Hallo,
ich möchte mich in einer Diskussion des obigen Themas annehmen und dískutieren. Bauer Klaus hat in seiner Hilfeanfrage (Splitterverletzungen des Auges in einer Schreinerei - Statistik?) das Thema unbewusst ausgelöst. In einer Antwort von Niko (Oder geht es dir vielleicht um dieses Thema?http://www.dguv.de/medien/fb-psa/…axis__augen.pdf) ging es dann eben um mein Thema. Grundsätzlich sind bei der Lösung von Abweichungen von gesetzlichen Anforderungen oder Reduzierung von Gefährdungen technische vor den organisatorischen und personellen Maßnahmen vorzuziehen. Zitat aus dem Artikel "Allgemeine Augenschutz tragepflicht - ein Allheilmittel?" : Wie im § 3 der UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) beschrieben, hat der Unternehmer durch eine Beurteilung der Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erforderlich sind. Hieraus folgt, dass natürlich zunächst alle Möglichkeiten zur Umsetzung technischer und/oder organisatorischer Maßnahmen geprüft werden müssen; erst wenn diese zu keinem Erfolg führen oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand eingeführt werden können, sind Persönliche Schutzausrüstungen als „letztes Mittel“ bereitzustellen und zu verwenden.
Die Aussage - nur mit unverhältnismäßigem Aufwand - taucht täglich in der Diskussion mit den Arbeitgebern immer wieder auf. Wie ist diese "Phrase" genau definiert? Gibt es Grenzen? wo liegen diese? Was für den einen zuviel wird, ist dem anderen grad gut genug.
Wo ist der Anfang wo das Ende? Spielen Kosten da eine Rolle?
Ich freue mich auf eine rege Beteiligung aller.