Da reißt man sich das Sitzteil auf, um rechtzeitig zum Audit die neue Brandschutzordnung für den Kunden zu erstellen und dann kommt der Hammer.
Kundenaudit. Der Auditor hat einen Fragenkatalog und arbeitet ihn konsequent ab. Arbeitsschutz und Brandschutz sind auch dabei. Der junge, anscheinend noch unerfahrene Auditor lässt sich die Brandschutzordnung zeigen, blättert in seinen Ordner, findet etwas und sagt: "Die ist aber nicht nach DIN 14096."
Meine Taktik, ihm gegenüber selbst in der Fragestellung zu bleiben, geht auf.
Harmi: Doch, sogar nach der neuen. Was ist denn verkehrt?
Auditor: die Telefonnummer 2222
Harmi: und wenn das die interne Notrufnummer ist?
Auditor: gibt es nicht, die Notrufnummer ist deutschlandweit 112
Harmi: und wenn die Telefone hier nicht amtsberechtigt sind und man ihnen mit dieser Nummer die Möglichkeit gibt, eine Rufumleitung zur Leitstelle zu bekommen?
Auditor. das ist nicht erlaubt, Notruftelefone müssen Durchwahl haben
Harmi: Wo steht das?
Auditor: Im Brandschutzgesetz
Harmi: auch im niedersächsischen?
Auditor: das Brandschutzgesetz ist Bundessache. Die Länder geben nur Verordnungen raus.
Harmi: werden Normen wie die DIN 14096 denn in Gesetzen gefordert?
Auditor: Äh nein, aber sie haben Rechtsstatus
Harmi fällt keine Frage mehr ein, die den Gesprächsverlauf verbessern könnte. Um den sichtlich nervösen Auditor nicht zu verärgern, schweigt er lieber.
Auditor: Ich gebe keine Abweichung, aber Verbesserungspotential: Wenn sie das so handhaben wollen mit den Notfalltelefonen, schreiben sie auf die Brandschutzordnung nicht "nach DIN 14096", sondern "in Anlehnung an DIN 14096"
Harmi: Gerne.....
Noch Fragen???