

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  • ...Wenn dieser diese Aussage aus Willkür ohne gesetzliche Grundlage gegeben hat wäre ja die Umsetzung reine interpretationssache. :D


    Das hat nichts mit Willkür oder gesetzlicher Grundlage zu tun, sondern mit Physik. Der Dampfdruck einer Flüssigkeit steigt mit deren Temperatur, bis er am Siedepunkt den Umgebungsdruck angenommen hat. => je niedriger die Lagertemperatur, desto geringer die abdampfende und somit gefahrdrohende Menge an potentiell zündbaren Dämpfen der brennbaren Flüssigkeit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


  • Das hat nichts mit Willkür oder gesetzlicher Grundlage zu tun, sondern mit Physik. Der Dampfdruck einer Flüssigkeit steigt mit deren Temperatur, bis er am Siedepunkt den Umgebungsdruck angenommen hat. => je niedriger die Lagertemperatur, desto geringer die abdampfende und somit gefahrdrohende Menge an potentiell zündbaren Dämpfen der brennbaren Flüssigkeit.


    Jetzt kommen wir den ganzen näher ^^
    Die Umgebungstemperatur im Chemiekalienlager geht dank der technischen Belüftung nicht über 25°C hinaus ergo ist die Gefährdung als gering einzustufen. Sehe ich das richtig? :?:

  • Hallo,

    steht in deinem SDB keine empfohlene Lagertemperatur. Ich habe ein SDB welches eine Lagertemperatur für Ethanol vergällt mit 1% MEK von 15°C - +25°C empfiehlt. Hilft Dir das weiter?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Die Umgebungstemperatur im Chemiekalienlager geht dank der technischen Belüftung nicht über 25°C hinaus ergo ist die Gefährdung als gering einzustufen. Sehe ich das richtig? :?:


    Ich würde die Gefährdung nicht als gering ansehen, zumindest so lange nicht, solange ich die weiteren Rahmenbedingungen nicht kenne. Im Fass bist Du in Ex-Zone 0. Erfolgt nur passive Lagerung oder wird aus dem Fass auch etwas entnommen? Je nachdem ergibt sich dann um das Fass dann die entsprechende Zone. So wie es aussieht, handelt es sich bei Dir ja um einen Lagerraum für mehrere brennbare Flüssigkeiten, da würde ich den ganzen Raum berücksichtigen. Relevant dürfte dann die Frage sein, komme ich im Raum durch die technischen Maßnahmen ohne Zone aus oder in welcher Zone befinde ich mich? Aus dem Bauch heraus würde ich mindestens Zone 2 annehmen und dann sind schon entsprechende technische Maßnahmen notwendig. Welche, das kann man der ATEX Richtlinie entnehmen, schön zusammenfassen und dann nennt sich das Explosionsschutzdokument.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • ...Finde aber keine expliziten Angaben über die genaue Temperatur?
    Der Flammpunkt des Stoffes liegt bei 17°C, Ergo sagt mein Bauchgefühl um die entzündlichen Gase nicht aufkommen zu lassen, sollte eine Lagerung unter 17°C stattfinden.
    Aber mein Bauchgefühl ist keine gesetzliche Aussage die man einem Kunden sagen kann ohne unseriös zu wirken!

    Hat jemand ne Idee? Am besten mit gesetzlicher Grundlage oder Vorschrift?

    Danke schonmal für die Hilfe :D


    Die gesetzliche Grundlage ist unter anderem §§ 5,6 ArbSchG, §3 BetrSichV, §6 GefStoffV ;)
    Du versuchst das Pferd von hinten aufzusatteln, Du willst einen Wert, der individuell zu ermitteln ist, festlegen. tiefflieger hat in seinem letzten Beitrag den entscheidenden Hinweis gebracht: Passive Lagerung, oder aktive? Welche Zone... das alles findet sich dann in Deinem ESD wieder. Welche Schutzmaßnahmen? So kommst Du auch zu der von Dir gesuchten Lagertemperatur.
    Grundsätzlich: Ethanol unterliegt keiner Lagertemperaturbeschränkung. Aber in Ex-Zonen gibt es dann wiederum Einschränkungen z.B. zur Oberflächentemperatur. Empfohlen wird meist die von Mick1204 genannte Lagertemperatur.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • So um das ganze abzuschließen hier meine Lösung / Gefährdungsbeurteilung.

    Der Hinweis kam von Tiefflieger: Grundlage TRBS 2152 Teil 1/TRGS 721.
    - Lagerort und Zusammenlagerung nach Gef.Be.TRGS 510 für LGK 3 ausreichend
    - Bewertung nach TRBS 2152 Teil 1/TRGS 721. Da es sich um einen laut SDB reinen nicht halogenen Stoff handelt muss die Lagerung 5k unterhalb des Flammpunktes sein. Bei 17°C Flammpunkt ergo unter 12°C.
    - Technische Lösung: Lüftung/ Kühlung wird unter 12°C eingestellt und der Lagerort brauch somit nicht im ESD aufgeführt werden da der Flammpunkt nicht erreicht wird.

    Sonst noch etwas das beachtet werden muss? :D

    PS: Es handelt sich um eine passive Lagerung da der Stoff nicht ab- oder umgefüllt wird im Lager :thumbup:

  • ...- Technische Lösung: Lüftung/ Kühlung wird unter 12°C eingestellt und der Lagerort brauch somit nicht im ESD aufgeführt werden da der Flammpunkt nicht erreicht wird.

    Sonst noch etwas das beachtet werden muss? :D

    Mein Vorschlag mit dem Lagercontainer im Freien dürfte langfristig deutlich günstiger sein, bei wesentlich weniger technischem Aufwand.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Mein Vorschlag mit dem Lagercontainer im Freien dürfte langfristig deutlich günstiger sein, bei wesentlich weniger technischem Aufwand.

    Anschaffung teurer als die technische Lösung in diesem Fall. Ich kann es dem Kunden raten aber er entscheidet am Ende selber.
    Wenn ich eine überteuerte Lösung vorschlage, wirkt man als externe FASI schnell unseriös. Da muss man mit bedacht rangehen. :thumbup:

  • Mann, wo hast Du denn bei passiver Lagerung in einem Fass eine "gefaehrliche explosionsfaehige Atmosphaere" in Deinem Lager????

    Wenn Du Vorschriften zitierst, solltest Du mit dem Lesen ganz vorne anfangen:

    "2 Grundlagen

    2.1 Allgemeines

    Kann nach den Bestimmungen der §§ 7 und 12 der Gefahrstoffverordnung die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert werden, hat der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 BetrSichV zu beurteilen:
    1.die Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre,
    2.die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins oder der Entstehung und des Wirksamwerdens von Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen und
    3.das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen.

    Die Beurteilung muss sich auf die konkreten örtlichen und betrieblichen Verhältnisse beziehen."

    Mach das mal und dann erklaere Deinem Chef warum er 120.00 € in eine Kuehlanlage investieren soll.

    Solange Du eine solche Ware passiv bei Raumtemperatur lagerst, iss alles gut.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    PS: ...und hier noch ein kleiner Tipp fuer "2 Grundlagen": Bei der 5 K Geschichte geht es um die Verarbeitung, nicht um die passive Lagerung...hilft Dir vielleicht bei der Beurteilung ;)
    PSS: ...und wenn Du mich hier ein wenig verfolgst wirst Du hoffentlich feststellen, dass ich gar nicht so ein Stinkstiefel bin. Ich mein's immer nur gut :)

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)