Beiträge von loriou

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    Hallo zusammen,


    meine Frage in diesem Fall wäre, kann ein Unternehmen einen Betreuungsvertrag fristlos Kündigen wenn vereinbarte Dienstleistungen wie Gefährdungsbeurteilungen nicht gemacht und die Einsatzzeiten nicht erfüllte werden?

    Wäre super hier ein paar Infos zu erhalten.

    Grüße

    Loriou

    Hallo Kollegen,

    wir hatten letzte Woche einen Arbeitsunfall im o.g. Arbeitsbereich.

    Folgendes ist passiert:

    -MA fahren Ware auf Hubbühne

    -Hubbühne wird nach unten auf Hofniveau gefahren

    -Ware wird von Hubbühne herunter gefahren und MA verschwinden

    -Hubbühne bleibt auf Hofniveau stehen

    -Zugangsbereich zur Hubbühne von der Halle ist nicht abgesichert

    -MA aus der Halle stellt Palette in der Nähe ab und setzt zurück

    -Beim zurücksetzen Wendekreis falsch eingeschätzt und samt der Ameise die unten stehende Bühen hinunter gefallen.

    -Gott sei Dank nur eine Platzwunde am Hinterkopf!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! MA kann tot sein !!!!!!!!!!!!!!!!


    Nun meine Fragen:

    Gibt es Vorschriften wie diese Bereich gegen abstürzen gesichert werden müssen?

    Wenn ja, welche?

    Hatte jemand das gleich Problem, wie habt ihr es gelöst?

    Vorab vielen Dank.

    Loriou

    Hallo,

    eigentlich ist es ganz einfach, zum eine sollten solche Dinge in der Car.Policy geregelt sein, je detailierter dies gestaltet ist desto weniger Schwierigkeiten hat der Unternehmer.

    Zum anderen möchte der Mitarbeiter doch im Auftrag der Firma fahren oder? Hier greifen die Unternehmerpflichten des Arbeitgebers, er kann es verbieten.

    Mein Rat an alle die Poolfahrzeuge ausgeben oder verwalten, der Unternehmer ist verpflichtet bei Fahrern die kein persönliches Fahrzeug zur privaten Nutzung überlassen bekommen vor jder Fahrt zu kontrollieren.

    Bei einer Fahrzeugüberlassung im Rahmen des Arbeitsvertrages wird eine zweimalige Prüfung im Jahr empfohlen.

    Grüße

    loriou

    Hallo ToBi,

    tja was ist Glubb, es ist über 100 Jahre alt es kommt meistens rot und schwarz daher man kann sich fürchterlich über ihn ärgern aber gleichzeitig auch so riesig freuen das es nicht schöner geht und er ist mit Ruhm und Ehre behaftet.

    Im Ernst der Glubb ist der fränkische Kosename für den 1.FC Nürnberg.

    Hallo,

    das mit der Regalprüfung lässt mir jetrzt keine Ruhe. Den wöchentlichen Check kann ich ja als Facility Manager noch selbst erledigen oder deligieren, aber wie ist es mit dem "Inspektorencheck" ich bin ja keine befähigte Person mit Zusatzausbildung.

    Ist es sinnvoll, dass ich mich als angehende Sifa zur befähigten Person für Prüfung von Regalen ausbilden lasse?

    Grüße

    Hallo zusammen,

    ich möchte gerne nach Beendigung meiner Ausbildung neben meiner Hauptberuflichen Tätigkeit als Facility Manager als Externe SiFa tätig werden(Das ich diese Nebentätigkeit vom AG genehmigen lassen muß ist mir bewußt). Dazu habe ich ein paar Fragen.

    1. Muß ich ein Gewerbe anmelden?

    2. Wie ist das mit der Umsatzsteuer? (habe mal gehört das im Jahr bis zu 17.500,- € dazu verdient werden können)

    3. Welche Versicherungen benötige ich?

    4. Kann ich in allen Branchen als Berater tätig werden? (bin bei der BG Verkehr)

    5. Welcher Stundensatz ist realistisch?

    Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.

    Hallo an alle Mitglieder,

    während meiner ersten Wochen im IAG in Dresden wurde ich auf diese Seite aufmerksam gemacht und es wurde mir nahegelegt mich an diesem Austausch zu beteiligen.


    Kurz zu meiner Person, ich bin 33 Jahre alt und bin in einem großen Speditionsunternehmen als Facility Manager tätig.

    Nachdem dies noch nicht genug war wurde die ausbildung zur SiFa "aufgedrückt". Meinen ersten Bedenken wurden in den Präsenzphasen aber sehr schnell wiederlegt und es mach mir mittlerweile richtig Spaß mich auf meine kommende Aufgabe vorzubereiten.

    Derzeit befinde ich mich in den letzten Zügen der Praktikumsphase und hoffe das ganze positiv zu beenden.


    Ich finde Sifaboard richtig klasse und mir wurde auch schon bei dem ein oder anderen Thema geholfen.


    Also dann bis zu den nächsten Beiträgen, habe die Ehre.

    Hallo zusammen,


    ich würde gerne wissen ob es eine gesetzliche Vorschrift gibt, in der steht wieviele Personen mindestens in einem Büro anwesend sein müssen?

    Wir haben folgendes Problem: Ein MA muß am 1. Mai arbeiten obwohl die Niederlassung nicht besetzt ist.

    Vorab vielen Dank und schöne Grüße.

    loriou

    Hallo,

    ich sitze gerade über meiner Praktikumsarbeit, Thema Zugluft.

    Kann mir jemand sagen ob die neue Arbeitsstättenverordung 3.6 Lüftung schon als Datei geladen werden kann?

    Vielen Dank vorab und schöne Grüße.

    loriou