G25 für Außendienst?

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  • Grüßt Euch,
    ich hätte gerne mal ein Problem:
    der Außendienst eines meiner Unternehmen wurde verpflichtet, alle zwei Jahre "zum Augenarzt" zu gehen.
    Auf Nachfrage ist es dann lediglich "einen Sehtest zu machen" (d.h. nicht unbedingt ein Besuch bei einem Augenarzt, sondern auch bei einem Augenoptiker) [Frage: gibt es neben dem "Augenoptiker" auch einen "Nasenoptiker"? :whistling: ]
    Die Geschäftsführung hält das für ausreichend.
    Mir reicht das nicht, denn ich möchte auch für den Außendienst eine G25-Untersuchung fordern.

    Wie haltet Ihr das?
    G25 für Pkw-Fahrer im Außendienst - notwendig oder nicht?
    Der zuständige Betriebsmediziner, den ich gefragt habe, faselte etwas von "Freiwilligkeit", festlegen wollte diese Null sich nicht. :cursing:
    Helft mir, MICH festzulegen! (Meine Vorgabe bislang: wer, wie ein Staplerfahrer, kein positives Untersuchungsergebnis liefert, steigt nicht im Auftrag des Unternehmens in das Fahrzeug. Steht dann in der GefB und ist damit "Gesetz" - Punkt)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Sehe ich genaus so. Der Optiker kann zwar feststellen, dass jemand schlecht sieht, aber die genaue Beurteilung überlassen wir doch mal lieber dem Facharzt. Wenn was ist, dann muss der sowieso konsultiert werden. Also, G 25 und fertsch. Wenn die Herren bei ihren Dienstwagen man auch immer so auf "das reicht" fokussiert wären....

    Gruss vom Thomas (heute mal festgelegt)

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Moin a.r.ni,

    der Betriebsmdiziner eiert vermutlich deswegen so rum, weil die G 25 eine Angebots- und keine Pflichtuntersuchung ist - leider.

    Wir haben auch über die Gefährdungsbeurteilung festgelegt, wer eine G 25 bekommen soll/muss, um die "Freiwilligkeit" auszuhebeln und zum "Muss" zu machen.

    Abgesehen davon verstehe ich die GF des betroffenen Unternehmens nicht ganz. Ich gehe mal davon aus, dass die zahlendes Mitglied bei einer BG sind. Werden dann die Kosten nicht auch von der BG übernommen? Also kann ich doch meine Mitarbeiter gleich zu einem kompetenten Arzt schicken??

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Andreas,

    ich sehe es genau so wie Du. Kannst Du dir Hilfe über den BR holen und das eventuell in einer Betriebsvereinbarung festlegen lassen? Dann bekommt die ganze Aktion auch einen anderen Charakter...

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • ...der Außendienst eines meiner Unternehmen wurde verpflichtet, alle zwei Jahre "zum Augenarzt" zu gehen....


    Da würde mich mal interessieren, wer die Kosten dafür trägt? Weiterhin interessant, gilt der Besuch des Arztes als Arbeitszeit? Welchen Nachweis bekommt der Arbeitgeber über die Untersuchung?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,
    die Vorstellung einer Festschreibung der G25 durch die Aufnahme in die Gefährdungsbeurteilung ist gut – aber von der formellen Legalität nicht relevant.

    Als Beispiele nenne ich Ihnen einen MA der sagt: „ich lasse mich aber nicht untersuchen….“ Arbeitsrechtlich haben Sie KEINE Chance. Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Kreis der Beschäftigten, welche die G25 angeboten werden soll/muss, aber die G25 wird nun mal keine Pflichtuntersuchung und kann somit abgelehnt werden.

    Wie Toni richtig angemerkt hat kann die Festsetzung einer G25 nur durch eine Betriebesvereinbarung erfolgen. Wer dann nicht teilnimmt beachtet eine gültige Betriebsvereinbarung nicht und das könnte ggf. negative Folgen haben (wobei das auch schwierig ist).

    Natürlich werden die Kosten aller durchzuführenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen vom Unternehmer bezahlt – nicht von einer BG……

    Viele Grüße
    AL_MTSA

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Im Rahmen meiner früherern Pannendiensttätigkeit war ich zur G25 im Rahmen einer Betriebsvereinbarung verpflichtet.

    Wer andern eine Bratwurst brät,
    der hat ein Bratwurstbratgerät

  • Hallo,

    hier kann ich AL_MSTA in allen Punkten nur Recht geben. Wichtigste Vorraussetzung ist Betriebsvereinbarung, ohne diese gibt es keine Handlungsmöglichkeit.

    MfG

    Jürgen

  • AL_MTSA:

    Ihre Ausführungen zur G 25 sind korrrekt. Leider, denn die G 25 ist sehr sinnvoll. Wir stecken in dem Dilemma, dass ein Auftraggeber, der sich dem SCC unterworfen hat, die Forderung nach einer G 25 Untersuchung bei seinen Auftragnehmern einfach fordert (ob sinnvoll oder nicht ist ihm egal)

    Bei der Kostenübernahme durch die BG habe ich ohne groß nachzudenken die Situation der BG Bau (die ich als einzige kenne) mit ihrem arbeitsmedizinischen Dienst auf die Situation im geschilderten Fall übertragen. Das war wohl zu kurz gedacht - sorry. Auch bei uns zahlt unter dem Strich der Unternehmer die Arbeit des ASD durch den Mitgliedsbeitrag.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo zusammen,
    das Grundsätzliche dazu wurde schon gesagt. Keine akzeptable Rechtsgrundlage, ohne Betriebsvereinbarung.
    Ich nehme an, die GF hat den 2-Jahres-Arztbesuch angeordnet? Nun..., pragmatischer Lösungsansatz ;( Was, wenn das keiner macht?
    Es soll Unternehmen geben, die haben einen riesen Fuhrpark, trotzdem ist die G 25 überhaupt kein Thema, auch nicht als Angebot. Der MA braucht es sowieso nicht annehmen. Viele wissen, welche Parameter hier untersucht werden. Ich fürchte, bei einer rechtlichen Auseinandersetzung, weil der AD-Mitabeiter nun seinen Job nicht mehr machen kann, hat man ein Problem mit seiner GB.
    Leider diskutiert man das Thema ja sowieso nur, wenn es keinen BR gibt. Also hast Du da auch keine Unterstützung.
    a.r.ni: bist Du Dir sicher, dass Du das fordern kannst?

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Als Beispiele nenne ich Ihnen einen MA der sagt: „ich lasse mich aber nicht untersuchen….“ Arbeitsrechtlich haben Sie KEINE Chance.

    Das sehe ich anders. Wenn bspw. der Arbeitsvertrag einen Passus enthält, der das positive Ergebnis einer G25-Untersuchung als Einstellungskriterium hat, dann diskutiere ich nicht mehr über "freiwillige Untersuchungen."

    Wenn eine GefB für eine Tätigkeit das positive Ergebnis einer G25-Untersuchungfordert, dann ist jemand, der diese Untersuchung verweigert, nicht mehr für die Tätigkeit geeignet; in diesem Fall erfolgt dann eine Prüfung, auf welchem anderen Arbeitsplatz dieser Mitarbeiter eingesetzt werden kann.

    Zitat

    Wie Toni richtig angemerkt hat kann die Festsetzung einer G25 nur durch eine Betriebesvereinbarung erfolgen.

    Auch das sehe ich anders. Insbesondere bei Unternehmen, die keinen Betriebsrat und damit keine Betriebsvereinbarung haben, muss zwangsläufig eine andere Lösung gefunden werden.
    In "meinen" Unternehmen gibt es eine Kombination von Passus im Anstellungsvertrag und GefB.
    Für Staplerfahrer mache ich hier keine Kompromisse.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Aber um auf meine ursprüngliche Frage zurückzukommen:
    Wie haltet Ihr es mit dem Außendienst?

    Es soll Unternehmen geben, die haben einen riesen Fuhrpark, trotzdem ist die G 25 überhaupt kein Thema, auch nicht als Angebot. Der MA braucht es sowieso nicht annehmen. Viele wissen, welche Parameter hier untersucht werden. Ich fürchte, bei einer rechtlichen Auseinandersetzung, weil der AD-Mitabeiter nun seinen Job nicht mehr machen kann, hat man ein Problem mit seiner GB.

    Ja, es wirbelt Staub auf, deswegen frage ich hier ja nach.

    Zitat

    a.r.ni: bist Du Dir sicher, dass Du das fordern kannst?

    Noch bin ich mir nicht sicher.
    Während ich bei einem Gabelstapler kompromisslos sein kann, weil dieser Mitarbeiter in seiner Freizeit eher selten mit einem Stapler unterwegs ist, würde ein Außendienster auf jeden Fall privat Auto fahren - egal, was die G25 ergeben hat.
    Wenn ich als Arbeitgeber jetzt weiß, dass ein Mitarbeiter dienstlich nicht mehr Auto fahren darf, muss ich dann der Polizei einen Tipp geben, wenn ich weiß, dass der Mitarbeiter privat Auto fährt? (Fürsorgepflicht für die Allgemeinheit)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Das sehe ich anders. Wenn bspw. der Arbeitsvertrag einen Passus enthält, der das positive Ergebnis einer G25-Untersuchung als Einstellungskriterium hat, dann diskutiere ich nicht mehr über "freiwillige Untersuchungen."

    Wenn eine GefB für eine Tätigkeit das positive Ergebnis einer G25-Untersuchungfordert, dann ist jemand, der diese Untersuchung verweigert, nicht mehr für die Tätigkeit geeignet; in diesem Fall erfolgt dann eine Prüfung, auf welchem anderen Arbeitsplatz dieser Mitarbeiter eingesetzt werden kann.

    Hallo a.r.ni
    auch wenn Sie es anders sehen - ist es aber nicht anders. Es gibt lediglich in ganz wenigen Fällen zulässige Nebenvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, wie bspw. in entsprechenden Bereichen der Pflege mit einem Immunitätsnachweis - sprich Impfung. Es gibt zahlreiche Berufe, wie z.B. Müllwerke, Kanalarbeiter usw. wo eine Hepatitis-Impfung aufgrund der Gefährdungen ANGEBOTEN werden muss und auch nachweislich sinnvoll ist. Was glauben Sie in wievielen Fällen (eigene Erfahrung) dieses Impfangebot abgelehnt wird. Was bedeutet dies im Konkreten für das Arbeitsverhältnis? Nichts! Dem Unternehmer darf man nicht einmal die Personen nennen, welche abgelehnt haben. Nach ArbMedVV ist der
    Beschäftigte trotzdem uneingeschränkt einsetzbar. Das Beispiel dient lediglich der Veranschaulichung der persönlichen Freiheit - in Deutschland gibt es grundsätzlich keine (Pflicht-)Impfung im Arbeitsleben. Und Sie würden gerne die G25 als verpflichtend einsetzen durch Aufnahme in die GB? Welche konkreten Gefährdungen sehen Sie denn? Eine Angebotsuntersuchung wird auch nicht durch Nennung in der Gefährdungsbeurteilung zur Pflichtuntersuchung. Wenn überhaupt wird diese in der GB als Empfehlung ausgesprochen. Ein Betriebsarzt wird ebenfalls keine Untersuchungen festlegen - er hat einen Beraterauftrag genau wie wir.
    Gruß
    AL_MTSA

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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    Hallo Andreas,

    schöne diskussion aber leider muss ich Dir da wiedersprechen; grundsätzlich darf kein Beschäftigter gezwungen werden an einer arbeitsmedizinischen Untersuchung teilzunehmen. Es handelt sich hierbei um persönliche Selbstbestimmungsrechte.
    Der Beschäftigte kann auch die Weitergabe einer Untersuchungsbescheinigung an den Arbeitgeber verweigern. Da der Arbeitgeber aber in der Regel keine andere Möglichkeit hat als mittels einer G 25 - Untersuchung die körperliche Eignung eines Beschäftigten zum Führen eines z.b. Flurförderzeuges festzustellen, muss er diese Bescheinigung über die erfolgte arbeitsmedizinsche Eingnungsuntersuchung einfordern. Auf diese Möglichkeiten der Weigerung sollte der Beschäftigte hingewiesen werden, gleichfalls sollte ihm klargemacht werden, dass dies möglicherweise arbeitsrechtliche Konsequenzen durch den Arbeitgeber nach sich ziehen kann.
    Deshalb auch die Regelung über eine BV!

    AL_MTSA hat bereits aus meiner Sicht vieles richtig beschrieben.

    Bei einen Punkt bin ich aber der Ansicht, wenn man nun das ganze in einen Arbeitsvertrag festschreibt (in deinen Fall der Außendienstler der überwiegend Auto fährt) dann sollte das okay sein, aber " nur " über eine GB kannst Du niemanden zwingen.

  • Moin, toni,

    ... grundsätzlich darf kein Beschäftigter gezwungen werden an einer arbeitsmedizinischen Untersuchung teilzunehmen. Es handelt sich hierbei um persönliche Selbstbestimmungsrechte.

    Diese Auffassung teile ich.

    Zitat

    ... Auf diese Möglichkeiten der Weigerung sollte der Beschäftigte hingewiesen werden, gleichfalls sollte ihm klargemacht werden, dass dies möglicherweise arbeitsrechtliche Konsequenzen durch den Arbeitgeber nach sich ziehen kann.


    Ja, in Ordnung.

    Zitat

    ... " nur " über eine GB kannst Du niemanden zwingen.


    So jetzt mal die Frage: Du weißt, dass G25 eine Eignungsuntersuchung ist und schreibst in die GefB, dass nur jemand auf den Stapler darf, der G25 positiv abschließt.
    Der Mitarbeiter weigert sich.
    Lässt Du ihn dann Stapler fahren?
    Wenn nein - ist dann letztlich nicht doch die GefB entscheidend? :D

    Ich will niemanden "zwingen" - nur: wer kein positives Untersuchungsergebnis hat, übt die Tätigkeit nicht aus.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,

    Eine Angebotsuntersuchung wird auch nicht durch Nennung in der Gefährdungsbeurteilung zur Pflichtuntersuchung. Wenn überhaupt wird diese in der GB als Empfehlung ausgesprochen. Ein Betriebsarzt wird ebenfalls keine Untersuchungen festlegen - er hat einen Beraterauftrag genau wie wir.

    siehe Antwort an toni

    Und noch mal allgemein die Frage: wie haltet Ihr das mit dem Außendienst?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Wir halten es so, wie es praktikabel und sinnvoll ist.
    Fahrer welche aufgrund anderer Rechtsvorschriften medizinisch überwacht werden müssen, wie zB. Berufskraftfahrer mit der FeV werden hier auch nach G25 untersucht (fast deckungsgleich die Untersuchungsinhalte).

    Wer unternehmenseigene Fahrzeuge führt muss zur Eignung die G25 über sich ergehen lassen - dies ist in einer entsprechenden Betriebsvereinbarung geregelt.

    Fahrer von privat-anerkannten PKW (ab und zu unterwegs) bekommen die G25 angeboten und der Besitz der Fahrerlaubnis wird (wie bei ALLEN Fahrern) regelmäßig kontrolliert. Bei evtl. Auffälligkeiten betrachtet man den jeweiligen Einsatzfall.
    Gruß
    AL_MTSA

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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    Hallo Andreas,

    wir haben das Thema über eine BV geregelt, hierbei enstehen keinerlei diskussion :D

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)