SiFa als Berufseinsteiger

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Zusammen,

    die gute Nachricht ist, ich habe als Studienabgänger (Bachelor of Engineering in Gefahrenabwehr / Hazard Control) (Link) einen Arbeitsvertrag vorliegen, der diese Woche unterschrieben werden soll.

    Dort steht ich soll im Unternehmen unter Anderem als Fachkraft für Arbeitssicherheit eingestellt werden. Der Chef ist willig mich auszubilden etc, hat aber von der Thematik Arbeitssicherheit und scheinbar auch vom Ausbildungsablauf wenig Ahnung.
    So nun ist mein Problem logischerweise, dass ich keine Berufserfahrung habe.
    Könnte es trotzdem sein, dass die BG einer Ausbildung zustimmt? Vorteil wäre natürlich die Kostenübernahme durch die BG, weiß nicht ob den Chef sonst die Ausbildungskosten abschrecken.

    Er hat im Unternehmen derzeit eine ausgebildete SiFa, derjenige ist jedoch schon älter und z.t. auch länger mal krank und soll daher nicht mehr als SiFa tätig sein. Mir schwebt nun eine Übergangslösung vor in der diese Person auf dem Papier erstmal SiFa im Unternehmen bleibt, ich aber die eigentliche Arbeit mache oder so - keine Ahnung :)

    Bei der Ausbildung über den Tüv-süd z.b. finde ich als Kriterium nur "Ausbildung als Ingenieur" - allerdings kostet diese auch ca. 10.000 €

    Was gibt es sonst für Möglichkeiten?

    Was mich ebenfalls wunderte ist, dass die BG vor kurzem bei unserer Uni angefragt hat die Ausbildung zur SiFa studienbegleitend anzubieten (dort finden z.zt Gespräche statt) - und diese hätten logischerweise auch keine Berufserfahrung.

    Knifflige Situation :)

  • ANZEIGE
  • Hi,

    wende Dich am besten Mal an die Berufsgenossenschaft, bei der Dein Betrieb versichert ist.
    Wenn Schefe Dich zur Ausbildung schicken will, sehe ich da keine Probleme.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hi,

    bei SiFa im Studium heisst es dann oft, ist zwar SiFa darf aber nicht als SiFa bestellt werden.

    Die zweijährige Berufserfahrung findest du im §4 DGUV Vorschrift 2.

    Und so weit ich weiss, haben alle UVTen den so drin.

    Je nach BG wird die Vorbildung vor der Anmeldung abgefragt, dann heisst es, mit dem AP (TAB) Argumente zu finden, das du schon früher anfangen kannst.

    Grüße
    Lucy

  • Moin,

    Du hast also einen fertigen Abschluss, könntest zur SiFa ausgebildet werden, aber es fehlt die Berufserfahrung, die zur Bestellung als SiFa fehlt.

    Vielleicht ist die BG Deines Unternehmens ja damit einverstanden, dass Du die nötige Berufserfahrung sammelst, während Du parallel die SiFa-Ausbildung machst - und zwar eben bei "Deiner" BG und nicht in einem Powerkurs bei einem anderen Anbieter. Und falls das der BG zeitlich mit der Berufserfahrung noch nicht reicht, könnte die Idee mit der Übergangslösung zum Tragen kommen.

    Ich drück die Daumen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Wie lange dauert die SiFa Ausbildung?
    Was machst Du in der Zeit beruflich?
    Siehe da, schon sind (fast) die geforderten Zeiten erreicht. Jetzt noch das Argument mit der älteren SiFa, deren Aufgaben Du in Zukunft übernehmen sollst. Bis es soweit ist erfolgt ein Training on the Job, besser kann man doch einen Übergang gar nicht gestalten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Siehe da, schon sind (fast) die geforderten Zeiten erreicht. Jetzt noch das Argument mit der älteren SiFa, deren Aufgaben Du in Zukunft übernehmen sollst. Bis es soweit ist erfolgt ein Training on the Job, besser kann man doch einen Übergang gar nicht gestalten.

    So sehe ich das auch. Deshalb denke ich auch, dass das in Absprache mit der BG kein großes Problem geben dürfte. Denen ist ein am Thema Interessierter doch auch wesentlich lieber, als ein vom Chef Zwangsverpflichteter.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Ohne jetzt ein neues Thema dafür anfangen zu wollen würde mich interessieren,
    - reicht es nicht aus wenn die zwei Jahre Berufserfahrung in einem erlernten Beruf absolviert habe? Beispiel bin ich Elektrofachkraft bin dort zwei Jahre tätig und machen dann mein Studium und meine FASI, müsste das doch reichen
    - wie verhält sich das mit Personen, die soll es geben, die kein Meister, Techniker oder Ingenieur sind. Es soll auch Personen aus der Verwaltung geben die als DASI tätig sind, genau wie aus der Gesundheitsbranche wie verhält es sich bei denen?

  • Diese benötigen eine Ausnahmegenehmigung.
    Wurde schon mehrfach abendfüllend hier auf dem Board diskutiert. Wenn Du Näheres wissen möchtest, einfach die Suchfunktion bemühen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Ohne jetzt ein neues Thema dafür anfangen zu wollen würde mich interessieren,
    - reicht es nicht aus wenn die zwei Jahre Berufserfahrung in einem erlernten Beruf absolviert habe? Beispiel bin ich Elektrofachkraft bin dort zwei Jahre tätig und machen dann mein Studium und meine FASI, müsste das doch reichen
    - wie verhält sich das mit Personen, die soll es geben, die kein Meister, Techniker oder Ingenieur sind. Es soll auch Personen aus der Verwaltung geben die als DASI tätig sind, genau wie aus der Gesundheitsbranche wie verhält es sich bei denen?


    Moin,

    es ist immer die Rede von einer "meisterähnlichen" Funktion/Tätigkeit. Die hat eine Elektrofachkraft nicht so nicht.
    Einsatz als Vorarbeiter, Gruppenführer, Meister ohne Brief? Dann ja. Du brauchst hierfür einen entsprechenden Nachweis und speziell (!) das Gespräch mit deinem Unfallversicherungsträger, sprich TAP der BG.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ANZEIGE
  • verhält sich das mit Personen, die soll es geben, die kein Meister, Techniker oder Ingenieur sind


    Ich bin eine solche Person, mit 20 Jahren Berufserfahrung in einem Beruf, von der pieke an die Karriereleiter hinauf gearbeitet bis zur Betriebsleiterin. Ohne Meister, aber eben mit genau soviel praktischer Erfahrung und dem angesammelten Wissen in vielen verschiedenen Lehrgängen.
    Das wurde als dem Meister gleichwertig anerkannt.

    2 Jahre Elektrofachkraft dürften hier nicht gleichwertig sein.

  • Noch kurz eine Frage, wenn das Zertifikat eines Bildungsträgers folgeden Passus enthält:

    Zitat

    Damit ist der Nachweis für die gemäß §7 Abs. 1 ASIG in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrfit 2 geforderte sicherhtstechnische Fachkunde erbracht

    Dann ist man doch damit berichtigt sich erst einmal FASI zu nennen bzw. hat doch den "theoretischen Block" erst einmal abgeschlossen, oder nicht?

  • Hi,

    lies doch die §§ mal durch.

    Zitat

    ASiG:
    § 7 Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    (1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muss über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.

    und das ganze in Verbindnug mit:

    Du hast die Fachkunde erbracht, dass heißt aber nicht das du als SiFa tätig sein darfst...

    Das ganze ist sehr verwirrend, aber es gibt auch ein Grund warum manche Bildungsträger das bei sich so reinschreiben.
    Wenn man das ganze genau hinterfragt, kommt man erst drauf was da steht.

    Grüße
    Lucy

  • ANZEIGE