Fachingenieur

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  • Hallo zusammen,

    viellleicht kann mir jemand meine Frage beantworten:

    Was ist ein Fachingenieur für Brandschutz?

    Meines Wissens ist der Titel des Ingenieurs in Deutschland geschützt. Entsprechende "Fachleute" müssen also den Ing.-Titel führen dürfen, um sich Fachingenieur oder wie hier oft z.B. Sicherheitsingenieur, oder wie auch immer, nennen zu dürfen.
    Jetzt kenne ich jemanden, der diesen Titel nicht hat und sich trotzdem so nennt.

    Geht das rechtlich? :?:

    Danke für eure Antworten.

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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hi,

    wer die Berufsbezeichnung "Ingenieur" tragen darf ist durchs Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

    Für Bayern gibts hier alle Infos dazu: http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/845312016459

    Neben der durch das Ingenieurgesetz gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gibt es des Weiteren die kammerspezifische Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin/Beratender Ingenieur“, die durch die Ingenieurkammergesetze der 16 Bundesländer geschützt ist.

    schöne Grüße,

    Markus

  • Hallo,


    Jetzt kenne ich jemanden, der diesen Titel nicht hat und sich trotzdem so nennt.

    Geht das rechtlich? :?:

    Nein, der Betreffende muss schon einen entsprechenden Abschluss
    in einem Studiengang vorweisen. Studiengänge in diese Richtung gibt es
    einige.

    Siehe auch vergleichbare Frage hier:

    http://www.techniker-forum.de/thema/berufsbe…ngenieur.19708/

    SIehe auch hier:

    Auszug:

    "Eine der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" ähnliche Bezeichnung oder eine Wortverbindung
    mit einer solchen Bezeichnung darf nur verwenden, wer die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in"
    führen darf."

    Quelle: http://www.service.m-v.de/cms/DLP_prod/D…igung/index.jsp

    Je nach Verwendung, ist dies eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat.
    Siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    genau so kenne ich das auch.

    (Der Betreffende ist von der Ausbildung her "Meister" und hat viele Kurse zum Thema Brandschutz besucht. Ich bin da nicht firm. Definitiv gibt es keinen Abschluss als Ing. in irgendeiner Form und trotzdem behauptet der Knabe mit Visitenkarte, Fachingenieur für Brandschutz zu sein.)


    Doch dann habe ich dank g....le jetzt das gefunden:

    http://www.bertsch.info/content/tuev-inhalt.pdf

    Demnach geht es irgendwie doch in 30 Tagen + 80 Stunden. :wacko::?:

    .
    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Waldmann,

    nein, es geht trotzdem nicht. Dann muss die Zulassungsvoraussetzung Ingenieur sein. Oder das Zertifikat darf nicht den Ingenieurstitel nennen. Ausnahmen davon gibt es nicht.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Moin,

    Doch dann habe ich dank g....le jetzt das gefunden:
    http://www.bertsch.info/content/tuev-inhalt.pdf

    ich finde das ganz schön dreist, diese Anlehnung ("Faching. (TÜV)") an
    - Dipl.-Ing. (TH)
    - Dipl.-Ing. (FH)

    Ich vermute, dass der TÜV seine Rechtsabteilung befragt hat, bevor er den Kurs anbietet, aber wenn ich morgen Zeit habe, frage ich mal bei einigen Institutionen nach ... :cursing:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Nein, der Kurs wird explizit für Architekten und Ingenieure angeboten, habe auch gleich mal nachgeschaut Hier zu finden unter "Baulicher Brandschutz"

    Der TÜV bietet zwar teilweise seltsame Lehrgänge an, aber dass der Ingenieurstitel da jetzt auch gemacht werden kann hätte mich auch gewundert :D

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,

    Hallo,
    (Der Betreffende ist von der Ausbildung her "Meister" und hat viele Kurse zum Thema Brandschutz besucht. Ich bin da nicht firm. Definitiv gibt es keinen Abschluss als Ing. in irgendeiner Form und trotzdem behauptet der Knabe mit Visitenkarte, Fachingenieur für Brandschutz zu sein.)

    Dann mache ihn auf die Rechtslage aufmerksam, bevor er sich Ärger
    einhandelt.

    Der TÜV wählt für seine Ausbildungen, teils grenzwertige Titel:
    "Bautechniker Brandschutz". Zielgruppe laut Beschreibung: "Personen aus dem Baugewerbe".
    http://www.tuv.com/seminar/bautec…N1491542_OS.sem

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Waldmann,
    der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist lt. in Deutschland ein Vergehen gemäß § 132a StGB.
    Demnach ist es insbesondere strafbar, unbefugt inländische oder ausländische akademische Grade, Amts- oder Dienstbezeichnungen sowie Berufsbezeichnung zu führen.
    Sowohl der Ingenieur wie auch andere akademische Grade dürfen nur verwendet werden, wenn diese entsprechen verliehen wurden.

    Gebe deinem Bekannten mal den folgenden Link: http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html

    Strafgesettzbuch § 132a
    Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

    (1) Wer unbefugt
    1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
    2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
    3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
    4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. :thumbup:

    (2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
    (4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

    Oftmals wird auch die englische Form "Engineer" zum Vortäuschen falscher Tatsachen verwendet. :cursing:
    Je nach Verwendung der o.g. Grade kann zusätzlich ein Betrug nach § 232 StGB vorliegen. :D

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Hallo!

    Ganz so einfach wie es hier z.T. geschrieben ist, scheint die Sache nicht zu sein.
    Die Zugangsvoraussetzung zu dem TÜV-Lehrgang ist z.B. Fachplaner.
    Wenn ich das nun wieder richtig lese, sind dies z.B. Architekten.
    Es geht also wohl um Personen, die bereits vorher eine Ausbildung haben, die der Ingenieurausbildung gleichkommt.

    Grüße
    Flügelschraube


    - Dipl.-Ing. (TH)
    - Dipl.-Ing. (FH)
    - Dipl.-Ing. (BA)
    - Dipl.-Ing. Ingeniuere aus NRW, die von einer GHS kommen

  • Hallo,

    unabhängig welche Voraussetzungen bei diesem TÜV-Lehrgang bestehen oder nicht,
    es gilt doch:

    "Eine der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" ähnliche Bezeichnung oder eine Wortverbindung
    mit einer solchen Bezeichnung darf nur verwenden, wer die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in"
    führen darf."
    Quelle siehe Post 3. Oder sehe ich das jetzt falsch?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    ich sehe, ich habe hier eine interessante Diskussiun aufgerollt.

    Zum Titel, da kann ich mich nur wiederholen, sehe ich es als Führung eines falschen Titels an, wenn jemand, wie hier sich irgendwie "Ing." nennt und den Nachweis als Diplom, Graduierung oder was-weiss-ich nicht hat.

    Aus dem TÜV-Link geht das nicht hervor. Der Abschluss dort hat den Zusatz (TÜV), wobei ich bezweifel, dass ein Verein ein entsprechendes Recht hat um diese Titel zu vergeben.

    Danke für alle Antworten.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ein Fachingenieur im Sinne eines Titels gibt es eigentlich nicht. Es ist eine Zusatzqualifikation.

    Ein Ingenieur hat ein Studium mit Abschluss an einer Uni/Hochschule hinter sich. Mittlerweile ersetzt durch Bachelor/Master. Das kann z.B. auch ein Biologe sein. :rolleyes:

    Ein Fachingenieur wird oftmals jemand genannt, der einen Ingenieurtitel innehat und sich durch Weiterbildung auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert hat.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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