Wie ist das mit dem Ipfschutz bei Neueinstellung in der ambulanten Pflege?

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  • Hallo zusammen,

    ich hatte gestern eine Anfrage eines Kunden von mir bezüglich Vorsorge Impfungen bei einer neu Einzustellenden Pflegekraft in der ambulanten Pflege!

    Nach meinen derzeitigen Informationen, hat der Arbeitgeber nach ArbMedVV die Pflicht vor Aufnahme der Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen Beschäftigte arbeitsmedizinisch Untersuchen zu lassen und erforderliche Impfungen auf seine Kosten durchführen zu lassen.

    Nun beruft sich der Arbeitgeber darauf, dass die Person ja noch nicht bei Ihm beschäftigt ist sondern beschäftigt werden soll und die entsprechende Untersuchung und Impfung nicht zu seinen lasten gehen könne und dürfe!

    Meinen Hinweis auf das ArbMedVV mit der für eigendlich klaren Aussage dass dieses die Verpflichtung des Arbeitgebers sei akzeptiert er nicht, jetzt will er die neu zu beschäftigende Mitarbeiterin dazu auffordern (Beschäftigung soll ab 15.01.erfolgen) sich auf Ihm als Arbeitgeber nachzuweisen dass ein erforderlicher Impfschutz besteht und notfalls auf eigene Kosten der neunen Mitarbeiterin die fehlenden Impfungen nachzuholen.

    Bin ich hier auf dem Holzweg oder verstehe ich die Aussage der ArbMedVV falsch?

    Was meint Ihr dazu?

    Danke für die Tips

    Gruß
    Roland

    Arbeitsschutz ist eine Gewissensfrage

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  • Moin,
    ich verstehe den Satz

    ... jetzt will er die neu zu beschäftigende Mitarbeiterin dazu auffordern (Beschäftigung soll ab 15.01.erfolgen) sich auf Ihm als Arbeitgeber nachzuweisen dass ein erforderlicher Impfschutz besteht und notfalls auf eigene Kosten der neunen Mitarbeiterin die fehlenden Impfungen nachzuholen.

    bei bestem Willen nicht.
    Hat das Problem etwas mit Zeitarbeit zu tun?
    Die Kosten der Mitarbeiterin aufzuerlegen wäre in jedem Fall gesetzwidrig.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    ich denke SiFa_Lucy hat da vollkommen recht. Die TrBA 250 unter Nr. 9.5 ist da eindeutig. Und ganz ehrlich. Über wieviel Euro reden wir hier eigentlich? Da kann wirklich gespart werden! :thumbdown:
    Wenn der Geschäftsführer ein neues Fahrzeug benötigt kann es nicht groß genug sein. (ich weiß => unqualifiziert).

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Ich kann mich nur anschließen. Das ist, sorry, ein schlechter Witz, den Beschäftigten die Kosten für die Impfung aufs Auge drücken zu wollen.
    Aber ich kenn das auch. Aber wenns soweit ist, dann ists
    wahrscheinlich um den restlichen Arbeitsschutz ähnlich bestellt. Tip:
    Pass bloß auf, dass du da SAUBERST alles dokumentierst. Nicht dass das
    auf dich zurückfällt. Teufel, Eichhörnchen usw....

    Wenn der Geschäftsführer ein neues Fahrzeug benötigt kann es nicht groß genug sein.

    nananana... Mick1204. Das ist ja fast ein wenig böse... :D

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hi,

    jetzt auch mal ich: Das ist eine durchaus gerne genommene Variante die Leute zwecks Impfung zum Hausarzt zu schicken. Der Trick dabei ist, die Kosten auf die Krankenversicherung ab zu wälzen. Wenn man allerdings die Empfehlungen der STIKO ansieht, dann sind das vor allem Impfungen, die eh dringend empfohlen sind für die ganze Bevölkerung (z.B. Masern, Diphterie, Tetanus, Pertussis). Mir fällt da sonst nur die Grippeschutzimpfung ein, die von den meisten Beschäftigten eh abgelehnt wird. Und wenn sich die wenigen, die sie möchten, dann vom Hausarzt auf Kosten der Krankenkasse impfen lassen, finde ich das nicht so dramatisch.

    Der Arbeitgeber in unserem Fall hätte sich die Bemerkung "ggf. auf eigene Kosten" besser gespart und so Irritationen vermieden.

    Hardy, eben erst wieder beim Hausarzt mit Dreier-Kombi + Grippe geimpft.

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Was denkt wohl die Pflegekraft, wenn das Unternehmen schon bei notwendigen Impfungen derart knauserig ist, wie dort die Zukunft aussieht?
    Wäre ich Pflegekraft, wäre meine Entscheidung klar, da würde ich nicht anfangen.
    Im Pflegebereich dürften die Arbeitnehmer momentan ja noch ein wenig im Vorteil sein, denn der Fachkräftemangel ist dort durchaus vorhanden, auch wenn die Arbeitgeber global nach Billigarbeitskräften für den Bereich suchen.

    ...Hardy, eben erst wieder beim Hausarzt mit Dreier-Kombi + Grippe geimpft.


    Grippeimpfung führt bei uns die Arbeitsmedizin durch, während der Arbeitszeit, allerdings zu Lasten der eigenen Krankenkasse.
    Bei Hepatitis wird bei mir bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge der Titer bestimmt und bei Bedarf nachgeimpft, wobei ich hier in der Regel die empfohlenen Impfzyklen eh einhalte und die Impfung bisher auch problemlos von meinem Hausarzt (er ist zusätzlich auch Arbeitsmediziner) durchgeführt wurden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Morgen In diesem Zusammenhang wie Regelt ihr diese Problem nach der neuen ArbMedVV nach der die Untersuchung und Bestimmung nicht mehr zwingend ist sondern dem Arbeitnehmer freigestellt wird .(Streiche Vorsorgeuntersuchung -Setze Vorsorge)Gruß.

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