Beiträge von gloucester11

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    ... natürlich kann man es so machen. Eine Formerfordernis für die Gefährdungsbeurteilung gibt es ja nicht.

    Ich mache es für mich so, dass ich immer den gesamten Katalog abarbeite, um möglichst sicherzustellen, dass nichts vergessen wurde.

    In diesem Falle ist es für mich dann relativ einfach darzulegen, dass ich den gesetzlichen Anforderungen nachgekommen bin.

    Diese spezielle Gefährdungsbeurteilung für jugendliche AZUBI`s kann ich dem Ausbildungsleiter und den betroffenen Instanzen recht einfach kommunizieren, diese müssen die Anforderungen ja dann letztendlich umsetzen.

    VG

    Gloucester11

    MichaelD

    Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist gesetzlich durch JuArbSchG vorgeschrieben.

    § 28a Beurteilung der Arbeitsbedingungen
    Vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher und bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen hat der
    Arbeitgeber die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen Jugendlicher zu beurteilen. Im übrigen gelten
    die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes.


    Darin liegt ja m. E. die Problematik.

    Die Gefährdungen für den jugendlichen AZUBI unterscheiden sich nicht wesentlich von denen eines Sachbearbeiters.

    Sie müssen aber aufgrund des Maßgabe des JuArbSchG als gesonderte Risikogruppe betrachtet werden.

    Die Gefahrenquelle ist natürlich die gleiche, aber die Gefährdung des Jugendlichen wird aufgrund des Alters und der mangelnden Erfahrung größer, sprich ohne entsprechend intensivere und häufigere Unterweisung verunfallt er häufiger.

    Dem muß die Gefährdungsanalyse Rechnung tragen, daher lege ich auf diesen Teil so großen Wert und suche nach entsprechenden sinnvollen Formulierungen.

    Auch psychische Überforderungen (sprich ständige bewährungs- und Prüfungssitution) müssen m. E. durch geeignete Maßnahmen vermieden werden.

    VG

    Gloucester11

    Damit es nicht heißt, ich frage nur ab, möchte ich den Lösungsweg, den ich für die angesprochenen Gefährdungsgruppen einschlagen möchte, hier mal kur vorstellen. Ich hoffe man kann die Tabelle in Gänze lesen. Sie ist noch nicht abschließend. Ich konnte sie leider nicht anders einstellen.

    Gefahrbegünstigende Bedingungen und gefahrbringende Bedingungen, außer in Form von Anmerkungen, möchte ich in dieser Phase nicht aufführen.

    Es handelt sich bei den Azubis um angehende Bürokaufleute, also auch nur reine Bürotätigkeit. Sie sind Jugendliche im Sinne JuArbSchG.

    Ich habe die vorgesehenen Arbeitsplätze und Lehrräume vorab begangen und ein persönliches Interview mit dem Ausbildungsleiter geführt.

    Vieleicht hat ja jemand ergänzende Ideen. Über konstruktive Kritik freue ich mich.


    Gefährdungen durch Mängel der Organisation, Information und Kooperation


    Persönliche Schutzausrüstung
    Gefahrenquellen
    nein
    Anmerkung
    nicht
    erforderlich
    Maßnahme


    Unterweisungen
    Gefahrenquellen
    erhöhtes
    Unfallgefährdungspotential bei Jugendlichen und Berufsanfängern
    Anmerkung
    mangelndes
    Gefährdungsbewußtsein sowie mangelnde berufliche Erfahrung bei Jugendlichen
    und Berufsanfängern führen zu einem erhöhtem Unfallrisiko für diese
    Risikogruppe
    Maßnahme
    Erstunterweisung
    in bestehende Gefährdungen zu Ausbildungsbeginn, , Unterweisung Brandschutz-
    und Evakuierungsplan zu Ausbildungsbeginn durchführen; danach mindestens
    halbjährliche Unterweisungen wiederholen (§ 29 Ju ArbSchG beachten)


    Betriebsanweisungen
    Gefahrenquellen
    nein
    Anmerkung
    Technische
    Unterlagen zu Druckern und Kopiergeräten vorhanden
    Maßnahme
    Unterweisung
    der Beschäftigten in Handhabung der Büroausstattung vor Nutzung (bei
    Jugendlichen § 29 JuArbSchG beachten)


    Überwachung von Prüfpflichten
    Gefahrenquellen
    ggf.
    gesundheitliche Gefährdungen des Auszubildenden bei Nichteinhaltung der
    vorgeschriebenen Untersuchungsintervalle
    Anmerkung
    Maßnahme
    Vorgeschriebene
    ärztliche Untersuchungen gem. JuArbSchG beachten und fristgerecht einfordern


    Koordination von Arbeiten
    Gefahrenquellen
    nein
    Anmerkung
    eindeutige
    Weisungsgebundenheit des Auszubildenden ist sichergestellt (Quelle: Interview
    Ausbildungsleiter 13.06.2013), Mentorenfunktion des Ausbildungsleiters
    während der Ausbildungsdauer ist sichergestellt
    Maßnahme


    Anschaffung von Arbeitsmitteln
    Gefahrenquellen
    nein
    Anmerkung
    Benötigte
    Arbeits- und Lehrmittel stehen zur Verfügung
    Maßnahme


    Sicherstellung der Fort- und Weiterbildung
    Gefahrenquellen
    nein
    Anmerkung
    Ausbildung
    erfolgt gem. Ausbildungsrahmenplan (Anlage anbei; Quelle: Interview
    Ausbildungsleiter 13.06.2013)
    Maßnahme


    durch Menschen
    Gefahrenquellen
    nein
    Anmerkung
    Ausbildungsleiter
    und definierte Ansprechpartner im Betrieb verfügen über die erforderlichen
    fachlichen Qualifikationen
    Maßnahme


    VG

    Gloucester11

    Sie halten das aber jetzt nicht für einen wirklich fachlich qualifizierten Beitrag.

    Ganz ehrlich, mit einem derartigen Geschreibsel werde ich mich nicht beschäftigen.

    Ihre pseudopsychatrischen Fernanalysen können sie sich sparen.

    Sie können übrigens ganz beruhigt schlafen, die AZUBI`s unterliegen nicht meiner Zuständigkeit.

    Ab und zu mal eIn Bier weniger ist übrigens ganz gut für die Gesundheit.


    Sorry, habe mich hier in der Eile gleich zweimal verschrieben.

    Ich meinte die Gefährdungsgruppen 10 und 11, wobei bei 11 natürlich nur 11.1 zutreffen könnte.

    Siehe hierzu http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8700.pdf Hier Seite 55 folgende.

    Ich denke, ich habe schon dargelegt, dass es mir nicht um Standarddokument ging.

    Wohl aber geht es mir um die Formulierung geeigneter Maßnahmen (sprich z.- B. Vermeidung von Über- oder Unterforderung der Auszubildenden, Def. der erforderlichen Unterweisungen etc., Umsetzung des JuArbSchG), denn Ausbildungsrahmenpläne können durchaus unterschiedlich interpretiert werden und hier möchte ich vorbeugen. Ich möchte auch nichts übersehen.


    @ ASM10

    Hallo,


    sind die kaufmännischen Auszubildenden denn heutzutage soooooo gefährlich?


    Duck und wech
    ..................


    Das ist natürlich unglaublich qualifiziert. Das ich das nicht sofort erkannt habe.

    Zur Wortwahl:

    Man kann sich natürlich auch in Foren immer ein schönes Kuschelklima aufbauen, wo der eine Freund sich gleich schützend vor den Anderen wirft.

    Wie gesagt, für jeden fachlichen Ratschlag aus diesem Fachforum bin ich außerordentlich dankbar.

    VG

    Gloucester11

    Hallo zusammen,

    nachdem ich nun schon einige Zeit Mitglied in diesem Forum bin und gerade mal meinen ersten Beitrag geschafft habe, möchte ich nicht versäumen, mich kurz vorzustellen.

    Ich arbeite in einer der größten Sicherheitsunternehmen in Deutschland und bin hier QMB/ASMB sowie BDSB.

    Vom Ausbildungsstand her bin ich Diplom Betriebswirt (FH) und FASI.

    Privat: verheiratet, ein Kind

    Hobbys: meine Familie und unsere Pferde (in genau der Reihenfolge)

    VG

    Gloucester11

    Zu: elephant in the china store

    Die common phrase lautet eher "bull in a china shop".

    Ansonsten danke für die Infos.

    Mir ging es um best practice Beispiele, in Bezug auf Prüfung der Umsetzung der JuArbschG (abzuleitende Maßnahmen) in Bezug auf die Gefährdungsklassen 11 und 12.

    Das klar ist, dass ich hier keine pauschalisierte Lösung erstellen will, hatte ich vorausgesetzt.

    VG

    gloucester11