Hallo Forum, habe eine Frage zu den Wegeunfälle.
Folgende Situation:
unser Standort ist Mannheim
unsere Außendienstmitarbeiter sind über Deutschland verteilt
Der Außendienstmitarbeiter wohnt z.B. in Bremen und muss eine Arbeit in Hamburg verrichten.
Der Arbeitsauftrag kommt aus Mannheim und im Auftrag sowie im Abschlussbericht des Außendienstlers steht natürlich als Anschrift immer Mannheim.
Wie verhält es sich hier mit dem Versicherungsschutz? Da in den Arbeitspapieren ja nicht die Heimadresse des Mitarbeiters sondern die Adresse von unserem Standort aufgeführt ist?
Im § 8 Abs. 2 SGB VIII habe ich keinen passenden Eintrag für diese Situation gefunden.
Danke im voraus für die Hilfe