Unbeaufsichtigte Besucher

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  • Moin,

    Sachverhalt: In unserem Gebäude (Kommunalverwaltung) finden Samstags Trauungen statt. Anwensend ist eigentlich nur ein Standesbeamter, sonst kein Bediensteter. Während der Kollege Trauungen vornimmt, warten bereits die nächsten Hochzeitsgesellschaften (bereits im Gebäude) und oftmals auch Freunde und Bekannte der beiden, die gerade getraut werden. Sämtliche Personen sind somit unbeaufsichtigt und können sich frei im gebäude bewegen. Das ArbSchG zielt ja erst einmal nur auf die Beschäftigten ab. Wie sieht es aus, wenn einer der Besucher zu Schaden kommt?

    Die Alternative wäre, einen Hausmeister abzustellen, der sich dann den ganzen Samstag um die Ohren schlägt. Das dürfte bei dem Betroffenen sowie bei unserem Chef höchste Begeisterung auslösen. :rolleyes: Korridore mit Flatterband absperren und die Hochzeitsgäste "einpferchen"? Auch nicht das Gelbe vom Ei. Die nächste Gesellschaft erst nach Beendigung der vorherigen Trauung ins Gebäude lassen? Stelle ich mir bei Regen, Schnee, 10C° Minus oder 35C° Plus sehr prickelnd vor.

    Bei den Hochzeitsgesellschaften sind auch meistens Kinder und ältere Personen, desöfteren auch gehbehindert, anwesend, insofern ein Personenkreis, der einer größeren Gefährdung unterliegt. Momentan habe ich noch keine sinnvolle Idee, wo man hier den Hebel ansetzen könnte. Für konstruktive Vorschläge bin ich dankbar.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin, Arbeitsschutz greift auch in der BGV A1 findest Du Zutritt- und Aufenthaltsverbote (§37 wenn ich mich mein Gedächtnis nicht trügt) für unbefugte Personen. Des Weiteren greift hier auch die Verkehrssicherungspflicht usw. Wie wäre es den mit rollbaren Schaukästen welche den weiteren Zugang dann versperren und gleichzeitig Info bieten?

    Liebe Grüße aus dem Norden

    guard

    :35: Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon!

    Wissen ist ausser der Liebe das Einzige was mehr wird wenn man es teilt!

    Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn!!!

    Kläre die Ursache nicht die Schuldfrage!

  • Wie wäre es dem Brautpaar vorab ....eine Imformationsliste mit zu geben ....

    Verhalten im Notfall/ Brandfall, Aufenthaltsregelen im Gebäude, usw.

    und denn erhalt dieser Liste Gegenzeichenen zulassen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Die Idee mit den rollbaren Schaukaesten finde ich super.
    Doch wie sieht es dabei mit dem (vorbeugenden) Brandschutz aus? Gibt es da dann ggf. Probleme?
    Evtl. koennte auch eine Art Prospektstaender als.Sperrung dienen.

    Hier bei uns habe ich in einer Gemeindeverwaltung schon so ausrollbare Absperrungen gesehen (wie die Idee"richtig" bezeichnet werden ist mir nicht bekannt, sehen aus wie ein Sicherheitsrat -auch da Aufroll-system-).
    Das wirkt optisch. Hält allerdings die Besucher nur begrenzt zurück.
    Nachteil sehe ich darin dass alle 3 Möglichkeiten zum "verstecken spielen" einladen ...

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

  • Wenn ich Dich richtig verstanden habe, halten sich "nur" die Hochzeitsgesellschaften und der Standesbeamte im Gebäude auf. Es müsste also sichergestellt sein, dass zu Dienstbeginn am nächsten Werktag die Kästen wuieder entfernt sind (z.B. durch den Schliessdienst). Ansonsten alternativ wären dann meiner Meinung nach nur feste abschliessbare Systeme oder ein "Meister des Willkommens" (Wachmann) möglich.

    Liebe Grüße aus dem Norden

    guard

    :35: Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon!

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    Kläre die Ursache nicht die Schuldfrage!

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  • Das Problem ist, dass die baulichen Gegebenheiten so sind, dass die Idee mit den Schaukästen nicht funktionieren wird. In den betroffenen Bereichen könnte man das zwar realisieren, aber nur wenn man gleichzeitig den Zugang zum Treppenhaus (2. Fluchtweg) versperrt.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Sachverhalt: In unserem Gebäude (Kommunalverwaltung) finden Samstags Trauungen statt. Anwensend ist eigentlich nur ein Standesbeamter, sonst kein Bediensteter. Während der Kollege Trauungen vornimmt, warten bereits die nächsten Hochzeitsgesellschaften (bereits im Gebäude) und oftmals auch Freunde und Bekannte der beiden, die gerade getraut werden. Sämtliche Personen sind somit unbeaufsichtigt und können sich frei im gebäude bewegen. Das ArbSchG zielt ja erst einmal nur auf die Beschäftigten ab.


    Vielleicht darf ich noch ein paar Fragen stellen.
    Welche Bereiche können durch die Besucher betreten werden?
    Sind es nur die Flure, die Trauungsräume und Toiletten oder können die Besucher auch noch in andere Bereiche "vordringen"?

    Wenn ja, müsste überlegt werden, ob und wie diese Bereiche gesichert werden können.
    Wenn Flure nicht betreten werden sollen, bietet ein System wie dieses eine zumindest optische Barriere, auch können Hinweisschilder, z.B. "Bitte nur in der Vorhalle warten", den Besuchern entsprechende Hinweise geben.
    Bewusste, gezielte kriminelle Handlungen lassen sich ohnehin nicht ausschließen.

    Wie sieht es aus, wenn einer der Besucher zu Schaden kommt?

    Versicherungsfall für die Haftpflicht!?

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Zitat von »nevada_bensem«



    Sachverhalt: In unserem Gebäude (Kommunalverwaltung) finden Samstags Trauungen statt. Anwensend ist eigentlich nur ein Standesbeamter, sonst kein Bediensteter. Während der Kollege Trauungen vornimmt, warten bereits die nächsten Hochzeitsgesellschaften (bereits im Gebäude) und oftmals auch Freunde und Bekannte der beiden, die gerade getraut werden. Sämtliche Personen sind somit unbeaufsichtigt und können sich frei im gebäude bewegen. Das ArbSchG zielt ja erst einmal nur auf die Beschäftigten ab.

    Vielleicht darf ich noch ein paar Fragen stellen.
    Welche Bereiche können durch die Besucher betreten werden?
    Sind es nur die Flure, die Trauungsräume und Toiletten oder können die Besucher auch noch in andere Bereiche "vordringen"?

    Flure, Treppenhäuser, Aufzug, Toiletten sowie theoretisch alle Büros.

    Wenn ja, müsste überlegt werden, ob und wie diese Bereiche gesichert werden können.
    Wenn Flure nicht betreten werden sollen, bietet ein System wie dieses eine zumindest optische Barriere, auch können Hinweisschilder, z.B. "Bitte nur in der Vorhalle warten", den Besuchern entsprechende Hinweise geben.
    Bewusste, gezielte kriminelle Handlungen lassen sich ohnehin nicht ausschließen.

    Auf das Einfachste kommt man manchmal vor lauter Betriebsblindheit gar nicht. Klar ein Schild ist schon mal der erste Schritt. Die Idee mit dem Personenleitsystem ist auch überlegenswert.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich stolpere gerade über die Aussage: "theoretisch alle Büros"
    Aus anderen Bereichen mit Publikumsverkehr kenne ich die (interne) Regelung, das nicht besetzte Büros, Lager etc. grundsätzlich zu verschließen sind - eben um zu verhindern, das Besucher unangemeldet in Akten stöbern, Hardware und Software einstecken oder auf noch ganz andere Ideen kommen.
    Schließlich greifen in der öffentlichen Verwaltung auch so nette Sachen wie Datenschutz, IT-Sicherheit, ...

    Aber wie schon gesagt, gezielte kriminelle Handlungen lassen sich nicht sicher verhindern, aber die Tätigkeit von "Gelegenheitskriminellen" wird deutlich erschwert.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Das ist aber kein Problem des Arbeitsschutzes ...


    Nun wenn aber der unberechtigte Aufenthalt zur "Konfrontation" führt schon. ich denke da an "Auflauern, Attackieren, Anbringen von UBSV, Sabotage, u.v.m.

    Liebe Grüße aus dem Norden

    guard

    :35: Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon!

    Wissen ist ausser der Liebe das Einzige was mehr wird wenn man es teilt!

    Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn!!!

    Kläre die Ursache nicht die Schuldfrage!

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  • Da es sich ja nicht um eine "gefahrgeneigte" Tätigkeit handelt (zumindest sind die Gefahren für die Amtsperson gering), sollte das obligatorische Telefon ausreichen.
    Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit und mit welchen Folgen muss gerechnet werden?

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo,
    interessantes Thema insbesondere der Verlauf.
    Wo besteht denn nun eigentlich Klärungsbedarf oder eine konkrete Gefährdung??
    Die Zutrittsbereiche sind i.d.R. geklärt und meistens kommen Menschen welche sich trauen lassen..........

    In unseren Standesämtern wird wie überall auch am WE getraut. Bis dato ist mir kein Ereignis bekannt, welches "besondere" Maßnahmen verlangte. Bei öffentlichen Gebäuden wird meistens auch die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritter erfüllt.
    Aber sicher kann man auch Ereignisse oder Gefährdungen erzeugen - ob das noch ziel führend ist glaube ich nicht wirklich.
    Gruß
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Zunächst mal: Es ist grundsätzlich kein Problem des Arbeitsschutzes, wenn sich Hochzeitsgesellschaften im Verwaltungsgebäude aufhalten, es sei denn, sie gefährden durch Ihre Anwesenheit und / oder ihr Verhalten die Mitarbeiter.

    Was ist mit Gottesdiensten? Da arbeiten Pastor und Küster, der Rest ist Besucher. Sportveranstaltungen? Geschäfte? Tankstellen? Bahnhöfe?

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Bei Hochzeitsgesellschaften bekommt der Begriff "Fluchtweg" überdies eine spezielle Bedeutung ! :D

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Okay,

    ich sehe das ganze jetzt etwas lockerer. Generell bietet der Bau hier nicht per se potenzielle Gefahren für Besucher, auch wenn diese alleine unterwegs sind. Die Bedenken der anderen Kollegen sehe ich sehr wohl, aber das zielt dann eher in Richtung Sicherheitskonzept und somit nicht originär meine Baustelle.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.