Moin zusammen,
ich hab mal wieder ein Problem und bitte um Eure Hilfe.
Folgende Situation: Wenn man eine größere Baustelle im Gleisbau hat, wird in der Regel neuer Schotter (frisch gebrochen aus einem Kieswerk) eingebaut. Auftraggeber für die Gleisbaufirma ist die deutsche Bahn, die den Schotter zum Einbau beistellt, also Eigentümer des Schotters ist und die ganze Zeit bis zum endgültigen Einbau bleibt. Die Gleisbaufirma erhält den Auftrrag den beigestellten Schotter fachgerecht einzubauen.
Der Schotter wird nun zu einem Lagerplatz in der Nähe der Baustelle transportiert (meist per LKW) und dort gelagert bis zu seinem Einbau. Dabei trocknet er bei entsprechendem Wetter während der Lagerung aus.
Nun kommt die Gleisbaufirma und verlädt den ausgetrockneten Schotter auf Bahnwagen, die ihn zum Einbauort transportieren. Die Schotterverladung nimmt die Gleisbaufirma entweder selbst oder mittels Nachunternehmer vor, ebenso wird der Transport zum Einbauort durch einen NU durchgeführt.
Wenn dieser knochentrockene Schotter verladen wird entsteht Staub, viel Staub, den die Mitarbeiter des NU für den Schottertransport und der Schotterverlader voll abbekommen, wenn man nichts dagegen tut. Dagegen gibt es zwei Maßnahmen: 1. Wässern des Schotters als technische Maßnahme, 2. Tragen der entsprechenden PSA. (Beschwerden von Anwohnern u. ä. mal außen vor gelassen, mir geht es vorrangig um die Kollegen auf der Baustelle)
Vor Jahren war es noch selbstverständlich, dass der Schotter vor der Verladung gewässert wurde - hat die Gleisbaufirma von sich aus gemacht. Mittlerweile geschieht dies immer seltener (Termin- und Kostendruck)
Die Gesetzeslage ist klar, dafür reicht allein schon der Blick ins ArbSchG §§ 3-5 und die BGV A1 § 2. Termin- und Kostendruck oder was auch immer sind kein Argment.
Nun aber meine beiden Fragen: 1.)Wer muss die Kollegen vor Ort durch Wässern des Schotters schützen (PSA darf nur Plan B sein)? 2.) Kann ich dem verantwortlichen Unternehmer gestzlich mit mehr als dem allgemeinen ArbSchG und der BGV A1 kommen? Meine Suche nach Grenzwerten verlief bisher nicht sonderlich glücklich (Brett vorm Kopp??)
Meiner Meinung nach hat der Generalunternehmer - hier also de Gleisbaufirma - die Schutzpflicht, denn als erstes würde ein eigener Mitarbeiter (wenn es nicht doch ein NU ist) den Schotter bewegen, weil er ihn auf Bahnwagen verladen muss, aber sicher bin ich mir nicht.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
PS: Haltet mich nicht für unhöflich, wenn ich in den kommenden 2 Wochen nicht sofort antworte - ich darf nämlich Urlaub machen.