Moin,
kurze Frage an die Experten. Ist ein Cateringstand (gewerblich-keine Vereinsgastronomie), der bei einem Fest aufgebaut und aus dem Speisen und Getränke verabreicht werden eine Arbeitsstätte im Sinne der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). § 2 bestimmt den Geltungsbereich
ZitatAlles anzeigen§ 2
Begriffsbestimmungen
(1) Arbeitsstätten sind:
1.
Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden
und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind,
2.
andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle
befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.
Demnach wären es doch keine Arbeitsstätten im Sinne dieser Verordnung
Gruß Frank