Staubentwicklung - Wer muss tätig werden

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  • Moin zusammen,

    ich hab mal wieder ein Problem und bitte um Eure Hilfe.

    Folgende Situation: Wenn man eine größere Baustelle im Gleisbau hat, wird in der Regel neuer Schotter (frisch gebrochen aus einem Kieswerk) eingebaut. Auftraggeber für die Gleisbaufirma ist die deutsche Bahn, die den Schotter zum Einbau beistellt, also Eigentümer des Schotters ist und die ganze Zeit bis zum endgültigen Einbau bleibt. Die Gleisbaufirma erhält den Auftrrag den beigestellten Schotter fachgerecht einzubauen.

    Der Schotter wird nun zu einem Lagerplatz in der Nähe der Baustelle transportiert (meist per LKW) und dort gelagert bis zu seinem Einbau. Dabei trocknet er bei entsprechendem Wetter während der Lagerung aus.

    Nun kommt die Gleisbaufirma und verlädt den ausgetrockneten Schotter auf Bahnwagen, die ihn zum Einbauort transportieren. Die Schotterverladung nimmt die Gleisbaufirma entweder selbst oder mittels Nachunternehmer vor, ebenso wird der Transport zum Einbauort durch einen NU durchgeführt.

    Wenn dieser knochentrockene Schotter verladen wird entsteht Staub, viel Staub, den die Mitarbeiter des NU für den Schottertransport und der Schotterverlader voll abbekommen, wenn man nichts dagegen tut. Dagegen gibt es zwei Maßnahmen: 1. Wässern des Schotters als technische Maßnahme, 2. Tragen der entsprechenden PSA. (Beschwerden von Anwohnern u. ä. mal außen vor gelassen, mir geht es vorrangig um die Kollegen auf der Baustelle)

    Vor Jahren war es noch selbstverständlich, dass der Schotter vor der Verladung gewässert wurde - hat die Gleisbaufirma von sich aus gemacht. Mittlerweile geschieht dies immer seltener (Termin- und Kostendruck)

    Die Gesetzeslage ist klar, dafür reicht allein schon der Blick ins ArbSchG §§ 3-5 und die BGV A1 § 2. Termin- und Kostendruck oder was auch immer sind kein Argment.

    Nun aber meine beiden Fragen: 1.)Wer muss die Kollegen vor Ort durch Wässern des Schotters schützen (PSA darf nur Plan B sein)? 2.) Kann ich dem verantwortlichen Unternehmer gestzlich mit mehr als dem allgemeinen ArbSchG und der BGV A1 kommen? Meine Suche nach Grenzwerten verlief bisher nicht sonderlich glücklich (Brett vorm Kopp??)

    Meiner Meinung nach hat der Generalunternehmer - hier also de Gleisbaufirma - die Schutzpflicht, denn als erstes würde ein eigener Mitarbeiter (wenn es nicht doch ein NU ist) den Schotter bewegen, weil er ihn auf Bahnwagen verladen muss, aber sicher bin ich mir nicht.

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964


    PS: Haltet mich nicht für unhöflich, wenn ich in den kommenden 2 Wochen nicht sofort antworte - ich darf nämlich Urlaub machen. :D

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Guten Morgen,

    ... Meiner Meinung nach hat der Generalunternehmer - hier also de Gleisbaufirma - die Schutzpflicht, denn als erstes würde ein eigener Mitarbeiter (wenn es nicht doch ein NU ist) den Schotter bewegen, weil er ihn auf Bahnwagen verladen muss, aber sicher bin ich mir nicht.

    wenn bei dieser Tätigkeit Staub freigesetzt wird, der die Umgebung belastet, dann greift meiner Meinung nach die TA Luft (Verwaltungsvorschrift, die zum Bundes-Immissionsschutzgesetz gehört), die Mengenbegrenzungen für Staubemissionen beschreibt.
    Für die Einhaltung ist (abhängig vom Bundesland) die Staatliche Gewerbeaufsicht oder Regierungspräsidium o.ä. zuständig ... und genau dort würde ich anrufen und mir rechtsverbindlich sagen lassen, wer für Staubminderungsmaßnahmen bei Euerer Problematik verantwortlich ist.
    Möglichwerweise lautet die Antwort aber auch pragmatisch: "Das ist Vertragssache ..."

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hi nj...

    was Grenzwerte angeht, kannst du auch denn allgemeinen Staubgrenzwert nach TRGS 900 zur Hilfe nehmen.
    Messen ist, vor allem im Freien, natürlich schwierig, aber bei der von Dir geschilderten Situation kann man sicherlich auch unter diesen Bedingungen von einer Überschreitung des Grenzwertes für E - Staub (einatembare Fraktion des Staubanteils) ausgehen. Ggf. muss ein Messinstitut für Arbeitsbereichsanalysen dies verifizieren.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten S. (6. September 2013 um 10:05)

  • ... und genau dort würde ich anrufen und mir rechtsverbindlich sagen lassen, wer für Staubminderungsmaßnahmen bei Euerer Problematik verantwortlich ist.
    Möglichwerweise lautet die Antwort aber auch pragmatisch: "Das ist Vertragssache ..."


    Du glaubst doch nicht, dass man bei einer Behörde eine rechtsverbindliche Aussage bekommt.
    Meiner Meinung nach ist der Verursacher des Staubes primär dafür verantwortlich, dass keiner entsteht. Somit ist derjenige zuständig, der den Schotter bewegt und dabei für Staubfreisetzungen sorgt. Natürlich könnte vertraglich auch etwas anderes vereinbart sein.
    Es gibt ja auch noch den allgemeinen Staubgrenzwert nach TRGS 900.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    also für Grenzwertermittlung würde ich die TRGS900 heranziehen! Was die sachen mit dem bewässer angeht ( was aufjedenfall gemacht werden sollte!!!) ist aufjedenfall der GU verantwortlich, also der Gleisbauer! Ist es das Gelände der DB so ist die DB verantwortlich das es keine Staupentwicklung gibt, bzw. hat sie dies dem Gleisbauer anzuweisen!

    Gruß

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  • Hallo nj1964,

    wie bereits mehrfach erwähnt, findest Du Grenzwerte in der TRGS900. Das ist eigentlich auch jedem Beteiligten klar, das Maßnahmen zur Staubminderung getroffen werden müssen.
    Einfach in der nächsten Baubesprechung den Hinweis bringen, dass bei der Schotterverladung entgegen der (jedem Fachmann) bekannten Vorgehensweise gehandelt wird, wodurch
    1. Die Mitarbeiter, die Vor Ort arbeiten unzulässig gefährdet werden
    2. Eventueller Zugverkehr auf den anderen Gleisen auf Sicht fahren muss (in dem Fall dann Schrittgeschwindigkeit)
    3. Anwohner informiert werden müssen die Fenster geschlossen zu halten und eine Fasaden- und PKW-Reinigung angeboten werden muss
    4. Die Einhaltung der technischen Lieferbedingungen umgangen wird
    5. Das Material bei der bisherigen Verfahrensweise nicht mehr den technischen Voraussetzungen genügt
    6. ...
    Ich kenne keinen Projektleiter bei der Bahn, der keine Maßnahmen einleiten würde ;)

    Wässern Vor Ort ist eine Möglichkeit, bei Oberleitungen aber eventuell problematisch. Das Wässern bei Verladung ist auch problemlos möglich, da muss man aber schauen welchen Weg der Schotter noch zurücklegen muss, nicht dass er trotz Wässerung trocken auf der Baustelle ankommt. Selbst für den Winter gibt es Möglichkeiten, z.B. durch den Einsatz von CMA (Calcium-Magnesium-Acetat). In Ausnahmefällen kann auch eine Materialänderung, weg vom 0/32, hin zu einem 8/32 notwendig werden.
    Erst wenn all das aus technischen Gründen nicht möglich ist, kommt die PSA zum Einsatz. Mit Maske ist es da aber nicht getan.
    Bei den eingesetzten Fahrzeugen (z.B. Zweiwegebagger) ist eine Klimatisierung mit ausreichenden dimensionierten Staubfiltern vorzusehen, Ess und Rauchverbot, keine Parallelarbeiten, etc.

    Verantwortlich für diese Maßnahmen ist selbstverständlich das Generalunternehmen!
    Das Wässern ist unter Umständen eine vergütungspflichtige Zusatzleistung

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Servus,

    Hinsichtlich der Zuständigkeit zum Schutz der Mitarbeiter wurde ja soweit alles schon gesagt. Hinsichtlich der "Aussenwirkung" der Staubemissionen (Nachbarn etc.) ist m.E. klar der Bauherr in der Pflicht.
    In Bremen (wo nj 1964 beheimatet ist), sowie in einigen anderen Bundesländern, gibt es zusätzlich eine sog. "Richtlinie für die Konkretisierung immissionsschutzrechtlicher Betreiberpflichten zur Vermeidung und Verminderung von Staub-Emissionen durch Bautätigkeit".

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Hallo Chrimu,

    der Bauherr ist hier nicht der Betreiber der Bereitstellungsfläche. Verantwortlich ist somit imo das Bauunternehmen, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Für gewöhnlich, bzw. im Idealfall ist die Baugenehmigung Bestandteil der Ausschreibung. Damit sind dem Bauunternehmen auch eventuelle Auflagen bezgl. der Immissionen bekannt.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Mhm...Davon gehe ich auch aus... Betreiber ist aber imo trotzdem das Bauunternehmen. Hast Du einen anderen Ansatz?

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,

    eventuell ist ja auch eine gute Idee das Thema Gefährdungsbeurteilung auf den Weg zu bringen. Damit kann man immer den Arbeitgeber an seine Verantwortung erinnern. Die Frage hier ist also was der Arbeitgeber zu diesem Punkt wirksam tut. Da kann man dann "von unten" anfangen und die verschiedenen Beteiligten vom NU über den GU sollten sich zu dem Thema abstimmen.

    Gruss

    EHS-Mann

  • Mhm...Davon gehe ich auch aus... Betreiber ist aber imo trotzdem das Bauunternehmen. Hast Du einen anderen Ansatz?


    Wenn der Lagerplatz dem Bauunternehmen gehört, dann ist dort der Betreiber verantwortlich, sprich das Bauunternehmen. Gehört es der Bahn, ist diese auch dafür verantwortlich da letzendlich in deren Auftrag der Schotter verbaut werden soll.

    Wie siehts mit dem Einbau aus? Staubt es da nicht?

  • ...Gehört es der Bahn, ist diese auch dafür verantwortlich da letzendlich in deren Auftrag der Schotter verbaut werden soll...


    Wem das Gelände gehört ist meiner Meinung nach unerheblich, da Betreiber/Besitzer/Bauunternehmer != Inhaber/Eigentümer/Bauherr

    Letztlich aber vermutlich egal, da die Bahn ein umfassendes Vertragswerk hat, mit dem die Rechte und Pflichten des Bauunternehmens ganzheitlich geregelt sind ;)

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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