Prüfen von Fahrregalen

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  • Hallo,

    wie sich ja vielleicht schon im Forum rumgesprochen hat, sitze ich in einer Verwaltung. Hier wurde in den Jahren vor meiner Beschäftigung Arbeitsschutz klein geschrieben (wenn überhaupt). Seit ca. 10 Jahren werden hier im Haus sogennte Akten-Fahrregalanlagen mit Drehkreuz betrieben. Diese wurden noch nie geprüft. Bei der GB habe ich jetzt geschrieben, dass diese Regale zu prüfen sind. Die Prüfung soll natürlich die Fachböden, Regalholme und natürlich die Standfestigkeit der Fahrregale beinhalten. Bezüglich der Holme und Fachböden gibt es keine Probleme, diese sind einfachzu prüfen. Lediglich die Rollen und Walzen, so wie die Kettenantriebe sind meiner Meinung nach mitzuprüfen. Dazu sind die unteren Fachböden von den Akten zu befreien und die Fachböden auszubauen. das ist ein sehr erheblicher Aufwand. Schließlich haben wir sehr sehr viele Fahrregale und das ergibt hunderte Fachböden. Mein Arbeitgeber scheut den Aufwand und will nur stichprobenartig Prüfen. D. h. nur jeden x-ten Fachboden ausbauen und druntergucken. Das reicht meiner Meinung nach nicht. Die Regale sind noch nie geprüft worden, diese werden auch nicht sachgerecht betieben, sind teilweise überlastet und werden nicht einzeln verfahren sondern in d. R. zu mehreren gleichzeitig verfahren.
    All das lässt mitch zu der Überzeugung kommen, das wenigstens einmal in alle Fachböden zu schauen und den Status Quo aufzunehmen, Ketten, Räder und Laufschienen zu reinigen und zu prüfen. Meiner Arbeitgeber will das nicht.
    Jetzt die Frage, darf man stichprobenartig prüfen und dann für den Rest "mitentscheiden"? Welche anderen Möglichkeiten hat man, diesen Prozess zu vereinfachen? Welche Parameter kann man ansetzen um das Ganze Argumentativ zu unterstützen? (Meiner M. nach keine).

    Ich hoffe, dass Problem umfassend geschildert zu haben und freue mich auf Eure Ideen, Vorschläge und Hinweise.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo Mick,

    ich werfe den Ball zurück: Was würde denn der Prüfer machen, der ja entsprechend auch unterschreiben muß? Würde der, für etwas was er nicht kennt und sieht seine Hand ins Feuer legen, nur um ein paar schnelle Euro's zu machen?

    Ein Prüfer ist während der Prüfung frei in seinen Entscheidungen. Er kann und darf so in alle Ecken schauen, die er mag. Bei einer Regalprüfung geschieht sehr viel nur durch sehen und ein wenig durch messen. Wenn der Prüfer zwei komplette Antriebe durchcheckt und dadurch zum Entschluß kommt, dass auch die übrigen 8 Antriebe gut sind, sagt er doch, 20% würden ihm reichen um weitere 80% blauäugig zu beurteilen.

    Ich würde es nicht so machen. Klar ist alles andere ein Riesenaufwand, doch wurde hier ja auch 10 Jahre gespart. Vielleicht gibt es ja einen Prüfer, der gleichzeitig Servicemonteur für diese Regale ist. Also jemand, der genau auf den Regaltyp gesehen sehr viel Erfahrung hat? Auch das eine Frage mit Unbekannten.

    Um es auf den Punkt zu bringen:
    Ein Regal ist ein Arbeitsmittel. Dein Chef hat den ordnungsgemäßen Zustand zu erbringen, bzw. nachzuweisen (BetrSichV). Dies kann er durch eine Prüfung gem. BGR 234 oder DIN EN 15635 nachweisen. Ist er eine befähigte Person dafür, kann er es selber machen, wie er es möchte. Wenn nicht, braucht ihr diese Person. Eine Revision mit einer Prüfung ist doch von Vorteil für deinen Chef, denn ganz egal wie eine Prüfung ausfällt: Besitzer und damit ersteinmal Verantwortlicher ist der Chef.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Waldmann,

    ich sehe das genauso. Ich suche noch unterstützende Argumente. Meine Argumente sind aus.

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    Gruß Mick

  • ...Lediglich die Rollen und Walzen, so wie die Kettenantriebe sind meiner Meinung nach mitzuprüfen. ....


    Welche sicherheitstechnische Bedeutung haben diese Teile? Welche Risiken entstehen bei Ausfall dieser Teile? Ich bin kein Regalprüfer und solche Regale habe ich vor Jahrzehnten einmal gesehen. Ich kann für mich hier keine relevanten Risiken erkennen. Somit kann ich auch nicht erkennen, warum man über eine Stichprobenprüfung hinaus gehen möchte.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    das Fahrregal steht auf den Rollen. Das sind sozusagen die Füße des Regals. Sie tragen zur Standsicherheit bei. Das wäre sicherlich ein Punkt.

    Ein anderer: Bruch einer Rolle oder eines Lagers in der Antriebseinheit ergibt eine Schräglage des Regals, das sich so verziehen kann, die Statik könnte sich verändern und das Lagergut (Bücher sind schwer) könnte herausrutschen.

    Bei einigen Ausführungen lassen sich auch die Fachböden über Ketten bewegen, verfahren. Auch hier sollte das Regal als ganzheitliche Maschine gesehen werden.

    Alles nur Theorie, schon klar.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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  • Hallo an Alle Helfenden,

    vielen Dank ersteinmal. Ich habe aus allen Antworten, auch aus den PN, die wesentlichen Punkte herausgezogen. Damit haben der Arbeitgeber und ich uns einigen können. Wir beschränken uns ersteinmal auf eine Funktionsprüfung, über die Funktion der Rollen und Antriebe sind erste Mängel erkennbar. Eine vollständige Prüfung der Antriebe und Rollen entfällt. Bei 165 Regalanlagen mit jeweils 12 Fachböden wären ca. 2.000! Fachböden freizuräumen, das entspricht 10.000den von Akten. Das ist kaum machbar. Eine Kosten-Nutzenanalyse muss ich hier nicht mehr machen. Über erweiterte Unterweisungen des Bedienpersonals, die Regalanlagen gem. Herstellerangaben zu nutzen und zu bewegen, soll die Haltbarkeit der Regale erhöhen und das Risiko senken. Zusätzlich führt der AG noch stichrobenartige Kontrollen an den Antrieben und Rollen durch und reinigt die Schienen und Ketten. Die Gefährdungen für den Mitarbeiter sind eher gering. Es ist lediglich ein Sachschaden zu erwarten. Umfallen können die Regale nicht. Bei einer reinen Funktionskontrolle und einem Reinigungsprozess kann man die Intervalle kurz halten, weil der Aufwand gering ist. Soviel zu diesem Thema und nochmals großen Dank für alle Helfenden.

    :62:

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    Gruß Mick

  • Schönen guten Morgen zusammen,

    benötigt man zur Prüfung der Regale unbedingt eine "befähigte Person" die einen Kurs beim TÜV Sachkundenachweis gemäß DIN 15635, BetrSichV § 14, DGUV Regel 108-007 z.B gemacht hat oder kann ein z.B Konstruktionsmechaniker auch eine befähigte Person

    sein wenn die GL ihm zutraut den Zustand der Regale zu beurteilen ?


    Grüße aus Aachen

    Stephan

  • Hi,

    wenn
    1. die Person sich die Prüfung inkl. Dokumentation zutraut und weiß, worauf sie bei den zu prüfenden Regalen achten muss und
    2. der Arbeitgeber dieser Person zutraut, die Regale richtig (gewissenhaft) zu prüfen und die Prüfung sauber zu dokumentieren,
    dann ist aus meiner Sicht kein Kurs erforderlich. Bei den meisten Regalarten ist die Prüfung kein Hexenwerk und man kann sich problemlos selbstständig einarbeiten sowie die Prüfung richtig durchführen.

    schöne Grüße

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  • Jein,

    nennt sich DIN ..., BGR ..., DGUV ...
    Die Dinger sind jedoch keine Listen, die einfach abgearbeitet werden.

    Jede fach-/sachkundige Person bastelt sich so etwas selber. Wichtig ist: Kenntnisse von Toleranzen, Hilfsmittel zur Prüfung und dann Erfahrung (sammeln). Kenntnisse in Bezug auf das Material sind wichtig! Was ist mit Schrauben, Knicken, Schweissnähten? Aber das sollten die Basic's sein.

    Und noch ein Punkt.
    Die Regalprüfung erfolgt i.d.R. vom Boden aus (Ausnahmen bei hohen Regalen natürlich) und mit dem Ladegut im Regal! Nicht ausräumen. Das wäre ein Wahnsinn.

    Der Begriff des Regalprüfers, Regalinspektors oder wie sie denn heissen mögen, ist nicht geschützt. Die tollen Ausbildungen sind für viele Anbieter eine lukrative Einnahmequelle.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Waldmann,

    ich habe gerade mal bei Jungheinrich nachgefragt, von denen wir auch unsere Regale bekommen, und die haben mich darauf hingewiesen, ich zitiere jetzt nur : wenn ein MA dazu "ernannt" wird die Regale zuz prüfen, weil man es ihm zutraut, wäre dieser auch verantwortlich zu machen wenn etwas passieren sollte was durch eine "fundiertere Prüfung" hätte verhindert werden können.

    Jetzt haben wir wieder den Punkt dass die GL verantwortlich bleibt auch wenn sie einen MA mit der Prüfung beauftragen.
    Jetzt stellt sich mir die Frage :
    - lieber auf Nummer sicher gehen und immer einen "Experten" dafür kommen lassen wodurch Kosten entstehen die nich sein müssen aber sinnvoll wären
    - den MA auf einen "Lehrgang" schicken
    - einfach den ausgewählten MA machen lassen und hoffen dass nie etwas passiert


    IGruß

    Stephan

  • Hallo Stephan,

    ihr schwimmt und die Frage nach dem WIE steht im Raum.

    Dröseln wir es auf:
    Das Regal ist ein Betriebsmittel. Für den sicheren Zustand ist der liebe Chef verantwortlich. Er hat sich davon zu überzeugen, dass ........
    Der hat natürlich keine Ahnung (davon), aber z.B. einen guten Schlossermeister oder einen noch besseren Lageristen? Also Leute, die an dem Regal schon einmal was erkennen könnten? Die vielleicht auch wissen, was ein Knick bedeutet, wofür ein Anfahrschutz steht, .......
    Auch gut. Das ist doch schon einmal die halbe Miete.
    Zu jedem Regal gibt es einen Hersteller, eine Aufbauanleitung, ein Fundament, Angaben mit Fach.- und Feldlast? noch besser. Das könnt ihr ja schon checken.
    Jetzt sollte man wissen, was denn eine statische und eine dynamische Verformung ist. Welche Messmittel brauche ich da zum checken? Steht das Regal lotrecht?
    Dafür gibt es Toleranzen und erlaubte Abweichungen. Nachzulesen in den besagten DIN, BGR, DGUV Vorschriften.
    Wie sieht das Zusammenspiel mit dem Ladegut aus? Kisten in einem Palettenregal, sind nicht so schön.
    Ist etwas nun nicht so ganz in Ordnung, sperren dann die eigenen Mitarbeiter das Regal?

    und ... und ... und

    Alles kein Hexenwerk. Wenn du dir die Zeilen anschaust, dann brauchst du zum Umsetzen Können und Wissen. Das muss irgendwoher kommen. Habt ihr das? Bedenkt bitte: Regale können töten.

    Ergo,
    ihr seit euch sicher, dann macht es. Kein Mensch zwingt euch zu Prüfungen von der Institution XY. Ihr müßt prüfen, das schon, doch das liegt in eurem Ermessen.
    Im täglichen Ablauf braucht ihr keine Prüfung. Passiert irgendetwas, dann müßt ihr euch reinwaschen. Das geht mit nachgewiesenen und glaubwürdigen Prüfungen besser.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann (19. Oktober 2017 um 12:48)

  • Kompliment Waldmann,

    vielen Dank für die tolle Antwort !!!!!!


    Im täglichen Ablauf brauchen wir keine Prüfung ?
    Wir sind doch verpflichtet das Regal regelmäßig zu prüfen oder habe ich da jetzt etwas falsch verstanden ?

    Gruß

    Stephan

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  • Er meint, dass du keine Prüfung brauchst, solange nichts passiert.
    Dann ist - wie immer - alles gut.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • So habe ich es auch interpretiert aber ich stehe vermutlich gerade auf dem Schlauch !
    Muss ich unsere ortsfesten Schwerlastregale nun regelmäßig überprüpfen lassen oder nicht ?
    Die GL möchte natürlich Kosten einsparen und wenn ich sage wir müssen nicht aber für den Notfall wäre es schon gut wenn wir die Prüfungen nachweisen könnten, dann befürchte ich die Antwort, in unserem Fall, zu kennen.


    Gruß

    Stephan

  • Funktioniert das Regal mit oder ohne Prüfung besser?

    Das meine ich. Es würde eben nichts ändern.

    Kommt jedoch die Verantwortung mit ins Spiel, weil es irgendeinen Vorfall gab, dann habt ihr ein Problem. Mit dem Zettel könnt ihr etwas nachweisen. Ihr könnt eine Aktion belegen.
    Wohlgemerkt und nochmal:
    Ich sage nicht, macht keine Prüfung. Ich bin da kritisch und versuche zu hinterfragen. Ergebnis war für mich irgendwann vor langer Zeit: Selber Prüfen. Das fehlende Wissen kommt dann langsam. Es ist aneigenbar. Klar, ich habe auch beim T..V die ersten Grundlagen eingeholt. Gutes Wissen und ein toller Dozent. War ich danach perfekt? Nein.
    Was weiss ich denn über die Sache überhaupt? (Selbsteinschätzung, vielleicht 10%.)

    Versucht auch nicht irgendeinen Weg zu kopieren. Macht euren eigenen Weg auf. Macht die Augen auf, tauscht euch aus.
    Vielleicht gibt es ja einen findigen Menschen in eurer Nähe, der für zwei Tassen guten Kaffees einmal vorbeischaut und euch ein wenig anschubst?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
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  • So habe ich es auch interpretiert aber ich stehe vermutlich gerade auf dem Schlauch !
    Muss ich unsere ortsfesten Schwerlastregale nun regelmäßig überprüpfen lassen oder nicht ?
    Die GL möchte natürlich Kosten einsparen und wenn ich sage wir müssen nicht aber für den Notfall wäre es schon gut wenn wir die Prüfungen nachweisen könnten, dann befürchte ich die Antwort, in unserem Fall, zu kennen.


    Gruß

    Stephan

    Regelmäßige Prüfung. Abstand ein Jahr.
    Normal. Aber wer sagt denn, das diese Regelmässigkeit nicht auch in 14 Monaten oder in 16 Monaten sein darf.
    Macht eine GB, legt eure Erfahrungen zu Grunde und schraubt anhand der Fehlerhäufigkeit den Prüfintervall hoch.

    Es gibt kein Gesetzt in dem ein Termin festgeankert ist.
    Nochmal. Das Ding ist ein Betriebsmittel, ein Arbeitsmittel. Das ist zu prüfen, weil damit im Betrieb Leute arbeiten. Dazu gibt es soetwas wie BetrSichV. Aber auch da ist immer "Gummi" im Spiel.

    Letztlich jedoch die Frage: Was bringt euch eine höhere Zeit? Damit schiebt ihr euer Problem nur ein wenig.

    Lustig wird es vielleicht, wenn ihr alte Regale habt und überhaupt kein Papier.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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    (kölsche Zuversicht)

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  • Leute,

    selten galt das Sprichwort besser "vom Hölzchen aufs Stöckchen kommen" wenn man als Frische FASI nur 8 Stunden im Monat zur Verfügung hat um in einem Betrieb "aufzuräumen" in dem es nahezu nichts zum Thema Arbeitssicherheit gibt und man sich schon fast lästig vorkommt wenn man auf jahrelange Mißstände hinweist.

    Man möchte ja kein "Danke dass sie uns darauf hingewiesen haben", aber etwas mehr Verständnis oder Reaktion der Gegenseite wäre schon schön.

    Aber ich fürchte dass dies viele von uns kennen.

    Ich Danke euch für eure Unterstützung !

    Nur mal so zwischendurch bemerkt !!!!

  • Moin, Stephan,

    Gibt es denn für Regale auch so etwas wie ein Leiternbuch oder andere Dokumentationshilfe

    ich verwende eine Liste, die mit einer Tabellenkalkulation erstellt wurde:

    Dateien

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin Stephan,

    ich denke deine Betriebsleitung denkt nicht, man könnte mit dieser Stundenzahl, vor allem in der Startphase etwas bewirken?

    Kleiner Tipp.
    Freundschaftlich den Vertreter der BG oder der Staatsgewalt (Bez.-Reg., GWAA, o.ä.) zu einem Kaffee einladen. Gegenseitiges Kennenlernen bringt beiden Seiten was. Vielleicht gibt es dazu einen Besuchsbericht, der dann offizielle Defizite zeigt. Damit könnte man dann "abarbeiten"?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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