Hallo,
wo finde ich eine Regelung darüber inwieweit die Mitarbeiter in einem Brandfall alarmiert werden müssen?
was Mindestanforderungen an Sirenen, absicherung der Leitungen usw. sind?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
wo finde ich eine Regelung darüber inwieweit die Mitarbeiter in einem Brandfall alarmiert werden müssen?
was Mindestanforderungen an Sirenen, absicherung der Leitungen usw. sind?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Hallo,
schau mal in die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", ab Seite 7
"Branderkennung und Alarmierung", dort findest Du erste Infos dazu:
Link: http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=3
Gruß
Simon Schmeisser
Salve,
in der BGV A 8 ist auch einiges beschrieben.
Beste Grüße
Jörn Dutz
Hallo,
sollte aber nur als Anhaltspunkt gesehen werden. Diese ist nicht mehr gültig.
Hier sollte die ASR A 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung angewendet werden.
Grüße aus Neuwied
Hallo,
ja, wenn es um die Kennzeichnung geht.
Bezüglich Warnung/ Alarmierung steht in beiden nix, oder täusche ich mich
gerade....?
Wo man noch was findet, sofern man sich nicht gleich mit der einschlägigen
Fachliteratur von VdS und Normen beschäftigen möchte, ist in der
BGI 560.
Gruß
Simon Schmeisser
Hi Charlie,
die BGV A8 ist eine Vorschrift und hat weiterhin bestand.
Die ASR sind zur Konkretisierung der gängigen Regeln gedacht und sollen den Unternehmen eine Hilfestellung, bei der Umsetzung der Vorschriften sein.
Beste Grüße
Jörn Dutz
Alles anzeigenHi Charlie,
die BGV A8 ist eine Vorschrift und hat weiterhin bestand.
Die ASR sind zur Konkretisierung der gängigen Regeln gedacht und sollen den Unternehmen eine Hilfestellung, bei der Umsetzung der Vorschriften sein.
Beste Grüße
Jörn Dutz
Moin,
ich würde mich auch an den ASR A´s richten. Aktuell wird das autonome Regelwerk zurück gefahren und durch staatliches ersetzt. So ist man auf der sicheren Seite.
Allen noch nen schönes Wochenende.
Die meisten Berufsgenossenschaften haben die BGV A8 bereits mit Erscheinen der ASR 1.3 zurückgezogen.
Für wenige Ausnahmefälle (Transportwesen, öff. Verwaltung, Landwirtschaft) gilt noch die BGV A8.
... BGV A8 ist eine Vorschrift ... Die ASR ... sollen den Unternehmen eine Hilfestellung, bei der Umsetzung der Vorschriften sein.
Also: die ASR seien Deiner Meinung nach eine Art Durchführungsanweisung für eine BG-Vorschrift?
Nein, das ist nicht richtig.
Quäl mal eine Suchmaschine hinsichtlich Hierarchie von Gesetzen, Verordnungen usw.
Auszug aus der ASR 2.2
Geeignete Maßnahmen zur Alarmierung von Personen sind z. B.:
- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber[font='Arial']
(z. B. Hupen, Sirenen),
Und wo finde ich was da für Regelungen gelten an Anzahl, absicherung der Leitungen usw?
Hallo,
wenn es um Brandmeldeanlagen geht, in den einschlägigen DIN- Vorschriften, die sind nicht frei erhältlich
(siehe Webshop Beuth Verlag). Alternativ gibt auch die VdS 3429 "Auswahl des anlagentechnischen Brandschutzes,
Leitfaden" entsprechende Hinweise. Achtung! Im Vergleich zu anderen VdS- Richtlinien ist die VdS
3429 nicht frei erhältlich.
Sehr allgemeiner Natur, hier die VdS 0195: http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_0195_web.pdf
Wenn es allgemein um die aufgezählten Möglichkeiten in der ASR A2.2 geht, dann siehe auf
Seite 8 der ASR: "Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der
Gefährdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behörden ergeben."
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo!
Der Hinweis auf die Gefährdungsbeurteilung scheint mir wichtig, auch wenn viele dies noch zu umgehen versuchen.
Weiter ist die Bundesrepublik dem Abkommen über Inklusion der UN beigetreten.
Auch Behinderte sollten rechtzeitig in einem Gebäude alarmiert werden können.
Grüße
Flügelschraube
Hallo,
Der Hinweis auf die Gefährdungsbeurteilung scheint mir wichtig, auch wenn viele dies noch zu umgehen versuchen.
Weiter ist die Bundesrepublik dem Abkommen über Inklusion der UN beigetreten.
Auch Behinderte sollten rechtzeitig in einem Gebäude alarmiert werden können.
Umgehen? Brauch doch in vielen Fällen keiner Umgehen...
Ich hatte letzte Woche eine Nachbesprechung mit einem Bauamt bezüglich einer BVS
in einer Behinderteneinrichtung. Diese Behinderteneinrichtung wurde im KGV errichtet,
dementsprechend erfolgte auch die Berücksichtigung vom Brandschutz.
Warneinrichtungen/Alarmierungsmittel = Fehlanzeige
Feuerlöscher= 2 ABC-Löscher (gesamtes Gebäude)
usw.
Wer jetzt glaubt das dieses das -betroffene- Bauamt stört, der täuscht sich.
Man kann dieses zwar nicht verallgemeinern, ein Einzelfall ist es aber auch nicht.
Gruß
Simon Schmeisser