Gefährdungsbeurteilung für den Bereich IT

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  • Brandgefahren?

    Was für Einstellarbeiten muss man heutzutage an Druckern noch durchführen?

    Ich habe schon Serverräume gesehen, da stand das Serverrack in der Mitte eines großen Raumes, an den Wänden waren dann Regale angebracht und in diesen stapelten sich Akten. Somit war die potentielle Zündquelle schön zentral mit brennbaren Stoffen umgeben. Manchmal stehen so Server auch in nett nach Brandschutzvorgaben abgeschotteten Räumen. Durch Erweiterung/Umbau der IT-Infrastruktur werden dann neue Leitungen zum Server gezogen, nur die brandschutztechnischen Mauerschots werden natürlich für solche nachträglichen Kabel "vergessen".
    Schon mal nachgesehen, was in so manchem Bildschirmreiniger drin ist? Da findet man auch öfter brennbare Flüssigkeiten, wie z.B. Alkohole. Ganz nett wird es, wenn man Bio Reiniger auf Orangenterpenbasis verwendet. Die riechen beim ersten Anwendungstest ja so toll, im Dauereinsatz folgen dann die Probleme.

    Zu den Einstell und Servicearbeiten an Druckern und Kopierern wurde ja schon einiges geschrieben und bei unseren Gruppendruck/Kopierern ist öfter mal ein Servicemensch zu Gange. Wenn er dann mal wieder mit seinem Staubsauger hantiert, werde ich ihn wohl nach dem Zertifikat für seinen HEPA Filter fragen und ungefähr so ?( einen Gesichtsausdruck ernten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ja aber wieso? Das Netzteil wurde doch vom Hersteller schon geprüft. Wir stöpseln doch nur noch die Stecker an.. ?(

    Und da kann man ja eigentlich nichts falsch machen.


    ... weil jedes elektrische Gerät, das repariert wurde einer Prüfung unterzogen werden muß. Bei dem Elektriker greift die VDE, bei dem IT-Arbeitnehmer die BetrSichV, da der Arbeitgeber für seine Werkzeuge und Arbeitsmittel verantwortlich ist. Ergo: Prüfung vor dem erstmaligen Betrieb, Prüfung nach Zeitabständen und Prüfung nach Reparaturen.

    So und jetzt zeige mir doch das Netzteil, das vom Hersteller geprüft wird, einen Beweis dafür hat und der Hersteller gibt das auch noch schriftlich, alles für 20 Euro? Gibt es nicht!
    Das Netzteil hat hoffentlich ein Siegel nach "CE". Das ist keine Prüfung!

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Es gibt doch diese netten Aufkleber, die aussehen, wie kleine Adressetiketten. Da steht dann immer darauf "geprüft" und unten darunter ein Namensstepmel, von dem der "geprüft" :S hat.

    Ivanca, Melanie, Boris usw.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ..........genau,

    kostet ein paar Cent.

    Soll ich dir einen schicken? Der Name des Prüfers wäre noch im Bereich der Buchstaben L bis Z frei wählbar. :5:

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Also mal ganz ehrlich,

    ich hatte bei der ganzen Diskussion den Eindruck, als wenn hier einfach nur eine Liste abgearbeitet werden sollte. Die Gefährdungen sind doch abhängig von den Tätigkeiten und den dazu eingesetzten Arbeitsmitteln. D. h. bei einer Gefährdungsanalyse zu einer Tätigkeite frage ich den Mitarbeiter nach der Vorgehensweise und den Werkzeugen und dann sehe/höre ich doch die Gefährdungen. Hier wurde doch einfach nur insBblaue beurteilt. Das sind die Gefährdungen, die ich kenne und ide führe ich dann auch in einem Formblatt aus. Wie steht denn der Arbeitsplatz im Büro wirklich zum Fenster? Wo sind die Steckdosen und Internetanschlüsse etc.? Für welche Tätigkeiten/Arbeitsmittel sind Betriebsanweisungen im Umlauf? Wie ist der Ausbildungsstand des Mitarbeiters? Wie arbeitet dieser die Anforderungen des Arbeitsschutzes in seine Tätigkeiten ein? Werden die Sicherheitsstandards umgesetzt?
    Diese Diskussion war mir nicht kritisch genug undzu wenig aussagekräftig.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Jetzt hab ich mal ne ganz doofe Frage....

    Wo in der oben angehängten GB ist die Bewertung der möglichen Gefährdung? Mögliche Schadenseintrittwahrscheinlichkeit oder auch Schwere der Schädigung? Meiner Meinung nach ist eine Entscheidung ob Handlungsbedarf besteht oder nicht keine Bewertung, sondern eine Tatsachenfeststellung, oder irre ich mich da?

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Nein, Du irrst nicht

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

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  • Wie gesagt ich habe dieses Dokument von meinem Vorgänger übernommen.

    Habe aber auch keine Problem damit es zu ändern.

    Wie sehen denn bei euch so die Dokumente für die Gefährdungsbeurteilungen aus???

    Vielleicht kann mir mal jemand ein Muster zukommen lassen?


    MfG Markus

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther