Kostenübernahme Seminar durch VBG

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  • Hallo, einen wunderschönen guten Morgen,

    ich betreue einige Unternehmen im Bereich der BGW und möchte dort gerne ein Seminar zum Thema "Medizinprodukte richtig betreiben" besuchen. Allerdings bin ich als Selbstständige bei der VBG versichert, die Seminare in diesem Bereich natürlich nicht anbietet. Hat jemand damit Erfahrungen, ob es sich lohnt, einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen oder ob das völlig sinnlos, weil aussichtslos, ist?

    Danke für eure Erfahrungsberichte!

    Ich wünsche euch einen schönen Tag!

    Viele Grüße
    Mele

    Einmal editiert, zuletzt von Mele (3. März 2013 um 21:21)

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  • Hallo Mele,

    ich habe die Erfahrung, bei unseren Sicherheitsbeauftragten gemacht. Diese sind für Auffrischungen von uns zu Seminaren bei anderen BG´s geschickt worden, die Kostenübernahme hat immer problemlos geklappt. Meine BG wollte nur einen formlosen Antrag mit der Begründung haben. Da Du eine solche hast, stell einfach einen Antrag bei Deiner BG, mehr als das sie dies ablehnen kann ja nicht passieren.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Hallo,

    das kann ich nicht bestätigen, ich war bis Jahresmitte 2012 Mitglied in der VBG.
    Ich wollte letztes Jahr ein Seminar (Brandschutz im Industriebereich) bei einer
    anderen BG besuchen. Dies wäre auch möglich gewesen, wenn eine Kostenübernahme
    durch die VBG erfolgt hätte. Diese lehnte es aber mit der Begründung auf eigene
    Seminarangebote ab, auch wenn es ein solches oder zumindest ähnliches Seminar
    gar nicht gab.

    Mit der Ablehnung erfolgte meinerseits auch direkt die Kündigung der Mitgliedschaft ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ich betreue einige Unternehmen im Bereich der BGW und möchte dort gerne ein Seminar zum Thema "Medizinprodukte richtig betreiben" besuchen.


    die Krux liegt in diesem Satz. Wenn du als Selbstständiger eine solche Betreuung machst übernimmt die VBG die Kosten nicht. Begründung ist dass du damit dann deine Brötchen verdienst.

  • Hallo Andrasta,

    jede BG hat sogar eigene Formulare für die Kostenübernahme, weil sie genau wissen, dass sie nicht jeden Bereich abdecken können. Bei mir hat die Übernahme immer problemlos geklappt. Jedoch kann es bei stark besuchten Veranstaltungen zu Wartezeiten kommen, da die BG´en ihre eigenen Mitglieder bevorzugen. ^^

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

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  • Holgi darum geht es nicht. Ich bin auch sozusagen für einen Dienstleister tätig. Wir sind VBG. Nun wollte ich bei der BauBG einen Lehrgang belegen weil ich dort ja zum einem meine Ausbildung gemacht hatte (früherer Arbeitgeber war BauBG) und zum zweiten auch aufm Bau tätig bin. Die VBG hat es abgelehnt die Kosten zu übernehmen weil wir Dienstleister sind und Arbeitssicherheit eins unserer Dienstleistungsangebote ist. Sie waren nicht bereit "unsere Geschäftstätigkeit" zu finanzieren.

  • ...die Krux liegt in diesem Satz. Wenn du als Selbstständiger eine solche Betreuung machst übernimmt die VBG die Kosten nicht. Begründung ist dass du damit dann deine Brötchen verdienst.


    Ich kann der Argumentation der VBG gut folgen.
    Es bleibt ja immer noch der Weg als Selbstzahler. Das kann man als Selbstständiger ja unter den Betriebsausgaben verbuchen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das kann ich nicht nachvollziehen. Die BG erhält so viel Geld und will dass die Sifas immer auf dem neuesten Stand sind und dann so ein Terz :cursing:
    Hast du mal eure Rechtsabteilung gefragt, ob das ok ist? ?(

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Das kann ich nicht nachvollziehen.

    Ich schon, die VBG würde sofort bezahlen, wenn das Wissen für die in der Sicherheitsfirma Tätigen benötigt würde.
    Aber in dem Fall handelt es sich um Wissen, das benötigt wird um irnkwelche, nicht der VBG angehörenden Betriebe zu betreuen.
    Warum also sollte hier die VBG bezahlen? Die VBG ist weder für die Steigerung des Betriebsgewinns der Betreuungsfirma zuständig, noch für Beschäftigte, die nicht bei ihr versichert sind.
    Hier muss der Betreiber der Sicherheitsfirma in Leistung treten, kann es ja auch als Betriebsausgabe geltend machen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hallo,

    den Beitrag von Hardy kann ich nur unterstreichen. Eine BG ist eine Versicherung und die hat in erster Linie für die eigenen Schäfchen zu sorgen, sprich für die zahlenden Mitglieder.

    An dieser Stelle kann ich für diese BG auch nur eine Lanze brechen, die Betreuung ist/war immer topp und immer wo es irgendwo möglich war, wurde auch ein Weg gefunden. Das sind meine pers. Empfindungen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen, die VBG macht vieles möglich und hat bisher immer eine Lösung gefunden, ich frage mich auch warum sie eine
    Weiterbildung für die Betreuung von Mitarbeitern die nicht bei ihr versichert sind bezahlen soll. Eigentlich finde ich so ein Anspruch schon etwas seltsam

    Gruss aus Kerpen
    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Hallo,


    Wenn du als Selbstständiger eine solche Betreuung machst übernimmt die VBG die Kosten nicht. Begründung ist dass du damit dann deine Brötchen verdienst.

    Trotz wenn der Selbstständige freiwillig als Mitglied in der VBG versichert ist?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    Trotz wenn der Selbstständige freiwillig als Mitglied in der VBG versichert ist?

    Gruß
    Simon Schmeisser


    Wenn ich Andrasta bisher richtig verstanden habe, dann ist sie in einer selbstständig tätigen Fa. angestellt. Und damit ist sie dann bei der VBG pflichtversichert. Ihre Fa. und damit sie, betreuen aber Betriebe aus anderen Bereichen, z.B. des Bauwesens. Für diese Firmen ist die VBG aber nicht zuständig. Deshalb möchten diese nicht bezahlen.
    Die Frage wäre da eher, ob die BG der betreuten Firma ein Interesse hat, dass die Betreuer optimal ausgebildet sind. Aber hier greift eben die selbstständig agierende Fa. Man verschließt sich da sicher nicht die FB zu ermöglichen, aber eben nicht kostenlos.

    Und geht man mal weg von der Arbeitssicherheit: Schickt eine Fa. ihre Leute zu Schulungen, FB, WB, dann bezahlt das auch niemand.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Guten Morgen,

    danke schon mal für eure Einschätzungen. Nur kurz zur Richtigstellung: ich bin selbstständig (nicht angestellt) und freiwillig versichert. Aber ich denke, das ändert auch nichts... Ich werde den Antrag mal stellen und dann mal schauen...

    Grüße und eine schöne Arbeitswoche
    Mele

  • Guten Morgen,

    danke schon mal für eure Einschätzungen. Nur kurz zur Richtigstellung: ich bin selbstständig (nicht angestellt) und freiwillig versichert.

    Sorry, da habe ich den Faden ja mächtig verloren...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
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  • Hallo zusammen,

    wie versprochen die Rückinfo zur Entscheidung der VBG - kann nicht übernommen werden, da ich selbstständig bin und damit mein Geld verdiene.

    Kann ich gut nachvollziehen und auch gut damit leben. Aber einen Versuch war es wert ;)

    Viele Grüße
    Mele

  • Schade, aber alles andere hätte mich gewundert. Auch wenn es für uns Selbständige schade ist... ich frage trotzdem bei jedem Seminar vorher bei der VBG nochmal wegen Kostenübernahme nach. Steter Tropfen höhlt den Stein :D

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,

    zuerst einmal will ich mich vorstellen.
    Ich bin FaSi und selbständig tätig. Meine Ausbildung habe ich bei der BGHM gemacht.


    Nur mal ne Frage dazu, könnt ihr als Freiwillige Mitglieder der VBG denn die Kurse / Seminare der VBG kostenlos besuchen? Ich überlege nämlich, ob ich auch Freiwilliges Mitglied werde.
    Danke

    Gruß Ernstspass