Unterweisung Kraftfahrer

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  • Hey @ all,

    Ich bin neue FASI in einer großen Spedition das Problem was ich habe, das hier kaum bis gar keine Unterweisung für die Beschäftigten gemacht wurden! :cursing:

    Jetzt soll ich das in die Hand nehmen und habe diesbezüglich mal eine Frage. ;(

    Wir haben so ca. 600 Kraftfahrer die die ganze Woche bzw 2 Wochen unterwegs sind.

    Wie kann ich die Unterweisung gestallten um jeden einzelnen zu erreichen? :?:

    Reicht eine Schriftliche Belehrung mit Erneuerungen im Kraftverkehr/Fuhrpark die jeder Kraftfahrer an den Januar Lohnzettel bekommt und diese Belehrung mit einem Frist Datum und Unterschrieben zurück schickt? Oder muss ich unbedingt einen Unterricht mit jeden einzelnen halten?

    Das Problem ist einfach das einige Fahrer teilweise nie auf den Betriebshof kommen!

    Würde mich über ein paar Anregungen freuen...

    MfG Rene

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  • Hallo Scania.
    Das ist immer wieder ein Problem. Wenn die MA garnicht zum Firmensitz kommen gibts nur die Möglichkeit der Online-Unterweisung oder was Du schon als Vorschlag gemacht hast, die schriftliche Zustellung mit der Möglichkeit Fragen einzutragen. Du wirst aber spät dann in Probleme kommen, wenn Teilbereiche nicht richtig verstanden wurden. Wie willst Du dann eine Nachunterweisung sicherstellen? In den Onlinevarianten werden zwischendurch Fragen gestellt, die beantwortet werden müssen. Erreicht ein MA nicht die notwendige Anzahl an richtigen Antworten, wiederholt er das Modul direkt und bekommt weitere Fragen gestellt, bis der Schnitt passt. Danach wird ein Schriftstück ausgedruckt und unterschrieben an die Fa. gesandt.
    Jetzt ist natürlich die Frage wie Ihr das macht mit praktischen Unterweisungen? Ich sach nur Ladungssicherung oder der Kollege bekommt ein neues Fahrzeug. Was dann?

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo Scania,

    ich würde als erstes in die Ersteinweisung gehen.
    Das heißt für die neuen Fahrer eine Auflistung erstellen, in dem du die Module ermittelst die vermittelt werden müssen. Eine zweite Aufgabe ist die Schulung der Vorgesetzten und die in der Spedition direkt arbeitenden Personen.
    Die Vorgesetzten musst du als erstes auf deine Seite holen, also vermitteln welchen Nutzen Sie von der Arbeitssicherheit haben. Die in der Spedition arbeitenden Mitarbeiter müssen in Ihren Prozessen den Arbeitsschutz integrieren, z. B. in den Checklisten oder Bestelllisten die Warnweste, Leitkegel, auf die Länder angepasste PSA, PSA die zu tragen ist bei den Kunden.
    Diese Punkte würde ich mit Leben füllen.

    Ein weitere wichtige Aufgabe, wäre für mich die unterschiedlichen Gruppen zu ermitteln. Z. B. Gefahrgutfahrer, Expressfahrer, Wertsachenfahrer, Osteuropafahrer usw.. Dort muss überlegt werden ob die vorhandenen Module ausreichend sind oder welche besonderen Punkte fehlen noch.

    Dann würde ich festlegen, welche Module davon in der Firma oder bei Fachfirmen unterwiesen werden müssen. Also eine Anwesenheitspflicht in der Firma oder an einem Zentralen Ort wo die Mitarbeiter versammelt werden können.

    Die restlichen Module können, wie meine Vorredner am Rechner Online erstellt werden oder vielleicht besteht die Möglichkeit nach und nach Fahrergruppen in der Zentrale schulen können.
    Eine direkte Schulung von den Vorgesetzten finde ich besser, da man die Marotten und Fehler besser erkennen kann, vielleicht habt ihr ja die Möglichkeit ein Schulungsfahrzeug auszurüsten. Die Mitarbeiter an Rastplätzen oder bei Großkunden direkt zu schulen.

    Schau mal hier in der Mediathek, um Anregungen für die Module zu bekommen
    Gruß RaBAu

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Unterweisungen schriftlich zustellen? Nein, das halte ich für rechtlich bedenklich.

    Die Kraftfahrer müssen in bestimmten Abständen ihren Führerschein vorzeigen!
    Der Arbeitgeber muss ja sicherstellen, dass er Personen mit aufgaben betraut, die diese auch ausführen können.
    Dieser Zeitpunkt wäre doch ein möglicher, um eine Unterweisung durchzuführen.

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Bist Du als FASI gegenüber den Fahrern weisungsbefugt?
    Nur in diesem Falle kannst Du überhaupt direkt eine Unterweisung durchführen, ansonsten sind deren Vorgesetzte gefordert. Als FASI hast Du beratende Aufgaben und solltest somit den Arbeitgeber entsprechend beraten, aber Unterweisungen sind Sache der weisungsbefugten Personen, das sind in der Regel die jeweiligen Vorgesetzten.
    Sinnvoll ist es natürlich, dass die Unterweisungen nach einheitlichem Muster für alle gleichartigen Tätigkeiten innerhalb des Betriebes ablaufen und dazu kann man ja entsprechende Unterweisungsmodule erarbeiten.
    Eine mündliche Unterweisung ist z.B. im Bereich der Gefahrstoffe explizit vorgeschrieben, da genügt ein "Rundschreiben" nicht den gesetzlichen Anforderungen. Ich halte die mündliche Unterweisung auch für sehr sinnvoll, denn dadurch hat man die Möglichkeit, Probleme und Fragen der zu unterweisenden Personen zu erkennen und kann dann entsprechend reagieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Kraftfahrer müssen in bestimmten Abständen ihren Führerschein vorzeigen!


    Hallo Flügelschraube.
    Gibt da aber so ein paar Tricks, wie Du es auch von außerhalb sicherstellen kannst. Ich hab es mal bei einer Fa. gesehen, wo die Leute auch nie da waren.
    Die mussten zu einem bestimmten Datum ihren Führerschein mit der Tageszeitung auf einen Scanner oder Kopierer legen, ablichten und dann per Mail oder Fax zur Fa. schicken. Fand ich ne interessante Idee.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ...Die mussten zu einem bestimmten Datum ihren Führerschein mit der Tageszeitung auf einen Scanner oder Kopierer legen, ablichten und dann per Mail oder Fax zur Fa. schicken. Fand ich ne interessante Idee...


    Wobei man selbige natürlich leicht umgehen kann, indem man bereits vorab Kopien vom Führerschein herstellt und diese Kopien dann mit der Tageszeitung zusammen ablichtet.
    Für mich gehört es zur arbeitsvertraglichen Nebenpflicht eines Kraftfahrers, dass er über die notwendige Fahrerlaubnis verfügt und deren Entzug unverzüglich dem Arbeitgeber mitteilt. Natürlich werden dadurch gelegentliche Kontrollen nicht überflüssig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,

    ich verfolge die Disskusion mit großem Interesse. Zu den Kraftfahrern kann ich leider nichts sagen.

    @tieffliegert

    >>Bist Du als FASI gegenüber den Fahrern weisungsbefugt?
    Nur in diesem Falle kannst Du überhaupt direkt eine Unterweisung durchführen, ansonsten sind deren Vorgesetzte gefordert. Als FASI hast Du beratende Aufgaben und solltest somit den Arbeitgeber entsprechend beraten, aber Unterweisungen sind Sache der weisungsbefugten Personen, das sind in der Regel die jeweiligen Vorgesetzten...<<


    Mir stellt sich da die Frage, wieso die Unterweisung nicht durch die Fasi durchgeführt werden darf. Steht das irgendwo ?

    viele Grüße

    colonia

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  • Wobei man selbige natürlich leicht umgehen kann, indem man bereits vorab Kopien vom Führerschein herstellt und diese Kopien dann mit der Tageszeitung zusammen ablichtet.


    Ja natürlich. Da hast Du vollkommen Recht. Da gehört dann aber auch schon eine gewisse kriminelle Energie dazu und ein wasserdichtes System gibts eben nicht. Wenn Du es so betrachtest könnte der AN auch eine Fälschung seines Führerscheins anfertigen lassen. So zur Sicherheit ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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  • Mir stellt sich da die Frage, wieso die Unterweisung nicht durch die Fasi durchgeführt werden darf. Steht das irgendwo ?

    Also. Du hast eine beratende Funktion. Die Unterweisung bezieht sich auf Betriebsanweisungen, Montageanleitungen, Betriebsanleitungen etc. Darfst Du als SiFa dem MA sagen, dass er sich danach richten muss? Somit eine Anweisung erteilen? Nein. In der reinen Funktion als SiFa hast Du diese Weisungsbefugnis nicht. Der Unternehmer und seine eingesetzten Vorgesetzten, die ja die Unternehmerpflichten mit übernommen haben, schon. Wenn Du als SiFa nicht weisungsbefugt bist, brauch sich der MA auch nicht an die Angaben in der Unterweisung halten. Eine vom Unternehmer gegebene Anweisung ist für ihn aufgrund des Arbeitsvertrages bindend.
    Und noch etwas. Gibst Du Anweisungen, dazu zählen auch Unterweisungen, weil Verhaltensweisen und Maßnahmen dort angeordnet werden, übernimmst Du auch die Haftung dafür, richtig? ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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  • Danke für die vielen Tipps ich werde Versuchen dieses umzusetzen.
    Das mit den Führerschein vorzeigen ist Richtig und es gibt möglichkeiten diese Vorzuzeigen ohne in die Firma zu kommen (Stichwort: Digitalertachograph).
    Man kann dort aktuelles Datum + Uhrzeit anzeigen lassen und man kann seinen Führerschein neben dieses Gerät halten und eine Foto davon machen. Dieses Bild Schickt man per MMS an eine Dienstnummer hier in der Firma und kann das Bild ausdrucken und abheften! Alle unsere Fahrer haben ein Diensthandy so das dies kein Problem ist. Deswegen ist es wie gesagt sehr schwierig alle zu erreichen!
    Unsere Fahrer sind International unterwegs und diese hinterher zu fahren um an einem Rastplatz eine Unterweisung zu machen ist schwierig, allerdings mit der geschichte Großkunde das ist interessant dort könnte ich hinfahren um eine Unterweisung durchzuführen denn dort sammeln sich teilweise am tag 20 LKW´s von uns.
    Unsere neuen Fahrer bekommen bei der Einstellung eine Woche Schulung durch eine Akademie die sehr eng mit uns zusammen Arbeiten! Dort bekommt der Fahrer natürlich seine Unterweisung gleich mit.
    Das problem mit dem Online ist das unsere Fahrer zu 60 % jenseits der 50 ist und die Technik strikt ablehnen.. Die Kapitäne auf ihrem Dampfer!!!
    Nochmals danke für die Anregungen...
    MfG Rene

  • Allerdings wenn ich die Unterweisung als SiFA durchführe und der Vorgesetzte mit drin sitz und das absegnet hat sich der MA dran zu halten! Oder???
    Was wenn der Unternehmer aber die Unterweisung vorher gesehen hat und die MA informiert das sich an diese Unterweisung zu halten ist würde das zählen???

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  • Dann bist Du nur das ausführende Organ. Die Weisung ist dann durch den Unternehmer bereits erteilt. Das ist eine andere Voraussetzung. Hier ist es wichtig, dass den MA auch klar gesagt wird, dass sich nicht an die Anordnungen der SiFa gehalten werden muss, sondern an die Inhalte der Unterweisung. Dann kann diese aber auch jeder andere machen ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • In Unterweisung steckt das Wort Weisung drin. Diese darf/kann nur innerhalb der Linie gegeben werden. SiFa ist eine Stabstelle=>Keine Weisungbefugnis.

    Bzgl. der Führerscheinkontrolle lagern viele Unternehmen dieses aus. Die Mitarbeiter (i.d. Regel Firmenwagenfahrer) erhalten dann die Aufforderung ihren Führerschein z.B. an einer Tankstelle (z.B. Shell) vorzuzeigen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • ... Die Mitarbeiter (i.d. Regel Firmenwagenfahrer) erhalten dann die Aufforderung ihren Führerschein z.B. an einer Tankstelle (z.B. Shell) vorzuzeigen.


    Und die kleben dann ihre Punkte drauf?!?! :D:17:

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • In Unterweisung steckt das Wort Weisung drin. Diese darf/kann nur innerhalb der Linie gegeben werden. SiFa ist eine Stabstelle=>Keine Weisungbefugnis.

    Bzgl. der Führerscheinkontrolle lagern viele Unternehmen dieses aus. Die Mitarbeiter (i.d. Regel Firmenwagenfahrer) erhalten dann die Aufforderung ihren Führerschein z.B. an einer Tankstelle (z.B. Shell) vorzuzeigen.

    Das mit dem Führerschein ist richtig und hatte ich auch schonmal in betracht gezogen ARAL und Shell bietet sowas ja an! Aber bei einer Spedition ist ein reges kommen und gehen der Kraftfahrer (gerade in der heutigen Zeit) dort dann jedesmal so ein Aufkleber für den Scanner zu kleben ist reine Verschwendung (aussage vom Chef)! Womit er auch irgendwo recht hat.. Denn das ist ein Kostenfaktor solch eine Kontrolle.
    Desweiteren auch ein schmaler Grad, denn auf ein Dokument (Führerschein) sowas zu kleben da streiten sich auch die Geister ob das Rechtens ist! Hatte erst ein Gespräch mit unserer Führerscheinstelle diesbezüglich! Sie wollte mir mal ein Gesetzestext zukommen lassen..


    MfG Rene

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  • Selbstverständlich werden von FASI häufig Unterweisungen durchgeführt.
    Selbstverständlich machen sie dies im Auftrag des Verantwortlichen.
    Eine Weisung zu geben oder auf Weisungen und gesetzliche Regeln hinweisen ist nicht das Selbe.

    Auch wenn FASI beratend tätig sind (und das sind sie ja nicht nur) sind sie keine Berater!
    Einen Berater kann ich anhören (oder nicht), kann auf seine Einlassungen reagieren (oder nicht), so wie es mir gefällt.
    Das ist bei den FASI gesetzlich anders geregelt.
    Das schließt nicht aus, dass man nicht auf Gefährdungsbeurteilungen reagiert, die Augen und Ohren verschlossen hält.
    Aber es hat juristische Konsequenzen. Die allerdings meist erst nach einem Unfallgeschehen auftreten.

    Grüße
    Flügelschraube