Ich steh im Moment etwas auf dem Schlauch und brauch einfach mal paar Tips bzw. Links...
Wir sind als Betreiber eines Kanalnetzes unter Anderem damit beauftragt, Einleitstellen in das öffentliche Gewässer zu kontrollieren und zu warten. Dazu müssen unsere Kollegen über eine Böschung >45grad und einen Höhenunterschied von 3-5 m zu den Einleitstellen, die sich auf Wasserspiegelniveau des Flusses befinden, hinabsteigen. Im Normalfall beträgt der Wasserstand dabei nur wenige Zentimeter.
Die Böschung besitzt keinerlei befestige Wege. Der Abstieg erfolgt über rutschige Oberflächen, loses Geröll, Wurzeln etc.
Aus welcher Vorschrift/Regel kann ich entnehmen, dass ich diesen Verkehrsweg sichern muss und was ist dabei die minimale Variante?
Eine Gefährdungsbeurteilung hierfür ist in Arbeit, die notwendigen baulichen Maßnahmen sollen sich darin aber bereits widerspiegeln.
Für ein paar Tips gibts schon mal jetzt ein großes Dankeschöm!
Mit besten Grüßen aus dem leider verregneten Thürinen!!