Moin,
Sachverhalt: In unserem Gebäude (Kommunalverwaltung) finden Samstags Trauungen statt. Anwensend ist eigentlich nur ein Standesbeamter, sonst kein Bediensteter. Während der Kollege Trauungen vornimmt, warten bereits die nächsten Hochzeitsgesellschaften (bereits im Gebäude) und oftmals auch Freunde und Bekannte der beiden, die gerade getraut werden. Sämtliche Personen sind somit unbeaufsichtigt und können sich frei im gebäude bewegen. Das ArbSchG zielt ja erst einmal nur auf die Beschäftigten ab. Wie sieht es aus, wenn einer der Besucher zu Schaden kommt?
Die Alternative wäre, einen Hausmeister abzustellen, der sich dann den ganzen Samstag um die Ohren schlägt. Das dürfte bei dem Betroffenen sowie bei unserem Chef höchste Begeisterung auslösen. Korridore mit Flatterband absperren und die Hochzeitsgäste "einpferchen"? Auch nicht das Gelbe vom Ei. Die nächste Gesellschaft erst nach Beendigung der vorherigen Trauung ins Gebäude lassen? Stelle ich mir bei Regen, Schnee, 10C° Minus oder 35C° Plus sehr prickelnd vor.
Bei den Hochzeitsgesellschaften sind auch meistens Kinder und ältere Personen, desöfteren auch gehbehindert, anwesend, insofern ein Personenkreis, der einer größeren Gefährdung unterliegt. Momentan habe ich noch keine sinnvolle Idee, wo man hier den Hebel ansetzen könnte. Für konstruktive Vorschläge bin ich dankbar.
Gruß Frank