Hi Tobi,
fast könnte man meinen ihr hättet was gegen die BGen.
Warum denn das Ganze so hoch hängen? Die BGen wollte eine grundsätzlich Info loswerden. Und grundsätzlich ist das so, wie von den BGen geschrieben: Es besteht Versicherungsschutz.
Und die Intention dieser Aussage war ganz sicher nicht, dass dadurch zusätzliche Helfer mobilisiert würden. Ich schätze mal dass der, der helfen möchten sich genau einen Dreck darum schert, ob er via gesetzliche Unfallversicherung versichert ist. Der geht helfen, der Rest interessiert ihn erstmal nicht.
Ich sehe die Intention darin, dass die Unfallversicherer darauf aufmerksam machen wollen: Hey Helfer, wenn ihr einen Unfall habt, könnt ihr grundsätzlich Leistungen bei uns beantragen und bekommen.
Und daran sehe ich nichts Verwerfliches.
Hardy