Wegeunfälle

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  • Schließe mich der Meinung der anderen an. Wäre für mich auch erstmal ein Wegeunfall. @tunix Du hast ja selbst eigentlich den entscheidenden Punkt genannt. Der Arbeitsweg beginnt an vor der Haustür, also endet er auch dort.
    Klar, wenn es (was aber offenbar nicht bekannt ist) eine unzulässige Unterbrechung des Arbeitsweges gab, könnte das ein Problem geben.

    Ich würde den Vorfall wie von anderen bereits vorgeschlagen als Wegeunfall melden. Die BG oder UK meldet sich sicher, wenn sie das anders sehen oder weitere Details zur Abklärung haben wollen.


    Moin,
    das könnte dann in einem Mehrfamilienhaus die Wohnungstüre sein - und das wäre falsch; es zählt die Haustür.

    So habe ich das auch gelernt. Aber würde mich interessieren, ob vielleicht auch andere eine vergleichbare Aussage gehört/gelernt habe, wie die von @CreMa geschriebene. Vielleicht sogar so eine Argumentation von einem Sachbearbeiter einer BG oder UK im Zusammenhang mit einem gemeldeten Wegeunfall gehört haben.

    Während der SiFa-Ausbildung hieß es von einem Dozenten: 'Entscheidend ist die letzte abschließbare Tür.'
    Damit war seiner Aussage nach zB auch das Gartentor gemeint...

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • das könnte dann in einem Mehrfamilienhaus die Wohnungstüre sein - und das wäre falsch; es zählt die Haustür.

    Auch in einem Mehrfamilienhaus dürfte die Haustür abschließbar sein. Die letzte abschließbare Tür bezieht sich hier von der Wohnung aus gesehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    letztlich ist das doch eine Sache des Versicherungsträgers.

    Ich würde es so sehen, wie vorab beschrieben: Letzte/Erste Tür, je nachdem aus welcher Richtung man kommt.

    Manchmal macht es vielleicht Sinn zu überlegen, was man in einen Unfallbericht reinschreibt. :D

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    Die letzte abschließbare Tür bezieht sich hier von der Wohnung aus gesehen.

    war mir im Nachhinein auch aufgefallen, dass die Blickrichtung vorher nicht genannt wurde.
    Dass die Haustür abschließbar ist, setze ich voraus.
    Mit "letzte abschließbare Tür" habe ich dennoch ein Problem, denn das könnte -wie CreMa schon schrieb - das Gartentor sein.

    Warum also so kompliziert?

    Haustür.
    Basta. :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Ich kenne es seit Jahren so: Mehrfamilienhaus = Wohnungstür, Einfamilienhaus = Grundstücksgrenze. Oder anders formuliert: Die Grenze liegt immer dort, wo der nur vom Versicherten (und evtl. Seiner Familie usw.) genutzte Bereich beginnt oder endet.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Letztlich entscheidet der zuständige Unfallversicherungsträger oder ein Gericht.

    Die BGN sieht das so: Hierbei ist es egal, ob er eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder aber ein Einfamilienhaus bewohnt. Der Versicherungsschutz beginnt bzw. endet mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes, in dem der Versicherte wohnt. Unfälle im Treppenhaus oder im Fahrstuhl sind somit nicht versichert, während ein Stolperunfall im Vorgarten bereits unter Versicherungsschutz steht. http://www.bgn.de/462/1606/1

    Auch die BGRCI sieht die Außentür eines Wohngebäudes als Grenze. https://www.bgrci.de/rehabilitation-leistungen/wegeunfaelle/

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Warum beschäftigt man sich als SiFa mit einer Thematik bei der die Entscheidungsgewalt beim Unfallversicherungsträger liegt?

    Um im Falle eines Falles einen Betroffenen dahin gehend unterstützen und beraten zu können, ob und wie ein Widerspruch sinnvoll erscheint?

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • Um im Falle eines Falles einen Betroffenen dahin gehend unterstützen und beraten zu können, ob und wie ein Widerspruch sinnvoll erscheint?

    Unfallmeldung Einreichen und die Antwort abwarten.
    Warum soll ich mir Stundenlang den Kopfzerbrechen, die Kollegen mit Anfragen bombadieren...
    Wenn eine Ablehnung kommt, dann beschäftige ich mich mit dem Fall, dann lohnt der Aufwand.

    Zum Schluß heißt es: "Im Namen des Volkes....."

    Mfg

    FS


  • Special Dank an @awen und seine links + @porcubine. Das nenne ich konstruktiv

    Danke für die Blumen.
    es sind jedoch "ihre" links :D

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Special Dank an @awen und seine links + @porcubine. Das nenne ich konstruktiv

    Schließe mich @awen mit dem "Danke für die Blumen." an. :62: Gibt aber noch sehr viele weitere Foristen, die ebenfalls konstruktiv sind. Und davon lebt dieses -wie ich finde- tolle Forum.

    Würde mich freuen, wenn Du uns auf dem Laufenden hältst, ob die zuständige BG das dann als Wegeunfall sieht oder nicht.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Schließe mich @awen mit dem "Danke für die Blumen." an. :62: Gibt aber noch sehr viele weitere Foristen, die ebenfalls konstruktiv sind. Und davon lebt dieses -wie ich finde- tolle Forum.
    Würde mich freuen, wenn Du uns auf dem Laufenden hältst, ob die zuständige BG das dann als Wegeunfall sieht oder nicht.


    Heute konnte ich mit dem Verunfalltem selbst sprechen. Der Unfall passierte als er aus dem Auto stieg und zu seiner Haustür lief (auf eine Rabatte getreten und fuß verdreht) nicht auf der Treppe vor der Haustür.
    Somit beantwortet sich meine Frage schon von selbst.
    Wie die BG das sehen wird wird mir die Belastungsliste zeigen.
    Wird von uns zumindest als Wegeunfall gemeldet.