Hallo zusammen,
ich hatte gestern eine Anfrage eines Kunden von mir bezüglich Vorsorge Impfungen bei einer neu Einzustellenden Pflegekraft in der ambulanten Pflege!
Nach meinen derzeitigen Informationen, hat der Arbeitgeber nach ArbMedVV die Pflicht vor Aufnahme der Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen Beschäftigte arbeitsmedizinisch Untersuchen zu lassen und erforderliche Impfungen auf seine Kosten durchführen zu lassen.
Nun beruft sich der Arbeitgeber darauf, dass die Person ja noch nicht bei Ihm beschäftigt ist sondern beschäftigt werden soll und die entsprechende Untersuchung und Impfung nicht zu seinen lasten gehen könne und dürfe!
Meinen Hinweis auf das ArbMedVV mit der für eigendlich klaren Aussage dass dieses die Verpflichtung des Arbeitgebers sei akzeptiert er nicht, jetzt will er die neu zu beschäftigende Mitarbeiterin dazu auffordern (Beschäftigung soll ab 15.01.erfolgen) sich auf Ihm als Arbeitgeber nachzuweisen dass ein erforderlicher Impfschutz besteht und notfalls auf eigene Kosten der neunen Mitarbeiterin die fehlenden Impfungen nachzuholen.
Bin ich hier auf dem Holzweg oder verstehe ich die Aussage der ArbMedVV falsch?
Was meint Ihr dazu?
Danke für die Tips
Gruß
Roland