Alarmierung Mitarbeiter

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  • Hallo,

    wo finde ich eine Regelung darüber inwieweit die Mitarbeiter in einem Brandfall alarmiert werden müssen?

    was Mindestanforderungen an Sirenen, absicherung der Leitungen usw. sind?

    Hoffe ihr könnt mir helfen.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

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  • Hallo,

    schau mal in die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", ab Seite 7
    "Branderkennung und Alarmierung", dort findest Du erste Infos dazu:

    Link: http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=3

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Salve,

    in der BGV A 8 ist auch einiges beschrieben.


    Beste Grüße

    Jörn Dutz

    "Ein Einbrecher nimmt sich aus Ihrer Wohnung das was Er gebrauchen kann.
    Ein Feuer nimmt sich alles!"

  • Hallo,

    ja, wenn es um die Kennzeichnung geht.
    Bezüglich Warnung/ Alarmierung steht in beiden nix, oder täusche ich mich
    gerade....?

    Wo man noch was findet, sofern man sich nicht gleich mit der einschlägigen
    Fachliteratur von VdS und Normen beschäftigen möchte, ist in der
    BGI 560.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hi Charlie,


    die BGV A8 ist eine Vorschrift und hat weiterhin bestand.
    Die ASR sind zur Konkretisierung der gängigen Regeln gedacht und sollen den Unternehmen eine Hilfestellung, bei der Umsetzung der Vorschriften sein.


    Beste Grüße

    Jörn Dutz

    "Ein Einbrecher nimmt sich aus Ihrer Wohnung das was Er gebrauchen kann.
    Ein Feuer nimmt sich alles!"


  • Moin,

    ich würde mich auch an den ASR A´s richten. Aktuell wird das autonome Regelwerk zurück gefahren und durch staatliches ersetzt. So ist man auf der sicheren Seite.

    Allen noch nen schönes Wochenende.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Die meisten Berufsgenossenschaften haben die BGV A8 bereits mit Erscheinen der ASR 1.3 zurückgezogen.
    Für wenige Ausnahmefälle (Transportwesen, öff. Verwaltung, Landwirtschaft) gilt noch die BGV A8.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ... BGV A8 ist eine Vorschrift ... Die ASR ... sollen den Unternehmen eine Hilfestellung, bei der Umsetzung der Vorschriften sein.

    Also: die ASR seien Deiner Meinung nach eine Art Durchführungsanweisung für eine BG-Vorschrift?
    Nein, das ist nicht richtig.
    Quäl mal eine Suchmaschine hinsichtlich Hierarchie von Gesetzen, Verordnungen usw.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Auszug aus der ASR 2.2

    Geeignete Maßnahmen zur Alarmierung von Personen sind z. B.:

    - Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber[font='Arial']
    (z. B. Hupen, Sirenen),


    Und wo finde ich was da für Regelungen gelten an Anzahl, absicherung der Leitungen usw?

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

  • Hallo,

    wenn es um Brandmeldeanlagen geht, in den einschlägigen DIN- Vorschriften, die sind nicht frei erhältlich
    (siehe Webshop Beuth Verlag). Alternativ gibt auch die VdS 3429 "Auswahl des anlagentechnischen Brandschutzes,
    Leitfaden" entsprechende Hinweise. Achtung! Im Vergleich zu anderen VdS- Richtlinien ist die VdS
    3429 nicht frei erhältlich.

    Sehr allgemeiner Natur, hier die VdS 0195: http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_0195_web.pdf

    Wenn es allgemein um die aufgezählten Möglichkeiten in der ASR A2.2 geht, dann siehe auf
    Seite 8 der ASR: "Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der
    Gefährdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behörden ergeben."

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo!

    Der Hinweis auf die Gefährdungsbeurteilung scheint mir wichtig, auch wenn viele dies noch zu umgehen versuchen.
    Weiter ist die Bundesrepublik dem Abkommen über Inklusion der UN beigetreten.
    Auch Behinderte sollten rechtzeitig in einem Gebäude alarmiert werden können.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo,


    Der Hinweis auf die Gefährdungsbeurteilung scheint mir wichtig, auch wenn viele dies noch zu umgehen versuchen.
    Weiter ist die Bundesrepublik dem Abkommen über Inklusion der UN beigetreten.
    Auch Behinderte sollten rechtzeitig in einem Gebäude alarmiert werden können.

    Umgehen? Brauch doch in vielen Fällen keiner Umgehen...
    Ich hatte letzte Woche eine Nachbesprechung mit einem Bauamt bezüglich einer BVS
    in einer Behinderteneinrichtung. Diese Behinderteneinrichtung wurde im KGV errichtet,
    dementsprechend erfolgte auch die Berücksichtigung vom Brandschutz.
    Warneinrichtungen/Alarmierungsmittel = Fehlanzeige
    Feuerlöscher= 2 ABC-Löscher (gesamtes Gebäude)
    usw.

    Wer jetzt glaubt das dieses das -betroffene- Bauamt stört, der täuscht sich.
    Man kann dieses zwar nicht verallgemeinern, ein Einzelfall ist es aber auch nicht.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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