Eigenbau von Leitern und Tritte und Regale

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  • Hallo an alle Fachkräfte für Arbeitsicherheit
    Ich habe ein Problem und leider noch keine Lösung.
    Darf man Leiter und Tritte und Regale in Eigenbau anfertigen und benutzen? Wenn ja müssen die beiden sicherlich geprüft werden. Es stellt sich dann natürlich die Frage wie muss gepüft werden.
    Leider finde ich in der BerSichV keine eindeutige Antwort auf mein Problem. Ich habe auch in der BG694 und in der BGR 234 nachgeschaut.
    Was muss ich tun damit ich die selbstgebauten Arbeitsmittel benutzen kann.

    Vielen Dank schon mal im Vorraus.

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  • Hallo FAS-NF,

    prinzipiell ja.

    Aber:
    Der Erbauer/Erzeuger von diesen Dingen ist für seine Sache (=Arbeitsmittel) verantwortlich. Er muß gültige Normen und Statiken beachten und ist als Inverkehrbringer für die CE-Zertifizierung verantwortlich. Auch wenn er jetzt nur ein Stück baut.

    Lohnt das?

    Ein guter Stahlbauer kennt sicherlich sein Material. Er kann, glaube ich, als Meister in der Handwerksrolle, auch Podeste, Treppen u.ä. bauen, da er eine entsprechende Statik erstellen kann. Hier ist der Übergang zu den Leitern, Tritten und Regalen sicherlich nicht so weit. Auf jeden Fall müssen diese Arbeitsmittel in ihrem Leben nach BetrSichV geprüft werden, egal ob gekauft oder gebaut.

    Ich pers. würde mich auf dem dünnen Eis nicht bewegen

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann (27. Februar 2013 um 21:36)

  • Hallo,

    dem schließe ich mich an. Allein die CE-Kennzeichnung bedarf schon ein hohes Maß an wissen. Dieses hat man meist nicht im eigen Betrieb und muss diese teuer einkaufen. Hier wäre dann die Frage was ist günstiger? Eine Leiter zu kaufen oder diese selber bauen mit allem was dazu gehört.

    Geprüft werden muss beides regelmäßig. Ich würde dafür keine Unterschrift leisten, das Risiko wäre mir zu groß.

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  • Es geht ja um die Eigennutzung der selbsthergestellten Leitern Tritte und Regale! Wüsste jetzt nich das ich diese für den Eigengebrauch Zertifizieren lassen muss..Die Regale lasse ich jetzt einfach mal außen vor.
    Bis 2008 gab es die BGV D36 da stand ne Menge drin über Vorgaben zum Bau von Leitern und Tritten, heute BGI 694.

    Meiner Meinung nach ist es aber nicht wirklich sinnvoll Leitern usw. selber herzustellen.

    Gruß Patrick

    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt!
    (François Truffaut)

    2 Mal editiert, zuletzt von Zx6r636b (1. März 2013 um 08:48)

  • Es geht ja um die Eigennutzung der selbsthergestellten Leitern Tritte und Regale! Wüsste jetzt nich das ich diese für den Eigengebrauch Zertifizieren lassen muss..


    Mahlzeit.
    Es kommt darauf an, ob es wirklich Eigennutzung ist. Wenn meine firmeneigene Werkstatt die Dinger baut und sie innerbetrieblichen Dritten überlässt, dann ja.
    Dann kann auch ne andere Abteilung der "Kunde" sein. Dann ist die Werkstatt Inverkehrbringer, somit...
    Die Statik ist ja bereits angesprochen worden. Natürlich müssen dann auch Vorgaben zur Herstellung eingehalten werden (Material, Aussparungen, Befestigungen etc, weil ja darauf die statischen Berechnungen durchgeführt wurden)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo FAS-NF,

    prinzipiell ja.

    Aber:
    Der Erbauer/Erzeuger von diesen Dingen ist für seine Sache (=Arbeitsmittel) verantwortlich. Er muß gültige Normen und Statiken beachten und ist als Inverkehrbringer für die CE-Zertifizierung verantwortlich. Auch wenn er jetzt nur ein Stück baut. ...


    Übersehe ich irgendwas? ?( Anscheinend sehen das hier alle wie Du!?
    Für Leitern und Tritte ist eine CE-Zertifizierung afaik nicht nur nicht notwendig, sondern sogar verboten. Für mich war bisher die DIN EN 131 als Vorgabe ausreichend. Schön, wenn die Leiter noch ein GS-Zeichen hat, aber Pflicht ist/war mir nicht bewusst.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Richtig, Stephan.
    Eine CE-Kennzeichnung ist ausdrücklich dann vorgeschrieben, wenn es für dieses Produkt oder diese Produktgruppe entsprechende Richtlinien / Rechtsverordnungen gibt.
    Bei Produkten, für die keine Richtlinien oder Rechtsverordnungen existieren, ist eine CE-Kennzeichnung verboten.
    Vergleiche auch VO (EG) 765/2008 und Produktsicherheitsgesetz, Abschnitt 2.

    Für "nicht CE-fähige" Produkte gelten für die Fertigung der allgemein anerkannte Stand der Technik und die gebotene "handwerkliche Sorgfalt".

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Und damit zurück zum Ursprungsthema:
    Es würde demzufolge also nichts gegen den Eigenbau von Leitern oder Tritten und deren Nutzung sprechen, wenn diese Eigenbauten mit der üblichen handwerklichen Sorgfalt unter Beachtung eventuell existierender Normen gefertigt wurden. (Zeichnungen, Dokumentation, Berechnungen etc. aufbewahren)
    Der Knackpunkt bei der Sache ist halt die Haftung ... Ich kann beim Eigenbau keinen Externen für "Produktionsfehler" haftbar machen, sondern muss dieses Risiko selbst tragen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Haftung , das ist das Thema!
    Da ich jetzt bei uns in der Werkstatt beauftragt wurde Leitern und Tritte zu prüfen ist es mir sehr wichtig zu wissen ob ich als Prüfer haftbar gemacht werden kann oder nicht.
    Wir haben selbstgebaute Tritte Leitern und Regale bei uns in der Werkstatt. Diese Arbeitsmittel wurden bisher über Jahre verwendet und auch von anderen Beauftragten geprüft (Leider ohne Dokumentation).
    Es ist aber nun mal so dass ich mir nicht den Schuh anziehen möchte falls einer der Tritte unter Last eventuell zusammen brechen sollte. Es gibt für diese Eigenbauten keine Dokumentation, Baupläne Brtiebsanleitungen etc.
    Also ist es wohl mehr als richtig wenn ich diese Leitern und Tritte und Regale aus dem Verkehr ziehe und dafür sorge das diese Arbeitsmittel mit entspechender Dokumentation (CE-Kennzeichen usw.) gekauft werden.

    Vielen Dank für die interessanten Beiträge

    Gruß
    FAS-NF

  • Du als Prüfer kannst reel nicht haftbar gemacht werden, wenn Du die Prüfung ordnungsgemäß durchführst. Dazu gehört natürlich auch die Sichtung der Unterlagen... ich würde Dir empfehlen den Arbeitgeber dahingehend zu beraten, dass er eine ordnungsgemäße Dokumentation zu erstellen hat. Aufwand dafür auf Grund der Normen abschätzen und in Vergleich zu den Kosten für Neubeschaffung setzen. Er entscheidet ja letztendlich, ob die Leitern und Tritte weiterhin verwendet werden.
    Viel Erfolg, egal für welchen Weg Du Dich entscheidest.

    PS: Aber keine Leiter mit CE-Kennzeichen fordern, siehe oben ;)

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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