Beiträge von FAS-NF

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    Haftung , das ist das Thema!
    Da ich jetzt bei uns in der Werkstatt beauftragt wurde Leitern und Tritte zu prüfen ist es mir sehr wichtig zu wissen ob ich als Prüfer haftbar gemacht werden kann oder nicht.
    Wir haben selbstgebaute Tritte Leitern und Regale bei uns in der Werkstatt. Diese Arbeitsmittel wurden bisher über Jahre verwendet und auch von anderen Beauftragten geprüft (Leider ohne Dokumentation).
    Es ist aber nun mal so dass ich mir nicht den Schuh anziehen möchte falls einer der Tritte unter Last eventuell zusammen brechen sollte. Es gibt für diese Eigenbauten keine Dokumentation, Baupläne Brtiebsanleitungen etc.
    Also ist es wohl mehr als richtig wenn ich diese Leitern und Tritte und Regale aus dem Verkehr ziehe und dafür sorge das diese Arbeitsmittel mit entspechender Dokumentation (CE-Kennzeichen usw.) gekauft werden.

    Vielen Dank für die interessanten Beiträge

    Gruß
    FAS-NF

    Hallo an alle Fachkräfte für Arbeitsicherheit
    Ich habe ein Problem und leider noch keine Lösung.
    Darf man Leiter und Tritte und Regale in Eigenbau anfertigen und benutzen? Wenn ja müssen die beiden sicherlich geprüft werden. Es stellt sich dann natürlich die Frage wie muss gepüft werden.
    Leider finde ich in der BerSichV keine eindeutige Antwort auf mein Problem. Ich habe auch in der BG694 und in der BGR 234 nachgeschaut.
    Was muss ich tun damit ich die selbstgebauten Arbeitsmittel benutzen kann.

    Vielen Dank schon mal im Vorraus.