EuP Unterweisung

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  • Hallo zusammen,

    nach erfolgloser Forensuche auch in anderen Foren und Recherche bitte ich um eure Hilfe. Ich muss eine Unterweisung für eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) erstellen, bzw. vorfertigen. Nach allem, was ich gelesen habe, kann mehr oder weniger umfangreich sein. Habt ihr da schon Erfahrungen oder Vorlagen, an denen ich mir Inspiration holen kann?

    Vielen Dank im Voraus,
    Falco

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  • "Das kommt darauf an...!" :)

    Also im Ernst: Es ist tatsaechlich so. Willst Du eine EuP haben, die Gluehbirnen austauscht, dann muss Deine Unterweisung dahin gehen. Willst Du eine EuP haben, die bei Bedarf einen Akku oder Antrieb austauscht, muss die Unterweisung dahin ausgerichtet sein.

    Wenn Du oder irgendwer sonst in eurer Firma glauben, ihr koennt eine EuP als "Hilfselektriker" fuer alles moegliche einsetzen - denkt nicht mal dran.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich habe keine Unterlagen, aber es wäre ggf. interessant zu wissen ob Du die Jahresunterweisung oder den schriftlichen Teil für die "örtliche" Unterweisung meinst.

  • Es kommt drauf an... finde ich auch gaaanz toll. Im Ernst, es geht um eine EuP, die die A3-Prüfungen ortsveränderlicher el. Betriebsmittel im Niederspannungsbereich mit dem entsprechend geeigneten Gerät prüfen soll. Der Betrieb ist eienr der weigen vorbildlichen, die ich kenne.

  • Hallo, da ich BGV A3 (nun neu DGUV A3) Prüfungen mache möchte ich mich mal kurz einmischen.
    1. Die Prüfung darf von einer EuP gemacht werden (aber nur unter Anleitung einer Elektrofachkraft) und müßte dazu in allen Bereichen der elektrischen Betriebssicherheit geschult/unterwiesen werden.
    2. Wenn dies gemacht wird... muß derjenige sich aber auch bewußt sein das er für seine Ergebnisse haftbar ist.
    3. Eigentlich, und ich will nun nicht zu ausführlich werden, kann er dieser Aufgabe nur richtig nachkommen wenn er einen Elektrotechnischen Beruf gelernt hat und auch ausübt. Selbst dann ist es noch schwer den Forderungen nachzukommen ohne ein fundiertes Grundwissen a) über das benutzte Messgerät und b) über die Elektrotechnischen Schutzprinzipien zu haben.

    Das einzigste was ich mir in dieser Hinsicht Vorstellen könnte wäre das man einen Mitarbeiter schult Verlängerungskabel zu prüfen und demjenigen eine Tabelle an die Hand gibt wo er die Schutzleiterwiderstände für die dementsprechenden Längen und Querschnitte ablesen kann.

    Leider fehlt mir im Moment die Zeit noch weiter darauf einzugehen, weil ich muß mich nun wieder anderen Sachen widmen.

    MfG

    Viele Grüße
    Ralf

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie auch behalten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Weißnix0815 (30. Juni 2014 um 07:39)

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  • Danke für die bisherigen antworten. doch irgendwie ist meine Fragestellung nicht ganz angekommen, scheint mir:

    Zitat: "Habt ihr da schon (Unterweisung EuP) Erfahrungen oder Vorlagen, an denen ich mir Inspiration holen kann?"

    Ansonsten studiere ich einfach weiter alles was ich habe von BGETEM, BGHW, BGHM, VBG usw. und bastel mir etwas...

  • Hallo FalcoCGN,

    Gegenfrage: Du sollst die Unterweisung machen?

    Bist du eine verantwortliche Elektrofachkraft, also Meister, Techniker oder Ing.?
    Falls nein: Finger weg.
    Aus deiner Vita sehe ich: Mstr. für Veranstaltungstechnik, ok. Das ist keine Elektrofachkraft. In der Veranstaltungstechnik ist, soweit ich es weiss, die elektrotechnisch unterwiesene Person mit eingebaut, mehr aber nicht. Zumindest unterstreichen das meine vier Mstr. für Veranstaltungstechnik so.

    Bitte lasse also die Unterweisung durch eine entsprechende E-Fachkraft durchführen. Diese kann sicherlich auch die Tätigkeiten erkennen, daraus Gefahren ableiten und das Ganze noch mit einem Großteil Schutzmaßnahmen versehen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,
    schau mal hier:
    http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_…08_a04-2013.pdf
    dort findest Du zahlreiche Themen zum (elektrischen) Unterweisen.

    Aber, wenn selber keine Ausbildung, Erfahrung oder Befähigung vorliegt - dann ist Vorsicht geboten......

    Im übrigen dürfen EuP seit BetrSichV und befähigten Personen zur Prüfung alleine KEINE Prüfungen mehr durchführen.
    Lediglich in Anwesenheit und unter Aufsicht eines ausgebildeten Elektrikers..... :thumbup:
    Schönes WE

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Sodele nun habe ich etwas Zeit um vernünftig zu Antworten:
    1: Hier etwas über die BGV A3 Prüfung und EuP: http://www.mebedo.de/beratung/eup-e…ene-person.html
    Nach der Durchführungsanweisung zu § 5 der BGV A 3 durften elektrotechnisch unterwiesenen Personen Wiederholungsprüfungen durchführen. Eine Prüfung allein durch
    elektrotechnisch unterwiesene Personen ist aufgrund der Festlegungen in der TRBS 1203 nicht mehr möglich! Elektrotechnisch unterwiesene Personen können aber nach
    wie vor z. B. in einem Prüfteam im Rahmen von Wiederholungsprüfungen Tätigkeiten übernehmen und damit die Elektrofachkraft unterstützen. Prüfungen durch elektrotechnisch
    unterwiesene Personen setzen aber nach wie vor die Verwendung geeigneter Prüfgeräte sowie die Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft voraus.
    Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen bleibt immer bei der Elektrofachkraft. Die daraus resultierende Aufsichtsverantwortung beinhaltet
    eine stichprobenartige Kontrolle der Wiederholungsprüfungen vor Ort.

    So nun aber zur Ausbildung zur EuP: Hier steht wie es geht: Guckst Du (PDF)

    Viele Grüße
    Ralf

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie auch behalten.

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  • Hallo Falco,

    zur Qualifikation wurden Dir ja bereits wichtige Hinweise gegeben, was noch fehlt ist die Grundlage der Ausbildung für die Prüfungen. Die findest Du zum einen in der BGI/GUV-I 8524 (Achtung: Stand nicht aktuell) und in den dazugehörigen DIN VDE Normen. Mit den beiden Unterlagen kannst Du (Qualifikation vorausgesetzt) die Schulungsunterlagen relativ simpel vorbereiten. Auch Vorgaben/Empfehlungen zu den Inhalten in Theorie und Praxis findest Du dort.
    Fertige Unterlagen wirst Du vermutlich nicht kostenlos bekommen. Solltest Du Unterlagen aus Zeitgründen kaufen wollen, kannst Du Dich gerne bei mir melden.

    Viel Erfolg!

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • O je o je.... ganz am Thema vorbei...
    Entschuldige Bitte.. aber verstehe ich NUN die Frage Richtig..
    Die EuP besteht schon.. und soll die Jahresunterweisung erhalten???


    Hier ist ein sehr Interessanter Beitrag wie es mit der Unterweisung von EuP aussieht: Klick mich

    Viele Grüße
    Ralf

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie auch behalten.

  • Hallo zusammen und danke für die Antworten und Hinweise. Die verlinkten Papiere kenne ich alle bereits, habe mich jetzt auch noch bei mebedo für den Newsletter eingetragen. Die UW sollte nicht durch mich stattfinden. Sowas mache ich nicht, auch wenn ich im Rahmen meiner Meisterfortbildung einen EfK-Kurs absolviert hatte. Das Thema "befähigt" ist mir bewusst und nehme ich auch sehr ernst. Mein Kunde nimmt Sicherheit ebenfalls sehr ernst. Wie gesagt, einer der wenigen, die sich Gedanken machen.

    Aus allen Papieren, die mir vorlagen, habe ich nun in Zusammenarbeit mit der zuständigen Elektrofachkraft eine UW-Vorlage für die EuP erstellt. Bei der UW handelt es sich um die Jahresunterweisung, bzw. für die neuen EuP um die Erst-UW. Direkt im Anschluß an die UW beginnt der Prüflauf, der entsprechend überwacht wird. Also alles gut. Interessant ist die Lösung für die WDH-Prüfung der Verlängerungskabel. Nämlich überhaupt nicht. Ökologischer Wahnsinn gegen wirtschaftlichen Wahnsinn. Die Kabel werden nach Ablauf der Prüffrist entsorgt!

    Alles in allem muss ich sagen, dass im Bereich Strom viel zu viele Dokumente vorliegen, die zu berücksichtigen sind und eher zu Verwirrung führen. Siehe BetrSichV contra BGV. In der Veranstaltungsbranche exisitert zudem noch die BGI 813, die abweichende Prüffristen ermöglicht. Angenehm für uns aber alles in allem ein Vorschriften und Handlungshilfen-Overkill.

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  • Hiho,
    Du hast geschrieben:

    Interessant ist die Lösung für die WDH-Prüfung der Verlängerungskabel. Nämlich überhaupt nicht. Ökologischer Wahnsinn gegen wirtschaftlichen Wahnsinn. Die Kabel werden nach Ablauf der Prüffrist entsorgt!

    das verstehe ich nicht ganz weil
    a) Neugeräte müßen genauso geprüft werden!!!!
    b) die Wegwerfmethode ist ökologischer Wahnsinn weil dort nicht nur unnötige Kosten und Müll entstehen, sondern auch wertvolle Resourcen "gemüllt" werden.

    Viele Grüße
    Ralf

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie auch behalten.

  • Hallo FalconCGN,

    wegen Leitungen: gute Leitungen mit guten Steckern machen sich auch nach dem Prüfen bezahlt, weil die sich einfach besser handhaben lassen, die Steckkontakte "nuddeln" nicht aus, die Kabel sind nicht verdreht/aufgedreht....... :D

    Wegen Prüffristen: red mal nochmal mit der betroffenen VEFK, denn diese erstellt die Prüffristen anhand einer Gefährdungsbeurteilung. Es gibt nur noch ganz wenige starre Prüffristen... Wenn das Instrument GBen an der Stelle richtig eingesetzt wird, spart es Geld und Material! ;)

  • @ arn.im: Über die GBU haben wir mithilfe der BGI 813 eine Prüffrist von 18 Monaten bei den Kaltgerätekabeln. Mehr ist erstmal nicht. Als nächstes kann ich nur noch die BG anschreiben, damit die mir ene verbindliche Einschätzung geben.

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  • Hallo Falco,

    wir haben einige Meister für Veranstaltungstechnik, viele Bühnen mit entsprechenden Belegungen und dem ganzen drum-herum.
    Vielleicht einmal Lust auf einen Austausch?
    Auf Wunsch könnte wir sicherlich einen Termin nach den Sommerferien machen.

    (Wir sitzen in E, DUI, BO, DO.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ..... Ich muss eine Unterweisung für eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) erstellen, bzw. vorfertigen. Nach allem, was ich gelesen habe, kann mehr oder weniger umfangreich sein. Habt ihr da schon Erfahrungen oder Vorlagen, an denen ich mir Inspiration holen kann?
    Falco

    Für mich ist die Fragestellung sehr offen (oder unscharf).
    Immerhin haben wir nun erfahren, dass es sich um eine Jahresunterweisung handelt.
    Von den Mit-Sifas sind hier ein paar Anmerkungen gemacht worden. Diese beziehen sich auf die Prüfung DGUV V3. Das wird mir aus der Fragestellung nicht klar.
    Eine Jahresunterweisung (was ist das eigentlich? macht etwas den Eindruck als ob man im Jahr nur einmal unterweisen muss) kann sich auf ganz verschiedene Dinge oder Vorgänge beziehen. Auch die EUP muss möglicherweise über den Fahrzeugverkehr auf dem Werksgelände, über Infektionsgefahren oder über die Benutzung von Treppen und Leitern unterwiesen werden.
    Ich möchte nur sagen, dass die gefragte Unterweisung nicht zwingend etwas mit E-Technik zu tun hat.
    Auf jeden Fall ist eine wiederholte Unterweisung nicht als Ausbildung einer EUP oder Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten zu werten.

    Grüße
    Flügelschraube


  • Ich möchte nur sagen, dass die gefragte Unterweisung nicht zwingend etwas mit E-Technik zu tun hat.
    Auf jeden Fall ist eine wiederholte Unterweisung nicht als Ausbildung einer EUP oder Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten zu werten.

    Grüße
    Flügelschraube


    Guten Morgen,
    die sicherheitstechnische Jahresunterweisung ist keine "Ausbildung" und die Ausbildung ist nicht die vorgeschriebene Unterweisung. Aber müssen EuP, EFKffT, EFK..... eine jährliche Unterweisung für Elektrofachkräfte nachweisen (in Bezug auf BGV A1, BGV A3 und VDE 0105-100), um das Wissen auf einem aktuellen Stand zu halten, die Sicherheitsregeln einzuhalten, ..... .
    Und so wie ich es herraus gelesen hatte, ging es Falco genau um diese. Und diese muss von befähigter Person (eigener VEFK, o.ä.)durchgeführt werden.

    Mit verregneten Grüßen. ;)