Hallo Zusammen,
ich bin auf der Suche nach Gefährdungsanalysen für Auszubildende in kaufmännischen Berufen.
Wäre toll, wenn jemand einenhilfreichen Link hätte.
VG
Gloucester11
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Zusammen,
ich bin auf der Suche nach Gefährdungsanalysen für Auszubildende in kaufmännischen Berufen.
Wäre toll, wenn jemand einenhilfreichen Link hätte.
VG
Gloucester11
Moin,
ich bin auf der Suche nach Gefährdungsanalysen für Auszubildende in kaufmännischen Berufen.
dann schau mal nach bei Deiner BG
http://www.vbg.de/SiteGlobals/Fo….x=0&submit.y=0
Hallo,
sind die kaufmännischen Auszubildenden denn heutzutage soooooo gefährlich?
Duck und wech..................
@a.r.n.i,
Wenn ich dort fündig geworden wäre, hätte ich hier nicht nachgefragt.
Clown gefrühstückt?
Ehrlich gesagt habe ich mir fachlich qualifiziertere Hinweise erhofft. Mir geht es um praxisbezogene Modelle.
VG
gloucester11
Ja dann auch von mir ein freundliches Willkommen hier im Forum.
Allgemein: http://www.bmas.de/SharedDocs/Dow…publicationFile
Kaufmännische Berufe ist natürlich sehr allgemein gefasst. Es ist ein Unterschied, ob Du einen Azubi in einer Spedition hast, der sich auch auf dem Hof bewegt, wo Sattelzüge und Gabelstapler ihr Unwesen treiben oder ob er bei einem Energieversorger den ganzen Tag nur im Büro sitzt. Zu erst einmal greifen natürlich für Azubis die allgemeinen Gefährdungen, denen alle Mitarbeiter unterliegen und daher entsprechend eingewiesen werden müssen (wo sind die Feuerlöscher, die verbandskästen, die Fluchtwege etc.?). Dann verfügen Azubis über keine Berufserfahrung, auf die sie zurückgreifen können, das muss beachtet werden. Sie sind in der Regel den Umgang mit Maschinen nicht gewohnt, darauf muss man bei der Gefährdungsbeurteilung Rücksicht nehmen. Für Azubis gelten auch andere gesetzliche Regelungen (auch altersabhängig).
Sehr informativ auch dieser Bereich.
Pauschal für den kaufmännischen Bereich wirst Du nichts finden, da dies auch dem Sinn einer Gefährdungsbeurteilung zuwiderlaufen würde, wenn man nur oberflächlich eine Pauschalbeurteilung macht, ohne die berufs- und betriebsspezifischen Spezifika zu berücksichtigen.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen und wünsche noch einen sonnigen angenehmen Tag.
Gruß Frank
Hallo
also woher bitte schön hätte a.r.n.i wissen sollen wo schon überall gesucht wurde, ein danke schön wäre angebrachter gewesen.
Zu: elephant in the china store
Die common phrase lautet eher "bull in a china shop".
Ansonsten danke für die Infos.
Mir ging es um best practice Beispiele, in Bezug auf Prüfung der Umsetzung der JuArbschG (abzuleitende Maßnahmen) in Bezug auf die Gefährdungsklassen 11 und 12.
Das klar ist, dass ich hier keine pauschalisierte Lösung erstellen will, hatte ich vorausgesetzt.
VG
gloucester11
@a.r.n.i,
Wenn ich dort fündig geworden wäre, hätte ich hier nicht nachgefragt.Waldmann
Clown gefrühstückt?Ehrlich gesagt habe ich mir fachlich qualifiziertere Hinweise erhofft. Mir geht es um praxisbezogene Modelle.
VG
gloucester11
Hallo,
fachlich-qualifizierte Hinweis darf man sich nur bei fachlich formulierten Fragen erhoffen.
Was sind denn die Gefährdungsklassen 11 und 12?
Natürlich kenne ich Gefährdungsklassen z.B. aus dem Gefahrstoffrecht, Biostoffe, Laser, EMF, Betreiben von Löschanlagen, aber i.d.R. enden die Gefährdungsklassen bei 3 oder 4.
Aber bei kaufmännischen Ausbildungsberufen kann ich diese Gefährdungsarten auf den ersten Blick nicht zuordnen, hier müssten Sie nachbessern.
Oder wollen Sie ein fertiges Dokument, wo nur noch der Kopf abgeändert wird - und fertig?
Viele Grüße
AL_MTSA
Hallo gloucester,
dieses Forum lebt durch die qualifizierten Beiträge wie sie a.r.n.i., Waldmann und etliche andere User einstellen.
Ich bitte um eine angepasste Wortwahl in deinen Beiträgen.
Mehr fachliche Kompetenz wie in diesem Forum, wirst Du nicht finden.
Gruß ASM 10
Alles anzeigen
Hallo,
fachlich-qualifizierte Hinweis darf man sich nur bei fachlich formulierten Fragen erhoffen.
Was sind denn die Gefährdungsklassen 11 und 12?
Aber bei kaufmännischen Ausbildungsberufen kann ich diese Gefährdungsarten auf den ersten Blick nicht zuordnen, hier müssten Sie nachbessern.
Oder wollen Sie ein fertiges Dokument, wo nur noch der Kopf abgeändert wird - und fertig?
Viele Grüße
AL_MTSA
Sorry, habe mich hier in der Eile gleich zweimal verschrieben.
Ich meinte die Gefährdungsgruppen 10 und 11, wobei bei 11 natürlich nur 11.1 zutreffen könnte.
Siehe hierzu http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8700.pdf Hier Seite 55 folgende.
Ich denke, ich habe schon dargelegt, dass es mir nicht um Standarddokument ging.
Wohl aber geht es mir um die Formulierung geeigneter Maßnahmen (sprich z.- B. Vermeidung von Über- oder Unterforderung der Auszubildenden, Def. der erforderlichen Unterweisungen etc., Umsetzung des JuArbSchG), denn Ausbildungsrahmenpläne können durchaus unterschiedlich interpretiert werden und hier möchte ich vorbeugen. Ich möchte auch nichts übersehen.
@ ASM10
Hallo,
sind die kaufmännischen Auszubildenden denn heutzutage soooooo gefährlich?
Duck und wech
..................
Das ist natürlich unglaublich qualifiziert. Das ich das nicht sofort erkannt habe.
Zur Wortwahl:
Man kann sich natürlich auch in Foren immer ein schönes Kuschelklima aufbauen, wo der eine Freund sich gleich schützend vor den Anderen wirft.
Wie gesagt, für jeden fachlichen Ratschlag aus diesem Fachforum bin ich außerordentlich dankbar.
VG
Gloucester11
Kuscheklima und ein normaler Umgang unter Erwachsenen sind zwei verschiedene Dinge, auch wenn Du sie gleichzusetzen scheinst.
In der BGI/GUV-I 8700 ist doch schon der konkrete rote Faden vorhanden. Du hast die Gefährdungen und hast die Hinweise zu den Maßnahmen. Wenn Du jetzt noch die Gefährdungen als zutreffend oder nicht zutreffend beurteilst, beurteilst, ob die notwendigen Maßnahmen getroffen wurden, dann bist Du doch schon sehr weit. Da Du leider nicht konkretisiert hast, um welchen "Job" es hier tatsächlich geht, ist eine weitergehende Beurteilung natürlich schwierig. Abhängig von dem konkreten Ausbildungsberuf kann es natürlich weitere Gefährdungen geben, die es zu ermitteln und beurteilen gilt.
Macht jemand eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann kann das alles mögliche bedeuten. Langes Sitzen, langes Stehen, Regale befüllen, Lasten heben, Arbeiten mit Kälte usw. usw. Daraus resultieren völlig unterschiedliche Gefährdungsbeurteilungen. Einen 25jährigen Azubi, der bereits eine andere Ausbildung absolviert hat, musst Du anders beurteilen, als einen 16jährigen Schulabgänger etc.
Gruß Frank
Hallo Glucester,
bitte die Boardregeln beachten !
Gruß ASM10
gloucester11
betrachte ich mir den Verlauf dieser netten post sollten man insbesondere den Gefährdungsfaktor Mensch unter 11.1 betrachten
- jedenfalls wenn Sie für den armen Azubi zuständig sind.
d.h. Gefährdungen
11.1 durch Menschen
– Unachtsamkeit bei Zusammenarbeit
– unabgestimmte Zusammenarbeit
– Charaktereigenschaften (z.B. Choleriker)
der Spiegelstrich ist freigestellt.
Herzlich Grüße
Ein Forum lebt von Menschen die sich aktiv einbringen, dazu gehört neben den vielen fachlichen Antworten auch dazu das man den Spaß an der Sache nicht verlierenen sollte. Die Kompetenz der User hier ist kaum zu Übertreffen, aber anscheinend zweifelst du das ja (wie ich aus deinen Komentaren lesen kann) an.
Finde deine provokative Schreibweise unmöglich und hier absolut unangebracht!!
P.S.: den Punkt 11.1 solltest du Dir wirklich mal genauer ansehen...
Alles anzeigengloucester11
betrachte ich mir den Verlauf dieser netten post sollten man insbesondere den Gefährdungsfaktor Mensch unter 11.1 betrachten
- jedenfalls wenn Sie für den armen Azubi zuständig sind.d.h. Gefährdungen
11.1 durch Menschen
– Unachtsamkeit bei Zusammenarbeit
– unabgestimmte Zusammenarbeit
– Charaktereigenschaften (z.B. Choleriker)der Spiegelstrich ist freigestellt.
Herzlich Grüße
Sie halten das aber jetzt nicht für einen wirklich fachlich qualifizierten Beitrag.
Ganz ehrlich, mit einem derartigen Geschreibsel werde ich mich nicht beschäftigen.
Ihre pseudopsychatrischen Fernanalysen können sie sich sparen.
Sie können übrigens ganz beruhigt schlafen, die AZUBI`s unterliegen nicht meiner Zuständigkeit.
Ab und zu mal eIn Bier weniger ist übrigens ganz gut für die Gesundheit.
Oh Mann Ralf,
ich wollte ja eigentlich gar nichts mehr schreiben. Aber Du rumpelst hier ins Forum rein, haust Deine Frage raus, reagierst auf den ersten Tipp sofort pampig, obwohl wirklich extrem wenig Informationen in die Frage gepackt hast, um Dir überhaupt helfen zu können. Hinweise, die zielführend sind ignorierst Du. Immerhin hast Du einmal auf der Tastatur die Buchstaben d, a, n, k und e und der korrekten Reihenfolge gefunden, nicht ohne im gleichen Beitrag gleich noch einmal hinzulangen.
Was Du alles voraussetzt, kann niemand wissen, da keiner in Deinen Kopf schauen kann. Ich bin auch noch nicht lange hier im Forum hier aktiv, habe aber bereits sehr viele wichtige Hinweise, Tipps und Unterlagen für meine Arbeit nutzen können. Für mich ist das ein Geben und ein Nehmen. Manchmal kann ich etwas geben, aber meistens nur nehmen, da ich nicht über die längjährige Berufserfahrung verfüge, die einige User hier im Forum aufweisen. Das ist letztendlich aber auch egal, wer über welche Berufserfahrung verfügt. Ein Azubi im ersten Lehrjahr kennt vielleicht genau die Vorschrift, die ich gerade suche und kann mir helfen. Denn das ist es, was ich mir von diesem Forum verspreche. Hilfe und Erfahrungsaustausch, und tauschen funktioniert nun einmal so, dass ich etwas bekomme und dafür etwas gebe. Wenn ich nichts geben kann, dann pflege ich wenigstens einen normalen Umgangston.
In der Form, in der Du momentan im Forum agierst, wird der Kreis derer, die mit Dir tauschen möchten oder Dir Hilfe anbieten sicherlich recht schnell recht überschaubar werden.
Just my 2 cents
Gruß Frank
P.S. Da ich Dich nicht persönlich kenne, ist dieser Post auch nicht persönlich gemeint. Wie Du selbst so schön sagst:
Zitat von irgendeiner websiteEs sind die Persönlichkeiten, deren Know-how und Sorgfalt, die den Unterschied bewirken
Moin zusammen,
eigentlich ist es nicht meine Art den Oberlehrer zu spielen, aber ich setze mich jetzt trotzdem mal zwischen alle Stühle, indem ich auf Punkt 1 der Boardregeln hinweise, den sich einige (und ich meine ausdrücklich nicht nur eine einzelne Person) nochmals durchlesen sollten.
Vielleicht bin ich ja zu zart besaitet, aber ein Gegeneinander muss ich hier in diesem Forum nicht auch noch haben.
So - nun könnt ihr losprügeln.
nj 1964
Damit es nicht heißt, ich frage nur ab, möchte ich den Lösungsweg, den ich für die angesprochenen Gefährdungsgruppen einschlagen möchte, hier mal kur vorstellen. Ich hoffe man kann die Tabelle in Gänze lesen. Sie ist noch nicht abschließend. Ich konnte sie leider nicht anders einstellen.
Gefahrbegünstigende Bedingungen und gefahrbringende Bedingungen, außer in Form von Anmerkungen, möchte ich in dieser Phase nicht aufführen.
Es handelt sich bei den Azubis um angehende Bürokaufleute, also auch nur reine Bürotätigkeit. Sie sind Jugendliche im Sinne JuArbSchG.
Ich habe die vorgesehenen Arbeitsplätze und Lehrräume vorab begangen und ein persönliches Interview mit dem Ausbildungsleiter geführt.
Vieleicht hat ja jemand ergänzende Ideen. Über konstruktive Kritik freue ich mich.
Gefährdungen durch Mängel der Organisation, Information und Kooperation
Persönliche Schutzausrüstung
Gefahrenquellen
nein
Anmerkung
nicht
erforderlich
Maßnahme
Unterweisungen
Gefahrenquellen
erhöhtes
Unfallgefährdungspotential bei Jugendlichen und Berufsanfängern
Anmerkung
mangelndes
Gefährdungsbewußtsein sowie mangelnde berufliche Erfahrung bei Jugendlichen
und Berufsanfängern führen zu einem erhöhtem Unfallrisiko für diese
Risikogruppe
Maßnahme
Erstunterweisung
in bestehende Gefährdungen zu Ausbildungsbeginn, , Unterweisung Brandschutz-
und Evakuierungsplan zu Ausbildungsbeginn durchführen; danach mindestens
halbjährliche Unterweisungen wiederholen (§ 29 Ju ArbSchG beachten)
Betriebsanweisungen
Gefahrenquellen
nein
Anmerkung
Technische
Unterlagen zu Druckern und Kopiergeräten vorhanden
Maßnahme
Unterweisung
der Beschäftigten in Handhabung der Büroausstattung vor Nutzung (bei
Jugendlichen § 29 JuArbSchG beachten)
Überwachung von Prüfpflichten
Gefahrenquellen
ggf.
gesundheitliche Gefährdungen des Auszubildenden bei Nichteinhaltung der
vorgeschriebenen Untersuchungsintervalle
Anmerkung
Maßnahme
Vorgeschriebene
ärztliche Untersuchungen gem. JuArbSchG beachten und fristgerecht einfordern
Koordination von Arbeiten
Gefahrenquellen
nein
Anmerkung
eindeutige
Weisungsgebundenheit des Auszubildenden ist sichergestellt (Quelle: Interview
Ausbildungsleiter 13.06.2013), Mentorenfunktion des Ausbildungsleiters
während der Ausbildungsdauer ist sichergestellt
Maßnahme
Anschaffung von Arbeitsmitteln
Gefahrenquellen
nein
Anmerkung
Benötigte
Arbeits- und Lehrmittel stehen zur Verfügung
Maßnahme
Sicherstellung der Fort- und Weiterbildung
Gefahrenquellen
nein
Anmerkung
Ausbildung
erfolgt gem. Ausbildungsrahmenplan (Anlage anbei; Quelle: Interview
Ausbildungsleiter 13.06.2013)
Maßnahme
durch Menschen
Gefahrenquellen
nein
Anmerkung
Ausbildungsleiter
und definierte Ansprechpartner im Betrieb verfügen über die erforderlichen
fachlichen Qualifikationen
Maßnahme
VG
Gloucester11
Bei den Kopiergeräten würde ich Gefahrenquellen nicht verneinen. Immer wieder beliebt: Papierstau im Gerät, Klappe öffnen, Finger an die Heizung - AUA.
Gruß Frank
Gefahrenquelle Mensch:
Jugendliche Azubis neigen dazu, fast jeden "Befehl" auszuführen. Egal, ob die Person ihnen gegenüber weisungsbefugt ist oder nicht. Das führt oftmals dazu, dass Azubis Aufgaben wahrnehmen, die sie eigentlich gar nicht wahrnehmen sollen/dürfen. Gut unterwiesene Azubis mit einem gewissen Selbstvertrauen sagen dann auch schon mal: "Das muss ich mit meinem Ausbildungsleiter (oder wem auch immer) abstimmen". Die meisten trauen sich aber nicht, wenn sie nicht ordentlich unterwiesen sind. Schließlich wollen sie ja nichts falsch machen und haben Angst vor negativer Beurteilung. Ist das Arbeitsergebnis dann nicht wie gewünscht, weil sie für diese Arbeit einfach nicht qualifiziert sind, gibts obendrein noch Mecker vom Meister.
Ist zwar nicht Büro, trifft die Thematik aber gut. http://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/jwsl…_c66f26c7b.html
Gruß Frank