Hallo Mitstreiter,
bedingt durch diesen Thread bin ich auf folgendes Problem gestoßen:
Wie seht ihr die Pflicht/das Recht des AG (Arbeitgebers), wenn der ehemals alkoholkranke Mitarbeiter einen "Tourismusführerschein" gemacht hat und diesen erwiesener Maßen unrechtmäßig erworbenen Führerschein (Wohnsitz und Arbeit in D) dazu nutz um mit dem Auto zur Arbeit zu gelangen? Einschreiten? Die Grauzone gewissenhaft übersehen? Darf der AG die Fahrt verbieten, oder muss er sogar?
Ich freu mich über viele persönliche Meinungen und Hinweise auf gestzliche Grundlagen
Gruß
Stephan