Gefahrstoffverzeichnis im Labor

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  • Ich überarbeite derzeit in für unseren Bereich Abwasser das Gefahrstoffverzeichnis. Insbesondere im Labor werden Chemikalien verwendet, die natürlich unter die Gefahrstoffverordnung fallen aber nur in Kleinstmengen vorgehalten werden. Dies betrifft hauptsächlich Testreagenzien, die zum Nachweis von Inhaltsstoffen im Abwasser dienen. Ein Test besteht dabei mitunter aus 4 verschiedenen Chemikalien (alle in einem kleinen Reagenzglas, abschnittsweise in Kapseln untergebracht), die dann nach und nach zum Einsatz kommen. Sicherheitsdatenblätter liegen für alle einzelnen Chemikalien getrennt vor. Bei 15 verschiedenen Tests kommen nun schnell mal 60 Sicherheitsdatenblätter zusammen...also auch theoretisch 60 Betriebsanweisungen. Meine Frage: muß ich tatsächlich jede einzelne Chemikalie ins Gefahrstoffverzeichnis aufnehmen und für jede einzelne Chemikalie eine Betriebsanweisung erstellen? Das Labor könnten wir in diesem Fall mit Betriebsanweisungen tapezieren.

    Danke für Eure Antwort und Eure Meinung und
    viele Grüße aus Thüringen!

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  • Hi...

    also ins Gefahrstoffverzeichnis müssen alle Produkte aufgenommen werden.
    Was die Betriebsanweisungen angeht, halte ich es zumindest so, dass alle Gefahrstoffe in Betriebsanweisungen abgedeckt werden müssen.
    Im Klartext heisst dass, das auch mehrere Gefahrstoffe, soweit sinnvoll, in einer BA zusammengefasst werden können.
    Schönes Beispiel dazu: Laugen: so lange keine weiteren Gefährdungen vorliegen, ist es einmal Egal ob ich einmolare Natronlauge oder Kalilauge habe - die Gefährdung für den Mitarbeiter ist davon erst einmal unabhängig.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Moin,

    du kannst Gefahrstoffe mit gleichen Gefährdungspotenzialen innerhalb von Gruppenbetriebsanweisungen zusammenfassen. Nach Fertigstellung des Gefahrstoffverzeichnisses hättest du ja einen guten Überblick.

    Auszug aus der BGI 850-0 :

    Einzel- und Gruppenbetriebsanweisungen


    Die Versicherten sind über die Gefahrstoff-Betriebsanweisungen hinaus
    mit den Methoden und Verfahren vertraut zu machen, die im Hinblick
    auf die Sicherheit und die Verwendung von Gefahrstoffen angewendet
    werden müssen. Solche können in Einzelbetriebsanweisungen
    beschrieben werden oder auch in der allgemeinen Betriebsanweisung
    enthalten sein.
    Für besonders gefährliche Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Apparaturen
    hat der Unternehmer gesonderte Betriebsanweisungen zu
    erstellen. Dies können beispielsweise Betriebsanweisungen für Abzüge,
    Zentrifugen oder Versuchsautoklaven sein, deren Fehlbedienung zu
    einer Gefährdung führen kann. Es hat sich bewährt, für Gefahrstoffe in
    Laboratorien Gruppenbetriebsanweisungen aufzustellen. Für besonders
    gefährliche Stoffe oder solche, deren Kombination von Gefahrenmerkmalen
    keine sinnvolle Zuordnung zu einer Gruppe zulässt, sind Einzelanweisungen
    erforderlich. Beispiele sind sehr giftige, krebserzeugende,
    erbgutverändernde, reproduktionstoxische, selbstentzündliche und
    explosive Stoffe.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Hallo,

    das ist im Grunde genau so wie Thorsten gesagt hat.
    Grundsätzlich dürfen Gefahrstoffe in Gefahrstoffgruppen zusammengefasst werden, sofern nach Gefährdungsbeurteilung und dem zu verfolgenden Schutzziel nachgewiesen werden kann, dass eben jenes Schutzziel anstatt mit Einzel-Betriebsanweisungen auch mit Gruppen-Betriebsanweisungen erreicht wird.
    Sehr nützlich zur Klärung ist die TRGS-Reihe, in diesem Fall die TRGS 555.

    Nachfolgend mal ein paar Links zum Thema:

    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=6778&lid=DE&bid=BAS&</a>
    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…lid=DE&bid=BAS&
    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…lid=DE&bid=BAS&

    Viele Grüße
    Andreas Sonntag

  • Hallo Marathon13,

    ich kann nur raten die Betriebsanweisungen soweit wie möglich zusammen zu fassen, wie es der Thorsten an dem Beispiel erläutert hat. Wenn Du für jeden einzelnen Stoff eine BA erstellst, ließt die kein Mitarbeiter mehr und nicht vergessen, Du mußt sie rein formal den MA einmal im Jahr vorbeten. Mit dem zusammen fassen hat sich auch der TAB der Behörde bei uns zufrieden gegeben.

    Bei dem Gefahrstoffkataster kommst Du allerdings nicht darum jeden Stoff einzeln zu erfassen und aufzulisten.

    Gruß aus dem Pott.
    Ruhrpott-Harry

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  • Eure Antworten helfen mir ungemein! Also setz ich mich jetzt erstmal ans Gefahrstoffverzeichnis und werde dann schaun, wo ich zusammenfassen kann.
    Schade, zum Tapezieren reichen dann wohl die Betriebsanweisungen nicht mehr...muss wohl dafür die gute alte Wandfarbe herhalten...Apropo Wandfarbe...gleich wieder ein neues Gefahrgut? ;)

    Danke nochmal für Eure Hilfe
    Gruß vom
    lernfähigen Thüringer

  • Zitat

    Apropo Wandfarbe...gleich wieder ein neues Gefahrgut? ;)

    1. gibt es ungefährliche Wandfarben
    2. *klugscheissmodus an": solange Euer Labor sich nicht in einem Wohnwagen auf der Autobahn bewegt kann dir Gefahrgut doch egal sein *Klugscheissmodus aus

    :whistling:8o:thumbup:

    Jetzt zum Ernst: bitte die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung in den dazu fälligen Gefährdungsberuteilungen nicht vergessen ;)

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

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    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo,
    ja es ist so. In unserem Labor gibt es über 800 BA, also stöhn nicht über die paar. Viele Hersteller liefern ja auf Anfrage schon den Rohentwurf und du musst nur noch ein paar zusätzliche Daten ausfüllen. Die BA kannst du in einem zentralen Ordner stecken und musst nichts tapezieren. ;)

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • By the way für alle die es noch nicht kennen
    hiermit lassen sich aus sicherheitsdatenblättern relativ problemlos personalisierte §14-BA´s kreieren.
    Ist einfach, geht schnell und am ende kann man sogar aussuchen ob man Word oder pdf - Format haben möchte.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • ...jetzt sag mir aber mal ehrlich, was Du mit 800 BA's machst?!?!? Also ausser Wochen an Arbeitszeit fuer die Erstellung und Pflegu zu verschwenden...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ...jetzt sag mir aber mal ehrlich, was Du mit 800 BA's machst?!?!? Also ausser Wochen an Arbeitszeit fuer die Erstellung und Pflegu zu verschwenden...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Unser Labor hat über 4000 Chemikalien, also wurden schon einige Stoffe zusammengefasst. Aber ich denke, dass es einen Unterschied macht, ob jemand mit einer 0,1N (Analyse), 20% (Batterie) oder 96% (konzentrierten) Schwefelsäure hantiert. Ebenso ob derjenige eine Fachausbildung (Laborant) hat oder nur angelernt ist.
    Natürlich ist das ein Riesenaufwand und ich bezweifle, dass jeder regelmäßig da mal reinschaut. Aber wenn man was wissen will, findet man es auch.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • ...bitte die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung in den dazu fälligen Gefährdungsberuteilungen nicht vergessen ;)


    Ein Blick in die TRGS 526 bzw. BGI/GUV-I 850-0 bringt auch hier eine deutliche Erleichterung denn dies kann als Verfahrens und Stoffspezifisches Kriterium (VSK) angesehen werden. Somit ist bei der Gefährdungsbeurteilung nur die Abweichung von der TRGS bzw. BGI zu dokumentieren und bewerten.

    Ich persönlich habe auch eine ganze Menge an BA im Laborbereich und halte viele davon für verzichtbar, aber oft ist eben eine Zuordnung zu einer Sammel BA nicht so eindeutig und einfach, da ist es schneller, eine eigene BA für ein Produkt zu erstellen. Allgemein halte ich Betriebsanweisungen im Labor bei Fachpersonal für weitgehend verzichtbar, sofern man dem Personal die Möglichkeit gibt sich selbst über die Stoffe Informationen zu beschaffen. Ich bin gerade dabei in unserer MTA Schule, den Schülern den Weg aufzuzeigen, mal sehen, wie sich das Projekt entwickelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Guten morgen,

    Thorsten's Aussage:

    Zitat

    also ins Gefahrstoffverzeichnis müssen alle Produkte aufgenommen werden.

    trifft nicht ganz zu.. Denn ergibt die Gefährdungsbeurteilung (GB), dass eine bestimmte Tätigkeit mit einem Gefahrstoff nur zu einer geringen Gefährdung* der Beschäftigten führt, so muss dieser Gefahrstoff nicht ins GefStoffVz aufgenommen werden (siehe TRGS 400).
    Deshalb gilt hier Grundsätzlich die GB, wie Thorsten es schon angemerkt hat, als Grundlage der Betrachtung, denn auch ein Stoff der selbst nicht wirklich gefährlich ist (aufgrund seiner Gefährlichkeitsmerkmale), kann in Verbindung der Tätigkeit bei der er genutzt/verwendet wird zu einer hohe Gefährdung führen (z.B: Verwendung von Sprays in engen Räumen).

    * Tätigkeiten mit geringer Gefährdung, "sind Tätigkeiten, bei denen aufgrund der zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, der Arbeitsbedingungen, einer nur geringen verwendeten Stoffmenge und einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition Maßnahmen nach § 8 GefStoffV zum Schutz der Beschäftigen ausreichen" (- TRGS 400 -> http://bit.ly/14JIQXe)

    hier noch ein Link der mitunter sehr hilfreich sein kann wenn es um Chemikalien jeglicher Art geht -> http://bit.ly/UQNK2G ; die GESTIS-Stoffdatenbank des Instituts für Arbeitsschutz, hier findet man gut sortiert alle Informationen die man zu einem Gefahrstoff bzw. einer Chemikalie gebrauchen kann..

    schönen Tag

    besten Gruß
    Chris