Mahlzeit,
mal wieder mal was Neues von der Bezirksregierung:
Dezernat 56.6 Arbeitszeit und Dezernat 56.7 psychische Belastung (wusste
gar nicht das es die gibt...:-))
Nach Aussage des TAB MUSS eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitszeitgesetz vorhanden
sein.
In dieser müssen alle Arbeitsschicht, Arbeitszeit und Pausenregelungen
inkl. deren Kontrollinstrumente vorhanden sein.
Hat das schon mal einer gemacht?
Gruss