Arbeitzeitgesetz

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  • Mahlzeit,
    mal wieder mal was Neues von der Bezirksregierung:

    Dezernat 56.6 Arbeitszeit und Dezernat 56.7 psychische Belastung (wusste
    gar nicht das es die gibt...:-))

    Nach Aussage des TAB MUSS eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitszeitgesetz vorhanden
    sein.

    In dieser müssen alle Arbeitsschicht, Arbeitszeit und Pausenregelungen
    inkl. deren Kontrollinstrumente vorhanden sein.
    Hat das schon mal einer gemacht?
    Gruss

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  • Die Frage sollte lauten: "Muss man das machen?"

    Einfach mal die Rechtsgrundlage heraussuchen lassen. Sooooo dick ist das Arbeitszeitgesetzt ja nicht, dass es für die technische Aufsichtsperson zu schwierig sein sollte, den entsprechenden Passus zu benennen. :whistling: Natürlich habe ich in einer "normalen" Gefährdungsbeurteilung auch Arbeitszeiten zu beurteilen, aber das ist wieder eine andere Baustelle.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Der Kollege, der bei uns war vom 56er, wollte diese GBU ausdrücklich vom Betriebsarzt. Aber nur dann, wenn die Vorgaben aus Arbeitszeitgesetz und Tarifvertrag nicht eingehalten sind. Die muss dann aber eine Einzelfallbetrachtung sein.
    Aber: Seid ihr Regierungspräsidium Köln oder D-dorf? Wir sind Kölle. Da gibts ggf. deutlich Unterschiede...


    Ansonsten schau Dir die Rahmendienstpläne an. Wenn die gesetzeskonform sind, dann reicht doch ein Satz:"Abteilung XY, Arbeitszeit wird gesetzeskonform umgesetzt."


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Moin,

    Nach Aussage des TAB MUSS eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitszeitgesetz vorhanden sein.

    im ArbZG steht keine solche Forderung, aber ...

    Zitat

    In dieser müssen alle Arbeitsschicht, Arbeitszeit und Pausenregelungen inkl. deren Kontrollinstrumente vorhanden sein.

    es wäre sinnvoll, eine tätigkeitsbezogene GefB zu erstellen, die diese Aspekte abhandelt.
    Ich würde allerdings auch nachfragen, auf welche gesetzliche Grundlage sich diese Forderung bezieht ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,

    in die Gefährdungsbeurteilung nehme ich die Arbeitszeit dann hinein, wenn sie für die Gefährdungsbeurteilung eine Relevanz hat. Ein Schreibtischtäter, der täglich von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr arbeitet (Pausen usw. ist klar) unterscheidet sich doch deutlich von einem Hausmeister, der im Winter im Dunklen morgens um 05.00 Uhr Schnee räumen und Salz streuen muss.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hmmm,

    ... Schreibtischtäter, der täglich von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr arbeitet (Pausen usw. ist klar)

    also 8 h Anwesenheit, davon wahrscheinlich 0,75 h Pause und 0,25 h Toilettenaufenthalt ...
    wann kann ich bei Euch anfangen? :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Dezernat 56.6 Arbeitszeit und Dezernat 56.7 psychische Belastung (wusste
    gar nicht das es die gibt...:-))

    Nach Aussage des TAB MUSS eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitszeitgesetz vorhanden
    sein.

    Der TAB kam von Dir, da hatte ich überlesen. Aber was denn nun, Dezernat 56 oder TAB?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • @ Hardy,

    die 56er sind die Arbeitsschützer der Bezirksregierung in NRW. Auch dort gibt es entsprechende techn. Aufsichtspersonen TAP's.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • hallo guten Abend. Vor drei Jahren ist bei uns die Bezirksregierung aufgeschlagen. hat alles geprüft und im Anschluss daran schriftlich mitgeteilt, GBU ok, fordern aber noch eine GBU Arbeitszeit. Diese sollten wir nachreichen. Ich mache diese schon automatisch. Schönen Abend noch Akira

    Am Puls der Zeit

  • @ Hardy,

    die 56er sind die Arbeitsschützer der Bezirksregierung in NRW. Auch dort gibt es entsprechende techn. Aufsichtspersonen TAP's.


    Bist Du Dir sicher, dass die sich so nennen? Für mich war das immer die Bezeichnung seitens der BGen.
    Und insofern fand ich das widersprüchlich.

    Und da ich schon mit so einem Knaben zu tun hatte muss ich sagen, der nannte sich Beamter des Dezernats 56 und hatte auch ein anderes Autreten als mein TAP von der BGW...

    Hardy

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  • Der Kollege, der bei uns war vom 56er, wollte diese GBU ausdrücklich vom Betriebsarzt. Aber nur dann, wenn die Vorgaben aus Arbeitszeitgesetz und Tarifvertrag nicht eingehalten sind.


    Klingt für mich nach den Tätigkeiten im Krankenhaus, wo sich an die normale Arbeitsschicht noch eine (Ruf)bereitschaft anschließt und da halte ich eine entsprechende GBU auch für angemessen. Ansonsten würde ich nur einen kurzen Satz zur Einhaltung der Maximalzeiten und Pausen aufführen, fertig.

    Zitat von a.r.ni

    ...wann kann ich bei Euch anfangen?


    Also ich bin Mo-Do von 6:45 bis 15:30 und Fr bis 12:30 im Büro, somit dürften die Zeiten nicht so ungewöhnlich sein. Ich glaube aber nicht, dass Du hier anfangen möchtest.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Zuerst....Moin


    Dann kommen wir zum Thema.

    Wo steht geschrieben, das du deine GBU nach einer Form schreiben musst?

    Eine GBU ist Formfrei und kann soviel drin haben, wie du es für richtig hälst

    Wenn für dich die Arbeitszeit keine Gefährdung ist, dann muss ich dich auch nicht reinschreiben.

    Gab es ein Unfall oder kommt es zu einer Gefährdung, ok dann schreibe ich es rein.

    Nur macht euch doch nicht zur Wurst, nur weil die Behörde meint, die wollen etwas lesen. Wenn die etwas haben wollen, dann sollen die erstmal schreiben warum man das schreiben soll. Einfach nur, weil ich es so will reicht nicht aus.

    Wenn die Behörde etwas haben will, wie hier die Arbeitzeit, dann muss sie auch einen Tatbestand haben, welches es begründet. Lasst euch nicht verars...

    Dazu kommt, das man in betrieben eh nur Arbeitszeiten hat, die über eine BV (Betriebsvereinbarung) geregelt sind. Daher würde ich darauf verweisen und mitteilen, das die überwachung seitens Personalabteilung/Vorgesetzten und dem BR (Betriebsrat) überwacht wird, da es Datenschutz gibt.

    Ende zum Thema Arbeitszeit und Behörde. Wenn die mehr wollen, müssen die genau erklären warum/was passiert. Aber pauschal eine GBU haben wollen .....niemals!!!!

  • @ Hardy:


    Dezernat 51 Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei
    Dezernat 52 Abfallwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
    Dezernat 53 Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
    Dezernat 54 Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
    Dezernat 55 Technischer Arbeitsschutz
    Dezernat 56 Betrieblicher Arbeitsschutz
    Dezernat 57 Umweltabgaben, Umwelttechnische Berufe

    Siehe: Bezirksregierung NRW, Beispiel Düsseldorf

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • ...Nur macht euch doch nicht zur Wurst, nur weil die Behörde meint, die wollen etwas lesen. Wenn die etwas haben wollen, dann sollen die erstmal schreiben warum man das schreiben soll. Einfach nur, weil ich es so will reicht nicht aus.

    Wenn die Behörde etwas haben will, wie hier die Arbeitzeit, dann muss sie auch einen Tatbestand haben, welches es begründet. Lasst euch nicht verars...

    Dazu kommt, das man in betrieben eh nur Arbeitszeiten hat, die über eine BV (Betriebsvereinbarung) geregelt sind. Daher würde ich darauf verweisen und mitteilen, das die überwachung seitens Personalabteilung/Vorgesetzten und dem BR (Betriebsrat) überwacht wird, da es Datenschutz gibt.

    Ende zum Thema Arbeitszeit und Behörde. Wenn die mehr wollen, müssen die genau erklären warum/was passiert. Aber pauschal eine GBU haben wollen .....niemals!!!!


    Der §7, Absatz 6 ArbZG liefert dann auch das Argument für eine entsprechende GBU.
    Dir ist der Begriff der Vertrauensarbeitszeit bekannt? Ein Instrument, welches inzwischen einige Betriebe einsetzen und das, nach Arbeitszeitgesetz einige Fallstricke beinhaltet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.