Kündigung eines Betreuungsvertrages

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  • Hallo zusammen,


    meine Frage in diesem Fall wäre, kann ein Unternehmen einen Betreuungsvertrag fristlos Kündigen wenn vereinbarte Dienstleistungen wie Gefährdungsbeurteilungen nicht gemacht und die Einsatzzeiten nicht erfüllte werden?

    Wäre super hier ein paar Infos zu erhalten.

    Grüße

    Loriou

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  • Hi,

    § 626 BGB: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

    (1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    (2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

    Im Streitfall wäre allerdings derjenige, der eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat, darlegungs- und beweisbelastet bezüglich des Eintritts des zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grundes (vgl. BGH NJW 03, 431) und der Einhaltung der Erklärungsfrist (vgl. BAG NZA 07, 744). Die Nichterfüllung vereinbarter Leistungen könnte eine fristlose Kündigung rechtfertigen (auch im Hinblick auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien). Zur konkreten Beurteilung des Sachverhalts ist es jedoch unerlässlich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren ;)

    schöne Grüße,

    Markus

  • Hi,

    erstmal Frist setzen und dann Kündigen zum Quartalsende. Alle Zahlungen bis dahin einstellen und begründen, dass erst die offenen Rechnungen gezahlt werden, wenn die Leistung erbracht wurde.

    Grüße
    Lucy

  • Wenn man einen Dienstleister beauftragt, mit ihm einen klaren Vertrag hat, und dieser nicht eingehalten wird dann kann man natürlich entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen kündigen. Wenn man einen vernünftigen Vertrag hat sollten die Bedingungen die zu einer fristlosen Kündigung führen auch aufgeführt sein.

    Zum andern, oftmals, wenn Firmen eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, begnügen sie sich Beanstandungen immer telefonisch mitzuteilen und dann abzuwarten ob was passiert.
    Aber man sollte seine Dienstleister immer am besten schriftlich auffordern ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen, bevor man dann kündigt.

  • Moin,

    vielleicht ersteinmal den friedlichen Weg einschlagen?

    Schriftlich den Dienstleister auffordern seine Bringschuld auch zu erledigen. Dazu eine Frist setzen (14 Tage?). Darin unmißverständlich mit Kündigung drohen, wenn die Vertragsgrundlagen nicht erfüllt werden. Ggfs. Schadensersatz fordern, weil z.B. nicht erbrachte Leistungen von einem Dritten erfüllt werden?

    Kurz:
    Wir kennen nicht deinen Vertrag und die entsprechenden Klauseln.

    Jede Antwort aus der Entfernung kann nur Spekulation sein!

    Viel Glück.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • ...vielleicht ersteinmal den friedlichen Weg einschlagen?...


    :thumbup: Anrufen, E-Mail... heutzutage doch einfacher als je zuvor. Aber bei Problemen scheint es häufig nicht der bevorzugte Weg zu sein ;(

    @OP Drücke Dir die Daumen, dass ihr euch friedlich einigt.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo loriou,

    das ist eine Frage bei der Dir nur Juristen helfen können und dürfen.

    Ich weiß nicht wie weit eine Antwort auf diese Frage eine Rechtsberatung wird, die Nichtjuristen nicht durchführen dürfen.

    Viele Grüße

    kuddel

  • kann ein Unternehmen einen Betreuungsvertrag fristlos Kündigen wenn vereinbarte Dienstleistungen wie Gefährdungsbeurteilungen nicht gemacht .... werden?

    Hallo!

    Ich würde mich wundern, wenn im FASI-Vertrag das Erstellen der Gefährdungsbeurteilungen genannt ist.
    Im ASiG steht nur etwas von Unterstützung, nicht von Erstellen.

    Was ist hier konkret vereinbart und wurde nicht erfüllt?

    Ichbin also skeptisch, ob der Sachverhalt so einfach ist.

    Grüße
    Flügelschraube

  • ...Ich würde mich wundern, wenn im FASI-Vertrag das Erstellen der Gefährdungsbeurteilungen genannt ist...

    Du würdest Dich wundern wie oft das vereinbart wird :( Getreu dem Motto: Wenn Du es nicht machst, nehme ich halt den nächsten Anbieter

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hi,

    es gibt sogar Verträge da ist nur die Bestellung nach ASiG mit dem Beitrag abgegolten.

    Für alles andere muss man dann extra zahlen und dann nicht mal wenig.

    Grüße
    Lucy


    Mahlzeit,
    da bekommt jemand seinen "Obulus" nur dafür, dass er/sie quasi seinen Status zur Verfügung stellt und nichts macht?

    Krass.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,
    wir mussten uns fristlos vom Betriebsarzt trennen. Er hat die vereinbarten Leistungen wie ASA nicht eingebracht.

    Grüße
    Jane