Verantwortlicher für Sicherheitsunterweisung

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  • Ist-Situation:

    Im Bereich Musterbau und Versuch ein praktisches Problem dahingehend, dass einige Mitarbeiter nur eingeschränkt arbeitsfähig sind, weil Ihnen arbeitsplatz-/ bzw. tätigkeitsbezogene Sicherheitsunterweisungen für bestimmte Maschinen im Musterbau fehlen.

    Die beiden Abteilungsleiter für Versuch und Musterbau können sich nicht einigen, wer in diesem Fall für die Sicherheitsunterweisung verantwortlich sein soll

    Der Abteilungsleiter im Versuch ist der Meinung, dass seine Versuchsmitarbeiter bei Tätigkeiten an Maschinen im Musterbau durch den Abteilungsleiter Musterbau unterwiesen werden müssen, weil der Abteilungsleiter Versuch die Gefährdungen an den Maschinen im Musterbau gar nicht kennen könne...

    Der Abteilungsleiter Musterbau ist der Meinung, dass die Unterweisungen durch den Abteilungsleiter Versuch selber erfolgen müssen und dieser die Möglichkeit habe, sich die Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen zur Unterweisung der Maschinen im Musterbau zu besorgen

    Frage:
    Im Kern geht es hier um die Frage, ob der disziplinarische Vorgesetzte grundsätzlich vollumfänglich für die Unterweisung seiner Mitarbeiter verantwortlich ist, egal ob sie gerade in seinem Bereich oder woanders arbeiten; oder ob der Abteilungsleiter für die Unterweisung in seinem Arbeitsbereich verantwortlich ist; egal ob die dort Arbeitenden zu seiner Abteilung gehören oder nicht.

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  • ...ja. Also erst einmal ist der direkte Vorgesetzte die Mutter seiner Mitarbeiter und in vollem Umfang fuersorgepflichtig... :)

    Auf der anderen Seite ist der AL natuerlich ebenso dafuer verantwortlich, dass in seinem Arbeitsbereich keine "unqualifizierten" Leute rumlaufen oder arbeiten. Klassisches Dilemma also?!? Ihr koennt ja abwarten, bis etwas passiert und die Sache vom Richter klaeren lassen. Meine Vermutung: Beide kriegen ihr Fett weg - zu Recht!!
    Wenn ihr eine solche Konstellation habt, unterhaltet euch darueber und einigt euch auf eine entsprechende Regelung. man kann sowas auch auf beide Schultern verteilen. Mit "Betonkopfmentalitaet"ist keinem geholfen.

    Und auch wenn Du vielleicht etwas anderes gehofft hast: Ich glaube in der von Dir beschriebenen Situation wird sich keiner zu einer "schwarz-weiss-Aussage" hinreissen lassen...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hi,

    wenn die beiden Abteilungsleiter nicht in der Lage sind, gemeinsam eine Lösung für dieses Problem zu erarbeiten, ist die nächst höhere Instanz gefragt, um eine Regelung festzulegen. Verantwortlich ist und bleibt der Arbeitgeber als letzte Instanz (auch wenn er Aufgaben delegiert hat er eine Kontrollpflicht und muss schaun, ob die delegierten Aufgaben auch erledigt werden; dies ist hier nicht der Fall, ergo besteht Handlungsbedarf für den Arbeitgeber ;)

    schöne Grüße,

    Markus

  • MrHeld hat den Nagel schon auf den Kopf getroffen.
    Zum Arbeitsschutz gehört eine entsprechende Organisation, die man natürlich auch einfordern kann.

    Grundsätzlich könnte man sich ja an den Arbeitssklavenvermittlern orientieren.
    Direkte situationsbezogene Einweisungen gibt es vor Ort. Damit ist derjenige, bei dem gearbeitet wird, in der Schuld.

    Natürlich könnte sich der Vorarbeiter z.B. auf die Position begeben, dass er keinen ohne Unterweisung arbeiten lässt.
    Dann passiert in der Regel schnell etwas.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Mal ganz pragmatisch:

    Musterbau unterweist, er hat die wirkliche "Ahnung" von den Geräten, kann also die Unterweisung auch entsprechend "lebendig" gestalten. Abteilungsleiter Versuch ist aber zwingend bei diesen Unterweisungen anwesend, er ist der Vorgesetzte der Unterwiesenen.
    Das hat auch den Vorteil, dass er sicher leicht in der Lage sein wird, die Unterweisungen selbst durchzuführen um die doppelte Manpower halbieren zu können.

    Und wenn die zwei sich so nicht geeinigt bekommen, dann muss deren Vorgesetzter ein Machtwort sprechen, wie oben schon geschrieben.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hallo Zusammen,

    wie schon MrHeld, Flügelschraube und Elschwoabos den Vorgang richtig beschrieben haben, habe ich die Erfahrung gemacht wenn sich die zwei nicht einig sind immer den nächsten Vorgesetzten informieren dann regelt sich das in der Regel selber und bei den nächsten Problemen gibt es dann auch in der Regel keine Diskussionen.
    Manchmal kommen solche Diskussionen auf wenn Menschen keine Lust oder auch angeblich keine Zeit für solche banalen Tätikeiten haben wollen. :) Ich bin mittlerweise in solchen Sachen kompromisslos und lasse mich nicht auf Diskussionen ein meistens löst sich das Problem von selber wenn ich sage das klärt die überliegende Instanz.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Guten Morgen,

    in letzter Instanz: immer der Linienvorgesetzte: Also der "Einteiler", Vorarbeiter, Meister, Abteilungsleiter, ................, Aufsichtsratsvorsitzenden oder Inhaber.

    Ich verstehe das Ganze aber irgendwie nicht. Wir wissen doch alle, dass eine Unterweisung, gerade für einen neuen Arbeitsplatz, auch situativ erfolgen kann. Das geht recht schnell. Die Form der Unterweisung kann ein kleines Gespräch sein. Wichtig nur: kleine Dokumentation.

    Warum zicken die beiden Linienvorgesetzten jetzt rum? Das ganze Gemecker dauert länger als die Einweisung.
    Schade immer nur um den letzten Arbeiter. Der bleibt dumm stehen. :cursing::cursing::cursing:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi...

    die Diskussion kenne ich auch und bin, auch im Kreise der Vorgesetzten in meinem Hause, zu einer pragmatischen Lösung gekommen:
    Bei einer Unterweisung sind, was die Durchführung angeht, immer 2 Rollen interessant, die aber durchaus in einer Person vereint sein können:
    - ein Vorgesetzter, der also gegenüber den zu unterweisenden weisungsbefugt ist
    - ein Sachkundiger (im weitesten Sinne des Wortes), der weiß wovon er spricht, und es dem "Publikum" weitergeben kann.

    Wenn ich z.B. als 2. Person an einer Unterweisung teilnehme ist natürlich der direkte Vorgesetzte dabei und leitet quasi mit den Worten ein:
    Kollege XY gibt euch einmal wertvolle Infos zum Thema "Z" - hört zu und haltet Euch an das, was er euch erzählt.

    Wenn es jetzt in Eurem Bereich diese Überschneidung gibt, sind wir doch wieder in der selben Rolle - der eine ist der Linienvorgesetzte, der andere kennt den Bereich!
    Wem ist geholfen, wenn der Linienvorgesetzte über Dinge redet, bei denen er evtl. nicht die notwendigen Fachkenntnisse hat...?

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo,

    noch einmal ein anderer Ansatz: Wodurch wird denn die Unterweisung gefordert?
    Als erstes fallen mir hier das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung ein. In beiden ist an oberster Stelle der Arbeitgeber in der Pflicht.

    Für die Pflichten des Arbeitsschutzgesetzes tritt der direkte Vorgesetzte ein.
    Für die Pflichten der Betriebssicherheitsverordnung tritt der Maschinen-/Anlagenbetreiber ein.

    Fazit: Beide sind in der Pflicht.
    Der direkte Vorgesetzte muss sicherstellen, dass seine Mitarbeiter nur Aufgaben ausführen, für die sie befähigt und unterwiesen sind.
    Der Maschinenbetreiber muss sicherstellen, dass an seinen Maschinen nur Mitarbeiter Arbeiten durchführen, für die sie geeignet und unterwiesen sind.

    Hast du eurem Geschäftsführer/Inhaber/Arbeitgeber schon gesagt, dass er da ein Problem hat? ;)
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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