Schließe mich der Meinung der anderen an. Wäre für mich auch erstmal ein Wegeunfall. @tunix Du hast ja selbst eigentlich den entscheidenden Punkt genannt. Der Arbeitsweg beginnt an vor der Haustür, also endet er auch dort.
Klar, wenn es (was aber offenbar nicht bekannt ist) eine unzulässige Unterbrechung des Arbeitsweges gab, könnte das ein Problem geben.
Ich würde den Vorfall wie von anderen bereits vorgeschlagen als Wegeunfall melden. Die BG oder UK meldet sich sicher, wenn sie das anders sehen oder weitere Details zur Abklärung haben wollen.
Moin,
das könnte dann in einem Mehrfamilienhaus die Wohnungstüre sein - und das wäre falsch; es zählt die Haustür.
So habe ich das auch gelernt. Aber würde mich interessieren, ob vielleicht auch andere eine vergleichbare Aussage gehört/gelernt habe, wie die von @CreMa geschriebene. Vielleicht sogar so eine Argumentation von einem Sachbearbeiter einer BG oder UK im Zusammenhang mit einem gemeldeten Wegeunfall gehört haben.
Während der SiFa-Ausbildung hieß es von einem Dozenten: 'Entscheidend ist die letzte abschließbare Tür.'
Damit war seiner Aussage nach zB auch das Gartentor gemeint...