Gefährdungsanalysen - Risikobeurteilungen - korrigierende Maßnahmen - T O P

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  • Hallo,

    ich möchte mich in einer Diskussion des obigen Themas annehmen und dískutieren. Bauer Klaus hat in seiner Hilfeanfrage (Splitterverletzungen des Auges in einer Schreinerei - Statistik?) das Thema unbewusst ausgelöst. In einer Antwort von Niko (Oder geht es dir vielleicht um dieses Thema?http://www.dguv.de/medien/fb-psa/…axis__augen.pdf) ging es dann eben um mein Thema. Grundsätzlich sind bei der Lösung von Abweichungen von gesetzlichen Anforderungen oder Reduzierung von Gefährdungen technische vor den organisatorischen und personellen Maßnahmen vorzuziehen. Zitat aus dem Artikel "Allgemeine Augenschutz tragepflicht - ein Allheilmittel?" : Wie im § 3 der UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) beschrieben, hat der Unternehmer durch eine Beurteilung der Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erforderlich sind. Hieraus folgt, dass natürlich zunächst alle Möglichkeiten zur Umsetzung technischer und/oder organisatorischer Maßnahmen geprüft werden müssen; erst wenn diese zu keinem Erfolg führen oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand eingeführt werden können, sind Persönliche Schutzausrüstungen als „letztes Mittel“ bereitzustellen und zu verwenden.

    Die Aussage - nur mit unverhältnismäßigem Aufwand - taucht täglich in der Diskussion mit den Arbeitgebern immer wieder auf. Wie ist diese "Phrase" genau definiert? Gibt es Grenzen? wo liegen diese? Was für den einen zuviel wird, ist dem anderen grad gut genug.
    Wo ist der Anfang wo das Ende? Spielen Kosten da eine Rolle?

    Ich freue mich auf eine rege Beteiligung aller.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Der Anfang ist doch eigentlich noch vor T-O-P. Ich kaufe ein S :D Die Substitution sollte doch immer an erster Stelle stehen oder werfe ich jetzt etwas durcheinander. Ich möchte die Diskussion nicht in eine andere Richtung lenken, aber eigentlich wäre das doch der erste Schritt.

    Der "unverhältnismäßig hohe" Aufwand wird natürlich durch das Budget und die bestehenden Risiken/Gefahren/Schadensschwere/Wahrscheinlichkeit bestimmt. Da gibt es meines Erachtens keinen roten Faden, an dem man sich entlanghangeln kann. Bleiben wir bei dem Beispiel der Schreinerei ist es natürlich anders zu beurteilen, denn verlorenes Augenlicht ist unwiderbringlich, als wenn in einem Betrieb maximal von Knochenbrüchen im Ereignisfall auszugehen ist.

    Eine Erblindung in 5 Jahren ist statistikverträglich? Wer würde das unterschreiben wollen? Eine Erblindung = zwanzig Knochenbrüche? Auch diese Rechnung wird niemand aufmachen wollen. Den "shit-happens" Faktor wird man nie ganz ausschließen können, aber wenn nur noch dieser übrig bleibt, hat man seine Aufgabe eigentlich erfüllt.

    So makaber es klingt: Sicherlich wird man bei der Gefahr "Erblindung" eher ein Budget bekommen, da sich jeder vorstellen kann, was das für einen Menschen bedeutet, als bei anderen Gefahren "Dann liegt man halt mal vier Wochen im Krankenhaus, geht dann gemütlich in die Reha und danach geht es wieder weiter".

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Mick1204,

    schönes Thema.
    Und beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Leider immer erst, wenn das "Kind schon in den Brunnen gefallen" ist. Da wird dann die Frage erörtert: Wäre es dem Arbeitgeber zuzumuten gewesen, dass...

    Eine allgemeingültige Definition zu Unverhältnismäßigkeit, bzw. Verhältnismäßigkeit wirst du wohl nicht finden bzw. kriegen.
    Klick mich 1
    Klick mich für Deutschland
    Klick mich für die Schweiz

    Den Ansatz über "Legitim - Geeignet - Erforderlich - Angemessen" gefällt mir gut:
    Legitimer Zweck
    Der Zweck der Maßnahme setzt den Maßstab und Bezugspunkt für die Frage, ob die Maßnahme zur Erreichung gerade dieses Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen ist...

    Geeignetheit
    Wenn die Maßnahme die Erreichung des Zwecks kausal bewirkt oder zumindest fördert, ist sie geeignet...

    Erforderlichkeit
    Die Maßnahme ist erforderlich, wenn kein milderes Mittel gleicher Eignung zur Verfügung steht, genauer: wenn kein anderes Mittel verfügbar ist, das in gleicher (oder sogar besserer) Weise geeignet ist, den Zweck zu erreichen,...

    Angemessenheit
    Verhältnismäßig im engeren Sinn ist eine Maßnahme nur dann, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt.


    Im Arbeitsschutz spielt dies aber meist nur eine untergeordnete Rolle, da zum Glück die gesetzlichen Forderungen relativ klar sind.
    Auch in dem zitierten Beispiel kommt die Verhältnismäßigkeit erst argumentativ zum Tragen, wenn die technischen/organisatorischen Maßnahmen nicht erfolgversprechend sind.

    Meine ganz persönliche Erfahrung sagt mir auch, dass organisatorische Maßnahmen sich nicht zu einem existenzgefährdenden Umfang für den Betrieb ausnehmen.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Mick,

    ergänzend zu den Ansätzen von Niko ist noch der Stand der Technik wichtig. Meist wird der Stand der Technik durch Normen, etc. definiert. Aber auch wenn ein Verfahren in einem Gewerbezweig üblicherweise auf eine bestimmte Art und Weise durchgeführt.
    Es gibt auch Beispiele in die "andere" Richtung. Die Nutzung der Motorsäge ist, wie hier schon häufiger besprochen, nicht ungefährlich. Trotz der Möglichkeiten die Gefährdung durch den Einsatz von anderen Maschinen zu minimieren, bzw. ganz auszuschließen ist die Motorsäge zum Beispiel im Forstbereich nicht mehr wegzudenken. Natürlich ist da der Kostenfaktor bei Einsatz einer handbetriebenen Säge oder einer Säbellsäge in keinem Verhältnis mehr, also wird die PSA eingesetzt.

    Im Arbeitsleben und speziell in der Arbeitssicherheit gibt es leider selten Schwarz/Weiß. Da hilft nur die Erfahrung und der Austausch mit anderen Profis ;)

    Der Anfang ist doch eigentlich noch vor T-O-P. Ich kaufe ein S :D Die Substitution sollte doch immer an erster Stelle stehen oder werfe ich jetzt etwas durcheinander. Ich möchte die Diskussion nicht in eine andere Richtung lenken, aber eigentlich wäre das doch der erste Schritt.


    T-O-P ist nur die einprägsame Kurzform der Maßnahmenhierachie. Die Substitution ist T(echnisch), sprich Gefahrenquelle vermeiden/beseitigen...
    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    ... Maßnahmenhierachie ...

    hmmm - ich kenne Unterweisung / Schulung und Betriebsanweisung als
    "organisatorische Maßnahme" ... (vgl. TRGS 500, Kap. 4.4.2 (1)).

    Wieso ist dann in dem Schaubild die Unterweisung als "letzte" Maßnahme angegeben? :huh:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Moin,

    hmmm - ich kenne Unterweisung / Schulung und Betriebsanweisung als
    "organisatorische Maßnahme" ... (vgl. TRGS 500, Kap. 4.4.2 (1)).

    Wieso ist dann in dem Schaubild die Unterweisung als "letzte" Maßnahme angegeben? :huh:

    Da bin ich auch schon ins Schleudern gekommen. In der P1 habe ich das so gelernt, wie es in der Grafik steht.
    Im weiteren Verlauf wurden Unterweisungen auch als organisatorische Maßnahme genannt, ist ja mit organisatorischem Bedarf verbunden.
    Ich lasse das mittlerweile nebeneinander stehen, geht es aber um die Hierarchie, dann nehme ich die Grafik, da bei der auch die Reichweite einer Maßnahme von großer Bedeutung ist. Und hier hat eben die Unterweisung die kürzeste Reichweite und muss ganz nach unten.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo Zusammen,

    hierzu kann ich die Aussagen von Bauco und elschwoabos nur unterstreichen. Aus eigener Erfahrung bringen Unterweisungen recht wenig wenn sie nicht kurz und knackig gestaltet werden. Bei mir darf eine Unterweisung nicht länger als eine halbe Stunde dauern mit Beteiligung der Unterwiesenen. Dauern die Unterweisungen länger schlafen die ersten ein oder schalten auf durchzug und was bringt die Unterweisung dann?? Die meisten haben sie nach einer halben Stunde vergessen obwohl sie unterschrieben haben alles verstanden zu haben. Ich mache mir manchmal den Spass und kontrolliere die Wirksamkeit von Unterweisungen kurz nach der Unterweisung, was meint Ihr was ich da teilweise erlebe!!!!!!!!!!

    Deshalb gehört die Unterweisung für mich immer zu den Verhaltensbezogenen Maßnahmen also ganz nach unten.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Guten Morgen,

    schön! Die Diskussion ist in Gang.

    Da wird dann die Frage erörtert: Wäre es dem Arbeitgeber zuzumuten gewesen, dass...

    Genau darum geht es. Was ist dem Arbeitgeber zuzumuten. Es geht ja nicht immer nur um Geld (echt nicht?). Wir hatten in der Vergangeheit ein ähnliches Problem. Wir müssten ca. 2.000 Regalfächer ausräumen und tausende Versichertenakten umräumen um die Antriebe und Rollen von Fahrregalanlagen zu prüfen. Ich hatte hier im Forum nach Hilfe gesucht, die ich auch dankenswerterweise erhalten habe. Ist das Zumutbar? Es kamen auch Begrifflichkeiten wie Kosten-Nutzenfaktor ins Spiel. Wo sind da die Grenzen? Wenn wir (also der Arbeitgeber und ich) entscheiden, mit Unterstützung einer Gefährdungsanalyse, dass eine Funktionsprüfung ohne Sichtkontrolle ausreichend ist, wer entscheidet dann vor Gericht, dass dem nicht so ist? Ist eine Gefährdungsanalyse in seiner Gänze ad absurdum geführt, nur weil etwas passiert ist und dieser Fall anders beurteilt wurde?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo Mick1204,

    wer entscheidet dann vor Gericht, dass dem nicht so ist?

    Wer entscheidet vor Gericht? Diese Frage ist doch einfach zu beantworten, sonst wäre es ja kein Gericht?
    Gericht kommt von "richten" -> Recht sprechen. Und in einem Rechtsstaat gibt es eine Hierarchie der Gerichte mit der Möglichkeit der Revision...

    Ist eine Gefährdungsanalyse in seiner Gänze ad absurdum geführt, nur weil etwas passiert ist und dieser Fall anders beurteilt wurde?

    Nein, ad absurdum nicht.
    Nur wenn etwas passiert ist, war die Gefährdungsbeurteilung
    - nicht vollständig
    - nicht korrekt
    - mit Fehleinschätzung versehen
    - schlicht falsch
    - ?
    Welche Konsequenzen das hat? Siehe dazu die bisherige Kommunikation.

    Zitat von bauco

    Die Substitution ist T(echnisch)...

    Substitution ist ein eigenständiger Bereich. Es kann technisch sein, muss aber nicht. Z.B. Ersatz eines Gefahrstoffes durch einen weniger gefährlichen -> organisatorisch und/oder technisch.

    Zitat von elschwoabos

    Da bin ich auch schon ins Schleudern gekommen...Ich lasse das mittlerweile nebeneinander stehen

    Ging mir auch so. Und inzwischen lasse ich es eben so stehen. Wenn die BG/UK es so will, ok. Ich halte es für falsch und bei uns wird es auch so nicht praktiziert.

    Zitat von Sturm

    Aus eigener Erfahrung bringen Unterweisungen recht wenig wenn sie nicht kurz und knackig gestaltet werden. Bei mir darf eine Unterweisung nicht länger als eine halbe Stunde dauern...

    Das ist eine Frage der Betriebskultur. Bei uns sind Unterweisungen selten unter vier Stunden. Und manche gehen zwei volle Tage, z.B. die Unterweisung Gefährdungsbeurteilung/Risikobeurteilung. Neue Mitarbeiter haben da zuerst ein Problem damit, gewöhnen sich aber rasch daran. Und ( 8) ) die Wirkung und Erfolgsquote ist auch besser.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo,

    also damit da kein Missverständnis aufkommt: "ich sehe das genauso wie alle anderen hier"! Ich stelle immer wieder gerne einmal die Fragen, die mir mein Arbeitgeber auch so stellt, wenn ich Ihm wieder einmal klar machen muss, was ER als Arbeitgeber zu leisten hat. Und sind wir doch mal ehrlich: es geht immer wieder nur darum, die Arbeiten zu machen, die gemacht werden müssen. Dazu gehört nun einmal Prüfen, Beurteilen, Unterweisen und und und und......
    Das kostet halt nun mal Zeit, manpower und Geld. :g:

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    Gruß Mick

  • :hallo:

    Und das mit dem Geld ist eben doch so eine Sache. Wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit ca. 60 MA, wenn ich mit diversen Vorschlägen zu Arbeitssicherheit zu meinen beiden Chefs komme die Geld kosten oder sogar MA von der Arbeit abhalten (z.B. Unterweisung) wird schon mit der Stirn gerunzelt. Und es kommt die Frage "müssen wir das oder geht das nicht billiger (z.B. Lärmschutz: Stöpsel oder Lärmminderung durch bauliche Mittel)"? Oder ich bekomme Antworten:"Das sitzen wir erstmal aus bis wir aufgefordert werden."Wenn ich dann darauf Antworte das es im Falle eines Unfalls strafrechtliche Konsequenzen für sie hat, werden mir die letzten Urteile vor Augen gehalten die auch hier im Forum zu lesen sind (mit Geldbußen von 1000€, Strafen auf Bewährung usw.). Gerade durch solche Urteile ist es, zumindest bei uns, schwierig den Arbeitgeber aufzufordern etwas mehr Geld in die Hand zu nehmen und die Gefährdungen an der Wurzel anzugehen. ;(

    MfG Ingo

    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,

    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)

    Tu was Du willst - aber nicht, weil Du musst. (Buddha)

  • Grüß Dich,

    ... Und es kommt die Frage "müssen wir das oder geht das nicht billiger ... (mit Geldbußen von 1000€, Strafen auf Bewährung usw.).

    gelegentlich kann man aber auch eine andere Argumentation heranziehen; hier kommt es jedoch auf die zuständige BG an.
    In einem meiner Unternehmen, das der BG RCI angehört, und in dem ich auch nicht alles durchsetzen konnte, was ich wollte,
    hatten wir Besuch von der TAP (Technische Aufsichtsperson).

    Sie erzählte dem Geschäftsführer von den Beurteilungsgrundlagen für die Berechnung der Beiträge, die ein Unternehmen an die BG zu leisten hat.
    Im Falle der BG RCI wird ein "Bonus-Malus-System" angewandt:
    "Unternehmen mit einem durchschnittlichen, "normalen" Versicherungsfallgeschehen zahlen den Normalbeitrag (100 %-Beitrag);
    Unternehmen mit einem unterdurchschnittlichen Versicherungsfallgeschehen erhalten Nachlässe; Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen
    Versicherungsfallgeschehen erhalten Zuschläge." (Quelle: BG RCI)

    Dieses Unternehmen lag bereits über dem Durchschnitt und die TAP teilte mit, dass bei unserem Unternehmen mit der entsprechenden Arbeitnehmerzahl ein weiterer meldepflichtiger Unfall zu Beitrags-Mehrkosten in Höhe von 1.200 €/a führen würde ...
    ... und eine anerkannte Berufskrankheit, die auf die Tätigkeit in diesem Unternehmen zurückzuführen sei, einer jährlichen Entsprechung von 30 meldepflichtigen Arbeitsunfällen gleich käme - bis zum Ableben des Betroffenen oder Firmeninsolvenz.

    Der Geschäftsführer hatte während dieser kleinen Rechnung nacheinander mehrere Gesichtsfarben. :whistling:
    Seitdem ist in diesem Unternehmen der Arbeitsschutz (ernstgemeinte) Chefsache ... (und bei der Diskussion über Schutzbrillen war die Vorgabe: "egal, ob eine Brille 4,80 € oder 6,30 € kostet - bestellen Sie die bessere bzw. die, die die höchste Trageakzeptanz hat.") ...

    Vielleicht hilft dieser Ansatz weiter.

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  • Sorry for offtopic!

    Zitat von Niko

    Substitution ist ein eigenständiger Bereich. Es kann technisch sein, muss aber nicht. Z.B. Ersatz eines Gefahrstoffes durch einen weniger gefährlichen -> organisatorisch und/oder technisch.


    Früher hieß es mal S-T-O-P sprich Substitution-Technisch-Organisatorisch-Persönlich, dann kam T-O-P bei der die Substitution in den Bereich "Technisch" aufgenommen wurde. Die gepostete Maßnahmenhierarchie ist die aktuelle Definition= Gefahrenquelle vermeiden/beseitigen/reduzieren; Eigenschaften der Quelle ändern

    Zitat von a.r.ni

    hmmm - ich kenne Unterweisung / Schulung und Betriebsanweisung als
    "organisatorische Maßnahme" ... (vgl. TRGS 500, Kap. 4.4.2 (1)).

    Wieso ist dann in dem Schaubild die Unterweisung als "letzte" Maßnahme angegeben? :huh:


    Wurde uns so erklärt: In 4.4.2. Abs. 1 ist nicht die Unterweisung als organisatorische Maßnahme genannt, sondern die Organistion derselben. Es wird darauf hingewiesen, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig und auch vor Tätigkeiten mit neuen...angemessen... unterwiesen werden müssen. So wird dann ein Schuh draus ;)

    Wichtig bei der Anwendung der Maßnahmenhierarchie ist, wie schon von elschwoabos genannt, die Reichweite. Und mindestens genauso wichtig ist die Wirksamkeit regelmäßig zu prüfen. Wenn der Chef entscheidet das verhaltensbezogene Maßnahmen reichen, muss man als Sifa nur oft genug nachhaken und aufzeigen wenn diese Maßnahmen eben nicht reichen. Und hier im Forum Beispiele sammeln, wie das in anderen Betrieben gehandelt wird, hilft auch ungemein bei der Diskussion mit dem AG

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • hmmm - ich kenne Unterweisung / Schulung und Betriebsanweisung als
    "organisatorische Maßnahme" ... (vgl. TRGS 500, Kap. 4.4.2 (1)).

    Wieso ist dann in dem Schaubild die Unterweisung als "letzte" Maßnahme angegeben? :huh:[/quote]

    Hallo a.r.ni

    ich würde die Unterweisung in beide Ebene einsortieren, aber mit dem Schwerpunkt Personenbezogene Maßnahme.
    Warum sehe ich das so? Die organistorische Maßnahme ist es die Mitarbeiter zu unterweisen aber sie wirkt nur auf der Personenbezogenen Ebene.
    Ebene 1: Unterweisender -> Unterwiesene = Qualität der Unterweisung und Verstehen des/der Unterwiesenen
    Ebene 2: Unterweisender -> Unterwiesene = Umsetzung der Weisung bzw. Wie konkret ist die Weisung in der Unterweisung angesprochen worden?
    Ebene 3: Unterwiesene = Möglichkeit die Anweisung umzusetzen (Teilweise organisatorisch)
    Ebene 4: Unterwiesene = Bereitschaft die Weisung umzusetzen

    Ebene 5: Verhältnis Weisende an Ausführende = Wo sind die Probleme?, Wie stehen sie zu einanander? usw.

    Deshalb wirkt die Organisatorische Maßnahme rein auf der Personenbezogenen / Verhaltensbezogenen Ebene und darum ist sie auf der Wirkebene 5 angeordnet.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo a.r.ni

    bei BGETEM läuft das ähnlich, hier wird am Ende des Jahres eine Rückvergütung gezahlt, die sich nach dem Unfallgeschehen richtet. Mein TAP hat sich für dieses Jahr angekündigt. Ich werde ihn darauf ansprechen meinem Chef auch mal so eine Rechnung zu unterbreiten. Ich hoffe das zeigt Wirkung. Danke nochmal für den Tip. :thumbup:

    MfG Ingo

    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,

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