Beiträge von zuendappraider

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    Hallo, zum Thema:

    Ich fange einfach mal am Anfang an.
    Ich plane schon länger ein Nebengewerbe zu Gründen (Beratung Umwelt / Arbeitssicherheit...)
    Also habe ich mir aufgeschrieben was ich so vor habe und einen Termin beim Werksleiter und dem Betriebsrat gemacht.
    Den beiden habe ich erläutert was ich vor habe und dann den Antrag auf Nebentätigkeit gestellt.
    Dieser ging dann zur Personalabteilung und wurde ohne Begründung abgelehnt.

    Daraufhin hzabe ich wieder beim Betriebsrat vorgesprochen das dies ja garnicht rechtens sei.
    Daraufhin habe ich dann erstmal keine Begründung bekommen warum es abgelehnt worden sei
    zwei Wochen später kam dann vom Betriebsrat die bitte den Antrag nocheinmal auszustellen.

    Heute wieder 2 Wochen später kam dann ein Schreiben der Personalabteilung:


    Sehr geehrter Herr xxx,
    die Aufnahme einer Nebentätigkeit wie von Ihnen angezeigt wird unter folgenden Auflagen genehmigt:
    1. - Durch die Aufnahme der Nebentätigkeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeitregelungen eingehalten und nicht überschritten.
    2. - Die Ausübung der Nebentätigkeit hat keine Auswirkungen auf die Arbeitsleistung im zwischen der XXX GmbH und Ihnen bestehenden Arbeitsverhältnis.
    3. - Kenntnisse und Interne, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit für unser Unternehmen erworben haben, dürfen im Rahmen der Nebentätigkeit nicht
    weitergegeben werden. Auf die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht wird ausdrücklich hingewiesen.
    Generell untersagt wird die Aufnahme einer Nebentätigkeit für Unternehmen / Auftraggeber, die in Konkurenz zu unserem Unternehmen stehen.
    Die erteilte Genehmigung ist jederzeit wiederuflich, sofern betriebliche Gründe vorliegen, die einer vortsetzung der Nebentätigkeit entgegenstehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    XXXXY


    Soweit so gut wie deutet ihr den Punkt 3
    Jee nachdem wie ich des Satz drehe und wende könnte dies bedeuten dass:
    - Ich keine Arbeitsschutztechnische Beratung machen dürfte, weil ich im Rahmen meiner Tätigkeit die Ausbildung absolviert habe?(Ist ja ein Kennteniss welches ich erworben habe).
    - Aber war es nicht so das Zertifikate da nicht drunter zählen weil da ja eine Prüfung für erforderlich war?

    Hallo,
    ich bin mit allen bisherigen Prüfern für Leitern Tritte und Kleingerüste nicht zufrieden gewesen.

    Also wir stellen uns vor, das der / die Prüfer kommen die Prüfung durchführen kleinigkeiten direkt beheben und für die def. gleich Angebote für Reparatur / Neukauf erstellen.

    Beim Letzten Anbieter habe ich auf dieses Angebot dreieinhalb Monate gewartet.
    Und jetzt erzählt mal einer Abteilung ihr dürft das jetzt so lang nicht benutzen.

    Hier mal eine ca Anzahl:
    Anzahl Leitern: 88 (Anlege, Podest, Treppenleitern etc.)
    Anzahl Tritte: 12
    Anzahl Kleingerüste: 3


    Habt Ihr gute Adressen bei denen ich nächstes Jahr anfragen kann?
    Gern auch mal Erfahrungsberichte Posten.

    Denn die die wir bisher hatten möchte ich nicht mehr bestellen.
    Eine Prüfung durch die eigene Instandhaltung fällt Flach da kein interesse.

    Danke für eure Tipps.

    Hallo,
    ich möchte via eines Bildschirms entsprechende Poster Aushänge etc visualisieren die Poster der BGHM habe ich abgespeichert und passend für meinen Betrieb ausgesiebt.


    Hat von euch noch jemand entsprechende Vorlagen Aushänge etc. die er mir zur Verfügung stellen könnte.
    In Zukunft stelle ich mir vor das dort entsprechende Hinweise zu BBS (Behaviour Based Safety)
    gezeigt werden.

    Guten Morgen,
    wir wollen in einem Bereich mehrere Lärmschutzwände sowie Schallabsorbierende Deckenelemente aufbauen.

    Hat einer von euch Adressen zu Firmen,
    die Priojektbezogen Konzepte speziell zum Thema Schall / Lärmschutz ausarbeiten.
    Da das Thema Schallschutz ja nun nicht jeder dahergelaufene Prozessingeneuer anbietet.

    Über Adressen und Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.
    Jetzt wird der ein oder adere Sagen das kann doch die Sifa raussuchen...
    Wenn die Sifa die Zeit dafür hat / bekommt ist dies möglich.
    Wenn nciht ist es ratsam sich Hilfe von extern zu holen.

    So nun lasst euch euer *Kaef* schmecken.

    Hallo,
    bei uns war es ähnlich die Mitarbeiter vielen reihenweise aus.
    Am Anfang ist es angenehm aber dann Kühlen die Nieren oder andere Körperstellen aus.
    Die Akzeptanz war durch die teilweise unvorteilhafte Bewegungsfreiheit auch nicht wirklich gegeben.

    Hallo,
    mich beschäftigt da eine Frage und wenn ich mir die Internetseite eines
    speziellen Anbieters am M...see anschaue werden die Fragezeichen noch viel größer...

    Nun zum Thema:
    1. Darf ein Mitarbeiter welcher bei der BG den Ausbilder für Flurförderzeug-Fahrer oder Kran/Hubarbeitsbühnenbediener gemacht hat wirklich ausbilden?
    2. Das Heißt darf er nur innerhalb seiner BG oder seinem Betrieb ausbilden oder dürfte er auch extern als Dienstleister diese Ausbildungen anbieten?
    Die Einhaltung der Vorschriften (Ausbildungsdauer Inhalte etc.) vorausgesetzt.

    3. Wie ist es im Vergleich zum Tüv oder HdT??

    Teilweise liest sich die Beschreibung des Anbieters vom M...see als wenn niemand extern ausbilden dürfe außer er selbst...

    4. Wie ist es mit der Weiterbildung des Ausbilders selbst ? Wie oft sollte er sein Wissen zum Thema Stapler Kran Hubarbeitsbühne mindestens auffrischen??


    Ganz andere behaupten:
    Wenn du einen Ausbilderschein hast sowie einen Staplerschein.
    Darfst du Staplerfahrer ausbilden. Beim Thema Kettensäge das gleiche.
    Helft mir ein wenig Licht in das Dunkle zu bringen.
    Dankeschön.

    Hallo, habt ihr die Vorschriften für den innerbetrieblichen T4ransport von Eisen / Stahl zur Hand?
    Ich erinner mich nur an den Ausschnitt:


    Quelle: DGUV Information 209-006

    7.2 Krantransport

    Der Transport von gefüllten Pfannen muss ungehindert erfolgen können, damit die Pfannen nicht anstoßen und der Inhalt
    nicht überschwappt. Schwere Verbrennungen durch Schmelze könnten die Folge sein. An den Füll- und Umfüllstellen
    muss genügend Bewegungsraum für Pfannen und Personal vorhanden sein. Der Bereich darf nicht durch Gegenstände
    und Materialien verstellt werden. Folgende Regeln sind zwingend zu beachten:
    Transportpfannen dürfen nicht bis zum Rand gefüllt werden.
    Pfannen mit schmelzflüssigen Massen dürfen nicht über Arbeitsplätze hinweg befördert werden.
    Pfannen mit schmelzflüssigen Massen haben Vorfahrt.

    7.3 Transport mit dem

    Gabelstapler

    Die Verkehrswege müssen ausreichend breit und frei sein, damit Pfanne und Fahrzeug nicht an Hindernisse anstoßen.
    Der Sicherheitsabstand muss auf beiden Seiten mindestens 0,5 m betragen. Verkehrswege, auf denen gefüllte Pfannen
    mit Flurförderzeugen transportiert werden, müssen eben sein, damit Schmelze nicht ausschwappt und die
    Pfannen durch Erschütterungen nicht beschädigt werden. Zum Transport von Gefäßen und Pfannen
    ist von betrieblicher Seite für die Prüfung und Einhaltung nachfolgender Vorgaben zu sorgen. Durch Anweisungen
    und Schulungen ist die organisatorische Umsetzung sicherzustellen.
    Die Standsicherheit des Flurförderzeuges muss in allen Arbeitsstellungen und bei allen Arbeitsbewegungen der Anbaugeräte gewährleistet sein.
    Die Tragfähigkeit des Fahrzeuges darf beim voll gefüllten Gefäß, auch unter Berücksichtigung der Zunahme des Fassungsvermögens infolge
    Verschleißes der Ausmauerung, nicht überschritten werden.
    Gefäße und Pfannen müssen Einrichtungen haben, mit denen sie sicher am Fahrzeug befestigt werden können.
    Rohr- und Schlauchleitungen der Energiezufuhr dürfen nicht beschädigt werden, was durch entsprechende Verlegung erfolgen kann.
    Hydraulik-, Pneumatik- und Kraftstoffleitungen am Stapler müssen gegen Beschädigung geschützt sein (durch entsprechende Verlegung).
    Der Schutz des Fahrers gegen Wärmestrahlung, Flammen, Funken und Spritzer muss gewährleistet sein.
    Die Bereifung der Fahrzeuge muss aus Vollgummi ausgeführt sein.
    Kraftstoffbehälter und deren Einfüllstutzen sind gegen Hitzeeinwirkung und feuerflüssige Massen zu schützen.


    Wo kann ich weitere Informationen finden?
    Ich war der Meinung ich hätte mal was näheres über einzuhaltenden Abständen gelesen...

    Hallo,
    analog zum Thema Verkauf von Paletten.
    Ich hoffe ich habe die Richtige Kategorie gewählt.
    Wie verhält sich der Verkauf von nicht mehr benötigten Maschinen Normteilen etc.


    Wo darf ein Unternehmen solche Artikel verkaufen.
    Muss er Garantie übernehmen?
    Oder Muss er es als Schrott/ Defekt deklarieren?

    Bitte anhand folgender beider Beispiele kurz darstellen.


    1. Beispiel Ein Unternehmen hat eine Maschine vor 4 Jahren verschrottet, für die Maschine wirden Ersatzteile bevorratet. z.B. Normteile wie 50 Lager.
    Diese Lagr sind alle noch original verpackt und unbenutzt. Wie kann er diese Lager nun veräußern? Das Unternehmen selbst hat ja keine Verwendung mehjr dafür.
    Im Privatbereich würde so etwas einfach in ebay oder Kleinanzeigen gesetzt. (Beispiel Auto wird verkauft und die Winterreifen danach über Kleinanzeigen)


    2. Beispiel Ein Unternehmen hat eine Kettensäge gekauft benutzt diese 4 Jahre und ersetzt sie nun durch eine stärkere.
    Die alte wird im Unternehmen nicht mehr benötigt. Darf diese einfach so weiter verkauft werden?
    Wenn ja Wie?


    Dankeschön.

    Bei einer Verletzung würde ich sagen Eigennützige Tätigkeit.

    Bei uns ist es wie folgt alte Paletten und alt Holz werden in einem offenen Kontainer bereit gestellt.
    Wenn ein Mitarbeiter nun Holz oder Paletten haben will schreibt er einen Antrag dieser wird vom Platzdienst und vom Betriebsrat unterschrieben.

    Der Mitarbeiter kann ganz normal nach hause gehen und kommt irgendwann mit seinem Anhänger wieder den Unterschribenen Zettel gibt er beim Wachschutz ab.
    Er darf sich die Aufgeschriebenen Materialien aus dem Kontainer entnehmen dieser ist ja hinten offen und verlässt das Werk wieder der Wachschutz überprüft ob die Aufgeladenen Sachen mit dem Schein überein stimmen.