Hallo,
die ASR A2.2 spericht von einer ausreichenden Anzahl an Brandschutzhelfern. Als ausreichend werden, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, 5% der Beschäftigten erachtet. Wie sieht es denn z.B. in Kindertagesstätten aus? Zählen die Kinder dort auch zu den Beschäftigten und werden bei der Ermittlung der notwendigen Brandschutzhelfer mitberechnet? Ansonsten käme ich ja in jeder dieser Einrichtung mit einem Brandschutzhelfer aus.
Gruß Frank