Hallo Menschenschützer,
hat jemand sich schon mit dem Druckausgleich für CO2-gelöschte Bereiche befasst?
Welche Lösungen sind da am geeignetsten?
Bohrungen in die Aussenwände, diese mit einem Lammettenverschluß verschließen, was muss man bei dieser Lösung beachten?
Ich denke ja, dass die Lametten sich nicht beim kleinsten Wind öffnen dürfen, sondern erst bei einem bestimmten Druck (oder wenn die Anlage auslöst, kann man sowas steuern?)
Die Größe der Bohrungen richtet sich sicher auch nach der Leistung der CO2-Anlage, denke ich.
Wo finde ich gesetzliche Vorgaben, dass ein solcher Druckausgleich notwendig ist, und in welchem Maße?
Die Versicherung scheint sich gerade auf Altbauten und Altanlagen eingeschossen zu haben.
Gruß
Ralf