Rauchmelder-Einsätze werden zur Belastung

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  • Hallo,

    Trotzdem bleibe ich bei den 5 Euro-Typen: Wenn die Batterie, die ja oft mitgeliefert wird, schon den ersten Euro verschlingt und der Großhändler und der Einzelhändler etwas vom Kuchen abbekommen wollen, was bleibt für den Hersteller? Das kann nichts sein.
    Dann darf sich auch keiner über Fehlalarme beschweren.

    Und trotzdem bleibt Ihre Annahme falsch. Warum sind zahlreiche Marken im
    höheren Preisbereich durchgefallen? Hoher Preis = hohe Qualität trifft so
    pauschal nicht zu.

    Auch haben die Tests deutliche Unterschiede bei der Alarmauslösung (Schwellenwerte)
    gezeigt, auch hier trifft ein pauschales Urteil nicht zu. Ich stimme Ihnen aber zu,
    hinsichtlich "was bleibt beim Hersteller". Ein Hersteller aus D. wird da sicherlich nicht
    mithalten können, in anderen Ländern/EU-Ausland kann dies schon wieder ganz anders
    aussehen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    Jetzt wird es aus meiner Sicht bald darum gehen, wer zahlt die Kosten wenn die Feuerwehr zwei- oder dreimal zu einem Fehleinsatz in die Privatwohnung kommt.

    Nochmal nachgesehen, Fälle gibt es schon, siehe:

    http://www.shz.de/lokales/schles…-id1814736.html

    und

    https://www.hna.de/lokales/witzen…ng-4637679.html

    usw., siehe Google.

    Urteile zur Haftung der Kosten gibt es auch, siehe Google.
    Habe es kurz überflogen, im wesentlichen zu Lasten der Mieter.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Habe es kurz überflogen, im wesentlichen zu Lasten der Mieter.

    "Das erreicht man nur, wenn die Bürger keine Kosten zu befürchten haben."

    Ach ja wie nennt formuliert...
    Was soll man sagen?
    Der Gesetzgeber zwingt einem eine Maßnahme auf
    Das höchste Deutsche Gericht entscheidet das es Entscheidung des Vermieters ist was er verbaut, der Mieter muss es dulden
    Der Mieter ist der dumme wenn etwas schief geht

    Was wird die Konsequenz sein?
    Abgesehen von einigen Rauchwarnmeldern die ja schon auf die Straße geflogen sind weil sie piepsten, gehe ich mehr und mehr davon aus, dass in vielen Wohnungen die Rauchwarnmelder nach und nach vom Mieter entweder wieder demontiert werden oder die Batterien entnommen werden.
    Denn wie ja in einem Artikel stand, wenn der Bürger Kosten zu befürchten hat wird er sich davor abwenden.
    Der Fehlalarm eines Rauchwarnmelder kostet Geld wenn der Nachbar anruft und der Mieter ist zu Recht nicht bereit dies zu zahlen

    :bremse:

    Einmal editiert, zuletzt von s.schmid (20. September 2016 um 07:16)

  • Ein Hersteller aus D. wird da sicherlich nicht
    mithalten können

    Ohne jetzt genaue Zahlen recherchiert zu haben, wage ich zu behaupten, dass >90% der elektronischen Innenleben dieser Rauchmelder, egal welchen Herstellers, aus Asien stammen. Bei anderen elektronischen Geräten ist es doch ähnlich. Das Gehäuse wird dann in Deutschland drum herum gebastelt und schon kann man mit Made in Germany kennzeichnen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    Tja....und jetzt?
    Will man die vorhandene Akzeptanz nicht zerstören und Kritiker
    überzeugen, sollten vielleicht die Gemeinden/Städte auf die paar
    Taler verzichten. Wenngleich dies leicht gesprochen ist, in einer
    kleinen Gemeinde mag dies noch vertretbar sein, in einer Großstadt
    kann dies schon wieder anders sein, u.a. im Hinblick auf Kosten/
    Einnahmen. Wobei es auch hier entsprechende Stellschrauben
    gibt, so z.B. bei der Einsetzung der Mittel. Wie wird ein Rauchmelder-
    Alarm gewertet? Ähnlich BMA-Alarm? Muss ein LZ anfahren oder reicht
    auch nur ein Löschfahrzeug aus?

    Ohne jetzt genaue Zahlen recherchiert zu haben, wage ich zu behaupten, dass >90% der elektronischen Innenleben dieser Rauchmelder, egal welchen Herstellers, aus Asien stammen. Bei anderen elektronischen Geräten ist es doch ähnlich. Das Gehäuse wird dann in Deutschland drum herum gebastelt und schon kann man mit Made in Germany kennzeichnen.

    Sicherlich, selbst das basteln vom Gehäuse, Marketing, Vertrieb usw.
    ist alles mit deutlich höheren Kosten verbunden, als bei einem Hersteller
    im Ausland/EU-Raum. Von daher kann man das Innenleben vernachlässigen...

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser (20. September 2016 um 08:34)

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  • Will man die vorhandene Akzeptanz nicht zerstören

    Die Akzeptanz ist bereits bei vielen zerstört - wenn der geschädigte Mieter sagt den Melder brauche ich nicht der kann ruhig abmontiert werden ist die Akzeptanz weg. Wie in einem der Berichte stand.

    sollten vielleicht die Gemeinden/Städte auf die paar
    Taler verzichten

    Na ja die Gemeinde/Städte klammern sich ja so an ihre Gebührenordnungen. Wenn ein Rauchwarnmelder dort nicht aufgeführt ist, keine Kostenerstattung - ganz einfach. Ob ein Rauchwarnmelder als BMA einzustufen ist, vage ich zu bezweifeln. Dort macht die DIN klare Vorgaben und einen einzelnen Rauchwarnmelder sehe ich dort nicht. Natürlich können Gerichte und Gemeinden/Stadt sich das so zu Recht legen das es passt - logisch schließlich geht es ja um das Geld für den Staat.

    Letztendlich geht es immer um Geld.
    Spinnen wir die Geschichte weiter - Medien sind ja schon informiert, Bürger verunsichert, keiner will die hohen Kosten tragen die er nun einmal nicht verursacht hat.
    Bürger springen auf einen Zug auf und demontieren die Rauchwarnmelder oder entfernen die Batterie. Weil bei einem Fehlalarm muss ich ja enorme Kosten tragen. Hässlich sehen die Dinger auch aus sagen viele.
    So was folgt daraus - die Feuerwehr beschäftigt sich in erster Linie mit der Personenrettung und der Sachwert bleibt auf der Strecke. Erst nach erfolgter Personenrettung löscht man. Dann stehen wir wieder am Anfang. Dies ist auch wieder eine Sache die vom Gesetzgeber einfach nur auf den Weg gebracht wurde, wie vieles andere auch.

    :bremse:

  • Hallo,

    Die Akzeptanz ist bereits bei vielen zerstört - wenn der geschädigte Mieter sagt den Melder brauche ich nicht der kann ruhig abmontiert werden ist die Akzeptanz weg. Wie in einem der Berichte stand.

    Ich bitte Sie....ein paar Berichte sind jetzt kein Gradmesser.
    Auswirkungen wird dies nur dann haben, wenn dies dauerhaft
    zu einem Problem wird.


    Na ja die Gemeinde/Städte klammern sich ja so an ihre Gebührenordnungen. Wenn ein Rauchwarnmelder dort nicht aufgeführt ist, keine Kostenerstattung - ganz einfach. Ob ein Rauchwarnmelder als BMA einzustufen ist, vage ich zu bezweifeln. Dort macht die DIN klare Vorgaben und einen einzelnen Rauchwarnmelder sehe ich dort nicht. Natürlich können Gerichte und Gemeinden/Stadt sich das so zu Recht legen das es passt - logisch schließlich geht es ja um das Geld für den Staat.

    Da haben wir uns falsch verstanden, mit DIN hat das nichts zu tun.
    Eher mit der kommunalen Satzung und der Ausrückeordnung. Und da
    gibt es durchaus Fwen die mit LZ anfahren, da sie den Rauchmelder
    einem BMA-Alarm gleichsetzen. Bezüglich der Abrechnung, so einfach
    sehe ich das nicht. Letztlich kommt es hier auf die Formulierung der
    Kostensätze an. Und selbst wenn es nicht aufgeführt ist, eine Satzung
    kann man -politische Mehrheit im Rat vorausgesetzt- jederzeit ändern.
    Der Rest...Verschwörungstheorie... :whistling:


    Letztendlich geht es immer um Geld.Spinnen wir die Geschichte weiter - Medien sind ja schon informiert, Bürger verunsichert, keiner will die hohen Kosten tragen die er nun einmal nicht verursacht hat.
    Bürger springen auf einen Zug auf und demontieren die Rauchwarnmelder oder entfernen die Batterie. Weil bei einem Fehlalarm muss ich ja enorme Kosten tragen. Hässlich sehen die Dinger auch aus sagen viele.
    So was folgt daraus - die Feuerwehr beschäftigt sich in erster Linie mit der Personenrettung und der Sachwert bleibt auf der Strecke. Erst nach erfolgter Personenrettung löscht man. Dann stehen wir wieder am Anfang. Dies ist auch wieder eine Sache die vom Gesetzgeber einfach nur auf den Weg gebracht wurde, wie vieles andere auch.

    Interessante Auffassung, teile ich so nicht.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    nicht zwangsläufig. Hier hat sich in den letzten
    Jahren sehr viel getan, nämlich in die Richtung
    Gebühren zu erheben und die Auslegung von
    Kann- und Pflicht-Aufgaben. Wobei dies nicht zwangs-
    läufig ein Gradmesser hinsichtlich der Entstehung
    von Gebühren ist.

    Beispiele gibt es genug, siehe u.a. Berlin, Frankfurt
    etc..

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Bürger springen auf einen Zug auf und demontieren die Rauchwarnmelder oder entfernen die Batterie. Weil bei einem Fehlalarm muss ich ja enorme Kosten tragen. Hässlich sehen die Dinger auch aus sagen viele.
    So was folgt daraus - die Feuerwehr beschäftigt sich in erster Linie mit der Personenrettung und der Sachwert bleibt auf der Strecke. Erst nach erfolgter Personenrettung löscht man.

    ...und wenn die Versicherung dann feststellt, daß der Rauchmelder demontiert oder die Batterie entfernt war zahlen sie nicht.


    Mfg

    FS

  • Hallo,

    mmhhmmm...bitte Forensuche benutzen, dann müssen wir
    nicht alles wieder durchkauen. Das kann man pauschal nämlich
    nicht behaupten, vielmehr kommt es auf die Versicherung
    an.

    Wobei der GDV dazu vor einem oder zwei Jahren erklärt hat,
    es werden keine Leistungen verweigert. Dies wurde u.a.
    auch mit der Zielsetzung der Rauchmelderpflicht vs.
    Versicherung begründet. Die Stellungnahme habe ich in
    einem der unzähligen Threads rund um Rauchmelder mal
    gepostet. Mit dem Vertrag und den Grundbedingungen
    gibt bzw. gab es aber auch eine Lücke. Keine Ahnung ob
    diese mittlerweile geschlossen ist.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Versicherung dann feststellt, daß der Rauchmelder demontiert oder die Batterie entfernt war zahlen sie nicht

    welche Versicherung soll das denn sein?
    Haftpflicht?
    Hausrat?
    Gebäude?
    Kranken?

    Also was eine Versicherung zahlt und was nicht, wie man versichert ist und wie nicht, da muss sich wirklich jeder bei der eignen Versicherung beraten lassen und das klären.
    Das ist teils ein so komplexes Geschäft geworden, da erschreckt man sich.

    :bremse:

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  • Hallo,

    Beispiel dafür?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Eigentümern kann Bußgeld drohen (bis 500.000 Euro)

    http://www.feuerwehr.de/news.php?id=11858

    Sehr problematisch (Auszug):

    "Diese Verpflichtung des Eigentümers gilt gegenüber der Bauaufsicht unabhängig von individuell vereinbarten Verträgen zwischen Vermieter und Mieter, das heißt selbst dann, wenn vertraglich festgelegt wurde, dass der Mieter die gesetzliche Verpflichtung zur Ausstattung und Wartung übernimmt.

    Insbesondere bei Auszug eines Mieters, dem die in der Wohnung befindlichen Rauchwarnmelder gehören, besteht für den Vermieter dringender Handlungsbedarf. Der Eigentümer sollte seinem Mieter die Rauchwarnmelder entweder abkaufen oder unverzüglich neue installieren, wenn der Mieter darauf besteht, seine Rauchwarnmelder mitzunehmen.

    Der Eigentümer ist übrigens auch in der Pflicht, seinen selbstgenutzten Wohnraum mit Rauchmeldern auszustatten, d.h. die Ausstattungspflicht gilt nicht nur für Vermieter. Die Versicherungswirtschaft weist z.B. darauf hin, dass laut ihren Bestimmungen die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sind."

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Kollegen,

    ich weiß das Thema ist schon alt, aber bei uns gerade wieder aktuell.

    In einer Kita haben wir die Brandmeldeanlage einer Wartung unterzogen (durch eine Fachfirma) und auch eine PVO-Prüfung gemacht.

    Jetzt zwei Wochen später haben wir am Wochenende ein Fehlalarm mit Feuerwehreinsatz. DIe FW hat eine Tür gewaltsam geöffnet um nach den rechten zu schauen.

    Der Techniker hat dann am Montag festgestellt, dass sich in einem automatischen Melder Insekten breit gemacht haben.

    Nun zur Frage: Hätte man das nicht schon bei der Wartung sehen müssen? Und wer kommt jetzt für die Kosten (Tür/ FW Einsatz) auf?

    Gruß aus Hamburg

  • Korrigiert mich, wenn ich etwas falsches sage aber grundsätzlich sollten euch bei einem Einsatz aufgrund einer BMA Meldung, die dazu auch noch gewartet war, keine Kosten entstehen.

    Die Tür zahlt sicher die Versicherung...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo,

    die dazu auch noch gewartet war, keine Kosten entstehen.

    Nein, das liegt letztlich im Ermessen der Gemeinde/Stadt.

    Nun zur Frage: Hätte man das nicht schon bei der Wartung sehen müssen? Und wer kommt jetzt für die Kosten (Tür/ FW Einsatz) auf?

    Sicherlich. Letztlich seit ihr aber der Kostenschuldner gegenüber

    der Stadt, schließlich seit ihr der Betreiber der BMA.

    Euch bleibt es aber unbenommen, diese Kosten letztlich der

    Brandschutzfirma in Rechnung zu stellen. Was aber dann nur Erfolg

    hat, wenn man denen auch ein Verschulden nachweisen kann.

    Sprich: Ihr müsst den Nachweis führen, das die Wartung nicht

    fachgerecht durchgeführt wurde.

    Ob sich das dann letztlich finanziell lohnt, insbesondere wenn die Frage

    strittig ist, müsst ihr entscheiden. Unabhängig davon, sollte man sich

    vielleicht auch die Frage nach der Türschließung stellen....

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser (10. September 2019 um 17:17)