Beiträge von rukasifa

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo Arbeitsschützer,
    ist ein Unternehmer, der sich selbst freiwillig über seine zuständige BG versichert hat, bei der Einsatzzeitberechnung - Grundbetreuung, zu berücksichtigen. Vom Status ist er ja ebenfalls Versicherter.
    Alle Infos sind willkommen.

    Danke für euren Input.

    Es geht um eine einmalige Beurteilung, ob die Büros im aktuellen Zustand überhaupt geeignet sind oder nicht,ggf. was angepasst werden müsste um sie nutzen zu können. Themen wie Organisation der später notwendigen Prüfungen etc. sind zunächst außen vor. Ich denke die von Sven82 genannten 2 AT sind als Richtgröße realistisch.

    Liebe Arbeitsschützer,

    in unserem Betrieb steht die Verlagerung von Teilen der Verwaltung an.
    Zwecks Planung des Zeitaufwandes der SiFa, würde mich interessieren, welchen Zeitaufwand ihr grob für folgende Aufgabenstellung einplanen würdet (inkl. Berichtserstellung):

    Verwaltungsgebäude (Mietflächen) Bj. Mitte der '90er
    Unmöblierte Büroetage (5. ET) - bezugsfertig - Neubezug nach Umstrukturierung
    12 Büroräume - ca. 13m² pro Raum - zentraler Mittelgang

    Begehung und anschließende sicherheitstechn. Beurteilung (Ergonomie, Brandschutz etc.) in ausführlicher Berichtsform - keine GBU!

    Vielen Dank vorab.

    Danke für Eure Antworten,

    die Jalousien bestehen aus verzinktem Stahlblech, stabil in Schienen geführt (Industriequalität).Eine elektrische Betätigung mit Fluchtwegfunktion wurde aus Kostengründen verworfen. Mechanisch sind die Jalousien aktuell nur unter Mühen zu öffnen.

    Insgesamt gesehen spielen Argumente, wie Panik, Höhenangst etc. eine nicht zu vernachlässigende Rolle.
    Ich habe empfohlen, das Thema per GBU zu prüfen und meine Bedenken geäußert. Da es sich beim Objekt und einen Sonderbau handelt, ist die verantwortliche Feuerwehrdienststelle mit im Boot.

    Landesbauordnung (BauO NRW):
    Bei Sonderbauten darf der zweite bauaufsichtliche Rettungsweg nur dann über Rettungsgeräte der Feuerwehr führen, wenn diese keine Bedenken wegen der Personenrettung äußert, es ist eine Zustimmung durch die Feuerwehrdienststelle erforderlich.

    Hallo Tanzderhexen,

    danke für Deine Antwort.

    Auf der Etage befinden sich 14 Büros, nicht alle sind besetzt. Insgesamt sind max. 12 Personen betroffen.

    Es gibt noch die Möglichkeit auf das Flachdach zu entfluchten. Da gibt es einen Zugang von der 6. Etage über einen schmalen Flur mit Wendeltreppe (ca. 5 Wendel), dann durch eine Tür über ein Podest und 4 Stufen aus Dach (Treppe u. Podest aus Gitterrost), welches keine Absturzsicherung besitzt. Meiner Ansicht nach, nicht praktikabel. Personen mit Handicap haben hier keine Chance.

    Du hast vollkommen Recht. Eine Einsicht in alle Unterlagen ist zwingend notwendig.

    Liebe Arbeitsschützer,

    ich hoffe Ihr könnt mir zu diesem Thema weiterhelfen.

    Folgende Ausgangssituation:
    An einem angemieteten Verwaltungsgebäude der Kommune (in NRW) soll in der 6. Etage die Möglichkeit des Anleiterns überprüft werden. Es befinden sich allerdings über Kurbeltrieb handbetätigte Blech-Jalousien an der Außenseite. Der Zugang ist demnach nicht frei.

    Ich habe folgendes dazu gefunden.

    BauO NRW, § 40, Fenster, Türen, Kellerlichtschächte Öffnungen in Fenstern, die als Rettungswege dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Liegen diese Öffnungen in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt, horizontal gemessen, nicht mehr als 1,20 m von der Traufkante entfernt sein; von diesen Fenstern müssen sich Menschen zu öffentlichen Verkehrsflächen oder zu Flächen für die Feuerwehr bemerkbar machen können.

    ASR A 2.3,4 Allgemeines, Unterpunkt 2
    Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können.

    Beides ist durch die installierte Außenjalousie nicht gewährleistet.

    Leider habe ich aktuell keinen Zugang zur relevanten GBU der Kommune. Ich wurde als externer Berater hinzugezogen.

    Wie ist Eure Meinung?

    Danke vorab.

    Hallo Zusammen,

    ich habe gerade (19.11) die Ausbildungsstufe I+II erfolgreich bei einem freien Bildungsträger absolviert und möchte direkt den branchenspezifischen Teil der Ausbildung der VBG anschliessen.
    Habe gehört das hierzu ein Lehr-CD/DVD nötig ist, die bei der VBG kostenpflichtig angefordert werden kann, welche dann durchzuarbeiten ist.

    Hat jemand Erfahrungen bzw. Informationen zu dieser Form der branchenspezifischen Ausbildung bzw. gibt es noch Unterteilungen im branchenspezifischen Teil der VBG Ausbildung?

    Habe in der Verordnung folgendes gefunden.
    Demnach ist auch ohne Mitarbeiter eine GefBeurt. durchzuführen und zu dokumentieren, ein Biostoffverzeichnis (gem. Resultat GB bzw. Risikogruppe, Einstufung, Schutzstufe) zu erstellen, etc.

    Das gilt dann wohl auch in meinem Fall.

    § 7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten
    (1) Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten erstmals vor
    Aufnahme der Tätigkeit sowie danach jede Aktualisierung gemäß Satz 2 zu dokumentieren. Die Dokumentation
    der Gefährdungsbeurteilung umfasst insbesondere folgende Angaben...

    (2) Als Bestandteil der Dokumentation hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der verwendeten oder auftretenden
    Biostoffe zu erstellen (Biostoffverzeichnis), soweit diese bekannt und für die Gefährdungsbeurteilung nach § 4
    maßgeblich sind. Das Verzeichnis muss Angaben zur Einstufung der Biostoffe in eine Risikogruppe nach § 3 und
    zu ihren sensibilisierenden, toxischen und sonstigen die Gesundheit schädigenden Wirkungen beinhalten. Die
    Angaben müssen allen betroffenen Beschäftigten und ihren Vertretungen zugänglich sein.
    (3) Bei Tätigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 hat der Arbeitgeber zusätzlich ein Verzeichnis über die Beschäftigten
    zu führen, die diese Tätigkeiten ausüben. In dem Verzeichnis sind die Art der Tätigkeiten und die vorkommenden
    Biostoffe sowie aufgetretene Unfälle und Betriebsstörungen anzugeben. Es ist personenbezogen für den
    Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach Beendigung der Tätigkeit aufzubewahren...

    :moin:

    Soll deine Frage darauf hinaus laufen ob du auch eine Betreuung in Sachen Arbeitsschutz brauchst , also Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen etc. ??

    Gruß
    Stefan

    :moin:

    Soll deine Frage darauf hinaus laufen ob du auch eine Betreuung in Sachen Arbeitsschutz brauchst , also Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen etc. ??

    Gruß
    Stefan


    Es geht darum was er in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen hat bzw, welche gestzl. Vorgaben in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz auch für ihn bindend sind. Mein Problem ist das zu beurteilen. Dadurch das er keine Mitarbeiter hat gelten ja einige Vorgaben für ihn nicht. Über seine freiwillige BG Mitgliedschaft sind, so meine ich, allerdings die Vorgaben seiner BG zu beachten. Er fährt z.B. mit seinem eigenen Pkw zum Kunden. Ist das auch ein Thema? (Warnweste, Verbandkasten, 1.Hilfe Allgemein)? Auch an solche Themen dacht ich.

    Hallo zusammen,

    aktuell diskutiere ich mit einem Kollegen ein geeignetes Verfahren zur Risikobeurteilung von Zwangshaltung im Bereich Bewegungstherapie, Massage. Mir fällt da im Moment nur die Leitmerkmalmethode ein. Bin mir aber auch nicht sicher ob es speziellere Verfahren gibt. Bei der BGW bin ich da bisher nicht fündig geworden.

    Welches Verfahren gibt es sonst noch?

    Der TA ist beim Kunden vor Ort, meist in der Wohnung, eine Möglichkeit sich umzuziehen (verschmutzte Arbeitskleidung) hat er nur bedingt in seinem Fahrzeug (Hyundai H-1). Der Bus ist recht ordentlich ausgebaut um alles zu verstauen. Im Rahmen seiner Ausbildung ist der TA auch in Sachen Hygiene informiert worden. Leider eher in Richtung Patientenschutz und nicht in eigenen Belangen. Über die BGW Infos ist er mittlerweile sensibilisiert was den Eigenschutz angeht. Schwierig ist nur die formelle Umsetzung. Da es über kurz oder lang auf ein Team hinausläuft wird das Thema ihn wohl noch etwas länger beschäftigen (Unternehmermodell).