Ich überarbeite derzeit in für unseren Bereich Abwasser das Gefahrstoffverzeichnis. Insbesondere im Labor werden Chemikalien verwendet, die natürlich unter die Gefahrstoffverordnung fallen aber nur in Kleinstmengen vorgehalten werden. Dies betrifft hauptsächlich Testreagenzien, die zum Nachweis von Inhaltsstoffen im Abwasser dienen. Ein Test besteht dabei mitunter aus 4 verschiedenen Chemikalien (alle in einem kleinen Reagenzglas, abschnittsweise in Kapseln untergebracht), die dann nach und nach zum Einsatz kommen. Sicherheitsdatenblätter liegen für alle einzelnen Chemikalien getrennt vor. Bei 15 verschiedenen Tests kommen nun schnell mal 60 Sicherheitsdatenblätter zusammen...also auch theoretisch 60 Betriebsanweisungen. Meine Frage: muß ich tatsächlich jede einzelne Chemikalie ins Gefahrstoffverzeichnis aufnehmen und für jede einzelne Chemikalie eine Betriebsanweisung erstellen? Das Labor könnten wir in diesem Fall mit Betriebsanweisungen tapezieren.
Danke für Eure Antwort und Eure Meinung und
viele Grüße aus Thüringen!