Beiträge von Sachbearbeiter für FASI

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    Hallo.

    Ich hab da mal eine Frage.
    Welche Institution kann einen Nachweis nach VawS erbringen?

    Es handelt sich um ein Tiefkühlhaus in dem Amoniak als Kältemittel geführt wird.
    Das Kühlhaus befindet sich in einem Wasserschutzgebiet und bräuchte laut Gewerbeaufsicht ein Nachweis nach VawS,
    das im moment nicht vorhanden/ auffindbar ist.

    Kann da jemand etwas zu sagen oder wen man kontaktiert um den Nachweis zu kriegen?

    Mein Vorschlag mit dem Lagercontainer im Freien dürfte langfristig deutlich günstiger sein, bei wesentlich weniger technischem Aufwand.

    Anschaffung teurer als die technische Lösung in diesem Fall. Ich kann es dem Kunden raten aber er entscheidet am Ende selber.
    Wenn ich eine überteuerte Lösung vorschlage, wirkt man als externe FASI schnell unseriös. Da muss man mit bedacht rangehen. :thumbup:

    So um das ganze abzuschließen hier meine Lösung / Gefährdungsbeurteilung.

    Der Hinweis kam von Tiefflieger: Grundlage TRBS 2152 Teil 1/TRGS 721.
    - Lagerort und Zusammenlagerung nach Gef.Be.TRGS 510 für LGK 3 ausreichend
    - Bewertung nach TRBS 2152 Teil 1/TRGS 721. Da es sich um einen laut SDB reinen nicht halogenen Stoff handelt muss die Lagerung 5k unterhalb des Flammpunktes sein. Bei 17°C Flammpunkt ergo unter 12°C.
    - Technische Lösung: Lüftung/ Kühlung wird unter 12°C eingestellt und der Lagerort brauch somit nicht im ESD aufgeführt werden da der Flammpunkt nicht erreicht wird.

    Sonst noch etwas das beachtet werden muss? :D

    PS: Es handelt sich um eine passive Lagerung da der Stoff nicht ab- oder umgefüllt wird im Lager :thumbup:


    Das hat nichts mit Willkür oder gesetzlicher Grundlage zu tun, sondern mit Physik. Der Dampfdruck einer Flüssigkeit steigt mit deren Temperatur, bis er am Siedepunkt den Umgebungsdruck angenommen hat. => je niedriger die Lagertemperatur, desto geringer die abdampfende und somit gefahrdrohende Menge an potentiell zündbaren Dämpfen der brennbaren Flüssigkeit.


    Jetzt kommen wir den ganzen näher ^^
    Die Umgebungstemperatur im Chemiekalienlager geht dank der technischen Belüftung nicht über 25°C hinaus ergo ist die Gefährdung als gering einzustufen. Sehe ich das richtig? :?:

    Moin,

    ein ESD, in dem nicht auf die örtlichen Gegebenheiten eingegangen wird?
    Dann ist es unvollständig!
    Handelt es sich vielleicht um ein Muster-ESD?


    Das Chemikalienlager und dessen Bewohner ;) sind natürlich im ESD ausführlich beschrieben. der Stoff Ethanol ist neu und bedarf einer Anpassung an das ESD das weiß ich.
    Ich muss aber auch die TRGS 510 beachten und die bewerte ich nach den SDB´s der einzelnen Stoffe.
    Mir ist hier aufgefallen der Satz:


    Hier versuche ich die gesetzliche Grundlage der Aussage im SDB zu definieren.
    Aber ich sehe hier wohl nur die Möglichkeit mich mit dem Hersteller (Ersteller des SDB) in Verbindung zu setzen.
    Wenn dieser diese Aussage aus Willkür ohne gesetzliche Grundlage gegeben hat wäre ja die Umsetzung reine interpretationssache. :D

    Hi...

    frag bitte deinen Kunden unbedingt einmal nach seinem Explosionisschutzdokument. Das hat aber nicht mit dem Sprengstoffgesetz zu tun, sondern wird in den § 5 und 6, sowie den Anhängen 3 und 4 der Betriebssicherheitsverordnung gefordert und beschrieben.
    Das sind Grundvoraussetzungen, die jeder Betrieb beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten, die eine explosionsfähige Athmosphäre bilden können, beachten muss!!!


    Ex-Schutzdokument ist natürlich vorhanden, bringt mir aber nichts bei der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 510.
    Ich versuche herauszufinden welcher Ort / Beschaffenheit am besten für die Lagerung von entzündlichen Flüssigkeiten ist.
    Und Vermutungen und Bauchgefühle sind nun mal keine legale Anforderung. ;)

    Würde nur gerne rausklamüsert haben was das Lagern "an einem kühlen und gut belüfteten Ort" laut SDB bedeutet :rolleyes:

    Knapp daneben. ;)
    Um explosionsfähige Dampf/Luftgemische auszuschließen ist eine Temperatur von 15°C unterhalb des Flammpunktes einzuhalten. In Deinem Fall somit 2°C.
    Allerdings ist bei passiver Lagerung in geschlossenen Gebinden diese Vorgabe nicht unbedingt relevant, denn da kann man entsprechend der TRGS 510 handeln und die dort vorgegebenen Maßnahmen durchführen.

    Da bei brennbaren Flüssigkeiten die Gefahr in der Regel von den Dämpfen aus geht, muss eine Dampfbildung weitgehend verhindert werden. Die Dampfbildung ist üblicherweise abhängig von der Temperatur => je niedriger die Temperatur, desto geringer die Dampfbildung. Bei 15°C unterhalb des Flammpunktes geht man in der Regel von einer solchen Dampfkonzentration aus, dass keine Brand-/Explosionsgefahr zu befürchten ist. Da man diesen Abstand oftmals mit vernünftigem technischem Aufwand nicht einhalten kann, muss man andere Maßnahmen ergreifen wie z.B. Lüftung. Eine niedrige Temperatur unterstützt dann die Lüftungsmaßnahmen.

    Knapp daneben. ;)
    Um explosionsfähige Dampf/Luftgemische auszuschließen ist eine Temperatur von 15°C unterhalb des Flammpunktes einzuhalten. In Deinem Fall somit 2°C.
    Allerdings ist bei passiver Lagerung in geschlossenen Gebinden diese Vorgabe nicht unbedingt relevant, denn da kann man entsprechend der TRGS 510 handeln und die dort vorgegebenen Maßnahmen durchführen.

    Da bei brennbaren Flüssigkeiten die Gefahr in der Regel von den Dämpfen aus geht, muss eine Dampfbildung weitgehend verhindert werden. Die Dampfbildung ist üblicherweise abhängig von der Temperatur => je niedriger die Temperatur, desto geringer die Dampfbildung. Bei 15°C unterhalb des Flammpunktes geht man in der Regel von einer solchen Dampfkonzentration aus, dass keine Brand-/Explosionsgefahr zu befürchten ist. Da man diesen Abstand oftmals mit vernünftigem technischem Aufwand nicht einhalten kann, muss man andere Maßnahmen ergreifen wie z.B. Lüftung. Eine niedrige Temperatur unterstützt dann die Lüftungsmaßnahmen.


    Das hört sich schlüssig und auch richtig an aber leider kann man diese Aussage einen Kunden nicht sagen ohne gesetzliche Hinweise.
    Woher stammen deine Aussagen? Hört sich an wie aus dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG).
    Der Stoff gilt laut SDB nicht dem SprenG. Die TRGS 510 gibt allerhöchstens bauliche Anforderungen und Zusammenlagerung an.
    Kannst du das vieleicht ein wenig definieren?

    Lieben Gruß

    Hallo,

    ich wollt mich auch mal kurz vorstellen. :D

    Ich bin zwar keine SIFA / FASI aber als Sachbearbeiter für Arbeitsschutz, arbeite ich für eine solche.
    Mache also alles was ihr auch könnt, bin nur nicht unterschriftenberechtigt. :rolleyes:

    Meine Weiterbildungen bestehen aber aus:

    Fachkraft für Gefährdungsbeurteilungen
    Betriebsbeauftragter für Abfall
    Brandschutzbeauftragter
    Sicherheitsbeauftragter
    Sachkunde nach §34a
    Betriebssanitäter

    Grüße aus dem derzeit sonnigen Norden
    :moin:

    Hallo.

    Ich hätte da mal eine Frage.

    Bei einer Lagerung von einem 200L Ethanol Fass, steht in dem SDB:


    Finde aber keine expliziten Angaben über die genaue Temperatur?
    Der Flammpunkt des Stoffes liegt bei 17°C, Ergo sagt mein Bauchgefühl um die entzündlichen Gase nicht aufkommen zu lassen, sollte eine Lagerung unter 17°C stattfinden.
    Aber mein Bauchgefühl ist keine gesetzliche Aussage die man einem Kunden sagen kann ohne unseriös zu wirken!

    Hat jemand ne Idee? Am besten mit gesetzlicher Grundlage oder Vorschrift?

    Danke schonmal für die Hilfe :D