Dokuemntation der Vorsorgeuntersuchungen

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  • Hallo zusammen - wir hatten heute eine Disukssion bzgl der Arbeitsmedizinsichen Vorsorge und deren Dokumentation.


    Patientenakten muss der BA aufbewahren für ich weiss nicht - ewig viele Jahre.

    Wir bekommen ja nur das Ergebnis mitgeteilt. Die Diskussion war allerdings müssen wir jetzt jede Untersuchung der letzten Jahre nachweisen oder nur die neueste.

    Also wenn Mitarbeiter xy seit 2000 im Betrieb ist und alle 3 Jahre oder so die G20 bekommt muss ich dann alle 4 dokumentieren? Also nachweisen das er 2000, 2003, 2006,2009 und 2012 eine hatte? Und wie lange muss ich das aufbewahren? Genauso lang wie Patientenakten. Ich war da an manchen Stellen nicht der gleichen Meinung wie unser BA - er sagt die letzte Untersuchung in einer Excel Tabelle reicht doch. Echt?

    Wie haltet ihr das? Was nutzt ihr zur Dokumentation (Karteikarten, Exceltabellen..)

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  • Also wenn Mitarbeiter xy seit 2000 im Betrieb ist und alle 3 Jahre oder so die G20 bekommt muss ich dann alle 4 dokumentieren? Also nachweisen das er 2000, 2003, 2006,2009 und 2012 eine hatte? Und wie lange muss ich das aufbewahren? Genauso lang wie Patientenakten. Ich war da an manchen Stellen nicht der gleichen Meinung wie unser BA - er sagt die letzte Untersuchung in einer Excel Tabelle reicht doch. Echt?

    Die Aussage des BA halte ich für befremdlich.
    Bei Exposition von krebserzeugenden Stoffe ist ohnehin eine Dokumentation von Ergebnissen für 40 Jahre erforderlich (§14 Abs. 3 GefStoffV); hierzu gehören meiner Meinung nach auch die Ergebnisse einer Vorsorgeuntersuchung.
    Auch in anderen Fällen könnte z.B. annähernd ein Krankheitsverlauf dokumentiert werden.
    Mir reicht also der jeweils letzte Wert nicht.

    Und ich gehe noch einen Schritt weiter: neben einer Einstellungsuntersuchung sollte auch noch eine "Entlassungsuntersuchung" vorgenommen werden.
    Warum das sinnvoll ist:
    Mitarbeiter an Lärmarbeitsplatz bekommt 2008 Vorsorgeuntersuchung, alles i.O.;
    2010 verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen.
    2012 fragt die BG an, ob sich der Mitarbeiter in meinem Unternehmen einen Gehörschaden geholt habe ...
    Da zwischen 2008 und 2010 etwas passiert sein kann, wäre dann eine Untersuchung zum Abschied hilfreich gewesen ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,

    Hinweise zu den Aufbewahrungsfristen arbeitsmedizinischer Unterlagen sind in der AMR 1-6 zu finden. Weitere Hinweise finden sich auch bei den Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. Ärztekammern. Teils finden sich auch anwaltliche Empfehlungen für Ärzte, Patientenunterlagen bis zur Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche aufzubewahren (mindestens 30 Jahre).
    Dann gibt es noch in der BGV A4 § 11 Hinweise zum Umgang mit der Vorsorgekartei.
    Die Ergebnisse der Arbeitsmedizinischen Vorsorge sind faktisch als Personalunterlagen zu behandlen und entsprechend aufzubewahren und, dem Versichterten nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb mitzugeben.

    Und ich gehe noch einen Schritt weiter: neben einer Einstellungsuntersuchung sollte auch noch eine "Entlassungsuntersuchung" vorgenommen werden.

    Der Vorschlag ist zunächst einmal grundsätzlich nicht von der Hand zu weisen, auch aufgrund der Wahrscheinlichkeit längerer beschäftigungsloser Intervalle
    Die praktische Durchführung stelle ich mir aber in gewissen (arbeitsrechtlichen) Situationen sehr spannend vor.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Wenn ich die Beiträge so lese... dann kommt es wohl auch auf die Untersuchung an, oder?
    Ein Mediziner hat andere Aufbewahrungsfristen, als ein Betrieb. Grade die Untersuchungen, die a.r.ni angesprochen hat.
    Weiterhin möchte ich auch mal darauf hinweisen, dass ein MA ebenfalls ein Protokoll über die Untersuchung erhält. Ich habe zumindest meine alle noch und die werde ich auch behalten...
    Grade bei Langzeitwirkungen (Gefahrstoffe, z. B. CMR oder Strahlung) würde ich a.r.ni zustimmen... aber wenn Ihr etwas Konkretes habt... bin gerne offen und nehm das gerne an :)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Nunja, die Aussagen der BGV A4 zum Thema "Vorsorgekartei" sind aus meiner Sicht eindeutig.
    Wie diese Vorsorgekartei nun geführt wird, als Karteikarte oder in papierloser Form, steht auf einem anderen Blatt, die Fristen sind aber in jedem Fall die gleichen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Also ich sehe ihr seht das ähnlich wie ich. Die Frage ist bei uns aufgekommen nachdem ein auditor wissen wollte wie wir unsere Vorsorgeuntersuchungen dokumentieren. Der Doktor hat die Patientenakten und wir haben nichts als das Datum der letzten Untersuchung unser Doc meint das sei ausreichend. Der Auditor sagt das ist nicht ausreichend, auch wenn wir ihm keine Patientenakten vorlegen können so müssen wir doch regelmässige Untersuchungen nachweisen für den Zeitraum in dem der Mitarbeiter der Gefahr ausgesetzt war. Unser BA war da anderer Meinung.

    Hat also der Auditor Schmu erzählt oder der BA? Bin ich da in einen Kleinkrieg reingeraten ?(

  • Hat also der Auditor Schmu erzählt oder der BA? Bin ich da in einen Kleinkrieg reingeraten ?(

    Ich würde mal sagen, dass es sich der Auditor einfach machen möchte: Er möchte sich ersparen beim BA nachfragen zu müssen, ob die Untersuchung erfolgt ist.
    Das ist die eine Seite.

    Die andere Seite ist, dass die eigentliche Untersuchungsdokumentation der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Deshalb kann der Auditor weder von BA noch vom Betrieb mehr als eine Bestätigung erhalten, welche Untersuchung, wann erfolgt ist.
    Allerdings halte ich es für fragwürdig, wenn der Auditor wissen möchte welche _Vorsorg_Untersuchung erfolgt und welche abgelehnt wurde. Das geht den genau gar nix an. Auch hier zieht in meinen Augen die ärztliche Schweigepflicht.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Allerdings halte ich es für fragwürdig, wenn der Auditor wissen möchte welche _Vorsorg_Untersuchung erfolgt und welche abgelehnt wurde. Das geht den genau gar nix an. Auch hier zieht in meinen Augen die ärztliche Schweigepflicht.

    Ich bin mir nicht sicher, ob du das so pauschal stehen lassen kannst.
    Das die konkreten Untersuchungsergebnisse unter die ärztiche Schweigepflicht fallen, ist klar.
    Aber die Durchführung einer Pflichtuntersuchung und deren 'Tauglichkeitsbeurteilung' fällt nicht unter die ärztliche Schweigepflicht (vgl. auch "Leitfaden für Betriebsärzte zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen", DGUV).

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Hhhhmmm,

    das erste was unseren Mitarbeitern bei solchen Untersuchungen vorgelegt wird, ist ein Schrieb "Entbindung von der Schweigepflicht" ohne weitere Beratung oder Erklärung. Ich selbst habe davon schon einige unterzeichnet.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hhhhmmm,

    das erste was unseren Mitarbeitern bei solchen Untersuchungen vorgelegt wird, ist ein Schrieb "Entbindung von der Schweigepflicht" ohne weitere Beratung oder Erklärung. Ich selbst habe davon schon einige unterzeichnet.

    Gruß Frank


    Das ist der Tod einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung.
    Die Entbindung kann durchaus sinnvoll sein, ist aber eine absolute Einzelfallentscheidung.

    Hardy

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  • Hhhhmmm,

    das erste was unseren Mitarbeitern bei solchen Untersuchungen vorgelegt wird, ist ein Schrieb "Entbindung von der Schweigepflicht" ohne weitere Beratung oder Erklärung. ...


    Der Arzt, der mir so ein Schreiben ohne weitere Informationen hinlegen würde, dürfte mich nicht mehr untersuchen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • BGV A4 § 11 Abs. 4

    (4) Der Unternehmer hat die Kartei und die ärztlichen Bescheinigungen für
    jeden Versicherten bis zu dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen aufzubewahren.
    Danach sind dem Versicherten der ihn betreffende Auszug aus der
    Kartei und die ärztlichen Bescheinigungen auszuhändigen. Ein Abdruck des
    dem Versicherten ausgehändigten Auszugs ist wie Personalunterlagen aufzubewahren.

    Damit ist wohl alles gesagt!

    Unabhängig davon sind natürlich die Aufbewahrungsfristen durch den Arbeitsmediziner!

    Gruß Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

  • Hallo,
    also erstens würde ich so eine "blanco" Schweigepflichtsentbindung" nicht mal gerade eben unterzeichnen...

    Und was die Nachweismöglichkeit anbetrifft, wie sieht es denn mit der Rechnung durch den BA (Betriebsarzt) aus?
    Wenn der doch darin aufführen würde Herr XYZ am 1.2.2013 Einstellungsuntersuchung & G...
    hätte man doch einen Nachweis wann was gemacht wurde ohne ein medizinisches Ergebniss zu haben. Denn dass geht den Arbeitgeber definitiv NIX an. Für ihn muss nur klar sein, ob der MA an dem bestimmten Arbeitsplatz einsatzfähig ist oder eben nicht. Wenn nicht, dann braucht er mehr Details, welche Tätigkeiten der MA noch ausüben kann/darf. (Und erst dann darf über eine Entbindung von der Schweigepflicht nachgedacht werden.)

    Und was den Auditor angeht, er darf natürlich nach einem Nachweis fragen, doch wenn ihr in einem Verfahren festgeschrieben habt, dass der BA die Untersuchungskartei bei sich in der Praxis (als Beispiel) vorhält und dem MA bei ausscheiden mitgibt, ist das mit den meisten Norman konform.
    Der einen oder andere Auditor möchte sich mit sowas auch etwas "wichtig" machen und seine angebliche "Machtstellung zeigen.... :sa::lol::99:

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

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  • Die Ärztliche Bescheinigung, die wir als Arbeitgeber, vom Betriebsarzt erhalten, ernthält folgende Angaben:

    Name, Vorname
    Geburtsdatum
    Art der Untersuchung z.B. G37 Bildschirmarbeitsplätze
    Datum der Untersuchung
    Ergebnis z. B.: keine gesundheitlichen Bedenken
    Nächste Untersuchung
    Bemerkungen für den AG

    Gruß Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

  • Hallo,

    vielleicht sollte man ab und zu auch mal nachfragen, ob der betreffende Arzt auch betreffende
    Untersuchungen durchführen darf.... 8|

    http://www.siegener-zeitung.de/a/673928/atems…tersucht-werden

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    vielleicht sollte man ab und zu auch mal nachfragen, ob der betreffende Arzt auch betreffende
    Untersuchungen durchführen darf.... 8|

    Ich würde das als Einzelfall sehen. Ob man das verallgemeinern kann wage ich zu bezweifeln.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)