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  • Alle elektrische Betriebsmittel werden bei uns regelmäßig geprüft.
    Prüffristen werden innerhalb der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

    Als sinnvoll hat sich natürlich neben dem Prüfprotokoll die Prüfplakette auf den ortsveränderlichen Geräten erwiesen.
    Doch was sollte darauf stehen? Geprüft nach BGV A3? Nach BetrSichV? Oder nach DIN VDE 0701-0702?

    Danke und Gruß

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  • Hallo,

    ich sehe das so, dass die Prüfplakette nur eine Gedächnissstütze für den Benutzer der Maschine ist. Insofern ist das ziemlich egal was du da draufschreibst. Bei uns sind die Plaketten gar nicht beschriftet sondern nur mit einem Datum versehen.

    Mfg Moritz

  • Moin moin,
    bei uns steht der nächste Prüftermin auf den Plaketten.

    Gruß Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

  • Moin.
    Also. Prüfungen laufen grundsätzlich nach der BetrSichV. Wenn Du z. B. ne elektr. Winde hast gehört da ja nich nur die BGV A3 dazu. Jetzt kommt aber das kleine Problem. Is das Ding aufer Baustelle, wird die BGV A3 alle drei Monate durchgeführt. Die anderen Prüfungen (je nach Ausführung auch schon mal ein oder zwei mehr) sollten auch dokumentiert sein. Hier verwirrt es aber den Nutzer. Eine Plakette sollte reichen. Dann nicht BGV A3 oder so, sondern BetrSichV mit nächstem Prüfdatum. Das ist am Sinnvollsten. Der Prüfumfang ergibt sich aus dem Prüfbericht mit den vorgeschriebenen Prüfintervallen. Oder, was auch schon vorgeschlagen wurde, ohne iwelche Angaben. Sondern nur nächste Prüfung.
    Die wichtigste Frage für mich ist (hatte ich letztes Jahr selber), wie wird denn die Prüfnachweisführung gehandhabt? Nach BetrSichV oder nach TRBS 1201? Da gibts nochmal Unterschiede und zwar erhebliche.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hallo!

    In erster Linie ist für mich bei Begehungen wichtig auf der Plakette das Datum der nächsten Prüfung zu erkennen, ob nach VDE 0701-0702 oder TRBS 1201 geprüft wurde ist meines Erachtens zweitrangig.


    Gruß, VS

  • Moin.
    Also. Prüfungen laufen grundsätzlich nach der BetrSichV. Wenn Du z. B. ne elektr. Winde hast gehört da ja nich nur die BGV A3 dazu. Jetzt kommt aber das kleine Problem. Is das Ding aufer Baustelle, wird die BGV A3 alle drei Monate durchgeführt. Die anderen Prüfungen (je nach Ausführung auch schon mal ein oder zwei mehr) sollten auch dokumentiert sein. Hier verwirrt es aber den Nutzer. Eine Plakette sollte reichen. Dann nicht BGV A3 oder so, sondern BetrSichV mit nächstem Prüfdatum. Das ist am Sinnvollsten. Der Prüfumfang ergibt sich aus dem Prüfbericht mit den vorgeschriebenen Prüfintervallen. Oder, was auch schon vorgeschlagen wurde, ohne iwelche Angaben. Sondern nur nächste Prüfung.
    Die wichtigste Frage für mich ist (hatte ich letztes Jahr selber), wie wird denn die Prüfnachweisführung gehandhabt? Nach BetrSichV oder nach TRBS 1201? Da gibts nochmal Unterschiede und zwar erhebliche.

    Gruß

    Jens


    No offense Jens, die TRBS konkretisiert doch lediglich die BetrSichV und ist keine eigenständige Verordnung!? Inwiefern gibt es da Unterschiede?

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moinsen,

    das hatten wir irgendwo schon einmal...........

    Die Prüfplakette ist "nichts", nur ein Augenschmeichler und dient z.B. dazu dem Bediener zu sagen: jetzt ist es aber wieder Zeit.

    Für den Betreiber zählt das Protokoll und sonst nichst. Da kann ich mir mein Gerät komplett zukleben mit den hübchen Dingern. :301:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Für den Betreiber zählt das Protokoll und sonst nichst. Da kann ich mir mein Gerät komplett zukleben mit den hübchen Dingern.

    Schon richtig, aber die Frage bleibt: Was steht dann im Protokoll, geprüft nach BGV A3, nach BetrSichV, nach DIN VDE 0701-0702? Wiegesagt, bei einfachen ortsveränderlichen Elektrogeräten.

    Gruß

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  • No offense Jens, die TRBS konkretisiert doch lediglich die BetrSichV und ist keine eigenständige Verordnung!? Inwiefern gibt es da Unterschiede?


    Hallo Stefan.
    Die BetrSichV lässt eine vereinfachte Nachweisführung in den Protokollen zu (jetzt nicht allein auf die BGV A3 bezogen). Die TRBS gibt klar vor, was im Prüfprotokoll zu stehen hat. Bsp. vereinfacht: BGV A3 geprüft? Japp. Prüfung i. O. .... fertsch. Genau wie bei Anschlagmitteln.
    TRBS 1201 möchte da a bissl mehr, z. B. genaue Prüfpunkte und Kriterien.
    Aufer Baustelle ist es einfacher eine Liste zu haben, welche nur bestätigt, dass die Prüfung i. O. ist. Das reicht gem. der BetrSichV. Wenn allerdings gewisse Zertifizierungen gegeben sind (z. B. SCC), dann reicht das nicht. Dann hast Du die Prüfprotokolle gem. TRBS 1201 vorzuhalten und vorzulegen. Hab ich grade im Dezember beim Audit gehabt :(
    Und das bei 1200 prüfplichtigen Objekten ... toll. Zumindest wars so bei mir. wenn da jemand was Genaueres haben sollte, wäre ich über jede Berichtigung dankbar.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)