Wegeunfälle

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  • Hallo Forum, habe eine Frage zu den Wegeunfälle.

    Folgende Situation:

    unser Standort ist Mannheim
    unsere Außendienstmitarbeiter sind über Deutschland verteilt
    Der Außendienstmitarbeiter wohnt z.B. in Bremen und muss eine Arbeit in Hamburg verrichten.
    Der Arbeitsauftrag kommt aus Mannheim und im Auftrag sowie im Abschlussbericht des Außendienstlers steht natürlich als Anschrift immer Mannheim.


    Wie verhält es sich hier mit dem Versicherungsschutz? Da in den Arbeitspapieren ja nicht die Heimadresse des Mitarbeiters sondern die Adresse von unserem Standort aufgeführt ist?

    Im § 8 Abs. 2 SGB VIII habe ich keinen passenden Eintrag für diese Situation gefunden.

    Danke im voraus für die Hilfe

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken

    Zuständig für:
    - HSE
    - Gefahrstoffe
    - Brandschutz
    - WHG

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  • Hi,

    ich denke, da der Mitarbeiter im Auftrag seines Arbeitgebers unterwegs ist, ist es eine Dienstfahrt und somit versichert. :thumbup:

    Viele Grüße.

    Make it idiot proof and someone will make a better idiot!

  • Hallo

    unsere Aussendienstler sind in ganz Europa verteilt .....und klar sind sie bei Ihrer Arbeit versichert und es ist ein Arbeitsunfall wenn sie zu einem Kundenbesuch unterwegs sind.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Wie bereits gesagt ... das ist "Fahren in dienstlichem Auftrag". Da ist vollkommen egal wo welche Adresse steht, oder auch nicht steht.

    Viele Grüße
    Andreas

  • Moin zusammen,

    das ist definitiv ein Unfall, bei dem der Mitarbeiter versichert ist. Er fährt ja nicht aus Spaß durch die Gegend, sondern auf Anweisung seines Brötchengebers.

    Interessant in diesem Zusammenhang: ist das ein Wegeunfall (passiert ja schließlich auf dem Weg vom/zum Kunden) oder ein Arbeitsunfall (weil es evtl. ein für diesen Berufszweig typischer Unfall ist)? Oder ist das nur eine Frage der Definition (mit der man je nach Auslegung bei der Berechnung der Unfallhäufigkeit jonglieren kann)?

    :en: Den letzten bösartigen Halbsatz konnte ich mir im Hinblick auf die verschiedenen AM-Systeme mit ihrer ständigen Forderung nach stetiger messbarer Verbesserung nicht verkneifen. :43:

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • ... ist das ein Wegeunfall ... oder ein Arbeitsunfall ... ?

    Die Unterscheidung ist für den Unternehmer schon sehr wichtig.
    Bspw. die BG RCI erhöht die BG-Beiträge, wenn ein Unternehmen bei Arbeitsunfällen über dem Branchenschnitt liegt ... und Wegeunfälle tragen nicht zur Erhöhung von Beiträgen bei.
    Ich würde die Frage von der Rechtsabteilung der zuständigen BG erfragen.
    Von meiner Einschätzung her sehe ich den Heimarbeitsplatz eines Außendienstlers so wie eine Firmenniederlassung und somit als Bezugspunkt.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)


  • Ich würde die Frage von der Rechtsabteilung der zuständigen BG erfragen.

    Und wenn Du da Antwort hast, wäre es nett, wenn Du uns das Ergebnis wissen lassen würdest.
    TIA

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hi,

    ich hatte so einen Fall schon, war ein Arbeitsunfall.

    Von Zuhause zum Kunden, auch ohne Home-Office, wurde als Arbeitsunfall eingestuft. Die Rechtsgrundlage gibts leider nicht umsonst, ist in der Kostenpflichtigen Kommentierung zu §8 SGB 7 vorhanden.

    Grüße
    Lucy

  • Danke für die vielen Antworten. Wenn ich mehr Infos von der BG habe poste ich sie hier.

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    Erich von Däniken

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  • Ich würde die Frage von der Rechtsabteilung der zuständigen BG erfragen.
    Von meiner Einschätzung her sehe ich den Heimarbeitsplatz eines Außendienstlers so wie eine Firmenniederlassung und somit als Bezugspunkt.


    Tach. Sehe ich wie a.r.ni und SiFa Lucy.
    Ich bin ebenfalls viel unterwegs. Für mich wird die Anfahrt (z. B. vom Hotel oder auch mal von z. H., wenn ich denn Glück habe) als Arbeitszeit gewertet, weil ich, je nach Auftragslage, keinen festen Arbeitssitz habe. Mein AG ist die Fa. Auf dem Weg dorthin (wegen Bürotag etc) ist es ein Wegeunfall. Fahr ich z. B. von z. H. zum Kunden, wird es so gewertet, als würde ich am Büro losfahren. Damit beginne ich mit Verlassen meines Hofs mit meiner Arbeit. Damit wird es ein Arbeitsunfall. Ist übrigens unterschiedlich zum Wegeunfall. Dieser beginnt an der Haustür. Der Arbeitsunfall erst beim Erreichen des öffentlichen Verkehrsraums. So hat es mir mal einer von der BG erklärt ;) Aufm Weg zum Auto: Wegeunfall. Mitm Auto vom Hof: Arbeitsunfall. Das ist mein Sachstand.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Moin, Jens,
    muss ich schon wieder hinter Dir aufräumen? :huh:
    ... irgendwann stelle ich Dir das in Rechnung ... :D

    Lies mal die fachlichen Beiträge zum Thema Wegeunfall :whistling: - und nicht nur die geplauderten Beiträge im Stil von
    "ey, ich hab' jetzt Seite 31 von 'ner Schulungsunterlage gelesen.
    Was ist Lärm?
    Und boah, jetzt hab' ich Seite 32 gelesen - was ist Klima?"
    :D :D :D

    ... Wegeunfall. Dieser beginnt an der Haustür.


    Das ist in den meisten Fällen richtig ... und endet meistens auch dort.

    Zitat

    Der Arbeitsunfall erst beim Erreichen des öffentlichen Verkehrsraums.


    Nein.

    Zitat

    So hat es mir mal einer von der BG erklärt


    Das würde kein gutes Licht auf den TAB werfen ...

    Also ernsthaft: :whistling:
    in diesen Themensträngen wurde schon das wesentliche richtig dargestellt:
    [suche Hilfe] Wegeunfall oder Arbeitsunfall
    [suche Hilfe] Arbeitsunfall beim Weg zum Bäcker

    ... ansonsten: schreib mich an - ich kann Dir auch eine selbsterklärende Präsentation zuschicken.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Und wenn Du da Antwort hast, wäre es nett, wenn Du uns das Ergebnis wissen lassen würdest

    Grüß Dich,
    die befragte BG hat die Auskunft gegeben, die auch Sifa-Lucy geschrieben hat.
    Wohnung -> Niederlassung / Büro = Wegeunfall
    Wohnung -> Kunde = Arbeitsunfall
    Heimbüro -> Kunde = Arbeitsunfall

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    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Super:-) Danke für die vielen Informationen

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
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  • Das ist in den meisten Fällen richtig ... und endet meistens auch dort.

    Hier würde mich das "meistens" interessieren.

    Die freundliche Dame aus dem Personalbüro wollte von mir wissen, ob folgende Situation ein Wegeunfall sei.

    Ein Mitarbeiter fuhr nach Hause, befand sich auf seinem Grundstück, verließ sein Auto und vor der Haustüre knickte er auf der Treppe um. Wegeunfall or not?
    Weitere Gegebenheiten (Unterbrechung o.ä.) weiß ich noch nicht da noch kein U-Bericht vorliegt.

    Mir bekannt:

    Beginn des WegesDer versicherte Weg beginnt mit dem Durchschreiten der Außenhaustür.
    Ende des Weges Grundsätzlich ist beim Erreichen des Wohnhauses der versicherte Weg beendet. Nach der Rechtsprechung gibt es Ausnahmen hiervon.

    Bloss, was ist das Erreichen des Wohnhauses??????? Hätte ich auf dem Seminar Sibe mal fragen sollen

  • Ein Mitarbeiter fuhr nach Hause, befand sich auf seinem Grundstück, verließ sein Auto und vor der Haustüre knickte er auf der Treppe um. Wegeunfall or not?
    Weitere Gegebenheiten (Unterbrechung o.ä.) weiß ich noch nicht da noch kein U-Bericht vorliegt.

    Falls er direkt nach Hause gefahren ist würde ich sagen es ist ein Wegeunfall .....Aber ich bin kein Sachbearbeiter einer BG

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Die freundliche Dame aus dem Personalbüro wollte von mir wissen, ob folgende Situation ein Wegeunfall sei.

    Wo ist das Problem? Melde das als Wegeunfall, der Ma. war noch nicht hinter der Haustür.

    Der Sachbearbeiter der BG wird sich schon melden.

    Mfg

    FS

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  • Hi zusammen

    Während der SiFa-Ausbildung hieß es von einem Dozenten: 'Entscheidend ist die letzte abschließbare Tür.'
    Damit war seiner Aussage nach zB auch das Gartentor gemeint...

    Ich würd's aber auch einfach anmelden und abwarten, ob sich die BG meldet.

    Gruß,
    Marco


    ------------------------------------------------
    If you're going through hell...keep going!

  • Moin,

    'Entscheidend ist die letzte abschließbare Tür.'

    das könnte dann in einem Mehrfamilienhaus die Wohnungstüre sein - und das wäre falsch; es zählt die Haustür.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,

    Hier würde mich das "meistens" interessieren.

    Bei einem Haus mit angegliederter Garage und Zugang zum Haus wird das Garagentor zur "Haustür" ...

    Zitat

    ... ob folgende Situation ein Wegeunfall sei.

    Ein Mitarbeiter fuhr nach Hause, befand sich auf seinem Grundstück, verließ sein Auto und vor der Haustüre knickte er auf der Treppe um. Wegeunfall or not?
    Weitere Gegebenheiten (Unterbrechung o.ä.) weiß ich noch nicht da noch kein U-Bericht vorliegt.


    Unfall auf dem Weg zur Haustür - Wegeunfall.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)