Gefährdungsanalyse für AZUBI`s

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  • Hallo Zusammen,

    ich bin auf der Suche nach Gefährdungsanalysen für Auszubildende in kaufmännischen Berufen.

    Wäre toll, wenn jemand einenhilfreichen Link hätte.

    VG

    Gloucester11

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  • Moin,

    ich bin auf der Suche nach Gefährdungsanalysen für Auszubildende in kaufmännischen Berufen.

    dann schau mal nach bei Deiner BG
    http://www.vbg.de/SiteGlobals/Fo….x=0&submit.y=0

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    sind die kaufmännischen Auszubildenden denn heutzutage soooooo gefährlich? :21:

    Duck und wech..................

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • @a.r.n.i,

    Wenn ich dort fündig geworden wäre, hätte ich hier nicht nachgefragt.

    Waldmann

    Clown gefrühstückt?

    Ehrlich gesagt habe ich mir fachlich qualifiziertere Hinweise erhofft. Mir geht es um praxisbezogene Modelle.

    VG

    gloucester11

  • Ja dann auch von mir ein freundliches Willkommen hier im Forum. :whistling:

    Allgemein: http://www.bmas.de/SharedDocs/Dow…publicationFile

    Kaufmännische Berufe ist natürlich sehr allgemein gefasst. Es ist ein Unterschied, ob Du einen Azubi in einer Spedition hast, der sich auch auf dem Hof bewegt, wo Sattelzüge und Gabelstapler ihr Unwesen treiben oder ob er bei einem Energieversorger den ganzen Tag nur im Büro sitzt. Zu erst einmal greifen natürlich für Azubis die allgemeinen Gefährdungen, denen alle Mitarbeiter unterliegen und daher entsprechend eingewiesen werden müssen (wo sind die Feuerlöscher, die verbandskästen, die Fluchtwege etc.?). Dann verfügen Azubis über keine Berufserfahrung, auf die sie zurückgreifen können, das muss beachtet werden. Sie sind in der Regel den Umgang mit Maschinen nicht gewohnt, darauf muss man bei der Gefährdungsbeurteilung Rücksicht nehmen. Für Azubis gelten auch andere gesetzliche Regelungen (auch altersabhängig).

    Sehr informativ auch dieser Bereich.

    Pauschal für den kaufmännischen Bereich wirst Du nichts finden, da dies auch dem Sinn einer Gefährdungsbeurteilung zuwiderlaufen würde, wenn man nur oberflächlich eine Pauschalbeurteilung macht, ohne die berufs- und betriebsspezifischen Spezifika zu berücksichtigen.

    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen und wünsche noch einen sonnigen angenehmen Tag. :whistling:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo

    also woher bitte schön hätte a.r.n.i wissen sollen wo schon überall gesucht wurde, ein danke schön wäre angebrachter gewesen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Zu: elephant in the china store

    Die common phrase lautet eher "bull in a china shop".

    Ansonsten danke für die Infos.

    Mir ging es um best practice Beispiele, in Bezug auf Prüfung der Umsetzung der JuArbschG (abzuleitende Maßnahmen) in Bezug auf die Gefährdungsklassen 11 und 12.

    Das klar ist, dass ich hier keine pauschalisierte Lösung erstellen will, hatte ich vorausgesetzt.

    VG

    gloucester11

  • @a.r.n.i,
    Wenn ich dort fündig geworden wäre, hätte ich hier nicht nachgefragt.

    Waldmann
    Clown gefrühstückt?

    Ehrlich gesagt habe ich mir fachlich qualifiziertere Hinweise erhofft. Mir geht es um praxisbezogene Modelle.
    VG
    gloucester11


    Hallo,
    fachlich-qualifizierte Hinweis darf man sich nur bei fachlich formulierten Fragen erhoffen.
    Was sind denn die Gefährdungsklassen 11 und 12?
    Natürlich kenne ich Gefährdungsklassen z.B. aus dem Gefahrstoffrecht, Biostoffe, Laser, EMF, Betreiben von Löschanlagen, aber i.d.R. enden die Gefährdungsklassen bei 3 oder 4.
    Aber bei kaufmännischen Ausbildungsberufen kann ich diese Gefährdungsarten auf den ersten Blick nicht zuordnen, hier müssten Sie nachbessern.
    Oder wollen Sie ein fertiges Dokument, wo nur noch der Kopf abgeändert wird - und fertig? :thumbup:
    Viele Grüße
    AL_MTSA

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo gloucester,

    dieses Forum lebt durch die qualifizierten Beiträge wie sie a.r.n.i., Waldmann und etliche andere User einstellen.

    Ich bitte um eine angepasste Wortwahl in deinen Beiträgen.

    Mehr fachliche Kompetenz wie in diesem Forum, wirst Du nicht finden.

    Gruß ASM 10

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  • Sorry, habe mich hier in der Eile gleich zweimal verschrieben.

    Ich meinte die Gefährdungsgruppen 10 und 11, wobei bei 11 natürlich nur 11.1 zutreffen könnte.

    Siehe hierzu http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8700.pdf Hier Seite 55 folgende.

    Ich denke, ich habe schon dargelegt, dass es mir nicht um Standarddokument ging.

    Wohl aber geht es mir um die Formulierung geeigneter Maßnahmen (sprich z.- B. Vermeidung von Über- oder Unterforderung der Auszubildenden, Def. der erforderlichen Unterweisungen etc., Umsetzung des JuArbSchG), denn Ausbildungsrahmenpläne können durchaus unterschiedlich interpretiert werden und hier möchte ich vorbeugen. Ich möchte auch nichts übersehen.


    @ ASM10

    Hallo,


    sind die kaufmännischen Auszubildenden denn heutzutage soooooo gefährlich?


    Duck und wech
    ..................


    Das ist natürlich unglaublich qualifiziert. Das ich das nicht sofort erkannt habe.

    Zur Wortwahl:

    Man kann sich natürlich auch in Foren immer ein schönes Kuschelklima aufbauen, wo der eine Freund sich gleich schützend vor den Anderen wirft.

    Wie gesagt, für jeden fachlichen Ratschlag aus diesem Fachforum bin ich außerordentlich dankbar.

    VG

    Gloucester11

  • Kuscheklima und ein normaler Umgang unter Erwachsenen sind zwei verschiedene Dinge, auch wenn Du sie gleichzusetzen scheinst.

    In der BGI/GUV-I 8700 ist doch schon der konkrete rote Faden vorhanden. Du hast die Gefährdungen und hast die Hinweise zu den Maßnahmen. Wenn Du jetzt noch die Gefährdungen als zutreffend oder nicht zutreffend beurteilst, beurteilst, ob die notwendigen Maßnahmen getroffen wurden, dann bist Du doch schon sehr weit. Da Du leider nicht konkretisiert hast, um welchen "Job" es hier tatsächlich geht, ist eine weitergehende Beurteilung natürlich schwierig. Abhängig von dem konkreten Ausbildungsberuf kann es natürlich weitere Gefährdungen geben, die es zu ermitteln und beurteilen gilt.

    Macht jemand eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann kann das alles mögliche bedeuten. Langes Sitzen, langes Stehen, Regale befüllen, Lasten heben, Arbeiten mit Kälte usw. usw. Daraus resultieren völlig unterschiedliche Gefährdungsbeurteilungen. Einen 25jährigen Azubi, der bereits eine andere Ausbildung absolviert hat, musst Du anders beurteilen, als einen 16jährigen Schulabgänger etc.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • gloucester11
    betrachte ich mir den Verlauf dieser netten post sollten man insbesondere den Gefährdungsfaktor Mensch unter 11.1 betrachten
    - jedenfalls wenn Sie für den armen Azubi zuständig sind. :D

    d.h. Gefährdungen
    11.1 durch Menschen
    – Unachtsamkeit bei Zusammenarbeit
    – unabgestimmte Zusammenarbeit
    – Charaktereigenschaften (z.B. Choleriker)

    der Spiegelstrich ist freigestellt.
    Herzlich Grüße :138:

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • gloucester11

    Ein Forum lebt von Menschen die sich aktiv einbringen, dazu gehört neben den vielen fachlichen Antworten auch dazu das man den Spaß an der Sache nicht verlierenen sollte. Die Kompetenz der User hier ist kaum zu Übertreffen, aber anscheinend zweifelst du das ja (wie ich aus deinen Komentaren lesen kann) an.
    Finde deine provokative Schreibweise unmöglich und hier absolut unangebracht!!

    P.S.: den Punkt 11.1 solltest du Dir wirklich mal genauer ansehen...

    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt!
    (François Truffaut)

  • Sie halten das aber jetzt nicht für einen wirklich fachlich qualifizierten Beitrag.

    Ganz ehrlich, mit einem derartigen Geschreibsel werde ich mich nicht beschäftigen.

    Ihre pseudopsychatrischen Fernanalysen können sie sich sparen.

    Sie können übrigens ganz beruhigt schlafen, die AZUBI`s unterliegen nicht meiner Zuständigkeit.

    Ab und zu mal eIn Bier weniger ist übrigens ganz gut für die Gesundheit.

  • Oh Mann Ralf,

    ich wollte ja eigentlich gar nichts mehr schreiben. Aber Du rumpelst hier ins Forum rein, haust Deine Frage raus, reagierst auf den ersten Tipp sofort pampig, obwohl wirklich extrem wenig Informationen in die Frage gepackt hast, um Dir überhaupt helfen zu können. Hinweise, die zielführend sind ignorierst Du. Immerhin hast Du einmal auf der Tastatur die Buchstaben d, a, n, k und e und der korrekten Reihenfolge gefunden, nicht ohne im gleichen Beitrag gleich noch einmal hinzulangen.

    Was Du alles voraussetzt, kann niemand wissen, da keiner in Deinen Kopf schauen kann. Ich bin auch noch nicht lange hier im Forum hier aktiv, habe aber bereits sehr viele wichtige Hinweise, Tipps und Unterlagen für meine Arbeit nutzen können. Für mich ist das ein Geben und ein Nehmen. Manchmal kann ich etwas geben, aber meistens nur nehmen, da ich nicht über die längjährige Berufserfahrung verfüge, die einige User hier im Forum aufweisen. Das ist letztendlich aber auch egal, wer über welche Berufserfahrung verfügt. Ein Azubi im ersten Lehrjahr kennt vielleicht genau die Vorschrift, die ich gerade suche und kann mir helfen. Denn das ist es, was ich mir von diesem Forum verspreche. Hilfe und Erfahrungsaustausch, und tauschen funktioniert nun einmal so, dass ich etwas bekomme und dafür etwas gebe. Wenn ich nichts geben kann, dann pflege ich wenigstens einen normalen Umgangston.

    In der Form, in der Du momentan im Forum agierst, wird der Kreis derer, die mit Dir tauschen möchten oder Dir Hilfe anbieten sicherlich recht schnell recht überschaubar werden.

    Just my 2 cents

    Gruß Frank

    P.S. Da ich Dich nicht persönlich kenne, ist dieser Post auch nicht persönlich gemeint. Wie Du selbst so schön sagst:

    Zitat von irgendeiner website

    Es sind die Persönlichkeiten, deren Know-how und Sorgfalt, die den Unterschied bewirken

    :whistling:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin zusammen,

    eigentlich ist es nicht meine Art den Oberlehrer zu spielen, aber ich setze mich jetzt trotzdem mal zwischen alle Stühle, indem ich auf Punkt 1 der Boardregeln hinweise, den sich einige (und ich meine ausdrücklich nicht nur eine einzelne Person) nochmals durchlesen sollten.

    Vielleicht bin ich ja zu zart besaitet, aber ein Gegeneinander muss ich hier in diesem Forum nicht auch noch haben.

    So - nun könnt ihr losprügeln.

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Damit es nicht heißt, ich frage nur ab, möchte ich den Lösungsweg, den ich für die angesprochenen Gefährdungsgruppen einschlagen möchte, hier mal kur vorstellen. Ich hoffe man kann die Tabelle in Gänze lesen. Sie ist noch nicht abschließend. Ich konnte sie leider nicht anders einstellen.

    Gefahrbegünstigende Bedingungen und gefahrbringende Bedingungen, außer in Form von Anmerkungen, möchte ich in dieser Phase nicht aufführen.

    Es handelt sich bei den Azubis um angehende Bürokaufleute, also auch nur reine Bürotätigkeit. Sie sind Jugendliche im Sinne JuArbSchG.

    Ich habe die vorgesehenen Arbeitsplätze und Lehrräume vorab begangen und ein persönliches Interview mit dem Ausbildungsleiter geführt.

    Vieleicht hat ja jemand ergänzende Ideen. Über konstruktive Kritik freue ich mich.


    Gefährdungen durch Mängel der Organisation, Information und Kooperation


    Persönliche Schutzausrüstung
    Gefahrenquellen
    nein
    Anmerkung
    nicht
    erforderlich
    Maßnahme


    Unterweisungen
    Gefahrenquellen
    erhöhtes
    Unfallgefährdungspotential bei Jugendlichen und Berufsanfängern
    Anmerkung
    mangelndes
    Gefährdungsbewußtsein sowie mangelnde berufliche Erfahrung bei Jugendlichen
    und Berufsanfängern führen zu einem erhöhtem Unfallrisiko für diese
    Risikogruppe
    Maßnahme
    Erstunterweisung
    in bestehende Gefährdungen zu Ausbildungsbeginn, , Unterweisung Brandschutz-
    und Evakuierungsplan zu Ausbildungsbeginn durchführen; danach mindestens
    halbjährliche Unterweisungen wiederholen (§ 29 Ju ArbSchG beachten)


    Betriebsanweisungen
    Gefahrenquellen
    nein
    Anmerkung
    Technische
    Unterlagen zu Druckern und Kopiergeräten vorhanden
    Maßnahme
    Unterweisung
    der Beschäftigten in Handhabung der Büroausstattung vor Nutzung (bei
    Jugendlichen § 29 JuArbSchG beachten)


    Überwachung von Prüfpflichten
    Gefahrenquellen
    ggf.
    gesundheitliche Gefährdungen des Auszubildenden bei Nichteinhaltung der
    vorgeschriebenen Untersuchungsintervalle
    Anmerkung
    Maßnahme
    Vorgeschriebene
    ärztliche Untersuchungen gem. JuArbSchG beachten und fristgerecht einfordern


    Koordination von Arbeiten
    Gefahrenquellen
    nein
    Anmerkung
    eindeutige
    Weisungsgebundenheit des Auszubildenden ist sichergestellt (Quelle: Interview
    Ausbildungsleiter 13.06.2013), Mentorenfunktion des Ausbildungsleiters
    während der Ausbildungsdauer ist sichergestellt
    Maßnahme


    Anschaffung von Arbeitsmitteln
    Gefahrenquellen
    nein
    Anmerkung
    Benötigte
    Arbeits- und Lehrmittel stehen zur Verfügung
    Maßnahme


    Sicherstellung der Fort- und Weiterbildung
    Gefahrenquellen
    nein
    Anmerkung
    Ausbildung
    erfolgt gem. Ausbildungsrahmenplan (Anlage anbei; Quelle: Interview
    Ausbildungsleiter 13.06.2013)
    Maßnahme


    durch Menschen
    Gefahrenquellen
    nein
    Anmerkung
    Ausbildungsleiter
    und definierte Ansprechpartner im Betrieb verfügen über die erforderlichen
    fachlichen Qualifikationen
    Maßnahme


    VG

    Gloucester11

  • Gefahrenquelle Mensch:

    Jugendliche Azubis neigen dazu, fast jeden "Befehl" auszuführen. Egal, ob die Person ihnen gegenüber weisungsbefugt ist oder nicht. Das führt oftmals dazu, dass Azubis Aufgaben wahrnehmen, die sie eigentlich gar nicht wahrnehmen sollen/dürfen. Gut unterwiesene Azubis mit einem gewissen Selbstvertrauen sagen dann auch schon mal: "Das muss ich mit meinem Ausbildungsleiter (oder wem auch immer) abstimmen". Die meisten trauen sich aber nicht, wenn sie nicht ordentlich unterwiesen sind. Schließlich wollen sie ja nichts falsch machen und haben Angst vor negativer Beurteilung. Ist das Arbeitsergebnis dann nicht wie gewünscht, weil sie für diese Arbeit einfach nicht qualifiziert sind, gibts obendrein noch Mecker vom Meister.

    Ist zwar nicht Büro, trifft die Thematik aber gut. http://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/jwsl…_c66f26c7b.html

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.