Hallo,
wie sich ja vielleicht schon im Forum rumgesprochen hat, sitze ich in einer Verwaltung. Hier wurde in den Jahren vor meiner Beschäftigung Arbeitsschutz klein geschrieben (wenn überhaupt). Seit ca. 10 Jahren werden hier im Haus sogennte Akten-Fahrregalanlagen mit Drehkreuz betrieben. Diese wurden noch nie geprüft. Bei der GB habe ich jetzt geschrieben, dass diese Regale zu prüfen sind. Die Prüfung soll natürlich die Fachböden, Regalholme und natürlich die Standfestigkeit der Fahrregale beinhalten. Bezüglich der Holme und Fachböden gibt es keine Probleme, diese sind einfachzu prüfen. Lediglich die Rollen und Walzen, so wie die Kettenantriebe sind meiner Meinung nach mitzuprüfen. Dazu sind die unteren Fachböden von den Akten zu befreien und die Fachböden auszubauen. das ist ein sehr erheblicher Aufwand. Schließlich haben wir sehr sehr viele Fahrregale und das ergibt hunderte Fachböden. Mein Arbeitgeber scheut den Aufwand und will nur stichprobenartig Prüfen. D. h. nur jeden x-ten Fachboden ausbauen und druntergucken. Das reicht meiner Meinung nach nicht. Die Regale sind noch nie geprüft worden, diese werden auch nicht sachgerecht betieben, sind teilweise überlastet und werden nicht einzeln verfahren sondern in d. R. zu mehreren gleichzeitig verfahren.
All das lässt mitch zu der Überzeugung kommen, das wenigstens einmal in alle Fachböden zu schauen und den Status Quo aufzunehmen, Ketten, Räder und Laufschienen zu reinigen und zu prüfen. Meiner Arbeitgeber will das nicht.
Jetzt die Frage, darf man stichprobenartig prüfen und dann für den Rest "mitentscheiden"? Welche anderen Möglichkeiten hat man, diesen Prozess zu vereinfachen? Welche Parameter kann man ansetzen um das Ganze Argumentativ zu unterstützen? (Meiner M. nach keine).
Ich hoffe, dass Problem umfassend geschildert zu haben und freue mich auf Eure Ideen, Vorschläge und Hinweise.