Grüßt Euch,
ich hätte gerne mal ein Problem:
der Außendienst eines meiner Unternehmen wurde verpflichtet, alle zwei Jahre "zum Augenarzt" zu gehen.
Auf Nachfrage ist es dann lediglich "einen Sehtest zu machen" (d.h. nicht unbedingt ein Besuch bei einem Augenarzt, sondern auch bei einem Augenoptiker) [Frage: gibt es neben dem "Augenoptiker" auch einen "Nasenoptiker"? ]
Die Geschäftsführung hält das für ausreichend.
Mir reicht das nicht, denn ich möchte auch für den Außendienst eine G25-Untersuchung fordern.
Wie haltet Ihr das?
G25 für Pkw-Fahrer im Außendienst - notwendig oder nicht?
Der zuständige Betriebsmediziner, den ich gefragt habe, faselte etwas von "Freiwilligkeit", festlegen wollte diese Null sich nicht.
Helft mir, MICH festzulegen! (Meine Vorgabe bislang: wer, wie ein Staplerfahrer, kein positives Untersuchungsergebnis liefert, steigt nicht im Auftrag des Unternehmens in das Fahrzeug. Steht dann in der GefB und ist damit "Gesetz" - Punkt)