Elektroprüfung BGV A3 - Kleinstunternehmen

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  • Hallo zusammen,

    gibt es einen Zusammenhang zwischen Betriebsgrösse und Verpflichtung zur Elektroprüfung gem. BGV A3?
    Im konkreten Fall handelt es sich um einen 1 Mann Betrieb, dem dieses Thema bisher völlig fremd war.

    Meine Frage: Sind auch 1 Mann Betriebe verpflichtet ihre elektr. Betriebsmittel regelmäßig zur prüfen bzw. prüfen zu lassen. Es handelt sich ausschließlich um ortsveränderliche Betriebsmittel aus dem medizinischen Bereich (z.B. UV-Lampe, elektr. Wärmekissen, Inhalationsgerät, elektr. Massagebürste etc.)

    Danke für Eure Antworten,

    Gruß
    rukasifa

    Glückauf,

    rukasifa

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  • Hallo rukasifa,

    die BGV A3 ist dann verpflichtend, wenn Arbeitnehmer mit den Anlagen oder den Betriebsmitteln arbeiten müssen. Im Falle eines 1-Mann-Betriebes also eher nicht.
    Aber: Es gibt Auftraggeber, die die Prüfung vor Einsatz auf ihrem Betriebsgelände fordern und eventuell fordert auch der Haftpflichtversicherer die Prüfungen, bzw. verweigert die Zahlung im Schadensfall

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    Meine Frage: Sind auch 1 Mann Betriebe verpflichtet ihre elektr. Betriebsmittel regelmäßig zur prüfen bzw. prüfen zu lassen. Es handelt sich ausschließlich um ortsveränderliche Betriebsmittel aus dem medizinischen Bereich (z.B. UV-Lampe, elektr. Wärmekissen, Inhalationsgerät, elektr. Massagebürste etc.)

    meiner Meinung besteht keine Prüfpflicht.
    Eine BGV gilt für Betriebe, die bei einer BG Mitglied sind.
    Ist er nicht freiwillig bei der BG versichert, gilt die BGV für seinen Betrieb nicht - aber sobald die BGV A3 als TRBS (und das kommt sicher) erscheint, wird er nicht darum herumkommen, die Prüfung elektrischer Betriebsmittel vorzunehmen.
    Ein anderer Aspekt kommt jedoch durch seinen Sachversicherer ... hier könnte dieser dem Unternehmen Fahrlässigkeit vorwerfen, wenn die durchaus sinnvollen Prüfungen nicht durchgeführt werden. :wacko:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Danke für die Antworten.

    Der betreffende 1 Mann Betrieb ist freiwillig in der BG versichert. In Bezug auf seinen Sachversicherer denke ich, macht eine Elektroprüfung sicherlich Sinn.

    Glückauf,

    rukasifa

  • Hallo,

    mir klingt das so, dass Patienten behandelt werden, da sollte man auch einen Blick auf die MedProdR werfen. Medizingeräte, die an Patienten eingesetzt werden sind zu prüfen.

    Gruß
    ernstspass

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  • Hallo,


    Prüfungen sind wie schon von vorrednern gesagt für einen 1-Mann Betrieb keine Pflicht. Werden aber die Geräte zur Behandlung an Patienten eingesetzt stimme ich hier erstspass zu und würde sagen, dass diese dann auch geprüft werden müssen.

    Grüße aus Neuwied

  • Die Frage bezog sich ja auf die Elektroprüfung gem. BGV A3. Bei der BGV A3 gibt es, wie bereits geschrieben, einen Zusammenhang zwischen Betriebsgröße (bzw. Arbeitnehmer vorhanden ja/nein) und der Pflicht die Prüfung durchzuführen. Diese Tatsache schliesst natürlich nicht aus, dass auch trotz vorhandener Angestellten manche elektrische Betriebsmittel nicht gem. BGV A3 gepüft werden müssen ;)
    Eventuell weitere Prüfungen, z.B. gem. Herstellerangaben, MPBetreibV, usw. haben mit der Prüfung nach BGV A3 nichts zu tun und können unabhängig vom Vorhandensein von Arbeitnehmern Pflicht sein.
    Die TRBS 1201 bezieht sich allumfassend auf die Prüfpflicht gem. BetrSichV, nicht auf die elektr. Prüfung im Speziellen.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Moinsen,

    da es nur noch eine Frage der Zeit ist, wann die BGV A3 außer Kraft gesetzt wird, wie mit dem autonomen Recht so üblich , sollte man sich lieber an den §3 und §10 der BetrSichV orientieren bezüglich der Prüfungen ;)

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • ...Bei der BGV A3 gibt es, wie bereits geschrieben, einen Zusammenhang zwischen Betriebsgröße (bzw. Arbeitnehmer vorhanden ja/nein) und der Pflicht die Prüfung durchzuführen. ....


    Wo kann ich denn das der BGV A3 entnehmen?

    Jetzt noch eine kleine Erweiterung auf einen anderen Anwendungsfall. Wie sieht es denn aus mit der BGV A3 Prüfung bei einem Homeoffice? Welche Gerätschaften und Anlagen müssen denn in diesem Fall geprüft werden?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


  • Wo kann ich denn das der BGV A3 entnehmen?

    ?( Die Unfallverhütungsvorschriften dienen dem Schutz von Arbeitnehmern, sie gelten also in Betrieben mit Arbeitnehmern. Ohne Arbeitnehmer keine Pflicht. Einzige Ausnahme hat a.r.ni ja schon genannt: Die freiwillige Selbstversicherung eines Unternehmers. Und dann ist die Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften trotzdem keine Pflicht, nur ggf. Vorraussetzung um im Schadensfall Leistungen zu erhalten. ;)


    Jetzt noch eine kleine Erweiterung auf einen anderen Anwendungsfall. Wie sieht es denn aus mit der BGV A3 Prüfung bei einem Homeoffice? Welche Gerätschaften und Anlagen müssen denn in diesem Fall geprüft werden?


    Genau die gleichen wie bei einem Büroarbeitsplatz... alles was der Arbeitgeber an Betriebsmittlen und Anlagen zur Verfügung stellt und gem. BGV A3 geprüft werden muss.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ... ?( Die Unfallverhütungsvorschriften dienen dem Schutz von Arbeitnehmern, sie gelten also in Betrieben mit Arbeitnehmern. Ohne Arbeitnehmer keine Pflicht.


    Dem §1 BGV A1 entnehme ich aber was ganz anderes, denn da steht

    Zitat von BGV A1

    § 1 BGV A1 – Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften
    Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte


    Für mich gelten somit die BGV auch für den Unternehmer alleine.

    Der BGV A3 entnehme ich dann


    Somit hat der Unternehmer die Forderungen der BGV umzusetzen, unabhängig ob Mitarbeiter beschäftigt werden oder nicht.
    Oder bin ich da völlig in die Irre geleitet?


    Jetzt noch eine kleine Erweiterung auf einen anderen Anwendungsfall. Wie sieht es denn aus mit der BGV A3 Prüfung bei einem Homeoffice? Welche Gerätschaften und Anlagen müssen denn in diesem Fall geprüft werden?

    Zitat von bauco


    Genau die gleichen wie bei einem Büroarbeitsplatz... alles was der Arbeitgeber an Betriebsmittlen und Anlagen zur Verfügung stellt und gem. BGV A3 geprüft werden muss.


    Aha, der AG schickt also immer zur BGV A3 Prüfung eine entsprechend qualifizierte Fachkraft vorbei. Was ist mit der Steckdose in welcher mein PC (oder andere Gerätschaft) angeschlossen wird? Die gehört ja eigentlich zum Privathaushalt, wird aber für die gewerblichen Zwecke verwendet.
    Ja, das grenzt an Haarspalterei, aber manchmal schwirren mir eben so Gedanken durch den Kopf und ich vermisse eine klare Abgrenzung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Nun die Steckdose ist ja nicht ortsveränderlich. :D Aber wie sieh es mit dem FI aus? Gibt es dazu einen Wartungsplan/-nachweis? ;)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)


  • Dem §1 BGV A1 entnehme ich aber was ganz anderes, denn da steht


    Für mich gelten somit die BGV auch für den Unternehmer alleine.


    Das interpretierst Du imo falsch... Der Unternehmer ohne Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet sich bei der BG zu versichern. Hat er aber Angestellte wird das Unternehmen pflichtversichert. Sprich der Unternehmer und die Arbeitgeber sind während der Ausübung der Arbeit verichert. Somit gilt die BGV für den Unternehmer natürlich nur wenn er versichert ist ;)

    Zitat

    Somit hat der Unternehmer die Forderungen der BGV umzusetzen, unabhängig ob Mitarbeiter beschäftigt werden oder nicht.
    Oder bin ich da völlig in die Irre geleitet?


    siehe oben

    Zitat


    Aha, der AG schickt also immer zur BGV A3 Prüfung eine entsprechend qualifizierte Fachkraft vorbei. Was ist mit der Steckdose in welcher mein PC (oder andere Gerätschaft) angeschlossen wird? Die gehört ja eigentlich zum Privathaushalt, wird aber für die gewerblichen Zwecke verwendet.
    Ja, das grenzt an Haarspalterei, aber manchmal schwirren mir eben so Gedanken durch den Kopf und ich vermisse eine klare Abgrenzung.


    KomNet hat dazu mal eine Antwort gegeben: Home Office
    Imo unbefriedigend, da auf den Betreiber meiner Meinung nach nicht genug eingegangen wird. Ich empfehle meinen Betrieben das in einer zusätzlichen Vereinbarung zu regeln. Manche schicken tatsächlich einen Elektriker vorbei um die Installation zu prüfen. Hat mit der BGV A3 dann aber wieder nichts zu tun

    A_B Der Vorteil ist, dass bei einer Hausinstallation selten ein FI für ein Büro vorgesehen ist ;)

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hi,

    vor ein paar Jahre hat die BauBG, ich glaube war damals noch der Bayrische Teil davon, vor Gericht durchgesetzt, dass sich auch alle Unternehmer an die UVVen halten müssen.

    Und was hat der Unternehmer davon, das er sich einen Schlag an einem defekten Kabel holt... nichts.

    Grüße
    Lucy

  • Guten Abend,

    vor ein paar Jahre hat die BauBG, ich glaube war damals noch der Bayrische Teil davon, vor Gericht durchgesetzt, dass sich auch alle Unternehmer an die UVVen halten müssen.

    lese ich das richtig: "alle Unternehmer" müssen sich an die UVVn halten - an die der Bau BG oder an generell alle, auch wenn es Ein-Mann-Betriebe sind, die nicht freiwillig bei einer BG versichert sind?
    Echt? Gericht, Datum, Aktenzeichen?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo zusammen,

    ich bin der Meinung, ein "Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter" ist für sein tun und lassen selbst allein Verantwortlich. Deshalb interessiert ihn die BGV und BGR usw. nicht. Aber wenn es darum geht, dass er mit seinen Geräten und Anlagen Menschen oder Tiere behandelt, dann muss er eine sorgfalltspflicht beachten. Diese ist, dass die Geräte dem Stand der Technik genügen und sicher sind, deshalb kommt er auch um die Betriebssicherheitsverordnung nicht herum, wo sichere Arbeitsmittel gefordert werden. Wie er die Sicherheit im Schadenfall dem Staatsanwalt nachweist, bleibt ihm überlassen.
    Meine persönliche Meinung ist, die paar Euro einmal auszugeben und auf der sicheren Seite zu sein.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo zusammen,

    ich bin der Meinung, ein "Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter" ist für sein tun und lassen selbst allein Verantwortlich. Deshalb interessiert ihn die BGV und BGR usw. nicht. ...


    Sag das mal einem Streuobstwiesenbesitzer, denn der ist automatisch Zwangsmitglied in der Sozialkasse für Landwirtschft, Forsten und Gartenbau, zumindest in Baden-Württemberg. Von dieser Zwangsmitgliedschaft kann man sich nur unter sehr eng gesteckten Bedingungen befreien.

    Natürlich bin ich in meiner Betrachtung davon ausgegangen, dass der Betrieb (unabhängig ob Einzelunternehmer oder mit Mitarbeitern) Mitglied einer BG ist, denn formal gelten ja nur für Mitgliedsbetriebe die entsprechenden Regeln. Dann gelten die Regeln aber auch für den Unternehmer und nicht nur zum Schutz von seinen Mitarbeitern. Ein Einzelunternehmer, welcher in seinem Unternehmen ohne Mitarbeiter arbeitet muss somit auch die BG Regeln einhalten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen


    Ich lese immer nur die BGV A3......!! Es gibt eindeutige VDE Vorschriften und Richtlinien des VDS (VDE 0100,0113. 704.....VDS 2024, 3501,2015 .(Instansetzung, Wartung......... E-Check)......................

    Das hat NICHTs mit der BG am Hut.


    Grüße aus dem Rheinland
    Erwin