Beiträge von Donaubayer

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    Ist-Situation:

    Im Bereich Musterbau und Versuch ein praktisches Problem dahingehend, dass einige Mitarbeiter nur eingeschränkt arbeitsfähig sind, weil Ihnen arbeitsplatz-/ bzw. tätigkeitsbezogene Sicherheitsunterweisungen für bestimmte Maschinen im Musterbau fehlen.

    Die beiden Abteilungsleiter für Versuch und Musterbau können sich nicht einigen, wer in diesem Fall für die Sicherheitsunterweisung verantwortlich sein soll

    Der Abteilungsleiter im Versuch ist der Meinung, dass seine Versuchsmitarbeiter bei Tätigkeiten an Maschinen im Musterbau durch den Abteilungsleiter Musterbau unterwiesen werden müssen, weil der Abteilungsleiter Versuch die Gefährdungen an den Maschinen im Musterbau gar nicht kennen könne...

    Der Abteilungsleiter Musterbau ist der Meinung, dass die Unterweisungen durch den Abteilungsleiter Versuch selber erfolgen müssen und dieser die Möglichkeit habe, sich die Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen zur Unterweisung der Maschinen im Musterbau zu besorgen

    Frage:
    Im Kern geht es hier um die Frage, ob der disziplinarische Vorgesetzte grundsätzlich vollumfänglich für die Unterweisung seiner Mitarbeiter verantwortlich ist, egal ob sie gerade in seinem Bereich oder woanders arbeiten; oder ob der Abteilungsleiter für die Unterweisung in seinem Arbeitsbereich verantwortlich ist; egal ob die dort Arbeitenden zu seiner Abteilung gehören oder nicht.