Beim Reinigen einer Maschine das Knie verdreht. Arbeitsunfall?

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  • Moin.
    Bin so ein bisschen in der Zwickmühle. Vllt könnt Ihr mir mal Eure Meinung dazu sagen.
    Ein MA hat eine Maschine gereinigt. Also versicherte Tätigkeit. Als er sich gedreht hat, ist ihm die Kniescheibe rausgesprungen. Es gab in vergangener Zeit keine Anzeichen auf eine Erkrankung in diese Richtung. Ich habe mir den Bereich angeschaut und kann auch keine Einwirkung von außen feststellen. Jetzt ist die Frage, ob es ein Arbeitsunfall ist. Wie seht Ihr das?

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Moin Jens,

    meine persönliche Meinung: Wenn der Mitarbeiter nicht schon vorher gesundheitliche Probleme in dieser Richtung hatte, liegt für mich keine "innere Ursache/Erkrankung" vor. Die Verletzung hat er sich, wie auch immer, bei einer versicherten Tätigkeit zugezogen (vorausgesetzt er hat dabei keinen Blödsinn gemacht), also würde ich den Vorfall als Arbeitsunfall behandeln, auch wenn dies aus den äußeren Umständen nicht plausibel erscheint.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Laut § 8 Abs. 1 SGB VII, ist ein Unfall ein, von außen auf den menschlichen Körper einwirkendes, unfreiwilliges Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Ein Arbeitsunfall ist dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seiner versicherungspflichtigen Tätigkeit einen Unfall erleidet. Somit sind Unfälle im Rahmen der Freizeitgestaltung, sportlicher Betätigung oder als Privatperson im Straßenverkehr nicht als Arbeitsunfall zu werten.

    Gesundheit ist ein Zustand des umfassenden körperlichen,
    seelischen und sozialen Wohlbefindens. 8)

  • Hi Jens,

    auch wenn der Mitarbeiter von keiner Vorerkrankung weiß, heisst das ja nicht, dass nicht doch etwas latent da war - aber das kann nur ein Arzt entscheiden.
    Ich unterstelle dir jetzt auch einfach mal, dass Du Dir die Stelle ausgiebig angesehen hast und leine Bodenunebenheiten oder sonstige Ursachen für eine betriebsbedingte Knieverletzung finden konntest.

    Ich würde an dieser Stelle die Beurteilung dieser Sachfrage, wie auch an ähnlichen Stellen hier im Forum diskutiert wurde, der BG und ihren Sachverständigen überlassen.

    Da Du erst einmal davon ausgehen mußt, dass es bei der versicherten Tätigkeit zu der Verletzung gekommen ist würde ich es erst einmal als Arbeitsunfall einstufen. Sollte eine Meldung an die BG abgeschickt werden müssen kann man ja in der Meldung andeuten, dass am Arbeitsplatz nichts auf eine betriebliche Ursache für die Verletzung hingewiesen hat. Ggf. schaltet die BG dann Gutachter ein, die das genauer untersuchen und im Falle einer "inneren Ursache" sich die Behandlungskosten von der Krankenkasse des Mitarbeiters zurückholen wird.

    Aber, wie gesagt, dass wäre keine Entscheidung, die ich im Betrieb treffen würde somndern der BG überlassen würde.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Moin Jens,

    ich sehe es wie Thorsten.

    Nimm das Prozedere als Arbeitsunfall auf. Ich denke mal der MA ist mehr als 3 Tage krank? Dann läuft das.
    Wenn jetzt die BG irgendetwas an Einwand hat, wird sie sich schon melden. Für den MA ist es immer besser, hört sich jetzt blöd an, einen AU zu haben, als eine normale Krankstellung. Vorbeugend kann man aus solch einer Situation nicht viel machen. Knie verdrehen beim Aufstehen, das kann jedem passieren. Jederzeit undd auch an jedem Ort.

    Persönlich bin ich der Meinung: AU, denn wo ist's passiert?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo Jens,

    prinzipiell wurde ja schon alles gesagt. Es ist von Dir erst einmal wie ein Arbeitsunfall zu behandeln, da es während der Arbeitszeit bei direkter Ausübung der Arbeit passiert ist.
    Ich würde allerdings auf keinen Fall eine Wertung oder Hinweis an die BG einbringen, dass keine betriebliche Ursache gesehen wird. Damit schadet man dem MA nur unnötig. Und wenn die Verletzung derart ist, dass eine Vorerkrankung ursächlich ist, wird die BG entsprechende Leistungen nicht gewähren.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • . Die Verletzung hat er sich, wie auch immer, bei einer versicherten Tätigkeit zugezogen (vorausgesetzt er hat dabei keinen Blödsinn gemacht

    Das geklammerte ist völlig unerheblich, es sein denn es wäre grober Vorsatz.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Danke für Eure Meinungen. Ich sehe es genau wie Ihr.

    Gruß und schönes We 8)

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Jens,

    wir hatten vor kurzen etwas ähnliches, MA hat die schweren Füße von Absperrelementen vom LKW abgeladen, dabei hat er sich einmal "Blöd" gedreht und sich den Rücken verknackst... ch habe das ohne weitere Wertung als Arbeitsunfall an die BG weitergeleitet mit dem Ergebnis was bereits h.krafzik geschildert hat...

    Zitat

    Laut § 8 Abs. 1 SGB VII, ist ein Unfall ein, von außen auf den menschlichen Körper einwirkendes, unfreiwilliges Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.

    Alles weitere wurde bereits beschrieben :D :D

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Hallo Zusammen,

    auch wir hatten einen solchen Arbeitsunfall! Der Mitarbeiter spricht mit einen anderen Mitarbeiter dreht sich um und die Kniescheibe rutscht raus.
    1 Woche Krankenhaus 14Tg Arbeitsunfähig.

    Bei uns war es völlig belanglos ob eine Vorschädigung vorlag, es ist bei einer versicherten Tätigkeit in der Arbeitsstätte passiert. Also Arbeitsunfall!!!!!

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen