Sicherheitsdatenblatt auf Firmennamen abändern ?

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  • Hallo zusammen

    Ich benötige mal eure Hilfe.
    Wir haben ein Schmierstoff den wir weiter geben möchten (bisher waren wir nur Endverbraucher)
    Kann das SDB ohne weiteres geändert werden?
    Also den Firmennamen umschreiben und die weiteren Daten belassen.
    Müßte die Weitergabe irgendwo gemeldet werden (Amt)? Ich weiß von einem anderen Stoff den wir verarbeiten, das hier vom Zulieferer ein Dokument verlangt wird ob wir Endverbraucher bzw Weiterverkäufer sind.
    Hoffe das dieses auch noch weitere Interessiert und Sie dieses verwenden können.
    Allen einen schönen Tag noch.
    Gruß

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  • Hallo,

    mir fallen auf Anhieb 2 Punkte ein:

    Gibt es einen Urheberschutz auf dem erstellten Dokument?
    +
    Seit ihr euch sicher, dass der Inhalt zu 100% zu euch und eurem Stoff passt?

    Wenn das pos. geklärt wäre, warum nicht?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi...

    nur einmal ein Frage von meiner Seite zu dem Thema:
    Seit ihr Euch zu 100% sicher, dass für Euch durch die Weitergabe des Produkts kein Haftungsrisiko entsteht? Letzlich seit ihr dann der "Inverkehrbringer" des Produkts mit alles Rechten und Pflichten und haftet als solcher.
    Dies halte ich, besonders da ihr das Produkt nicht selbst hersteltt, prüft etc. für riskant.

    Ich würde an dieser Stelle eher den Weg gehen, Eurem Kunden den Kontakt mit Eurem Lieferanten zu ermöglichen, bzw. auf das Produkt zu verweisen.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Da du das Thema bzgl. einem Dokument angesprochen hast für einen anderen Stoff den Ihr verarbeitet folgendes.

    Durch eine Novellierung der Chemikalienverbotsverordnung im Oktober 2013 gelten für Stoffe die krebserzeugen, erbgutverändern oder unter Verdacht stehen dieses zu sein besondere Vorschriften.
    Hierzu zählt z.B. das du als "Hersteller" absichern musst, dass der Stoff nur an eine bestimmte Endabnehmergruppe geht. So dürfen einige Stoffe z.B. nur an Abnehmer Abgegeben werden die den Stoff vorschriftsmäßig einsetzen. Dies muss man sich dann schriftlich bestätigen lassen.........
    Genaueres hierzu z.b. in § 2 und 5 ChmVV

    Gruss Marco

  • Meineserachtens seit ihr in diesem Fall "Wiederverkäufer".
    Zu meiner Zeit beim technischen Großhandel haben wir immer das SDB des Herstellers beigelegt.

    Gruß oscar

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  • Hallo,

    wir füllen ebenfalls Schmierstoffe um und haben uns entschieden, das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers im Original beizulegen. Für unseren Kunden ist es uninteressant die Stoffe direkt zu kaufen da dann er den Spass mit dem umfüllen hätte. Die Überarbeitung des Sicherheitsdatenblattes liegt dann ebenfalls nicht bei uns. Außerdem gibt es kein Urheberrechtsproblem.

    Ein Kunde von uns lässt ein Desinfektionsmittel für sich abfüllen unter eigenem Namen mit eigenem Etikett. Er benutzt das ursprüngliche Sicherheitsdatenblatt mit eigenem Logo, hat dies aber mit dem Hersteller vereinbart.

    Gruß

    Wolfgang

  • Hallo,

    wenn wir SDB für ein Produkt eines anderen Herstellers oder für Grundchemikalien erstellen (z.B. Lösemittel als Verdünnungen), erstellen wir die SDB in unserem System nue, unter Verwendung des originalen SDB.
    Wir klassifizieren/stufen selber ein. Bei Unstimmigkeiten mit dem Hersteller-SDB oder wenn uns Daten fehlen, fragen wir den/die Hersteller.
    Und da kann es schon mal große Differenzen geben, wie Hersteller bestimmte Chemikalien einstufen.

    Daher haben wir das SDB immer selber erstellt und sind auch für die Einstufung/Kennzeichnung verantwortlich.
    Wir behandlen halt Proodukte andere Hersteller (die wir durchhandeln) so, als ob wir sie selber hergestellt hätten.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Wir haben ein Schmierstoff den wir weiter geben möchten (bisher waren wir nur Endverbraucher)
    Kann das SDB ohne weiteres geändert werden?


    NEIN! Damit geht Euch die Herstellerhaftung vllt flöten! Wenn Ihr an diesem Gemisch etwas ändert MUSS es geändert werden und Ihr tretet als Hersteller auf! Wenn Ihr das Gemisch einfach nur "durchreicht", dann seid Ihr "Inverkehrbringer" und gebt das gültige SDB des Herstellers dabei. Dieses ist auch gem. GefStoffV so geregelt.

    Btw: Wenn Chemiekalien (egal ob Stoffe oder Gemische) innerhalb des gleichen Unternehmens verschoben werden, tut Ihr gut daran, das ebenfalls so zu tun. Oder Ihr habt eine entsprechende Datenbank, wo der Empfänger/ Nutzer das SDB einsehen kann.

    In meinem Bereich existiert eine Galvanik. Die mischen selbst. Wir sollten BAn für diese Gemische erstellen und haben das deutlich verneint, mit der Begründung: Solange die Gemische nicht fachmännisch eingestuft und entsprechende rechtssichere Informationen/ Unterlagen vorliegen, die einen SDB ähneln (notwendige Informationen), wird dieses nicht durch uns durchegführt!!!
    Komisch. Na wochenlangem Hin und Her, kommt jetzt ein externer Spezialist, der diese Einstufungen und Dokumenterstellung vornimmt. Angesetzte Zeit: vier Wochen vollzeit!!! Grade in der Chemie ist 1+1 nicht unbedingt 2.
    Grade Gemische von Flusssäure und Salzsäure sind dann eher mal 4-5. Da ich da keinen Dunst von habe, überlass ich solche Sachen Spezialisten :thumbup:

    Gruß

    Jens

    PS: Hatte in Chemie grade mal so ne 3 ;)

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • ist der entscheidende Aspekt den Globetrotter dort genannt hat.

    Natuerlich koennt ihr alles machen, wenn ihr beispielsweise den Namen eures "Zulieferers" nicht verraten wollt um noch ein paar Euronen draufzuschlagen (Boese, boese - ich weiss!!) aber damit wurdet ihr eben auch alle Haftungsrisiken fuer saemtliche Angaben im SDB uebernehmen und koennt euch hinterher, im Falle eines Falles, nicht auf den urspruenglichen Lieferanten berufen. Zum zweiten sollte der Name des Herstellers/Inverkehrbringers auch mit der Verpackung uebereinstimmen...

    Also: Finger wech von solchen Geschichten!!!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)